BundesratKOMPAKT - Das Wichtigste zur Sitzung

Ausgewählte Tagesordnungspunkte der 1042. Sitzung am 22.03.2024

Grünes Licht für Legalisierung von Cannabis, Wachstumschancen und die Finanzierung des Haushalts

Grünes Licht für Legalisierung von Cannabis, Wachstumschancen und die Finanzierung des Haushalts

Im Mittelpunkt des Interesses in der Märzsitzung des Bundesrates mit 63 Punkten standen die Legalisierung von Cannabis, Steuererleichterungen für mehr Wachstum und die Finanzierung des Bundeshaushalts 2024.

Zu Beginn des Plenums bestätigten die Länder Einigungsvorschläge des Vermittlungsausschusses. Somit können das Wachstumschancengesetz, das Krankenhaustransparenzgesetz und die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Kfz-Haftpflicht nun Kraft treten.

Beschlüsse des Bundestages

Außerdem gab der Bundesrat den Weg frei für fünf Bundestagsbeschlüsse, darunter das Cannabisgesetz und das Zweite Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024. Änderungen am Onlinezugangsgesetz und Bundesschienenwegeausbaugesetz hingegen verweigerte er seine Zustimmung. Zu letzterem riefen die Länder den Vermittlungsausschuss an.

Vorschläge aus den Ländern

Des Weiteren fasste der Bundesrat Entschließungen zur Erhöhung der Gräberpauschalen, zur Umsetzung eines Klimageldes und zum Ausbau der Windenergie auf See. Die Vorlagen werden nun der Bundesregierung zugeleitet. Vorgestellt wurden im Plenum Initiativen der Länder zum Kurzarbeitergeld im Baugewerbe, zum Mutterschutz für Selbständige und zur Verbesserung der Arzneimittelversorgung.

Gesetzentwürfe der Bundesregierung

Stellung nahm der Bundesrat zu Vorhaben der Bundesregierung, etwa zum Schutz von Schwangeren vor Belästigungen beim Betreten von Beratungsstellen, zur Anerkennung beruflicher Fähigkeiten und Digitalisierung in der Berufsbildung sowie zur Reform des Gesetzes gegen Kinderpornografie.

EU-Themen und Verordnungen

Unter den Vorlagen aus Brüssel, zu denen sich der Bundesrat äußerte, befinden sich Vorschläge zum Kampf gegen die Schleuserkriminalität, für verbesserte Rechte von Fahr- und Fluggästen, sowie zu einheitlichen Regeln bei Zucht, Haltung und Handel von Hunden und Katzen. Der Bundesrat stimmte auch einer Verordnung zu, die dafür sorgt, dass in Zukunft Doktortitel in Reisepässen und Ausweisen nicht mehr zum Nachnamen gehören, sondern in einem separaten Feld ausgewiesen werden.

Alle Videos in der Mediathek

Die Videos der Redebeiträge und ein Gesamtmitschnitt der Plenarsitzung stehen in BundesratKOMPAKT, in der App und in der Mediathek zum Download bereit.

Vorlagen aus dem VA

Top 2Wachstumschancengesetz

Geldmünzen mit wachsender Pflanze und prozentualen Angaben

© Foto: AdobeStock | Antony Weerut

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat stimmt Wachstumschancengesetz zu

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 22. März 2024 dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit einen Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 21. Februar 2024 bestätigt.

Einigungsvorschlag angenommen

Auf Vorschlag des Vermittlungsausschusses wurden zahlreiche Änderungen am Gesetz vorgenommen, darunter:

  • Einführung einer degressiven Abschreibung auf Abnutzung (AfA) für Wohngebäude in Höhe von 5 Prozent,
  • Einführung einer degressiven AfA auf bewegliche Wirtschaftsgüter für 9 Monate,
  • auf vier Jahre befristete Anhebung des Verlustvortrags auf 70 Prozent (ohne Gewerbesteuer) sowie,
  • Ausweitung der steuerlichen Forschungsförderung.

