BundesratKOMPAKT - Das Wichtigste zur Sitzung

Ausgewählte Tagesordnungspunkte der 1054. Sitzung am 23.05.2025

Bundesrat fordert schärfere Strafen beim Einsatz von K.o.-Tropfen und den Ausbau der digitalen Infrastruktur

Bundesrat fordert schärfere Strafen beim Einsatz von K.o.-Tropfen und den Ausbau der digitalen Infrastruktur

Initiativen der Länder und EU-Angelegenheiten dominierten die Mai-Sitzung des Bundesrates. Er brachte einen Gesetzentwurf sowie mehrere Entschließungen auf den Weg und fasste zahlreiche Stellungnahmen.

Zu Beginn der Sitzung würdigte der Bundesrat im Beisein des israelischen Botschafters Ron Prosor die Aufnahme diplomatischer Beziehungen mit Israel vor 60 Jahren. In einer einstimmig gefassten Entschließung bekräftigen die Länder zugleich das Existenzrecht Israels sowie den Schutz jüdischen Lebens als Teil der deutschen Staatsräson.

Initiativen der Länder

Weiterhin beschloss der Bundesrat, einen Gesetzentwurf für schärfere Strafen beim Einsatz von K.o.-Tropfen beim Deutschen Bundestag einzubringen. Darüber hinaus fasste er Entschließungen an die Adresse der Bundesregierung mit dem Ziel, die Mobilfunknetze zu modernisieren, die Weiterbildung für Kinderärztinnen und -ärzte zu verbessern, bei Zwei-Mütter-Familien die Elternschaft für die zweite Mutter leichter anzuerkennen sowie die Krankenhauslandschaft zu stabilisieren.

In der Sitzung wurden darüber hinaus neue Initiativen vorgestellt, mit denen sich nun die Ausschüsse beschäftigen. Dabei geht es um einen besseren Schutz von Opfern häuslicher Gewalt, den Einsatz von Nachtsichtgeräten bei der Jagd, das Matratzen-Recycling sowie um Ferienangebote in der Ganztagsbetreuung von Kindern.

Viele Vorlagen aus Brüssel

Ein Großteil der Tagesordnung war Stellungnahmen der Länder zu europäischen Angelegenheiten gewidmet, etwa dem Aktionsplan für die europäische Autoindustrie, der Zukunft des EU-Agrar- und Lebensmittelsektors, der Dekarbonisierung von Industrie und Unternehmensflotten sowie der Stärkung der europäischen Verteidigungsindustrie.

Verordnungen und Allgemeine Verwaltungsvorschriften

Grünes Licht gab der Bundesrat für Änderungen der Saatgutverordnung und der CRS-Ausdehnungsverordnung, zum Austausch von Informationen über Finanzkonten, sowie zu einer Verwaltungsvorschrift zum Vogelschutz beim Bau neuer Schienentrassen.

Alle Videos in der Mediathek

Die Videos der Redebeiträge der Plenarsitzung stehen in BundesratKOMPAKT, in der App und in der Mediathek zum Ansehen, Teilen und Download bereit.

Nächste Plenarsitzung

Der Bundesrat kommt das nächste Mal am 13. Juni 2025 zusammen. Die Vorschau von BundesratKOMPAKT wird am 6. Juni 2025 veröffentlicht.

Landesinitiativen

Top 2K.o.-Tropfen

Foto: KO-Tropfen werden durch eine Hand in ein Cocktailglas geträufelt

© Foto: dpa | Achim Scheidemann

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat startet Vorstoß für härtere Strafen beim Einsatz von K.o.-Tropfen

Der Bundesrat hat am 23. Mai 2025 beschlossen, auf Initiative von Nordrhein-Westfalen, Hamburg und dem Saarland einen Gesetzentwurf zur besseren Bekämpfung der Verabreichung von K.o.-Tropfen beim Bundestag einzubringen. Bereits im Märzplenum hatte der Bundesrat härtere Strafen für diese Fälle bei Sexual- und Raubdelikten gefordert.

BGH: K.o.-Tropfen kein gefährliches Werkzeug

Hintergrund ist ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) aus dem Jahr 2024. Darin stellt er klar, dass das heimliche Verabreichen von K.o.-Tropfen, um eine Person sexuell gefügig zu machen, zwar als Gewalt anzusehen sei. Allerdings seien die Tropfen nach Auffassung des BGH kein „gefährliches Werkzeug“ im Sinne des Strafgesetzbuches. Diese Kategorie, so der BGH, könne nur auf feste Körper angewendet werden, nicht jedoch auf Flüssigkeiten. Ein solches Verhalten sei natürlich bereits strafbar - es falle jedoch bislang nicht unter den betreffenden Qualifikationstatbestand, der eine Mindeststrafe von fünf Jahren vorsieht.

