BundesratKOMPAKT - Das Wichtigste zur Sitzung

Ausgewählte Tagesordnungspunkte der 919. Sitzung am 14.02.2014

Lex Gurlitt, Freizügigkeit von EU-Bürgern, Klonverbot

Die erste Sitzung des neuen Jahres fiel erwartungsgemäß kurz aus. Die Länder billigten das einzige Gesetz, das die Große Koalition dem Bundesrat zugeleitet hatte. Es sieht Prämienzahlungen für Landwirte im Rahmen der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik vor und wurde ohne Aussprache durchgewunken. Bayern stellte einen eigenen Gesetzentwurf mit Konsequenzen aus dem Gurlitt-Fall vor.

Er will die Verjährung von Herausgabeansprüchen für geraubte Kunst aus der NS-Zeit ausschließen, wenn der Besitzer im Zeitpunkt des Erwerbs bösgläubig war, also von der Herkunft wusste. Bundesratspräsident Stephan Weil überwies den Entwurf in die Fachausschüsse, die Ende Februar tagen.

Erfolgreiche Landesinitiativen

Auf Antrag mehrerer Länder verabschiedete der Bundesrat einen Gesetzentwurf, um die Verwertung ehemaliger Bundeswehrflächen zu verbessern. Dieser wird nun über die Bundesregierung in den Deutschen Bundestag eingebracht.

Mit Entschließungen fordern die Länder die neue Bundesregierung auf, für mehr Gesundheitsschutz vor Legionellen in Kühlanlagen zu sorgen. Außerdem verlangen sie, bei den geplanten europaweit harmonisierten Rechnungsführungsgrundsätze EPSAS die hohen deutschen Standards zur Rechnungslegung zu erhalten.

Freizügigkeit als herausragende Errungenschaft der EU

Der Bundesrat nahm Stellung zu mehreren Vorschlägen der EU, die Rechte von Beschuldigten in Strafverfahren an europaweite Mindeststandards anzugleichen. Dabei geht es z.B. um das Recht auf Anwesenheit im Prozess, Verfahrensgarantien für Kinder und vorläufige Prozesskostenhilfe für Inhaftierte. Der Bundesrat empfahl hierzu zahlreiche fachliche Änderungen.

Zum aktuellen Thema Freizügigkeit von EU-Bürgern beschloss der Bundesrat nach kontroverser Debatte eine Stellungnahme. Darin bezeichnet er die Freizügigkeit als eine herausragende Errungenschaft der Europäischen Union, weist allerdings auch auf die dadurch entstehenden Herausforderungen für die deutschen Kommunen hin.

Außerdem verabschiedeten die Länder Stellungnahmen zu zwei Richtlinienvorschlägen der EU zum Klonverbot bei Tieren und zum Handel mit entsprechenden Lebensmitteln.

Nächste Sitzung 14. März 2014

Bundesratspräsident Stephan Weil berief die nächste Sitzung für den 14. März um 9:30 Uhr ein. Auf der Agenda steht dann unter anderem das Rentenpaket der neuen Bundesregierung.

Landesinitiativen

Top 3Konsequenzen aus dem Gurlitt-Fall

Foto: Namensschild von Kunstsammler Cornelius Gurlitt

"Lex Gurlitt" nach Cornelius Gurlitt

© APA | Barbara Gindl

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bayern möchte die Eigentümer abhanden gekommener Sachen gegenüber bösgläubigen Besitzern besser schützen.

Ziel des bereits als "Lex Gurlitt" bekannt gewordenen Gesetzentwurfs ist daher, Eigentümern auch nach Ablauf der im BGB vorgeschriebenen Verjährungsfrist von 30 Jahren die Durchsetzung ihres Herausgabeanspruchs gegenüber bösgläubigen Besitzern zu ermöglichen. Aus Sicht des antragstellenden Landes bedarf das Recht in diesem Zusammenhang einer Neuregelung. Insbesondere bei Fällen von in der NS-Zeit verfolgungsbedingt entzogenen oder kriegsbedingt verlagerten Kulturgütern sei die bisherige Rechtslage nur schwer erträglich, weil sie durch den NS-Staat geschaffenes Unrecht auf Dauer verfestige.

Die Vorlage wurde in der Plenarsitzung am 14. Februar 2014 vorgestellt und den Ausschüssen zur Beratung übergeben.

