BundesratKOMPAKT - Das Wichtigste zur Sitzung

Ausgewählte Tagesordnungspunkte der 1054. Sitzung am 23.05.2025

Schärfere Strafen beim Einsatz von K.o.-Tropfen, Ausbau der Mobilfunknetze, Elternschaft in Zwei-Mütter-Familien

Schärfere Strafen beim Einsatz von K.o.-Tropfen, Ausbau der Mobilfunknetze, Elternschaft in Zwei-Mütter-Familien

Erneut erwartet den Bundesrat in seiner nächsten Plenarsitzung eine eher kurze Tagesordnung. Wenige Wochen nach der Regierungsbildung stehen noch keine Gesetze aus dem Bundestag oder Gesetzentwürfe der Bundesregierung auf dem Programm.

Eigene Initiativen

Der Bundesrat befasst sich jedoch mit einigen Länderinitiativen. So stimmt er über einen eigenen Gesetzentwurf zu höheren Strafen beim Einsatz von K.o.-Tropfen ab. Ein Änderungsvorschlag zum Waffengesetz (TOP 1) zum Einsatz von Nachtsichtgeräten bei der Jagd sowie ein Gesetzesantrag zum Anspruch auf Ferienangebote in der Ganztagbetreuung von Grundschulkindern (TOP 22) werden vorgestellt. Hinzu kommen Entschließungen, u.a. zur Förderung der Weiterbildung im Bereich der Kindermedizin, zur Stärkung von Zwei-Mütter-Familien durch leichtere Anerkennung der Elternschaft für die zweite Mutter, zum Ausbau der Mobikfunknetze und zur Finanzierung der Krankenhausreform (TOP 4).

Viele Vorlagen aus Brüssel

Ein Großteil der Tagesordnung ist europäischen Angelegenheiten gewidmet. Dazu gehören der Aktionsplan für die europäische Autoindustrie (TOP 10), die Dekarbonisierung von Industrie (TOP 9) und Unternehmensflotten (TOP 11) sowie eine Verordnung zu Sicherheitsmaßnahmen für Europa durch die Stärkung der europäischen Verteidigungsindustrie (TOP 14).

Verordnungen und Allgemeine Verwaltungsvorschriften

Änderungen der Saatgutverordnung (TOP 17) und der CRS-Ausdehnungsverordnung, die den Austausch von Informationen über Finanzkonten betrifft (TOP 18), sowie eine Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Vogelschutz beim Bau neuer Schienentrassen runden die Tagesordnung ab.

Ergänzungen möglich

Die Tagesordnung kann bis zum Sitzungsbeginn noch ergänzt werden.

Livestream - Mediathek - Social Media

Ab 9:30 Uhr wird die Plenarsitzung auf www.bundesrat.de und in der App des Bundesrates live übertragen. Bereits während des Vormittags stehen Videos und einzelne Redebeiträge in BundesratKOMPAKT und in der Mediathek zum Download bereit. Über den Sitzungsverlauf informieren wir Sie auch über den Kurznachrichtendienst X.

Landesinitiativen

Top 2K.o.-Tropfen

Foto: KO-Tropfen werden durch eine Hand in ein Cocktailglas geträufelt

© Foto: dpa | Achim Scheidemann

  1. Inhalt
  2. Ausschussempfehlung

Inhalt

Vorstoß für härtere Strafen bei Einsatz von K.o.-Tropfen

Ein von Nordrhein-Westfalen eingebrachter Gesetzentwurf zur besseren Bekämpfung des Verabreichens sogenannter K.o.-Tropfen steht am 23. Mai 2025 im Bundesrat zur Abstimmung. Bereits im Märzplenum hatte der Bundesrat härtere Strafen für diese Fälle im Bereich der Sexual- und Raubdelikte gefordert.

BGH: K.o.-Tropfen kein gefährliches Werkzeug

Hintergrund ist ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) aus dem Jahr 2024. Darin stellt er klar, dass das heimliche Verabreichen von K.o.-Tropfen, um eine Person sexuell gefügig zu machen, zwar als Gewalt anzusehen sei. Allerdings seien die Tropfen nach Auffassung des BGH kein „gefährliches Werkzeug“ im Sinne des Strafgesetzbuches. Diese Kategorie, so der BGH, könne nur auf feste Körper angewendet werden, nicht jedoch auf Flüssigkeiten. Ein solches Verhalten sei natürlich bereits strafbar - es falle jedoch bislang nicht unter den betreffenden Qualifikationstatbestand, der eine Mindeststrafe von fünf Jahren vorsieht.