Gift und anderen gesundheitsgefährdenden Stoffe

Der Gesetzentwurf des Bundesrates sieht vor, bei den Sexual- und Raubstraftaten die Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsgefährdenden Stoffen der Verwendung einer Waffe oder eines gefährlichen Werkzeugs gleichzustellen, wie dies beim Straftatbestand der gefährlichen Körperverletzung bereits der Fall ist. K.o.-Tropfen brächten - insbesondere in Verbindung mit Alkohol und Drogen - erhebliche gesundheitliche Risiken bis hin zur Todesgefahr mit sich, heißt es in der Begründung. Bei Sexualdelikten käme erschwerend hinzu, dass eine sexuelle Gewalterfahrung im Zustand der Bewusstlosigkeit sowohl körperlich als auch psychisch traumatisierend wirken und die psychische Gesundheit nachhaltig schädigen könne. Daher sei ein Mindeststrafrahmen von fünf Jahren angemessen.

Bundestag am Zug 

Der Gesetzentwurf wird nun beim Bundestag eingebracht, der darüber entscheiden kann. Zuvor bekommt die Bundesregierung die Gelegenheit zur Stellungnahme. 

Stand: 23.05.2025

Video

Top 3Kinderärzte

Foto: Arzt mit Aktenordnern auf dem Arm

© Foto: AdobeStock | HNFOTO

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat fordert mehr Stellen für Weiterbildung von Kinderärztinnen und -ärzten

Der Bundesrat hat sich am 23. Mai 2025 für eine bessere Förderung der Weiterbildungsmöglichkeiten für Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte ausgesprochen.

Hoher Bedarf an Weiterbildung

In einer Entschließung, die auf eine Initiative Baden-Württembergs zurückgeht, verweisen die Länder auf den besonders hohen Bedarf bei der Weiterbildung von Kinder- und Jugendmedizinern. Um auch künftig sicherzustellen, dass es flächendeckend ausreichend Kinderärztinnen und -ärzte gibt, fordern sie entsprechende Maßnahmen.

Gleichbehandlung mit Allgemeinmedizinern gefordert

So dürfe die Förderung der ambulanten Weiterbildungsstellen im Bereich der Kinder- und Jugendmedizin nicht mehr mit der sonstigen fachärztlichen Versorgung konkurrieren. Vielmehr müsse sie der allgemeinmedizinischen Weiterbildung gleichgestellt werden – Weiterbildungsstellen dürften nicht mehr kontingentiert werden.

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf, eine entsprechende Gesetzesänderung auf den Weg zu bringen, die die Facharztweiterbildung für Kinder- und Jugendärzte vom begrenzten Kontingent der verfügbaren Weiterbildungsmöglichkeiten befreit.

Wie es weitergeht

Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet. Feste Vorgaben, ob und wann sich diese damit auseinandersetzen muss, gibt es nicht.

Stand: 23.05.2025

Video

Top 5Zwei-Mütter-Familien

Foto: Zwei Frauen mit einem Baby im Arm

© Foto: AdobeStock | Sabrina

  1. Beschluss
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Beschluss

Länder setzen sich für Gleichbehandlung von Zwei-Mütter-Familien ein

Mit einer am 23. Mai 2025 gefassten Entschließung ruft der Bundesrat die Bundesregierung dazu auf, das Abstammungsrecht bei Zwei-Mütter-Familien zu ändern. 

Langwieriges Adoptionsverfahren für die zweite Mutter

Als Grund für seinen Vorstoß, der auf eine Initiative von Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen zurückgeht, nennt der Bundesrat die fehlende Gleichstellung von Regenbogenfamilien im Abstammungsrecht. So werde bei Zwei-Mütter-Familien derzeit nur die leibliche Mutter in die Geburtsurkunde und das Geburtenregister eingetragen. Die andere Mutter müsse ein langwieriges Adoptionsverfahren durchlaufen, um rechtlich als Elternteil anerkannt zu werden. Bei Paaren, die aus einer Frau und einem Mann bestehen, werde der Mann bei der Geburt eines Kindes hingegen automatisch Vater, wenn er mit der leiblichen Mutter verheiratet ist. Sind sie nicht verheiratet, könne der Mann die Vaterschaft anerkennen.

