Ausschussempfehlung
Uneinigkeit in den Ausschüssen
Dem Ausschuss für Innere Angelegenheiten gehen die vorgeschlagenen Änderungen am Waffengesetz nicht weit genug. Er empfiehlt daher die Einbringung nur nach umfangreichen Maßgaben.
So kritisiert der Ausschuss, dass weiterhin jede Bürgerin und jeder Bürger Schreckschusswaffen erwerben, besitzen und führen könnten, sofern sie zuverlässig und geeignet sind. Eine Begrenzung dieser Waffen würde so nicht erfolgen. Vielmehr entstünde nach Ansicht des Ausschusses ein erheblicher Verwaltungsaufwand ohne die innere Sicherheit wirklich verbessert werde.
Daher fordert der Innenausschuss unter anderem, dass ein Kleiner Waffenschein nur erteilt werden dürfe, wenn dafür ein Bedürfnis vorliegt. Es müsse also für den Erwerb, Besitz und das Führen von SRS-Waffen einen streng gefassten Grund geben. Als Bedürfnis anerkannt werden sollten die Fälle, in denen die Waffe für Theateraufführungen, Foto- und Filmaufnahmen und Brauchtumspflege benötigt werden. Auch bei Bergsteigern, Bootführern, Sportveranstaltern sowie Landwirten (zum Vertreiben von Vögeln) sollte ein solches Bedürfnis anerkannt werden.
Der Rechtsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, den Gesetzentwurf nicht beim Bundestag einzubringen.
Stand: 12.03.2025