BundesratKOMPAKT - Das Wichtigste zur Sitzung

Ausgewählte Tagesordnungspunkte der 1051. Sitzung am 14.02.2025

Solidarität mit der Ukraine, Zustimmung zum Gewalthilfegesetz und Vorstoß zur Verlängerung der Mietpreisbremse

Solidarität mit der Ukraine, Zustimmung zum Gewalthilfegesetz und Vorstoß zur Verlängerung der Mietpreisbremse

In ihrer ersten Sitzung des Jahres behandelten die Mitglieder des Bundesrates mehr als 60 Punkte, darunter 17 Gesetze aus dem Bundestag, die nun in Kraft treten können.

Vor dem Einstieg in die Tagesordnung gedachte das Plenum der Opfer der Anschläge von Magdeburg, Aschaffenburg und München. „All diese Ereignisse erschüttern uns“, sagte Bundesratspräsidentin Anke Rehlinger in ihrer Ansprache, „doch es muss uns auch klar sein, dass diese Ereignisse nicht ohne Konsequenzen bleiben dürfen. Das ist unsere politische Verantwortung, die wir alle haben, um ein friedliches Miteinander in unserer Gesellschaft zu gewährleisten. Wir verurteilen diese Gewalttaten, wir trauern um die Toten, wir fühlen mit den Verletzten und den Angehörigen der Opfer.“

Eine zweite Schweigeminute widmete der Bundesrat dem am 1. Februar 2025 verstorbenen ehemaligen Bundespräsidenten Horst Köhler.

Einen Schwerpunkt der Debatten bildete der nun bereits drei Jahre andauernde Angriffskrieg Russlands. Mit einer Einschließung versicherte der Bundesrat der Ukraine seine anhaltende Solidarität.

Gesetze aus dem Bundestag

Ein wesentlicher Teil der Agenda bestand aus Gesetzen, die der Bundestag in den letzten Wochen verabschiedet hat. So stimmte der Bundesrat dem Gewalthilfegesetz zu, das für Opfer geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt mehr Schutz und Beratung schaffen soll. Ebenfalls stimmten die Länder einem Gesetz zu, das höhere Entschädigungszahlungen für Opfer des SED-Regimes vorsieht, aber auch die Sozialversicherungspflicht von Honorarlehrkräften auf das Jahr 2027 verschiebt - zu diesem Punkt fassten die Länder auch eine Entschließung. Sie billigten zudem das sogenannte Zeitenwendegesetz für mehr Personal bei der Bundeswehr, das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune und Änderungen beim Mutterschutz.

Eigene Initiativen

Mehr als ein Drittel der Tagesordnung bestand aus Initiativen der Länder: So beschloss der Bundesrat, einen Gesetzentwurf zur Verlängerung der Mietpreisbremse beim Bundestag einzubringen. Außerdem richtet er Forderungen an die Bundesregierung zur Ausweitung der Strafbarkeit sexueller Belästigung, den Verzicht auf die Übererfüllung von Vorgaben aus Brüssel (sogenanntes Goldplating) sowie eine stärkere Beteiligung des Bundes an Extremwetterschäden (TOP 24a / TOP 24b). Weitere Entschließungen wurden von den Ländern vorgestellt und in die Ausschüsse verwiesen, unter anderem zur Straferhöhung bei Verwendung von KO-Tropfen, zur gleichberechtigten Terminvergabe in Arztpraxen sowie zu den Themen Migration und Asyl (TOP 26 / TOP 27).

Europa und Verordnungen

Auch zu europäischen Angelegenheiten äußerte sich der Bundesrat: zur Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Umsetzung des Europäischen Forschungsraums. Außerdem setzte er sich mit von der EU vorgeschlagenen Maßnahmen zur Stärkung der Landwirtinnen und Landwirte auseinander.

Die Länder stimmten zudem zahlreichen Verordnungen zu, die sich unter anderem mit der Aktualisierung im Bereich Berufskrankheiten, der Verschreibung von Betäubungsmitteln sowie Änderungen der Zulassung für Vertragsärzte in der psychotherapeutischen Versorgung befassen.

Alle Videos in der Mediathek

Die Videos der Redebeiträge und ein Gesamtmitschnitt der Plenarsitzung stehen in BundesratKOMPAKT, in der App und in der Mediathek zum Ansehen, Teilen und Download bereit.