Änderung im Sinne des Kindeswohls

Nach Auffassung des Bundesrates stellt diese Ungleichbehandlung eine Diskriminierung dar, die es zu beseitigen gilt. Im Sinne des Kindeswohls müsse es allen Kindern ermöglicht werden, unabhängig vom Geschlecht der Eltern unmittelbar nach der Geburt zwei Eltern im Rechtssinne zu haben. Daher schlagen die Länder der Bundesregierung vor, das Abstammungsrecht dahingehend zu ändern, dass die Ehefrau der gebärenden Frau rechtliche Mutter des Kindes wird. Auch die Anerkennung der Mutterschaft müssen bei Zwei-Mütter-Familien ermöglicht werden.

Wie es weitergeht

Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet, die sich damit auseinandersetzen kann. Ob und wann sie dies tun muss, ist gesetzlich nicht geregelt.

Stand: 23.05.2025

Video

Top 7Mobilfunknetz

Foto: Visuelle Darstellung einer digitalen Infrastruktur

© Foto: AdobeStock | zenturio1st

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Für ein modernes Mobilfunknetz - überall

Auf Initiative des Landes Hessen fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, die digitale Infrastruktur zu verbessern und auszuweiten.

Modernes Mobilfunknetz als wichtiger Standortfaktor 

Flächendeckender Mobilfunk der neuesten Generation sei entscheidend für eine moderne Gesellschaft und Wirtschaft, heißt es in einer am 23. Mai 2025 gefassten Entschließung. Er werde für zahlreiche digitale Anwendungen benötigt, darunter autonome Fahrzeuge und intelligente Messsysteme für die Energiewende, Landwirtschaft sowie für Notrufdienste. Der Mobilfunk sei ein wichtiger Standortfaktor im globalen Wettbewerb. Das Ziel der Bundesnetzagentur, 99,5 % der Bundesfläche versorgen zu können, greife zu kurz und könne nur als Zwischenschritt in Richtung einer vollständigen Flächendeckung gesehen werden, kritisiert der Bundesrat. 

Netzempfang an Straßen und Bahntrassen

Besonders wichtig sei ein unterbrechungsfreier Mobilfunk entlang von Straßen, Zuggleisen und Wasserstraßen. Die bisherigen Vorgaben seien nicht ausreichend, um hier ein durchgehendes Mobilfunknetz zu gewährleisten. Gefordert seien daher insbesondere die Netzbetreiber: Sie müssten die inzwischen beschleunigten und vereinfachten Genehmigungsverfahren auch für einen entsprechenden Ausbau nutzen.

Neues Gesetz gefordert

Die Bundesregierung hingegen sei nun gefragt, das Gesetzgebungsverfahren für den Nachfolger des TK-Netzausbaubeschleunigungsgesetzes unverzüglich einzuleiten, fordern die Länder. Dem Ausbau der digitalen Infrastrukturen müsse ein uneingeschränkt überragendes öffentliches Interesse zuerkannt werden. Auch seien wirkungsvollere Vorgaben zur hochwertigen Versorgung von Fläche, Haushalten und Verkehrswegen erforderlich. 

Flächendeckender Ausbau

Insbesondere die „weißen Flecken“ beim Ausbau des mobilen Netzes müssten verschwinden. Dabei könnte eine Förderung durch öffentliche Mittel helfen. Zudem sei der Ausbau der Glasfasernetze besonders wichtig. Mit Hilfe der bereits existierenden digitalen Planungs- und Genehmigungsverfahren ließe sich dieser beschleunigen – die Nutzung dieser digitalen Verfahren müsse daher verpflichtend sein.

Weitere Maßnahmen

Der Bundesrat fordert zudem, die Mobilinfrastrukturgesellschaft des Bundes über das Jahr 2025 hinaus beizubehalten. Außerdem bittet er die Bundesregierung, eine bundesweite Strategie zur Weiterentwicklung des Rechenzentrumstandorts Deutschland zu entwickeln und umzusetzen. Dadurch sollten die Energieeffizienz verbessert, innovative Technologien und digitale Anwendungen gefördert und Standortbedingungen optimiert werden.

Wie es weitergeht

Die Entschließung wird nun der Bundesregierung übermittelt. Feste Fristen und Vorgaben, wie und wann diese darauf reagieren muss, gibt es nicht.

Stand: 23.05.2025

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Top 24Deutsch-israelische Beziehungen

Foto: Israelische Fahne vor den Gebäude des Bundesrates

© Foto: Bundesrat

  1. Beschluss
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Beschluss

Bundesrat würdigt 60 Jahre deutsch-israelische Beziehungen und bekräftigt Verantwortung

Einstimmig verabschiedete der Bundesrat am 23. Mai 2025 eine Entschließung zum 60. Jahrestag der deutsch-israelischen Beziehungen. Darin würdigt er die Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen Deutschland und dem Staat Israel am 12. Mai 1965, die vor dem Hintergrund der Shoah keine Selbstverständlichkeit gewesen sei.