Die geplante Klimaschutz-Investitionsprämie ist nicht mehr Teil des Wachstumschancengesetzes.

Wettbewerbsfähigkeit soll steigen

Das Gesetz hat zum Ziel, mit steuerlichen Investitionsanreizen die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland zu stärken und soll in der geänderten Fassung zu Entlastungen in Höhe von 3,2 Milliarden Euro führen.

Inkrafttreten

Das Wachstumschancengesetz war 17. November 2023 vom Bundestag verabschiedet worden. Am 24. November 2023 hatte der Bundesrat zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss angerufen. Nachdem Bundestag und Bundesrat dem Änderungsvorschlag des Vermittlungsausschusses nun zugestimmt haben, wurde es am 27. März 2024 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am 28. März 2024 in Kraft.

Stand: 28.03.2024

Video

Top 3Kfz Haftpflicht

Foto: Gabelstapler

© Foto: AdobeStock | petunyia

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat bestätigt Umsetzung der Richtlinie zur Kfz-Haftpflicht.

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 22. März 2024 dem Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Kfz-Haftpflichtversicherung zugestimmt.

Empfehlung des Vermittlungsausschusses

Er folgte dabei einem Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses, der von der Bundesregierung am 7. Februar 2024 angerufen wurde, nachdem das Gesetz am 2. Februar 2024 im Bundesrat keine Mehrheit gefunden hatte. Der Vermittlungsausschuss schlug in seiner Sitzung am 21. Februar 2024 vor, auf die Versicherungspflicht für zulassungsfreie Arbeitsmaschinen und Stapler mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h zu verzichten. Diese ist nun nicht mehr Teil des Gesetzes.

Gesetz setzt EU-Vorgaben zur Kfz-Haftpflichtversicherung um

Mit dem Gesetz wird die europäische Richtlinie über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht in deutsches Recht umgesetzt. Das Gesetz enthält Regelungen zur Harmonisierung der Schadensverlaufsbescheinigungen der Versicherten und Vorgaben für die Schadensfreiheitsrabattpolitik der Versicherer. Des Weiteren wird zukünftig ein Insolvenzfonds Verkehrsopfer auch bei Zahlungsunfähigkeit des Kfz-Versicherers absichern.

Inkrafttreten

Nachdem der Bundestag den Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses bereits am 23. Februar 2024 bestätigt hat, kann das Gesetz nun nach Ausfertigung und Verkündung in Kraft treten.

Stand: 22.03.2024

Video

Top 4Krankenhaustransparenzgesetz

Blick in den Flur in einem Krankenhaus.

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  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat billigt Krankenhaustransparenzgesetz

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 22. März 2024 entschieden, gegen das Krankenhaustransparenzgesetz keinen Einspruch einzulegen. Das Gesetz war vom Bundestag am 19. Oktober 2023 beschlossen worden. Der Bundesrat hatte in seiner Sitzung am 2. Februar 2024 den Vermittlungsausschuss angerufen. Dieser hatte empfohlen, das Gesetz ohne Änderungen zu bestätigen.

Einführung von Transparenzverzeichnissen

Das Krankenhaustransparenzgesetz zielt im Kern auf die Einführung eines Transparenzverzeichnisses, durch das die Bevölkerung über die Qualität von Krankenhäusern und verfügbare Leistungen informiert werden soll. Patienten sollen so in die Lage versetzt werden, selbstbestimmte und qualitätsorientierte Auswahlentscheidungen für die gewünschte Behandlung zu treffen.

Das Gesetz kann nun nach Ausfertigung und Verkündung in Kraft treten.