Gift und anderen gesundheitsgefährdenden Stoffe

Der Gesetzentwurf sieht vor, bei den Sexual- und Raubstraftaten die Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsgefährdenden Stoffen der Verwendung einer Waffe oder eines gefährlichen Werkzeugs gleichzustellen, wie dies beim Straftatbestand der gefährlichen Körperverletzung bereits der Fall ist. K.o.-Tropfen brächten - insbesondere in Verbindung mit Alkohol und Drogen - erhebliche gesundheitliche Risiken bis hin zur Todesgefahr mit sich, heißt es in der Begründung. Bei Sexualdelikten käme erschwerend hinzu, dass eine sexuelle Gewalterfahrung im Zustand der Bewusstlosigkeit sowohl körperlich als auch psychisch traumatisierend wirken und die psychische Gesundheit nachhaltig schädigen könne. Daher sei ein Mindeststrafrahmen von fünf Jahren angemessen.

Stand: 13.05.2025

Ausschussempfehlung

Zwei Ausschüssen empfehlen die Einbringung

Der Ausschuss für Innere Angelegenheiten und der Ausschuss für Frauen und Jugend empfehlen, den Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag einzubringen.

Im federführenden Rechtsausschuss ist eine Empfehlung nicht zustande gekommen.

Stand: 13.05.2025

Top 3Kinderärzte

Foto: Arzt mit Aktenordnern auf dem Arm

© Foto: AdobeStock | HNFOTO

  1. Inhalt
  2. Ausschussempfehlung

Inhalt

Mehr Stellen für Weiterbildung von Kinderärztinnen und -ärzten

Eine Entschließung an die Bundesregierung zur Förderung der Weiterbildungsmöglichkeiten für Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte steht auf der Tagesordnung des nächsten Bundesratsplenums.

Hoher Bedarf an Weiterbildung

Mit der Entschließung - auf Initiative von Baden-Württemberg - solle der Bundesrat feststellen, dass ein besonders hoher Bedarf bei der Förderung der Weiterbildung im Bereich der Kinder- und Jugendmedizin besteht. Um auch künftig sicherzustellen, dass es flächendeckend ausreichend Kinderärztinnen und -ärzte gibt, müssten entsprechende Maßnahmen ergriffen werden.

Gleichbehandlung mit Allgemeinmedizinern gefordert

So dürfe die Förderung der ambulanten Weiterbildungsstellen im Bereich der Kinder- und Jugendmedizin nicht mehr mit der sonstigen fachärztlichen Versorgung konkurrieren. Vielmehr müsse sie der allgemeinmedizinischen Weiterbildung gleichgestellt werden – Weiterbildungsstellen dürften nicht mehr kontingentiert werden.

Die Bundesregierung solle daher aufgefordert werden, eine entsprechende Gesetzesänderung auf den Weg zu bringen, die die Facharztweiterbildung für Kinder- und Jugendärzte vom begrenzten Kontingent der verfügbaren Weiterbildungsmöglichkeiten befreit.

Stand: 13.05.2025

Ausschussempfehlung

Ausschüsse empfehlen das Fassen der Entschließung

Der federführende Gesundheitsausschuss, der Ausschuss für Arbeit, Integration und Soziales, der Finanzausschuss und der Ausschuss für Kulturfragen empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung zu fassen.

Stand: 13.05.2025

Top 5Zwei-Mütter-Familien

Foto: Zwei Frauen mit einem Baby im Arm

© Foto: AdobeStock | Sabrina

  1. Inhalt
  2. Ausschussempfehlung

Inhalt

Gleichbehandlung von Zwei-Mütter-Familien gefordert

Das Land Rheinland-Pfalz hat einen Entschließungsantrag eingebracht, über den im nächsten Plenum des Bundesrates entschieden wird. Ziel des Antrages ist die Änderung des Abstammungsrechts bei Zwei-Mütter-Familien.