Gesetzesbeschlüsse des Bundestages

Top 3Mutterschutz

Foto: Traurig nach vorn gebeugte Frau in einem dunklen Zimmer

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  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Weg frei für Mutterschutz bei Fehlgeburten

Eine Änderung des Mutterschutzgesetzes hat am 14. Februar 2025 den Bundesrat passiert. Mutterschutzfristen gelten nun auch bei Fehlgeburten.

Fehlgeburten ab der 13. Woche

Nach der Entbindung gilt für Mütter eine achtwöchige Schutzfrist, in der sie nicht arbeiten dürfen. Frauen, die ihr Kind vor der 24. Schwangerschaftswoche durch eine Fehlgeburt verloren haben, stand dieser Mutterschutz nach bisheriger Rechtslage nicht zu.

Die Neuregelung sieht bei Fehlgeburten einen Mutterschutz ab der 13. Schwangerschaftswoche vor. Dieser ist hinsichtlich der Dauer der Schutzfrist gestaffelt. Ab der 13. Schwangerschaftswoche beträgt sie bis zu zwei Wochen, ab der 17. bis zu sechs Wochen und ab der 20. bis zu acht Wochen. Das Beschäftigungsverbot gilt jedoch nur, wenn sich die Betroffene nicht ausdrücklich zur Arbeitsleistung bereit erklärt.

Bundesrat hatte Ausweitung des Mutterschutzes gefordert

Der Bundesrat hatte am 5. Juli 2024 in einer Entschließung an die Bundesregierung das Eingreifen des Mutterschutzes deutlich vor der 20. Woche gefordert. Dadurch könne verhindert werden, dass sich Frauen nach einer Fehlgeburt unnötigen Belastungen am Arbeitsplatz aussetzten. Bei Mutterschutz, der zeitlich über eine Krankschreibung hinausginge, entfiele so das Abrutschen in den Krankengeldbezug, hatten die Länder argumentiert.

Wie es weitergeht

Da im Bundesrat kein Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses gestellt wurde und die Länder das Gesetz somit gebilligt haben, konnte das Gesetz am 27. Februar 2025 im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es tritt am 1. Juni 2025 in Kraft.

Stand: 27.02.2025

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Top 5Hausärztebudget

Foto: Stethoskop um ein Hausmodel gewickelt mit vielen roten Paragrafenzeichen

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  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat billigt Abschaffung des Budgets für Hausärzte

Der Bundesrat hat am 14. Februar 2025 zum Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung in der Kommune nicht den Vermittlungsausschuss angerufen und das Gesetz somit gebilligt. Ein zentrales Ziel des Gesetzes ist es, Patientinnen und Patienten den Zugang zu Hausarztterminen zu erleichtern. Es umfasst unter anderem folgende Maßnahmen:

Abschaffung der Budgets

Alle hausärztlichen Leistungen, einschließlich Hausbesuchen, werden zukünftig ohne Kürzungen vergütet. Die Einführung von Quartalsbudgets entfällt, so dass die Honorare steigen können, wenn neue Patientinnen und Patienten aufgenommen werden oder mehr Leistungen erbracht werden als bisher.

Versorgungs- und Vorhaltepauschalen

Müssen viele chronisch kranke Patientinnen und Patienten derzeit aus abrechnungstechnischen Gründen in jedem Quartal neu einbestellt werden, kann künftig stattdessen eine Versorgungspauschale für bis zu ein Jahr abgerechnet werden. Somit entfallen unnötige Abrechnungstermine. Darüber hinaus sollen Praxen, die einen wesentlichen Beitrag zur hausärztlichen Versorgung leisten, durch eine Vorhaltepauschale besonders honoriert werden.

Schnellere Bewilligungsverfahren für Hilfsmittel

Das Gesetz sieht ebenso vor, die Bewilligungsverfahren für medizinisch notwendige Hilfsmittel zu vereinfachen und zu beschleunigen. Menschen mit schweren Krankheiten oder Behinderungen sollen so schneller und unbürokratischer Zugang zu wichtigen Hilfsmitteln erhalten.

Erweiterte Notfallverhütung

In Fällen von sexuellem Missbrauch oder Vergewaltigung können zukünftig alle Frauen – und nicht nur unter 23-Jährige – Notfallverhütungsmittel vom Hausarzt oder der Hausärztin verordnet bekommen.