Bundesrat fordert umfassende und verständliche Informationen

In einer begleitenden Entschließung bittet der Bundesrat die Bundesregierung, in der praktischen Umsetzung oder bei der nächsten Novellierung des Gesetzes dafür zu sorgen, dass das Transparenzverzeichnis tatsächlich alle Kriterien und Informationen enthält, die für Patienten und Angehörige wesentlich sind und dass diese in einer für Laien verständlichen und zugänglichen Weise aufbereitet sind. Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet.

Stand: 22.03.2024

Video

Gesetzesbeschlüsse des Bundestages

Top 5Zweites Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024

Geldscheine und Münzstücke

© Foto: PantherMedia | Olaf Simon

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat gibt grünes Licht für Zweites Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024

Der Bundesrat hat am 22. März 2024 das Zweite Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 gebilligt. Ein Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses fand keine Mehrheit.

Reaktion auf Karlsruher Urteil

Das Gesetz beruht auf einer Initiative der Koalitionsfraktionen und ist eine Reaktion auf die haushaltspolitischen Folgen des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 15. November 2023. Es soll die aus dem Urteil resultierenden Finanzierungslücken für den Bundeshaushalt 2024 schließen.

Höhere Steuern, weniger Subventionen

Das Gesetz umfasst im Kern folgende Maßnahmen:

Höhere Luftverkehrssteuer - Die Abgaben, welche die Airlines für Abflüge von einem deutschen Flughafen zahlen müssen, erhöhen sich ab 1. Mai 2024.

Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes - Damit werden die Einnahmen aus den Offshore-Ausschreibungen des Jahres 2023 breiter verwendet. Ein Teil fließt in den Bundeshaushalt.

Absenken der Subventionen beim Agrardiesel - Die Steuerbegünstigung von Dieselkraftstoff für Betriebe der Land- und Fortwirtschaft sinkt schrittweise und entfällt ab 2026 vollständig.

Abschaffung des Bürgergeldbonus - Er war für Weiterbildungen von Bürgergeldempfängern eingeführt worden, die nicht auf einen Berufsabschluss abzielen, und entfällt zukünftig.

Verschärfte Sanktionen beim Bürgergeld - Jobcenter dürfen Arbeitsuchenden, die die Aufnahme einer zumutbaren Arbeit willentlich verweigern, den Regelbedarf vollständig für einen Zeitraum von zwei Monaten streichen. Die Kosten für Unterkunft und Heizung bleiben hiervon ausgenommen.

Geringerer Zuschuss für die Rentenversicherung - Der Bundeszuschuss zur gesetzlichen Rentenversicherung wird in den Jahren 2024 bis 2027 um jeweils 1,2 Milliarden Euro abgesenkt.

Das Gesetz wurde am 27. März 2024 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am 28. März 2024 in Kraft.

Stand: 28.03.2024

Video

Top 6Cannabis-Legalisierung

Foto: Richterhammer und Cannabisblätter

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  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat billigt Cannabisgesetz

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 22. März 2024 das Cannabisgesetz gebilligt. Anträge auf Einberufung des Vermittlungsausschusses fanden keine Mehrheit.

Legaler Besitz und Konsum begrenzter Mengen

Das Gesetz sieht eine Teillegalisierung von Cannabis vor. Es erlaubt den Besitz von bis zu 25 Gramm, in den eigenen vier Wänden von bis zu 50 g Cannabis. Auch der Anbau von drei Cannabispflanzen in der eigenen Wohnung wird legal, wobei das dabei geerntete Cannabis nur für den Eigenverbrauch bestimmt ist und nicht weitergegeben werden darf.

Verbot gilt weiter für Minderjährige

Für Minderjährige bleiben Besitz und Konsum von Cannabis verboten. In ihrer Gegenwart dürfen auch Erwachsene kein Cannabis zu sich nehmen. Ein Konsumverbot besteht zudem in Sichtweite von Schulen und Kindertagesstätten sowie in Fußgängerzonen vor 20 Uhr.