Langwieriges Adoptionsverfahren für die zweite Mutter

Eine Gleichstellung von Regenbogenfamilien sei im Abstammungsrecht immer noch nicht erreicht, heißt es in der Entschließung. Bei Zwei-Mütter-Familien werde derzeit nur die leibliche Mutter in die Geburtsurkunde und das Geburtenregister eingetragen. Die andere Mutter müsse ein langwieriges Adoptionsverfahren durchlaufen, um rechtlich als Elternteil anerkannt zu werden. Bei Paaren, die aus einer Frau und einem Mann bestehen, werde der Mann hingegen automatisch Vater, wenn er mit der leiblichen Mutter verheiratet ist. Sind sie nicht verheiratet, könne der Mann die Vaterschaft anerkennen.

Beseitigung einer Ungleichbehandlung

Diese Ungleichbehandlung stelle eine Diskriminierung dar, die es abzuschaffen gelte. Im Sinne des Kindeswohls müsse es allen Kindern ermöglicht werden, unabhängig vom Geschlecht der Eltern unmittelbar nach der Geburt zwei Eltern im Rechtssinne zu haben. Daher solle der Bundesregierung vorgeschlagen werden, das Abstammungsrecht dahingehend zu ändern, dass die Ehefrau der gebärenden Frau rechtliche Mutter des Kindes wird. Auch die Anerkennung der Mutterschaft müssen bei Zwei-Mütter-Familien ermöglicht werden.

Stand: 13.05.2025

Ausschussempfehlung

Zwei Ausschüsse empfehlen das Fassen der Entschließung

Der Ausschuss für Frauen und Jugend sowie der Ausschuss für Familie und Senioren empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung zu fassen.

Im federführenden Rechtsausschuss ist eine Empfehlung an den Bundesrat nicht zustande gekommen.

Stand: 13.05.2025

Top 7Mobilfunknetz

Foto: Visuelle Darstellung einer digitalen Infrastruktur

© Foto: AdobeStock | zenturio1st

  1. Inhalt
  2. Ausschussempfehlung

Inhalt

Ein modernes Mobilfunknetz - überall!

Der Bundesrat entscheidet im nächsten Plenum über einen Vorschlag aus Hessen, die digitale Infrastruktur zu verbessern und auszuweiten.

Moderne Mobilfunknetze überall gefordert

Flächendeckender Mobilfunk der neuesten Generation sei von entscheidender Bedeutung für Gesellschaft und Wirtschaft, heißt es im Entschließungsantrag. Er werde für zahlreiche digitale Anwendungen benötigt, darunter autonome Fahrzeuge und intelligente Messysteme für die Energiewende und Landwirtschaft 4.0 sowie für Notrufdienste. Der Mobilfunk sei ein wichtiger Standortfaktor im europäischen und globalen Wettbewerb. Das Ziel der Bundesnetzagentur, 99,5 % der Bundesfläche versorgen zu können, greife zu kurz und könne nur als Zwischenschritt in Richtung einer vollständigen Flächendeckung gesehen werden.

Netzempfang an Straßen und Zugtrassen

Von besonderer Bedeutung sei unterbrechungsfreier Mobilfunk entlang von Straßen und Zuggleisen. Die bisherigen Vorgaben seien nicht ausreichend, um hier ein durchgehendes Mobilfunknetz zu gewährleisten. Gefordert seien daher insbesondere die Netzbetreiber: Sie müssten die inzwischen beschleunigten und vereinfachten Genehmigungsverfahren auch für einen entsprechenden Ausbau nutzen.

Neues Gesetz gefordert

Die Bundesregierung hingegen sei nun gefragt, das Gesetzgebungsverfahren für den Nachfolger des TK-Netzausbaubeschleunigungsgesetzes unverzüglich einzuleiten, heißt es in dem Landesantrag. Dem Ausbau der digitalen Infrastrukturen müsse ein uneingeschränkt überragendes öffentliches Interesse zuerkannt werden. Auch seien wirkungsvollere Vorgaben zur hochwertigen Versorgung von Fläche, Haushalten und Verkehrswegen erforderlich.

