Länder fordern erleichterte Bundeshilfen bei Extremwetterereignissen
Mit einer Entschließung verlangt der Bundesrat Änderungen bei der Schadensübernahme nach Extremwetterereignissen.
Hohe Schäden durch Extremwetter
Starkregen, Hochwasser und Sturmfluten hätten in vielen Ländern erhebliche Schäden verursacht, heißt es in der Entschließung. Bevölkerung und Wirtschaft müssten sich darauf verlassen können, dass Schäden an der öffentlichen Infrastruktur schnell behoben werden. Diese Großschadensereignisse seien Folgen des Klimawandels, die häufiger und über das gesamte Bundesgebiet verteilt auftreten.
Beteiligung des Bundes an der Schadensbeseitigung ausweiten
Die bisherige Staatspraxis, nach der sich der Bund nur bei einer erheblichen Beeinträchtigung der Finanzlage des Bundes oder bei einem Naturereignis von nationalem Ausmaß an der Schadensbeseitigung beteiligt, müsse nach Ansicht der Länder daher kritisch hinterfragt werden. Darüber hinaus fordern sie die Bundesregierung auf, Finanzierungsmöglichkeiten prüfen, die bei Naturkatastrophen zu einer passgenaueren und flexibleren Unterstützung der betroffenen Länder durch den Bund führen. Der Bund müsste die Länder und Kommunen zudem stärker bei der Vorsorge unterstützen und Mittel für Hochwasserschutzmaßnahmen bereitstellen.
Pflichtversicherung gegen Elementarschäden
Der Bundesrat fordert außerdem erneut die Einführung einer Pflichtversicherung gegen Elementarschäden. Dazu hatte er zuletzt am 14. Juni 2024 - ebenfalls auf Initiative des Saarlandes - eine Entschließung gefasst.
Die Entschließung wird nun der Bundesregierung zugeleitet.
Stand: 14.02.2025