Anbauvereinigungen statt legalem An- und Verkauf

Ebenfalls verboten bleiben der An- und Verkauf von Cannabis. Wer jedoch nicht selbst Pflanzen anbauen möchte, kann dies in Anbauvereinigungen tun. Diese sind als eingetragene nichtwirtschaftliche Vereine oder Genossenschaften organisiert und dürfen nicht mehr als 500 Mitglieder haben. Minderjährigen ist die Mitgliedschaft untersagt. Volljährige dürfen nur in einer einzigen Anbauvereinigung Mitglied sein und müssen aktiv am Anbau mitzuwirken. Eine passive Mitgliedschaft, die einzig auf den Erwerb von Cannabis gerichtet ist, sieht das Gesetz nicht vor.

Inkrafttreten

Nachdem das Gesetz den Bundesrat passiert hat, wurde es am 27. März 2024 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am 1. April 2024 in Kraft.

Stand: 27.03.2024

Video

Top 7Digitale Verwaltung

links Hände auf Laptop rechts Papierstapel

© Foto: AdobeStock | OleCNX

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Keine Zustimmung im Bundesrat für Novelle des Onlinezugangsgesetzes

Das „Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung“ blieb im Bundesrat am 22. März 2024 ohne die notwendige Mehrheit von 35 Stimmen, ebenso wie ein Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses.

Digitale Kommunikation mit der Verwaltung

Ziel des Gesetzes ist es, behördliche Verwaltungsleistungen auch digital über Verwaltungsportale anzubieten. Es schafft Strukturen für eine verbesserte Zusammenarbeit von Bund und Ländern und soll eine einfache, moderne und digitale Verfahrensabwicklung im übergreifenden Portalverbund ermöglichen. Grundlage für die Kommunikation mit der Verwaltung ist die BundID - ein zentrales digitales Bürgerkonto- in Verbindung mit der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises (eID) zur Identifikation. Außerdem soll ein schriftformersetzendes qualifiziertes elektronisches Siegel und eine Regelung zu Digital-Only für Unternehmensleistungen eingeführt werden.

Vermittlungsverfahren möglich

Nachdem der Bundesrat dem Gesetz nicht zugestimmt hat, haben nun Bundestag und Bundesregierung die Möglichkeit den Vermittlungsausschuss einzuberufen. Feste Fristen gibt es dafür nicht.

Stand: 22.03.2024

Video

Top 9Schienenwegeausbau

Foto: Schienengleise

© Foto: AdobeStock | artsterdam

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat verlangt Verbesserungen beim Ausbau des Schienennetzes

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 22. März 2024 das vom Bundestag beschlossene „Vierte Gesetz zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes“ in den Vermittlungsausschuss überwiesen.

Ziel des Gesetzes ist es, neue Investitionsmöglichkeiten in das Schienennetz des Bundes zu schaffen.

Kostentragung für Schienenersatzverkehr bei Vollsperrung

Der Bundesrat fordert eine gesetzliche Verpflichtung der Eisenbahnen des Bundes zur Tragung der Kosten von Ersatz- und Umleitungsverkehren. Wenn die am stärksten frequentierten Bahnstrecken (Hochleistungskorridore) unter mehrmonatiger Vollsperrung generalsaniert werden, sei ein sehr gut funktionierender Schienenersatzverkehr erforderlich, um einer dauerhaften Abwanderung der Nachfrage von der Schiene vorzubeugen. Dieser Ersatzverkehr müsse durch den Bund mitfinanziert werden.

Förderung für Bahnhöfe und digitale Schienenfahrzeuge

Zudem sei es notwendig, Empfangsgebäude von Bahnhöfen ausdrücklich als Bestandteil der Eisenbahninfrastruktur festzulegen und die Förderung der Ausrüstung von Schienenfahrzeugen mit digitalen (ECTS)-Bordgeräten entsprechend dem Zielbild des Programmes „Digitale Schiene“ gesetzlich zu verankern.

