BundesratKOMPAKT - Das Wichtigste zur Sitzung

Ausgewählte Tagesordnungspunkte der 1043. Sitzung am 26.04.2024

Bezahlkarten, Mutterschutz,
BAföG und Ladekabel

Bezahlkarten, Mutterschutz,
BAföG und Ladekabel

Sieben Gesetze aus dem Bundestag und neun Vorschläge aus den Ländern für Gesetze und Entschließungen stehen auf der 41 Punkte umfassenden Agenda der nächsten Bundesratssitzung.

Gesetze aus dem Bundestag

Zur abschließenden Beratung hat der Bundestag der Länderkammer unter anderem Gesetze zur Einführung der Bezahlkarte für Asylbewerber, zu digitalen Diensten, zur Änderung der Umweltstatistik und zur Entwicklung einer nationalen Wasserstoffinfrastruktur zugeleitet. Ein weiteres Gesetz führt einheitliche Ladekabel für Handys und Tablets ein.

Initiativen aus den Ländern

Auf der Tagesordnung stehen zudem Länderinitiativen zu Themen wie Ausweitung des Kurzarbeitergeldes im Baugewerbe, Mutterschutz für Selbständige und die Verbesserung der Arzneimittelversorgung. Die Länder entscheiden auch über zwei Gesetzentwürfe aus den eigenen Reihen: zur audiovisuelle Vernehmung minderjähriger Zeugen im Strafprozess und zum elektronischen Datenabruf aus dem Schiffsregister.

Initiativen der Bundesregierung

Stellung nehmen kann der Bundesrat zur Vorhaben der Bundesregierung, wie die Novelle des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG), Pläne zum Einsatz verdeckter Ermittler, die Bekämpfung der missbräuchlichen Ersteigerung von Schrottimmobilien sowie der Schutz vor Schienenlärm.

Vorlagen aus Brüssel und Verordnungen

Die Beteiligung an neun europäischen Verordnungen und Richtlinien (zum Beispiel zum Schutz von Tieren beim Transport) sowie vier nationale Verordnungen, unter anderem zur Personalbemessung in Krankenhäusern, runden die Tagesordnung ab.

Eine Auswahl der wichtigsten Plenarthemen stellt BundesratKOMPAKT nachfolgend vor - sie wird fortlaufend aktualisiert. Die gesamte Tagesordnung mit allen zugehörigen Drucksachen-Downloads finden Sie hier.

Livestream - Mediathek - Social Media

Ab 9:30 Uhr wird die Plenarsitzung auf www.bundesrat.de und in der App des Bundesrates live übertragen.

Über den Sitzungsverlauf informieren wir Sie auch über den Kurznachrichtendienst X. Noch während des Vormittags stehen Videos und einzelne Redebeiträge in BundesratKOMPAKT und in der Mediathek zum Download bereit.

Gesetzesbeschlüsse des Bundestages

Top 3Bezahlkarte für Asylbewerber

Foto: Mann hält Bezahlkarte in der Hand

© Foto: AdobeStock | Fokussiert

  1. Inhalt
  2. Ausschussempfehlung

Inhalt

Bundesrat entscheidet über Einführung von Bezahlkarten

Der Bundesrat entscheidet in seiner nächsten Plenarsitzung über das Gesetz zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht. Teil des Gesetzespaketes ist die Einführung der sogenannte Bezahlkarte für Asylbewerber.

Einführung einer Bezahlkarte

Die Möglichkeit der Einführung einer guthabenbasierten Bezahlkarte wird nun ausdrücklich ins Asylbewerberleistungsgesetz aufgenommen und tritt neben die bereits bestehenden Regelungen zu Geld- oder Sachleistungen. Ob die Karte eingeführt und wie ihre Nutzung näher ausgestaltet wird und wie hoch der verfügbare Betrag sein soll, können die Länder selbst entscheiden. Auch die Leistungsbehörden haben die Möglichkeit, sich im Rahmen der Ermessensausübung im Einzelfall gegen den Einsatz einer Karte zu entscheiden.

Datenaustausch zwischen Ausländerbehörden

Darüber hinaus enthält das Gesetz Verbesserungen beim digitalen Datenaustausch zwischen Ausländerbehörden und den sogenannten Leistungsbehörden, die für die Sicherung des Existenzminimums zuständig sind. Ziel des Gesetzes ist es auch, die Behörden durch eine automatisierte Datenübermittlung über das Ausländerzentralregister von häufigen standardmäßigen Abfragen zu entlasten und einem Leistungsmissbrauch vorzubeugen. Daten zur zuständigen Leistungsbehörde, dem Bezugszeitraum und zur Art der Leistung sollen zukünftig im Ausländerzentralregister abgebildet werden und den Ausländerbehörden, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und den Leistungsbehörden zur Verfügung stehen.