Flächendeckender Ausbau

Insbesondere die „weißen Flecken“ beim Blick auf die Karte zum Ausbau des mobilen Netzwerkes müssten verschwinden. Dabei könnte eine Förderung durch öffentliche Mittel helfen. Zudem sei der Ausbau der Glasfasernetze besonders wichtig. Mit Hilfe bereits existierenden digitaler Planungs- und Genehmigungsverfahren ließe sich dieser beschleunigen – die Nutzung dieser digitalen Verfahren solle daher verpflichtend werden.

Stand: 13.05.2025

Ausschussempfehlung

Ausschüsse empfehlen Ergänzungen

Der federführende Verkehrsausschuss und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung nach Maßgabe einiger Ergänzungen und Änderungen zu fassen.

So fordern sie, die Mobilinfrastrukturgesellschaft des Bundes über das Jahr 2025 hinaus beizubehalten. Zudem solle der Bundesrat die Bundesregierung bitten, eine bundesweite Strategie zur Weiterentwicklung des Rechenzentrumsstandorts Deutschland zu entwickeln und umzusetzen. Dadurch sollten die Energieeffizienz verbessert, innovative Technologien und digitale Anwendungen gefördert und Standortbedingungen optimiert werden.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit schlägt unter anderem vor, die Anbieter zu verpflichten, Mobilfunkmasten in Schutzgebieten gemeinsam zu nutzen, um so mögliche Belastungen der Umwelt gering zu halten.

Der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz, der Finanzausschuss und der Ausschuss für Innere Angelegenheiten empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung zu fassen.

Stand: 13.05.2025

Allgemeine Verwaltungsvorschriften

Top 19Vogelschutz

Foto: Ein Vogel auf Bahnschienen

© Foto: AdobeStock | Ted

  1. Inhalt
  2. Ausschussempfehlung

Inhalt

Vogelschutz an Eisenbahnanlagen

Der Schutz von Vögeln vor den Gefahren elektrischer Eisenbahnoberleitungen ist das Ziel einer allgemeinen Verwaltungsvorschrift, die noch von der rot-grünen Bundesregierung dem Bundesrat zugeleitet wurde. 

Gefahr durch Stromschlag

In Ihrer Begründung für die Vorlage verweist die Bundesregierung darauf, dass Oberleitungsanlagen von Eisenbahnen für Vögel, die sich darauf niederlassen, eine erhebliche Gefahrenquelle darstellten. Berührt ein Vogel Bauteile unterschiedlichen Potentials gleichzeitig, könne dies zu erheblichen Verletzungen oder zum Tod durch Elektrokution führen. Bei geringen Abständen der Leitungen und feuchter Luft könne dies sogar ohne direkte Berührung geschehen.

Kostspielige Schäden und Brandgefahr

Neben diesem nicht wünschenswerten Schicksal der Tiere führten durch Vögel verursachte Kurzschlüsse häufig zu Beschädigungen an Oberleitungsanlagen und damit zu Störungen des Zugbetriebs. Zudem würden auf diese Weise auch Brände verursacht, was ebenfalls zu erheblichen Einschränkungen und Kosten führt.

Einheitliche Standards im Genehmigungsverfahren

Die Verwaltungsvorschrift soll einheitliche Standards für Vogelschutzmaßnahmen schaffen, die es ermöglichen, Elektrifizierungsmaßnahmen wesentlich zügiger und mit weniger Verwaltungsaufwand zu genehmigen und umzusetzen. So werde sowohl dem öffentlichen Interesse an elektrifizierten Eisenbahnstrecken zur Sicherung klimafreundlicher Mobilität als auch den erforderlichen wirksamen Vogelschutzmaßnahmen Rechnung getragen, heißt es in dem Regierungsentwurf. 

Stand: 16.05.2025

Ausschussempfehlung

Ausschüsse empfehlen Zustimmung

Der federführende Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit empfiehlt dem Bundesrat, der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zuzustimmen, aber ergänzend eine Entschließung zu fassen. Mit dieser solle die neue Bundesregierung gebeten werden, in Zukunft notwendige Standardisierungsprozesse im Bereich des Natur- und Artenschutzes so zu gestalten, dass wissenschaftliche Standards umfassend berücksichtigt würden. Dadurch solle das erhöhte Tötungsrisiko zukünftig zuverlässig vermieden werden.

Der Verkehrsausschuss empfiehlt, der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift mit der Maßgabe einer Änderung zuzustimmen.

Stand: 16.05.2025

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