Inkrafttreten

Nach Ausfertigung und Verkündung tritt das Gesetz zum überwiegenden Teil am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Bundesrat fordert Nachbesserungen

In einer begleitenden Entschließung begrüßen die Länder grundsätzlich die Abschaffung der Budgets bei der hausärztlichen Versorgung. Die Neuregelung verschlechtere jedoch die Versorgung, da bereits bestehende Regelungen nicht beachtet würden. So werde zum Beispiel Fördermaßnahmen für eine gesicherte Versorgung die Finanzierung entzogen. Die Bundesregierung müsse hier schnellstmöglich Abhilfe schaffen, fordert der Bundesrat.

Stand: 14.02.2025

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Top 7Opferrente / Honorarlehrkräfte

Foto: Der Schatten einer Person neben einem Gefängnisgitter

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  1. Beschluss
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Beschluss

Länder stimmen für höhere Entschädigung für SED-Opfer und Übergangsregelung bei Sozialversicherung von Lehrkräften

Der Bundesrat hat einem Gesetz zugestimmt, das zum einen Entschädigungsleistungen für Opfer des SED-Regimes erheblich verbessert und zum anderen - davon unabhängig - die Sozialversicherungspflicht von Honorarlehrkräften auf das Jahr 2027 verschiebt.

Opferrente steigt dynamisch

Das Gesetz sieht vor, die Opfer des SED-Regimes in der ehemaligen DDR angesichts der gestiegenen Lebenshaltungskosten besser abzusichern. So steigt die monatliche Rente für ehemalige DDR-Häftlinge ab Juli 2025 von 330 auf 400 Euro. Außerdem steigt die Opferrente künftig automatisch mit der allgemeinen Rentenentwicklung und ist nicht mehr an die Bedürftigkeit der Empfänger gekoppelt.

Auch für in der DDR beruflich Verfolgte steigt ab Juli 2025 die Ausgleichsleistung von 240 auf 291 Euro. Ab dem Jahr 2026 ist dafür ebenfalls eine Dynamisierung vorgesehen. Die erforderliche Mindestverfolgungszeit für den Bezug dieser Leistung wird um ein Jahr verkürzt.

Vermutungsregelung kommt

Das Gesetz vereinfacht außerdem die Anerkennung gesundheitlicher Folgeschäden bei SED-Opfern: Liegen bestimmte schädigende Ereignisse und bestimmte gesundheitliche Schädigungen vor, wird zukünftig vermutet, dass ein ursächlicher Zusammenhang wahrscheinlich ist.

Auch die Einmalzahlung für Opfer von Zwangsaussiedlungen steigt: Sie beträgt zukünftig 7.500 Euro. Außerdem können Opfer von Zersetzungsmaßnahmen außerhalb des Beitrittsgebietes eine Einmalzahlung in Höhe von 1.500 Euro erhalten.

Fonds für Härtefälle

Das Gesetz sieht ebenso vor, dass die Stiftung für ehemalige politische Verfolgte Leistungen aus einem geplanten Härtefallfonds beziehen kann. Zuvor hatte der Möbelhändler IKEA angekündigt, den Fonds mit sechs Millionen Euro zu unterstützen. Das Unternehmen hatte in der Vergangenheit von der Zwangsarbeit in DDR-Gefängnissen profitiert.

Sozialversicherungspflicht von Honorar-Lehrkräften verschoben

Im Gesetz finden sich auch Regelungen zur Versicherungspflicht von Lehrkräften - insbesondere in der Erwachsenenbildung und an Musikschulen. Diese an sich sachfremden Ergänzungen hatte der Bundestag vorgenommen. Hintergrund ist das sogenannte Herrenberg-Urteil des Bundessozialgerichts vom 28. Juni 2022, das auf die Beschäftigungssituation von Lehrkräften an Musikschulen reagiert: Viele von ihnen arbeiten selbständig auf Honorarbasis und damit nicht sozialversichert. Die Gerichte sehen darin jedoch Fälle von Scheinselbständigkeit mit der Folge, dass die Träger Lehrkräfte grundsätzlich sozialversicherungspflichtig beschäftigen müssen.