Beide Länder seien heute freundschaftlich eng miteinander verbunden, heißt es in der Entschließung. „Die Beziehungen zwischen Deutschland und Israel werden immer besondere sein. Deutschland bekennt sich zu seiner historischen Verantwortung. Der Bundesrat bekräftigt, dass zu dieser deutschen Verantwortung gehört, sich für die Existenz des Staates Israel einzusetzen, für dessen Sicherheit einzutreten.“

Der Bundesrat stehe weiterhin fest an der Seite Israels und bekenne sich zum israelischen Recht auf Selbstverteidigung. In einer Entschließung vom 20. Oktober 2023 hatte er die menschenverachtenden Terroranschläge der Hamas auf Israel verurteilt. Mit dem heutigen Beschluss fordert er erneut die Freilassung der von der Hamas verschleppten Geiseln und verlangt das Ende der Angriffe auf Israel.

Ruf nach Deeskalation

An die Bundesregierung gerichtet fordern die Länder, sich gemeinsam mit europäischen und internationalen Partnern für eine Deeskalation des Konflikts in der Region einzusetzen und auf die Einhaltung des Völkerrechts durch alle am Konflikt beteiligten Parteien im Gazastreifen zu drängen. Das Ziel müsse ein dauerhafter Frieden in Form einer Zweitstaatenlösung sein.

Schutz jüdischen Lebens in Deutschland

Besorgt zeigt sich der Bundesrat über die Zunahme antisemitischer Vorfälle und antiisraelischer Demonstrationen in Deutschland seit dem Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023. Er verurteilt Antisemitismus entschieden und bekräftigt, dass das Existenzrecht Israels sowie der Schutz jüdischen Lebens zur deutschen Staatsräson gehörten. Bei Angriffen auf diese Werte müsse Deutschland als wehrhafter Rechtsstaat handeln.

Stand: 23.05.2025

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Allgemeine Verwaltungsvorschriften

Top 19Vogelschutz

Foto: Ein Vogel auf Bahnschienen

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  1. Beschluss
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Beschluss

Grünes Licht für besseren Vogelschutz an Eisenbahnanlagen

Der Bundesrat hat am 23. Mai 2025 einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für den besseren Schutz von Vögeln vor den Gefahren elektrischer Eisenbahnoberleitungen zugestimmt. Diese wurde der Länderkammer noch von der rot-grünen Bundesregierung zugeleitet.

Gefahr durch Stromschlag

In der Begründung der Verwaltungsvorschrift verweist die Bundesregierung darauf, dass Oberleitungsanlagen der Bahn für Vögel, die sich darauf niederlassen, eine erhebliche Gefahrenquelle darstellten. Berührt ein Vogel Bauteile unterschiedlichen Potentials gleichzeitig, könne dies zu erheblichen Verletzungen oder zum Tod durch Elektrokution führen. Bei geringen Abständen der Leitungen und feuchter Luft könne dies sogar ohne direkte Berührung geschehen.

Kostspielige Schäden und Brandgefahr

Neben diesem nicht wünschenswerten Schicksal der Tiere führten durch Vögel verursachte Kurzschlüsse häufig zu Beschädigungen an Oberleitungsanlagen und damit zu Störungen des Zugbetriebs. Zudem würden auf diese Weise auch Brände verursacht, was ebenfalls erhebliche Einschränkungen und Kosten nach sich zieht.

Einheitliche Standards im Genehmigungsverfahren

Die Verwaltungsvorschrift soll einheitliche Standards für Vogelschutzmaßnahmen schaffen, die es ermöglichen, Elektrifizierungsmaßnahmen wesentlich zügiger und mit weniger Verwaltungsaufwand zu genehmigen und umzusetzen. So werde sowohl dem öffentlichen Interesse an elektrifizierten Eisenbahnstrecken zur Sicherung klimafreundlicher Mobilität als auch den erforderlichen wirksamen Vogelschutzmaßnahmen Rechnung getragen, heißt es in der Begründung.

In-Kraft-Treten

Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift kann nun veröffentlicht werden und tritt am darauffolgenden Tag in Kraft.

Begleitende Entschließung

In einer begleitenden Entschließung bittet der Bundesrat die Bundesregierung, in Zukunft notwendige Standardisierungsprozesse im Bereich des Natur- und Artenschutzes so zu gestalten, dass wissenschaftliche Standards umfassend berücksichtigt werden. Dadurch soll das erhöhte Tötungsrisiko für Vögel zukünftig zuverlässig vermieden werden.

Stand: 23.05.2025

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