Stand: 17.04.2024

Ausschussempfehlung

Ausschüsse beraten das Gesetz

Der Ausschuss für Arbeit, Integration und Soziales empfiehlt die Zustimmung zu dem Gesetz. Der Innenausschuss hat seine Beratungen noch nicht abgeschlossen.

Stand: 17.04.2024

Landesinitiativen

Top 10Kurzarbeitergeld

Foto: Antrag auf Kurzarbeitergeld und Geldschweine sowie Münzen

© Foto: AdobeStock | Stockfotos-MG

  1. Inhalt
  2. Ausschussempfehlung

Inhalt

Bundesrat entscheidet über Initiative für erweiterte Lohnersatzleistungen im Baugewerbe

Niedersachsen möchte die Möglichkeiten des Kurzarbeitergeldes für das Baugewerbe ausweiten. Im nächsten Plenum stimmt der Bundesrat über einen entsprechenden, an die Bundesregierung gerichteten Entschließungsantrag ab.

Erleichterungen beim konjunkturellen Kurzarbeitergeld

Mit der Entschließung soll die Bundesregierung aufgefordert werden, für die betroffenen Betriebe den Bezug des sogenannten konjunkturellen Kurzarbeitergeldes über die bestehenden Möglichkeiten hinaus zu erweitern. Der Entschließungsantrag enthält außerdem die Bitte an die Bundesregierung, per Verordnung einen längeren Bezug des saisonalen Kurzarbeitergeldes über die Wintermonate hinaus zu ermöglichen. Zudem solle sie ihr Maßnahmenpaket vom September 2023 für die Bau- und Immobilienbranche zeitnah umzusetzen.

Harte Zeiten für die Bauwirtschaft

Als Hintergrund für die Forderungen nennt der Entschließungsantrag die bundesweite schwierige wirtschaftliche Lages des Baugewerbes. Insbesondere beim Wohnungsbau sei mit einem Nachfrageeinbruch zu rechnen. Allein in diesem Jahr seien 60.000 Arbeitsplätze bedroht.

Stand: 17.04.2024

Ausschussempfehlung

Wirtschaftsausschuss empfiehlt Änderungen

Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt, die Entschließung zu fassen, bei der angestrebten Gesetzesänderung aber offen zu lassen, ob die Erleichterungen der Baubranche beim Kurzarbeitergeld über das Instrument des konjunkturellen oder des saisonalen Kurzarbeitergeldes erfolgen. Eine Verlängerung des saisonalen Kurzarbeitergeldes durch eine Verordnung sieht er kritisch, da das Gesetz gar keine entsprechende Verordnungsermächtigung vorsehe.

Der federführende Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik sowie der Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung zu fassen.

Welchen Empfehlungen der Ausschüsse der Bundesrat folgt, entscheidet das Plenum am 26. April 2024.

Stand: 17.04.2024

Top 12Mutterschutz

Foto: Mutter mit Baby auf dem Arm

© Foto: AdobeStock | gpointstudio

  1. Inhalt
  2. Ausschussempfehlung

Inhalt

Mutterschutz und Elternzeit für Selbständige

Selbständige sollen während der Schwangerschaft und nach der Entbindung die gleichen Mutterschutzleistungen erhalten wie Arbeitnehmerinnen. Dies sieht ein Entschließungsantrag aus Nordrhein-Westfalen vor, mit dem der Bundesrat die Bundesregierung auffordern soll, entsprechende Regeln zu schaffen.

Frauenanteil bei Unternehmensgründungen niedrig

Zu Begründung heißt es, dass der Frauenanteil bei Gründungen und in der Geschäftsführung von Start-Ups sowie bei kleinen und mittleren Unternehmen immer noch niedrig sei. Frauen werde der Weg in die Selbständigkeit erschwert, weil es an einer ausreichenden Absicherung für den Fall einer Schwangerschaft mangele.