Sanierung nicht nur der Hauptstrecken

Schließlich fordert der Bundesrat, dass eine Leistungssteigerung im gesamten Netz sichergestellt werden müsse und Sanierungen nicht auf Hochleistungskorridore beschränkt werden dürften. Andernfalls bestünde die Gefahr, dass Strecken im ländlichen Raum, die bereits jetzt heruntergekommen sind, qualitativ und technisch noch mehr ins Hintertreffen geraten.

Wie es weitergeht

Das Gesetz wird jetzt dem Vermittlungsausschuss, der aus je 16 Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates besteht, zugeleitet. Ein Sitzungstermin steht noch nicht fest.

Stand: 22.03.2024

Video

Landesinitiativen

Top 18Klimageld

Foto: gestapeltes Geld mit einer Pflanze darauf auf dem Boden, digitale Zeichen für Umwelt und Co2

© Foto: AdobeStock | tanakorn

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat fordert Maßnahmen zur Auszahlung des Klimageldes

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 22. März 2024 eine Entschließung zum Klimageld gefasst.

Voraussetzungen noch 2024 schaffen

Darin fordert er die Bundesregierung auf, noch in diesem Jahr die rechtlichen und technischen Voraussetzungen zur Auszahlung des Klimageldes im Wege von Direktzahlungen an Privatpersonen zu schaffen. Das Auszahlen des Klimageldes solle im Jahr 2025 beginnen, um die Bürgerinnen und Bürger von den Kostensteigerungen aufgrund steigender CO2-Preise bei Energie und Treibstoffen zu entlasten. Dabei müsse sichergestellt sein, dass die Auszahlung in automatisierter Weise durch den Bund erfolge und nicht die Behörden und Stellen der Länder damit betraut werden.

Fehlender Auszahlungsmechanismus während der Pandemie

Schon bei der Auszahlung von Entlastungshilfen im Zuge der Corona- und dann der Energiekrise habe sich gezeigt, dass es an einem Auszahlungsmechanismus fehle. Ohne einen solchen Mechanismus gestalteten sich die Prozesse zur gezielten Entlastung aufwändig, kompliziert und hätten häufig unerwünschte Mitnahmeeffekte, heißt es in der Entschließung. Daher müsse schnellstmöglich ein Auszahlungssystem entwickelt werden, damit dieses im nächsten Jahr für Zahlungen genutzt werden könne.

Bundesregierung am Zug

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich mit den Länderforderungen befasst. Feste Fristvorgaben gibt es hierfür nicht.

Stand: 22.03.2024

Video

Gesetzentwürfe der Bundesregierung

Top 26Berufliche Bildung

Foto: Fliesenleger verlegt Fliesen auf dem Boden

© Foto: AdobeStock | redaktion93

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat unterstützt Berufsvalidierung, fordert aber Änderungen am Gesetzentwurf

Im sogenannten ersten Durchgang hat sich der Bundesrat am 22. März 2024 mit dem Entwurf des Berufsbildungsvalidierungs- und Digitalisierungsgesetzes beschäftigt und umfangreich dazu Stellung genommen.

Vorrang der dualen Ausbildung

Er unterstützt grundsätzlich das Ziel des Gesetzentwurfes, langjährig Beschäftigten ohne Berufsausbildung sowie Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern die Möglichkeit einzuräumen, sich ihre erworbenen Berufserfahrungen anerkennen zu lassen und ihnen damit eine bessere Berufsperspektive zu eröffnen. Der Vorrang der beruflichen Ausbildung und die Sicherung der Qualität der dualen Ausbildung müssten aber weiterhin oberste Priorität haben, hebt der Bundesrat in seiner Stellungnahme hervor.