Stand: 14.02.2014

Video

Top 26Nutzung ehemaliger militärischer Liegenschaften

Ehemalige militärische Liegenschaft

Veräußerung ehemals militärisch genutzter Liegenschaften

© panthermedia | Herbert Esser

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Ehemalige militärische Liegenschaften erfolgreich nutzen

Der Bundesrat möchte im Zusammenhang mit dem neuen Stationierungskonzept der Bundeswehr die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) dazu verpflichten, bei der Verwertung ehemaliger militärischer Liegenschaften auch die strukturpolitischen Ziele von Bund, Ländern und Kommunen zu berücksichtigen. Mit einem heute beschlossenen Gesetzentwurf will er eine entsprechende Klausel in die gesetzlichen Grundlagen der BImA einfügen.

Eine wichtige Voraussetzung für die nachhaltig erfolgreiche Entwicklung von Liegenschaften sei, dass deren Vermarktung nicht ausschließlich betriebswirtschaftlichen oder fiskalischen Parametern folge. Vielmehr müsse eine den kommunalen und regionalen Zielvorstellungen entsprechende Nachnutzung auch dann möglich sein, wenn diese nicht zum "vollen Wert" zu realisieren sei. Nach bisheriger Rechtslage muss sich die Anstalt bei der Verwertung der Liegenschaften jedoch an kaufmännischen Grundsätzen orientieren und das Vermögen wirtschaftlich veräußern. Aus Sicht der Länder bedarf es daher einer Öffnungsklausel, die die BImA dazu anhält, bei der Verwertung von Liegenschaften auch die strukturpolitischen Ziele der Gebietskörperschaften zu berücksichtigen.

Der Gesetzentwurf wird nun der Bundesregierung zugeleitet, die ihn innerhalb von sechs Wochen an den Bundestag übermittelt und dabei ihre Auffassung darlegt. Der Beschluss entspricht einem Gesetzentwurf, den der Bundesrat bereits im Juni 2012 in den Bundestag eingebracht hatte. Dieser ist wegen des Ablaufs der 17. Wahlperiode jedoch der Diskontinuität unterfallen.

In einer begleitenden Entschließung bittet der Bundesrat die Bundesregierung zudem, künftig auch den Schutz und Erhalt naturschutzfachlich wertvoller Liegenschaften - wie zum Beispiel ehemalige Truppenübungsplätze - sicherzustellen. Hierbei seien insbesondere Übertragungsmöglichkeiten an Länder und Kommunen anzustreben.

Stand: 14.02.2014

Video

Top 5Schutz vor Legionellen

Foto: Kühlanlage einer Firma

Kühlanlage als mögliche Quelle der Legionellen-Krankheit

© dpa | Reinhold Großelohman

  1. Beschluss

Beschluss

Mehr Schutz vor Legionellen

Die Länder möchten den Gesundheitsschutz im Zusammenhang mit Verdunstungskühlanlagen erhöhen. Mit einer heute gefassten Entschließung haben sie deshalb die Bundesregierung aufgefordert, kurzfristig verbindliche Regelungen für derartige Anlagen vorzulegen. Diese sollen zum Beispiel die Verpflichtung der Betreiber zur regelmäßigen Überprüfung, Reinigung und Wartung, aber auch zur Stilllegung unzulässig belasteter Anlagen enthalten.

Zur Begründung führt der Bundesrat aus, dass sich in diesen Anlagen - die in Industriebetrieben und großen Gebäuden wie zum Beispiel Hotels oder Krankenhäusern zum Einsatz kommen - bei unzureichender Wartung Legionellen vermehren und in die Umgebungsluft verteilt werden können. Dies sei zum Beispiel bei der Legionellenepidemie in Warstein mit drei Toten und 165 Erkrankten Ende 2013 der Fall gewesen, bei der ein offenes Rückkühlwerk zumindest als Mitverursacher gelte.