Gleiche Regelungen wie für Arbeitnehmerinnen

Für Arbeitnehmerinnen gelte das Mutterschutzgesetz; auch für Beamtinnen und Richterinnen bestünden entsprechende Regelungen. Für Selbständige sei dies bisher nicht der Fall. Um den Frauenanteil zu erhöhen, müssten gleichwertige Verhältnisse in Bezug auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie geschaffen werden. Es sei daher erforderlich, die Nachteile während der Schwangerschaft und nach der Entbindung abzubauen und so einen wichtigen Beitrag zur Gleichstellung von Frauen und Männern zu leisten.

Unternehmerinnen im Handwerk besonders betroffen

Gerade junge Unternehmerinnen hätten oft noch keine Rücklagen für eine ausreichende Vorsorge. Ihnen drohten beim Ausfall durch Schwangerschaft und Geburt Auftragseinbußen und Umsatzrückgänge, die bis zur Insolvenz führen könnten. Unternehmerinnen im Handwerk seien besonders betroffen, da die Arbeit oft körperlich belastend und in dieser Lebensphase der Investitionsbedarf besonders hoch sei. Daher müssten für Gründerinnen und Selbständige Instrumente geschaffen werden, die einerseits Rückhalt zur Gründung geben und andererseits schwangerschaftsbedingte Betriebsschließungen verhindern.

Stand: 16.04.2024

Ausschussempfehlung

Ausschüsse empfehlen Ergänzungen

Der federführende Ausschuss für Familie und Senioren, der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik sowie der Ausschuss für Frauen und Jugend empfehlen, den Antrag dahingehend zu ergänzen, dass die Finanzierung sichergestellt sein müsse - beispielsweise durch Bundesmittel oder ein solidarisches Umlagesystem.

Der Wirtschaftsausschuss schlägt als Alternative zur finanziellen Gleichstellung die Förderung von betrieblichen Vertretungsmöglichkeiten, z.B. durch Betriebshelferinnen oder -helfer, vor.

Der Finanzausschuss empfiehlt die Entschließung zu fassen.

Stand: 17.04.2024

Gesetzentwürfe der Bundesregierung

Top 18BAföG

Foto: Ausschnitt vom Antrag für Berufsausbildungsdförderung

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  1. Inhalt
  2. Ausschussempfehlung

Inhalt

Bundesrat berät Regierungspläne zur BAföG-Reform 2024

Bereits zum 29. Mal soll das Bundesausbildungsförderungsgesetz, besser bekannt als BAföG, geändert und angepasst werden. Der Bundesrat hat in seiner nächsten Plenarsitzung am 26. April 2024 die Möglichkeit, zum entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung Stellung zu nehmen.

Flexibilitätssemester

Zu den im Entwurf enthaltenen Neuerungen gehört unter anderem die Einführung eines so genannten Flexibilitätssemesters, also die Möglichkeit, ohne Angabe von Gründen für ein weiteres Semester über die Höchstdauer des BAföG-Bezugs hinaus gefördert zu werden. Ebenso soll die Frist für einen Wechsel der Studienrichtung verlängert werden.

Studienstarthilfe für finanzschwache Studenten

Für junge Menschen aus besonders finanzschwachen Familien soll mit einer Studienstarthilfe von 1.000 € ein weiterer Anreiz zur Aufnahme eines Studiums geschaffen werden. Außerdem soll der Freibetrag für eigenes Einkommen so angepasst werden, dass Studierende und Auszubildende ohne Anrechnung auf ihre Förderung bis zum Umfang eines Minijobs nebenbei arbeiten können.

Mehr Effizienz bei der Verwaltung

Schließlich enthält der Entwurf Maßnahmen zum Bürokratieabbau und für schnellere Bearbeitungszeiten. Dafür sind Änderungen des Vorausleistungsverfahrens, der Anrechnungsregelungen für Geschwistereinkommen und einfachere Verfahren zum Anpassen der Formblätter der BAföG-Anträge geplant.

Stand: 17.04.2024

Ausschussempfehlung

Weitere Verbesserungen angemahnt

Der federführende Kulturausschuss kritisiert, dass der finanzielle Rahmen in Höhe von 150 Millionen Euro, den der Haushaltsausschuss des Bundestages vorgegeben hat, nicht ausgeschöpft wurde. So hätte die Studienstarthilfe auf alle Studienanfänger ausgedehnt werden können, da jeder, der BAföG beziehe, bedürftig sei. Das Prüfen weiterer Voraussetzungen und Nachweise für die Zahlung der Pauschale koste zusätzlich Geld und Zeit.

