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Beschluss

Bekämpfung des internationalen Terrorismus

Der Bundesrat hat in seiner 922. Plenarsitzung am 23. Mai 2014 zu einem Gesetzentwurf Stellung genommen, mit dem die Bundesregierung die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Antiterrordatei umsetzen will.

Der Bundesrat möchte den Begriff der rechtswidrigen Gewalt präziser fassen, um keine Zweifel an Bestimmtheit und Verhältnismäßigkeit der Formulierung aufkommen zu lassen. Er bittet zudem, im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens zu prüfen, ob die im Gesetz noch enthaltene sogenannte Eilfallregelung aufgehoben werden kann. Sie sei problematisch, weil die abfragende Behörde durch sie unmittelbaren Zugriff auf gespeicherte Daten erhält, ohne dass eine Prüfung durch die speichernde Behörde erfolgt. Die Regelung habe in der Vergangenheit zudem keine praktische Bedeutung entfaltet, so der Bundesrat.

Der Gesetzentwurf soll die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vom April letzten Jahres über die Verfassungsmäßigkeit der Antiterrordatei umsetzen. Das Gericht hatte entschieden, dass die Datei zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus in ihren Grundstrukturen mit der Verfassung vereinbar ist. Bei einigen Regelungen verlangte es im Hinblick auf den Bestimmtheitsgrundsatz und das Übermaßverbot aber Änderungen. Dies betrifft zum Beispiel die Reichweite der als terrorismusnah erfassten Personen, die Einbeziehung von Kontaktpersonen und die Gewährleistung einer wirksamen Aufsicht.

Stand: 23.05.2014

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