In Folge dieses Urteils seien Bildungseinrichtungen nun zum Teil hohen Nachforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen ausgesetzt und dadurch in ihrer Existenz gefährdet, worauf der Bundestag in der Begründung seiner Gesetzesergänzung hinweist. Angesichts der gesamtgesellschaftlichen Bedeutung dieses Bildungsbereichs soll daher übergangsweise von einer ansonsten zwingenden Nachforderung abgesehen werden. Wird bei einer Prüfung die Versicherungspflicht der Lehrkraft festgestellt, beginnt die Versicherungspflicht dem Gesetz nach erst ab dem 1. Januar 2027. Voraussetzung dafür ist, dass „die Vertragsparteien bei Vertragsschluss übereinstimmend von einer Selbstständigkeit ausgegangen sind“ und die betroffene Lehrkraft zustimmt.

Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens

Das Gesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden. Die Regelungen zur Opferrente treten am 1. Juli 2025, die sozialversicherungsrechtlichen Änderungen für Lehrkräfte am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Bundesrat fordert dauerhafte Lösung für Honorarlehrkräfte

In einer weiteren Entschließung bittet der Bundesrat die Bundesregierung, schnellstmöglich eine Lösung zu erarbeiten, die eine statusrechtlich abgesicherte Beschäftigung von freiberuflichen Lehrkräften an Schulen, Weiterbildungs- und Kultureinrichtungen sowie Hochschulen ermöglicht. Dabei seien die Bedürfnisse der Praxis zu berücksichtigen und arbeitsrechtliche Schutzstandards zu gewährleisten. Die derzeitige Unsicherheit sei weder für die Einrichtungen noch die Lehrenden tragbar und führe regelmäßig zu individuellen Härten. Zudem müssten Nachzahlungen für den Zeitraum zwischen Urteilsverkündung und Neuregelung vermieden werden.

Stand: 14.02.2025

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Top 8bZeitenwende

Foto: Soldaten der Bundeswehr

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  1. Beschluss
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Beschluss

Stärkung der Bundeswehr: Zeitenwende-Gesetz passiert den Bundesrat

Das vom Bundestag beschlossene Artikelgesetz zur weiteren Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr - auch als Zeitenwende-Gesetz bekannt - billigte der Bundesrat in seiner Sitzung am 14. Februar 2025.

Das Gesetz aus der Feder der Bundesregierung ist eine Reaktion auf die veränderten Anforderungen an die Bundeswehr nach dem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine. Ziel sei es, die Bundeswehr stärker auf die Landes- und Bündnisverteidigung auszurichten und ihre Verteidigungs-  und Abschreckungsfähigkeit in enger Zusammenarbeit mit den NATO-Partnern zu erhöhen, so die Bundesregierung.

Einsatzbereitschaft und Verfügbarkeit von Personal

Das Gesetz soll die Einsatzbereitschaft und die Verfügbarkeit von Bundeswehreinheiten langfristig sicherstellen. Hierzu sei mehr Personal erforderlich, um für Herausforderungen in der Zukunft gerüstet zu sein. Die Bundesregierung hält eine erhöhte Verfügbarkeit des militärischen Personals für zwingend notwendig, um auch weiterhin eine verlässliche und schlagkräftige Armee bereitzustellen zu können.

Zahlreiche Maßnahmen

Vor diesem Hintergrund sieht das Gesetz zahlreiche Änderungen vor, unter anderem:

  • umfangreiche Verbesserungen bei Sold und Versorgung,
  • einen höheren Auslandsverwendungszuschlag,
  • einen Ehegattenzuschlag für mit in das Ausland umziehende Ehegatten,
  • eine höhere Übergangsbeihilfe,
  • verbesserte Rahmenbedingungen für die dienstliche Mobilität,
  • flexiblere Arbeitszeitregelungen,
  • mehr Personal im Sanitätsdienst.

Wie es weitergeht

Das Gesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt zum großen Teil am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Stand: 14.02.2025

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Top 63Gewalthilfegesetz

Foto: Frau symbolisiert mit ausgestreckter Hand "Stop!"

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  1. Beschluss
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Beschluss

Grünes Licht aus dem Bundesrat für Gewaltschutzgesetz

Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am 14. Februar 2025 dem sogenannten Gewalthilfegesetz zugestimmt. Es gibt Frauen und Kindern unter anderem einen Anspruch auf Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt.