Außerdem bemängelt der Ausschuss, dass mit der Reform die Bedarfssätze nicht an die gestiegenen Lebenshaltungskosten angepasst werden. Gerade junge Menschen seien von der Inflation und den steigenden Mieten besonders betroffen. Die Bedarfssätze müssten auf Bürgergeld-Niveau angehoben und die Wohnkostenpauschale erhöht werden.

Des Weiteren kritisiert der Kulturausschuss, dass die Einführung eines Flexibilitätssemesters zu kurz greife und einen erhöhten Verwaltungsaufwand verursache. Zielführender sei es, die Förderungshöchstdauer insgesamt um zwei Semester zu verlängern.

Der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik fordert eine wissenschaftliche Untersuchung der Studienstarthilfe auf ihre Angemessenheit und ggf. ihre Erhöhung.

Der Finanzausschuss und der Ausschuss für Frauen und Jugend empfehlen, gegen das Gesetz keine Einwände zu erheben.

Ob und welche Empfehlungen in die Stellungnahme des Bundesrates zum Regierungsentwurf aufgenommen werden, entscheidet das Plenum am 26. April 2024.

Stand: 17.04.2024

Top 22Schrottimmobilien

Foto: Saniertes und unsaniertes Wohnhaus

© Foto: AdobeStock | Anke Thomass

  1. Inhalt
  2. Ausschussempfehlung

Inhalt

Länder beraten Gesetzentwurf gegen Betrug mit Schrottimmobilien

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung missbräuchlicher Ersteigerungen von Schrottimmobilien auf den Weg gebracht, zu dem der Bundesrat in seiner nächsten Sitzung Stellung nehmen kann.

Das Problem: Grundstücksersteigerung ohne Kaufpreiszahlung

Wer ein Grundstück kauft, wird erst mit Eintragung im Grundbuch Eigentümer und kann grundsätzlich auch dann erst das Grundstück wirtschaftlich nutzen. Die Eintragung im Grundbuch erfolgt in der Regel erst, wenn der Kaufpreis vollständig bezahlt ist. Nicht so bei Zwangsversteigerungen:

Hier wird der Meistbietende bereits mit Erteilung des Zuschlags Eigentümer, auch wenn der noch nicht der Kaufpreis, sondern lediglich eine eher geringe Sicherheitsleistung gezahlt wurden. Als Eigentümer kann der Ersteher dann sofort Mieteinkünfte erzielen. Es kommt vor, dass er den Kaufpreis gar nicht zahlt und das womöglich auch nie vorhatte, bis zu einer Neuversteigerung des Grundstücks aber Mieteinkünfte aus dem Grundstück erzielen kann.

Die Lösung: gerichtliche Verwaltung des Grundstücks

Diesem Missbrauch soll durch das Schrottimmobilien-Missbrauchsbekämpfungsgesetz Einhalt geboten werden. Der Regierungsentwurf sieht vor, dass Gemeinden die Möglichkeit eingeräumt wird, in einem Zwangsversteigerungsverfahren einen Antrag auf gerichtliche Verwaltung des Grundstücks zu stellen. Nach der Anordnung der gerichtlichen Verwaltung sind Mieteinkünfte nicht an den Ersteher, sondern an den gerichtlich bestellten Verwalter zu zahlen. So soll dem Anreiz entgegengewirkt werden, überhöhte Gebote auf Problemimmobilien abzugeben, um als Eigentümer ohne Zahlung des Kaufpreises aus dem Grundstück Nutzungen zu ziehen.

Stand: 17.04.2024

Ausschussempfehlung

Rechtsausschuss will Geltung auf einzelne Bundesländer beschränken

Der Rechtsausschuss sieht nur einen kleinen Anwendungsbereich für die neue Vorschrift, da bisher nach der Gesetzesbegründung nur wenige Fälle bekannt seien. Er befürchtet, dass mit der Geltung der neuen Regelung zur gerichtlichen Verwaltung im gesamten Bundesgebiet alle Zwangsversteigerungsverfahren Nachteile erleiden und die drohende Zwangsverwaltung zu höheren Kosten führt. Er schlägt daher vor, dass Gemeinden nur dann die gerichtliche Verwaltung eines Grundstücks im Rahmen der Zwangsvollstreckung beantragen dürfen, wenn die jeweilige Landesregierung dies durch Erlass einer Rechtsverordnung zulässt.

Der Finanzausschuss und der Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung empfehlen dem Bundesrat, gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben.

Welchen Vorschlägen der Ausschüsse das Plenum folgt, entscheidet sich am 26. April 2024.

Stand: 17.04.2024

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