Stand: 14.02.2014

EU-Vorlagen

Top 14Stärkung der Rechte Verdächtiger

Foto: Prozessakten liegen auf einem Tisch im Verhandlungssaal

Mehr Rechte in strafrechtlichen Verfahren

© dpa-Zentralbild | Bodo Schackow

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat begrüßt Stärkung der Rechte Verdächtiger

Die Länder haben in ihrer heutigen Plenarsitzung Stellung zu einem Kommissionsvorschlag genommen, der die Verfahrensrechte Beschuldigter oder Verdächtiger stärken soll. Sie begrüßen das Ziel des Vorschlags, halten allerdings die Voraussetzungen, unter denen Abwesenheitsurteile zulässig sein sollen, für zu eng gefasst. Der Bundesrat empfiehlt daher unter anderem eine Ausweitung auch auf Fälle, in denen Angeklagte sich in der Hauptverhandlung eigenmächtig entfernen oder ihre Verhandlungsunfähigkeit vorsätzlich herbeiführen.

Die Kommission will mit ihrem Vorschlag nicht nur die Verfahrensrechte Beschuldigter oder Verdächtiger stärken, sondern durch EU-weite Mindeststandards auch das wechselseitige Vertrauen der Justizbehörden der Mitgliedstaaten fördern und hierdurch die gegenseitige Anerkennung von justiziellen Entscheidungen erleichtern. Die Mitgliedstaaten sollen hierzu in ihrem innerstaatlichen Recht die Unschuldsvermutung, ein Aussageverweigerungsrecht für Verdächtige in allen Stadien eines strafrechtlichen Verfahrens und das Recht auf Anwesenheit in der Hauptverhandlung verankern. Flankierend sind Vorkehrungen gegen vorverurteilende öffentliche Behördeninformationen zu treffen und wirksame Rechtsbehelfe vorzusehen.

Stand: 14.02.2014

Top 15Mehr Schutz für Kinder in Strafverfahren

Justizia

Mehr Schutz für Kinder in Strafverfahren

© panthermedia | Angelika Krikava

  1. Beschluss

Beschluss

Mehr Schutz für Kinder im Strafverfahren

Der Bundesrat hat heute Stellung zu einer Vorlage genommen, mit der die Europäische Kommission EU-weit gemeinsame Mindestvorschriften für die Rechte von Kindern festlegen will, die Verdächtige oder Beschuldigte in einem Strafverfahren sind.

Er unterstützt das Ziel, den Schutz von Kindern europaweit zu stärken, vertritt jedoch die Auffassung, dass die Richtlinie zum Teil zu weit gefasst ist. Dies gelte zum Beispiel für das verankerte Recht auf Zugang zu einem Rechtsbeistand. Die zwingende Ausgestaltung der Regelung erscheine nicht sachgerecht und in zahlreichen Fällen nicht verhältnismäßig. Sie sollte daher nicht zwingend, sondern differenziert ausgestaltet werden. Auch die Vorschrift, nach der die audiovisuelle Aufzeichnung grundsätzlich jeder Befragung erforderlich ist, erscheint den Ländern zu weitgehend und nicht sachgerecht. Sie plädieren daher für eine Überarbeitung des Richtlinienvorschlags. Hierbei seien auch die Belange eines zügigen und effektiven Strafverfahrens, eines hohen Niveaus der öffentlichen Sicherheit sowie eines wirksamen Opferschutzes zu berücksichtigen.

Die Festlegung EU-weit gemeinsamer Mindestvorschriften für die Rechte von Kindern sollen unter anderem gewährleisten, dass auch Kinder die Verfahren verstehen und ihnen folgen können, um sie in die Lage zu versetzen, ihr Recht auf ein faires Verfahren ausüben zu können. Der Vorschlag der Kommission schreibt daher für Kinder beispielsweise zwingend einen Rechtsbeistand und das Recht auf individuelle Begutachtung vor. Zudem sollen alle Befragungen von Kindern visuell aufgezeichnet werden, damit keine Zweifel bezüglich des Inhalts einer Befragung aufkommen. Hierdurch sollen sich unangemessene Wiederholungen von Befragungen erübrigen.

Stand: 14.02.2014

Top 16Prozesskostenhilfe für Beschuldigte

Foto: Holzhammer auf der Richterbank

EU-Kommission für Stärkung der Verfahrensrechte von Verdächtigen

© dpa | Uli Deck | 2014

  1. Beschluss

Beschluss

Vorläufige Prozesskostenhilfe für Inhaftierte

Der Bundesrat hat heute Stellung zu einem Kommissionsvorschlag genommen, der dafür sorgen soll, dass inhaftierte Personen in allen Mitgliedstaaten unentgeltlichen Zugang zu einem Rechtsbeistand erhalten. Die Länder begrüßen das Vorhaben der Europäischen Kommission, die Verfahrensrechte von Verdächtigen und Beschuldigten zu stärken. In Fällen, in denen ein nur kurzzeitiger Freiheitsentzug - zum Beispiel zur Feststellung der Identität einer Person oder ihrer körperlichen Untersuchung - erfolgt, erscheint ihnen die vorläufige Prozesskostenhilfe jedoch nicht geboten. Die Forderung nach ausnahmsloser Gewährung der Hilfe lehnen sie daher ab.

