Mehr Verbraucherschutz bei Pauschalreisen
Der Bundesrat hat heute zu einem Vorschlag der EU-Kommission Stellung genommen, der unter anderem die Stärkung des Verbraucherschutzes bei Pauschalreisen im Bereich des grenzüberschreitenden Tourismus zum Ziel hat.
Die Länder begrüßen die Initiative der Kommission, stellen jedoch fest, dass der Vorschlag im Sinne des Verbraucherschutzes in einigen Punkten der Überarbeitung bedarf. Auch sei die Balance zwischen Wettbewerbsfähigkeit und Verbraucherschutz zu optimieren. Sie sprechen sich daher dafür aus, den Vorschlag lediglich als Verpflichtung zu einer Mindestharmonisierung zu formulieren, da sie unter bestimmten Umständen ansonsten sogar eine erhebliche Absenkung des Verbraucherschutzniveaus in Deutschland befürchten. Sie treten auch dafür ein, Reise-Rücktrittsgebühren der Höhe nach zu begrenzen. Zudem wollen sie den Verbrauchern bei Reiseverträgen, die außerhalb geschlossener Geschäftsräume - wie etwa bei Haustürgeschäften oder Kaffeefahrten - geschlossen wurden, ein Widerrufsrecht einräumen. Geschäftsreisende sind aus Sicht des Bundesrates aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie jedoch auszunehmen, da diese nicht des für Privatreisen notwendigen Verbraucherschutzes bedürfen.
Zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Zusammenhang mit Pauschalreisen und sonstigen Kombinationen von Reiseleistungen (sogenannten Bausteinreisen) will die Europäische Kommission die in den Mitgliedstaaten existierenden unterschiedlichen Rechtsvorschriften einander annähern, um so noch bestehende Verbrauchernachteile weiter zu reduzieren. Auch die verschiedenen Formen von Online-Pauschalreisen sollen in den Anwendungsbereich der Richtlinie einbezogen sein.
Stand: 08.11.2013