Schutz von Leib und Leben

Das Grundgesetz verpflichtet den Staat, sich schützend und fördernd vor das Leben und die körperliche Unversehrtheit des Einzelnen zu stellen, heißt es in der Gesetzesbegründung. Geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt seien ein strukturelles Problem mit massiven Folgen für die Betroffenen, aber auch für die Gesellschaft insgesamt. Nach wie vor fänden nicht alle Betroffenen bedarfsgerechten Schutz und Unterstützung. Beratungsstellen und Schutzeinrichtungen seien nicht flächendeckend vorhanden. Zudem fehle es an Personal und passgenauen Angeboten.

Verlässliches Hilfesystem schaffen

Ziel des Gesetzes sei es daher, ein verlässliches Hilfesystem zu schaffen. Der Zugang von Gewaltbetroffenen zu Schutz und Beratung soll durch die Einführung eines Rechtsanspruchs sichergestellt werden. Die Länder werden verpflichtet, hierfür ein ausreichendes Netz von Schutz- und Beratungseinrichtungen vorzuhalten. 

Weitere Maßnahmen der Länder

Die Länder sollen darüber hinaus weitere Maßnahmen ergreifen, z. B. zur Prävention und zur Unterstützung des Umfelds der gewaltbetroffenen Person. Die Vernetzung innerhalb des Systems soll ebenso gefördert werden wie die Vernetzung mit anderen Hilfeeinrichtungen und Behörden, z.B. Kinder- und Jugendhilfe, Polizei, Justiz und Bildungseinrichtungen. Zum anteiligen Ausgleich der durch das Gewaltschutzgesetz entstehenden zusätzlichen Aufgaben erhalten die Länder vom Bund für die Jahre 2027 bis 2036 zusätzliche Mittel in Höhe von insgesamt 2,6 Milliarden Euro.

Inkrafttreten

Das Gesetz wurde am 27. Feburarn 2025 im Bundesgesetzblatt verkündet. Es tritt zu einem großen Teil am 28. Februar 2025 in Kraft. Der Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung tritt am 1. Januar 2032 in Kraft, um den Ländern die Gelegenheit zu geben, die Voraussetzungen für dessen Erfüllung zu schaffen.

Finanzierung über 2036 hinaus

In einer begleitenden Entschließung unterstützt der Bundesrat das Ziel, ein verlässliches und bedarfsgerechtes Hilfesystem für von Gewalt bedrohte Frauen und ihre Kinder zu schaffen. Bundesweit würden mehr Frauenhausplätze benötigt; auch die Fachberatung müsse weiter ausgebaut werden. Hierfür sei ein entschiedener Einsatz von Bund, Ländern und Kommunen erforderlich. Der Bundesrat begrüßt die vorgesehene Finanzierung bis zum Jahr 2036, bittet die Bundesregierung jedoch, aus Gründen der Planungssicherheit die Finanzierung über das Jahr 2036 hinaus sicherzustellen.

Stand: 27.02.2025

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Landesinitiativen

Top 18Sexuelle Belästigung

Foto: Mann schreit Frau an und Frau wehrt ab.

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  1. Beschluss
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Beschluss

Bundesrat verlangt Strafregelungen für sexuelle Belästigung durch obszöne Gesten und Beleidigungen

Die Bundesregierung soll Betroffene von sexueller Belästigung wirksamer schützen und schnellstmöglich Regelungen vorlegen, mit denen auch Belästigungen, die nicht die Schwelle körperlicher Berührung erreichen, bestraft werden können. Dies fordert der Bundesrat in einer am 14. Februar 2025 gefassten Entschließung.

Diese Formen der Belästigung - wie etwa obszöne Gesten und Beleidigungen - würden nicht nur als Bloßstellung oder Kränkung wahrgenommen, sondern belasteten Betroffene nachhaltig. Ziel müsse daher ein ausreichend bestimmter Straftatbestand sein. Dessen Erfüllung müsse maßgeblich von objektiven Kriterien abhängen, um Rechtsunsicherheiten in der Strafverfolgung zu vermeiden, heißt es in der Entschließung.

Zuvor hatte der Bundesrat über einen Gesetzentwurf aus Niedersachsen zu der Thematik beraten, der bei der Abstimmung jedoch nicht die notwendige Mehrheit für eine Einbringung beim Deutschen Bundestag fand.