Die Europäische Kommission will mit ihrem Vorschlag nicht nur das Recht von verdächtigen und beschuldigten Inhaftierten auf unentgeltlichen Zugang zu Rechtsbeiständen festschreiben, sondern zudem festlegen, dass Betroffene auf Verlangen auch dann vorläufig kostenlose anwaltliche Unterstützung bekommen, wenn über ihren Antrag auf Prozesskostenhilfe noch nicht endgültig entschieden ist.

Stand: 14.02.2014

Top 17Freizügigkeit von EU-Bürgern

Foto: Masten mit Flaggen der EU, Rumäniens und Bulgariens

Freizügigkeit fördert die Integration

© epa | Vassil Donev | 2014

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Freizügigkeit ist eine der wichtigsten Errungenschaften der europäischen Integration

Die Länder haben in ihrer heutigen Plenarsitzung eine Vorlage der Europäischen Kommission beraten, in der diese die Rechte und Pflichten der Unionsbürger darstellt und die Bedingungen erläutert, unter denen ein Anspruch auf Freizügigkeit, Sozialhilfe und Leistungen der sozialen Sicherheit besteht. In ihrer Stellungnahme weisen die Länder darauf hin, dass die Freizügigkeit von Unionsbürgern eine der wichtigsten Errungenschaften der europäischen Integration ist. Eine verstärkte Mobilität der Arbeitskräfte stelle zudem einen Beitrag zum wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt dar und fördere die politische Integration in der EU. Die in den vergangenen Wochen diskutierten - durch verstärkten Zuzug entstehenden - Herausforderungen für einige deutsche Kommunen seien mit innerstaatlichen Unterstützungsmaßnahmen und durch den Einsatz von Fördermitteln der EU grundsätzlich zu bewältigen.

Der Bundesrat weist allerdings auch darauf hin, dass die aktuelle Zuwanderung in den aufnehmenden Ländern zu Problemen führt, die eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung darstellen. Deshalb sei eine finanzielle Unterstützung der Kommunen bei der Bewältigung der Zuwanderungs- und Integrationsaufgaben seitens des Bundes notwendig.

Die Kommission erläutert in ihrer Mitteilung nicht nur die Rechte und Pflichten der Unionsbürger, sondern geht auch auf die Bedenken einiger Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit der Debatte um Armutszuwanderung ein. Anhand von fünf Maßnahmen zeigt sie auf, wie die Mitgliedstaaten unterstützt werden können.

Stand: 14.02.2014

Video

Top 19aKlonverbot in der EU

Rinderstall

Klonverbot

© panthermedia | Dieter Hawlan

  1. Beschluss

Beschluss

Klonverbot in der EU

Die Länder haben in ihrer heutigen Plenarsitzung zwei Vorschläge der Europäischen Kommission beraten, mit denen sie das Klonen von Tieren vorläufig verhindern will. In seiner Stellungnahme begrüßt der Bundesrat die vorläufigen Verbote. Aus Sicht der Länder ist jedoch auch das Inverkehrbringen von Lebensmitteln aus Nachkommen von Klontieren zu verbieten. Sie sprechen sich zudem dafür aus, auch den Import von Klontieren sowie der Nachkommen geklonter Tiere für landwirtschaftliche Zwecke zu verbieten. Die Verbote seien auch auf den Geflügelbereich auszuweiten.

Mit ihren beiden Vorschlägen möchte die Europäische Kommission die EU-Mitgliedstaaten verpflichten, das Klonen von Tieren sowie das Inverkehrbringen von Klontieren und Klonembryonen zu untersagen. Zudem sollen die Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass keine Lebensmittel von Klontieren in Verkehr gebracht werden. Die Verbote sollen vorläufig gelten und sind unter Berücksichtigung der internationalen Entwicklungen fortwährend zu überprüfen.

Stand: 14.02.2014

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