Mindestalter 25 Jahre

Die Länderkammer fordert, dass nur Personen, die das 25. Lebensjahr vollendet haben, zum Validierungsverfahren zuzulassen werden. Andernfalls wäre die duale Ausbildung nicht mehr die reguläre Ausbildungsform. Dies hätte Auswirkungen auf Regelungen der Länder zur Schulbesuchspflicht. Wenn eine vollständige berufliche Qualifikation mit allen Konsequenzen außerhalb der dualen Ausbildung geschaffen werde, verkürze dies faktisch die zwölfjährige Schuldbesuchspflicht. Regelungen zur Schulbesuchspflicht fielen jedoch in die Kultushoheit der Länder.

Längere Berufserfahrung

Zudem müsse die für die Validierung erforderliche gesammelte Berufserfahrung nach dem Willen des Bundesrates mindestens das Zweieinhalbfache der Regelausbildungszeit betragen, um dem relevanten Lernen am Arbeitsplatz im Vergleich zur dualen Ausbildung einen angemessenen Zeitraum einzuräumen. Andernfalls bestünde die Gefahr, dass sich Jugendliche für das Validierungsverfahren als vermeintlich einfacheren Weg zur Fachkraft entscheiden, insbesondere da der zweite Lernort Berufsschule umgangen werden könnte. Berufsschulen leisteten jedoch einen erheblichen bildungspolitischen Beitrag, da die Schülerinnen und Schüler dort auch ihre Allgemeinbildung und berufsübergreifenden Fähigkeiten und Kompetenzen erweitern.

Was die Bundesregierung plant

Das Gesetzesvorhaben wendet sich an Personen, die über keine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen, aber bereits Berufserfahrungen über einen Zeitraum gesammelt haben, der dem Eineinhalbfachen der Ausbildungszeit im entsprechenden Beruf entspricht. Für sie soll es möglich sein, in einem geregelten Verfahren feststellen zu lassen, dass ihre berufliche Handlungsfähigkeit derjenigen entspricht, die sie mit Abschluss einer Ausbildung innehätten (sog. Validierung). So soll der Fachkräftemangel verringert werden.

Nächste Schritte

Als Nächstes befasst sich die Bundesregierung mit der Stellungnahme und anschließend der Bundestag mit dem Gesetzentwurf. Verabschiedet er diesen, so wird die Länderkammer in einer der nächsten Plenarsitzungen das Gesetz noch einmal abschließend beraten.

Stand: 22.03.2024

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Rechtsverordnungen

Top 47Reisepass / Personalausweis

Foto: Reisepass und Personalausweis

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  1. Beschluss
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Beschluss

Doktortitel nicht mehr Teil des Nachnamens in Ausweisdokumenten

Der Bundesrat hat am 22. März 2024 der Verordnung zur Aktualisierung von Dokumentenmustern im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen zugestimmt. Diese ändert die Angabe eines Doktortitels.

Separates Feld für Doktortitel

Durch die Verordnung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat werden neue Muster für die Reisepässe, Dienst- und Diplomatenpässe, für den Personalausweis sowie für die Reiseausweise für Ausländer, Flüchtlinge und Staatenlose in die jeweiligen Verordnungen mit aufgenommen. Diese neuen Muster weisen ein separates Datenfeld für den Doktorgrad aus. Zu den bisher aufgetretenen Verwechslungen und Irrtümern hinsichtlich des Nachnamens soll es somit nicht mehr kommen.

Doktorgrad in Namensfeld sorgt für Verwirrung

Bisher erfolgt die Eintragung eines Doktorgrades in Pässen und Ausweisen durch das Voranstellen der Abkürzung „Dr.“ vor dem Nachnamen. Dies führe bei Grenzkontrollen in anderen Staaten häufig zu Komplikationen, da die Abkürzung oft für einen Teil des Nachnamens gehalten wird - heißt es in der Verordnungsbegründung. Zudem sehe der Standard für Reisedokumente der internationalen Luftfahrtorganisation für das Datenfeld „Name“ keine weiteren Eintragungen als den Nachnamen vor.

Nach der Zustimmung des Bundesrates soll die Verordnung zum 2. Mai 2024 in Kraft treten.

Stand: 22.03.2024

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