Die gefasste Entschließung wird nun der Bundesregierung übermittelt.

Stand: 14.02.2025

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Top 19aMietpreisbremse

Foto: Notlage auf dem Mietmarkt

© dpa | Frank Rumpenhorst

  1. Beschluss
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Beschluss

Bundesrat stößt Verlängerung der Mietpreisbremse an

Der Bundesrat hat am 14. Februar 2025 beschlossen, einen eigenen Gesetzentwurf zur Verlängerung der Mietpreisbremse beim Bundestag einzubringen.

Bestehende Regelung läuft aus

Die Mietpreisbremse gilt seit dem Jahr 2015 und läuft nach aktueller Rechtslage zum 31. Dezember 2025 aus. Mit seinem Vorstoß möchte der Bundesrat dieses Instrument bis zum 31. Dezember 2029 verlängern.

Im Kern regelt die Mietpreisbremse, dass die Miete bei der Neu- und Wiedervermietung die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens zehn Prozent übersteigen darf. Dies gilt nur für Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten, also zum Beispiel dort, wo Mieten deutlich stärker steigen als im Bundesdurchschnitt oder die Bevölkerung besonders stark wächst, ohne dass der Wohnungsneubau damit Schritt hält. Welche Gebiete dazu gehören, legen die jeweiligen Landesregierungen fest.

Wohnungsmärkte weiterhin angespannt

Die Länder begründen ihre Gesetzesinitiative mit weiter steigenden Mieten aufgrund der anhaltend hohen Nachfrage. Eine spürbare Entspannung der Wohnungsmärkte sei trotz staatlicher Investitionen in neuen Wohnraum noch nicht eingetreten und auch nur langfristig zu erwarten. Ein Auslaufen der Mietpreisbremse Ende 2025 ließe die Mieten weiter steigen. Zusammen mit den hohen Energiekosten und der Inflation würden Durchschnittsverdiener - insbesondere Familien - aus ihren Wohnvierteln verdrängt. Daher sei das Instrument weiter zu verlängern.

Verfassungsrechtliche Anforderungen

Der Gesetzentwurf enthält zudem eine neue Begründungspflicht für die Länder: Wenn eine Landesregierung erneut für ein Gebiet einen angespannten Wohnungsmarkt feststellen möchte, muss sie erklären, was bisher dagegen unternommen wurde und warum die Maßnahme dennoch weiterhin erforderlich ist. Dies und die Befristung bis zum Jahr 2029 sollen die verfassungsrechtlichen Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht zur Mietpreisbremse formuliert hat, erfüllen.

Über die Bundesregierung in den Bundestag

Der Gesetzentwurf wird zunächst der Bundesregierung zugeleitet. Sie kann innerhalb von sechs Wochen eine Stellungnahme dazu abgeben. Danach ist der Gesetzentwurf an den Bundestag weiterzuleiten.

Stand: 14.02.2025

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Top 22Gold-Plating

Foto: Stempel Bürokratie über Europaflagge

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  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Nicht mehr regeln als Brüssel verlangt - Bundesrat fordert Verzicht auf „Goldplating“

Die Stärkung des europäischen Binnenmarktes und die Bekämpfung der Bürokratie - das sind die Ziele einer Entschließung, die der Bundesrat auf Initiative Hessens am 14. Februar 2025 gefasst hat. Sie richtet sich insbesondere gegen das sogenannte „Gold-Plating“, also die Übererfüllung von Vorgaben des Europarechtes durch die Bundesregierung.

Bedeutung des europäischen Binnenmarkts

Der europäische Binnenmarkt sei ein einzigartiges Erfolgsmodell sowohl für Verbraucherinnen und Verbraucher als auch für Unternehmen, heißt es in der Entschließung. Deutschland als größte Volkswirtschaft profitiere davon in besonderem Maße. Der gemeinsame Markt stärke die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in Deutschland und sei ein wichtiges Instrument gegen wirtschaftliche Abschottungsmaßnahmen innerhalb der EU.

Gold-Plating“ belastet Unternehmen

Die Wirksamkeit dieses Instruments gerate jedoch in Gefahr, wenn Mitgliedstaaten aus politischen Gründen die Umsetzung europäischer Richtlinien mit zusätzlichen nationalen Vorschriften versehen. Diese vermeintliche Veredelung („Gold-Plating“) bedeute nicht nur eine Übererfüllung europäischer Vorgaben, sondern führe oft auch zu einer enormen bürokratischen Belastung der Unternehmen. Statt von den gemeinsamen europäischen Regeln zu profitieren, müssten diese nun auch noch nationale Ausnahmen berücksichtigen.

Bürokratische Belastungen

Aufwendige Dokumentationspflichten für die Wirtschaft hätten oft ihren Ursprung in der EU, heißt es in der Entschließung. Die Bundesregierung dürfe daher bei der Umsetzung europäischen Rechts keine zusätzlichen bürokratischen Hürden aufbauen. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen sowie das Handwerk leisteten einen erheblichen Beitrag für die Digitalisierung und Energiewende. Dazu seien sie aber nur in der Lage, wenn ihre Ressourcen nicht für stets anwachsende bürokratische Belastungen verbraucht würden.

Verzicht auf Übererfüllung gefordert

Der Bundesrat fordert daher von der Bundesregierung, sie solle künftig darauf verzichten, mehr zu regeln, als ihr die EU vorgibt. Dies würde die Planungssicherheit der Unternehmen deutlich erhöhen. Eine restriktive Umsetzung europäischer Vorgaben führe zu mehr Rechtsgleichheit und -klarheit und fördere damit auch den Zusammenhalt und eine bessere nachhaltige Entwicklung in der EU.

Wie es weitergeht

Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet, die sich mit den Forderungen der Länder befassen wird. Feste Fristen sind dafür nicht vorgesehen.

Stand: 14.02.2025

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Top 24aStarkregen

Foto: Hochwasser überschwemmt einen Straßenzug

© Foto: AdobeStock | ferkelraggae

  1. Beschluss

Beschluss

Bund soll für Extremwetterschäden im Jahr 2024 mit aufkommen

Der Bund soll sich finanziell an den Schäden beteiligen, die im vergangenen Jahr in einigen Ländern durch Starkregen- und Hochwasserereignisse verursacht wurden. Dies fordert der Bundesrat auf Initiative Bayerns in einer am 14. Februar 2025 gefassten Entschließung.

Solidarität des Bundes gefordert

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, nun die notwendigen Schritte für eine solidarische Kostenbeteiligung des Bundes einzuleiten. Der Umfang der Schäden sei inzwischen erkennbar und so hoch, dass der Bund - wie es gängige Staatspraxis sei - einspringen müsse. Für die Finanzierung könne die Zweckbindung des bereits bestehenden nationalen Fonds „Aufbauhilfe 2021“ kurzfristig erweitert werden - dies dürfe allerdings die Hilfen für die von Starkregen und Hochwasser im Juli 2021 betroffenen Länder nicht beeinträchtigen.

Dank an die Bürgerinnen und Bürger

Der Bundesrat spricht allen Helferinnen und Helfern seinen Dank für ihren Einsatz und ihr Engagement aus. Die Beseitigung der Schäden und die Sicherstellung tragfähiger Hilfen für Betroffene hänge bei nationalen Katastrophen neben der Zusammenarbeit aller staatlichen Ebenen auch von einem engen Zusammenhalt der Bürgerinnen und Bürger ab.

Wie es weitergeht

Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet, die sich damit befassen wird. Feste Fristen hierfür gibt es nicht.

Stand: 14.02.2025

Top 24bExtremwetter

Foto: Mensch mit Gummistiefeln auf einer überfluteten Straße

© Foto: AdobeStock | Rico Löb

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Länder fordern erleichterte Bundeshilfen bei Extremwetterereignissen

Mit einer Entschließung verlangt der Bundesrat Änderungen bei der Schadensübernahme nach Extremwetterereignissen. 

Hohe Schäden durch Extremwetter

Starkregen, Hochwasser und Sturmfluten hätten in vielen Ländern erhebliche Schäden verursacht, heißt es in der Entschließung. Bevölkerung und Wirtschaft müssten sich darauf verlassen können, dass Schäden an der öffentlichen Infrastruktur schnell behoben werden. Diese Großschadensereignisse seien Folgen des Klimawandels, die häufiger und über das gesamte Bundesgebiet verteilt auftreten.

Beteiligung des Bundes an der Schadensbeseitigung ausweiten

Die bisherige Staatspraxis, nach der sich der Bund nur bei einer erheblichen Beeinträchtigung der Finanzlage des Bundes oder bei einem Naturereignis von nationalem Ausmaß an der Schadensbeseitigung beteiligt, müsse nach Ansicht der Länder daher kritisch hinterfragt werden. Darüber hinaus fordern sie die Bundesregierung auf, Finanzierungsmöglichkeiten prüfen, die bei Naturkatastrophen zu einer passgenaueren und flexibleren Unterstützung der betroffenen Länder durch den Bund führen. Der Bund müsste die Länder und Kommunen zudem stärker bei der Vorsorge unterstützen und Mittel für Hochwasserschutzmaßnahmen bereitstellen.

Pflichtversicherung gegen Elementarschäden

Der Bundesrat fordert außerdem erneut die Einführung einer Pflichtversicherung gegen Elementarschäden. Dazu hatte er zuletzt am 14. Juni 2024 - ebenfalls auf Initiative des Saarlandes - eine Entschließung gefasst.

Die Entschließung wird nun der Bundesregierung zugeleitet.

Stand: 14.02.2025

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Top 53Ukraine

Foto: Verbundene Bänder mit den Farben der deutschen und ukrainischen Fahnen

© Foto: AdobeStock | Viktoria Kotljartschuk

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat bekräftigt Solidarität mit der Ukraine

Anlässlich des dritten Jahrestages des Kriegsbeginns in der Ukraine hat der Bundesrat am 14. Februar 2025 eine Entschließung gefasst, mit der er seine anhaltende Solidarität mit dem von Russland angegriffenen Land bekräftigt.

Stopp der russischen Angriffe und Rückzug gefordert

Der Bundesrat sieht im anhaltenden Angriffskrieg Russlands und in der Beteiligung anderer Staaten daran einen eklatanten Verstoß gegen das Völkerrecht. Gleiches gelte für die russischen Angriffe auf die Zivilbevölkerung und zivile Infrastruktur sowie die Deportation von Kindern. Die Länderkammer fordert Russland erneut auf, alle Angriffshandlungen sofort einzustellen und sich aus dem gesamten Territorium der Ukraine zurückzuziehen.

Respekt und Anerkennung für die Menschen in der Ukraine

Der entschlossene und anhaltende Kampf des ukrainischen Volkes verdiene großen Respekt und Anerkennung, heißt es in der Entschließung. Es sei ein Kampf für die gemeinsamen europäischen Werte und für das Recht souveräner Staaten, über ihren eigenen Weg zu entscheiden.

Sorge vor hybriden Angriffen

Die Länder begrüßen, dass die polnische EU-Ratspräsidentschaft einen Schwerpunkt auf das Thema Sicherheit lege. Dazu gehöre auch eine effektive militärische, humanitäre und finanzielle Unterstützung der Ukraine. Der Bundesrat befürwortet weiterhin die Sanktionen gegen Russland und fordert deren konsequente Umsetzung. Die hybriden Angriffe Russlands gegen die Unterstützer der Ukraine, die sich unter anderem in Spionage, Sabotage, Cyberattacken sowie Desinformations- und Propagandakampagnen äußerten, seien besorgniserregend.

EU-Beitritt der Ukraine

Die erste Konferenz zum EU-Beitritt der Ukraine im vergangenen Jahr und die Fortschritte der Ukraine bei Rechtsstaatlichkeit und Mediengesetzgebung bewertet der Bundesrat positiv. Er befürwortet zudem die Pläne der EU, noch in diesem Jahr Beitrittsverhandlungen über einzelne Kapitel aufzunehmen.

Wiederaufbau der Ukraine

Auch der Wiederaufbau der Ukraine müsse vorangetrieben werden, wobei Freiheit, Sicherheit und Selbstbestimmung des Landes oberste Priorität hätten. Der Bundesrat betont die Rolle von regionalen und lokalen Partnerschaften und anderen Formen der Zusammenarbeit.

Finanzielle Unterstützung für Länder und Kommunen

Des Weiteren würdigt der Bundesrat die großen Anstrengungen von Bund, Ländern und Kommunen bei der Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine. Zentral für die Versorgung und Unterbringung der Kriegsflüchtlinge sei die weitere finanzielle Unterstützung der Länder und Kommunen durch den Bund.

Stand: 14.02.2025

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