Top 46Kündigungsschutz für "Datschen"-Besitzer verlängern

Foto: Kleingarten

© panthermedia | Martina Berg

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Besserer Kündigungsschutz für "Datschen"-Besitzer

Die Vorlage ist in der Plenarsitzung am 23. Mai 2014 vorgestellt und den Ausschüssen zur Beratung übergeben worden.

Brandenburg will den besonderen Kündigungsschutz für "Datschen"-Besitzer bis zum Oktober 2018 verlängern. Zudem möchte das Land die Pflicht zum Tragen der Abbruchkosten der Wochenendhäuser neu regeln.

In seinem Gesetzentwurf macht Brandenburg darauf aufmerksam, dass am 3. Oktober 2015 der besondere Kündigungsschutz für Erholungsgrundstücke mit Wochenendhäuschen im Beitrittsgebiet (sogenannte Datschen) endet. Es sei zu erwarten, dass viele Eigentümer dann von ihrem Kündigungsrecht Gebrauch machen und zahlreiche Nutzer ihr Wochenendgrundstück herausgeben müssen. Problematisch sei auch, dass die bisherigen Nutzer die Hälfte der Abbruchkosten für das Wochenendhaus zu tragen haben, wenn das Vertragsverhältnis nach dem 3. Oktober 2022 endet. Falls das Vertragsverhältnisses erst mit Ablauf des 31. Dezember 2022 ende, seien die Nutzer sogar zur vollständigen Beseitigung der Datschen auf eigene Kosten verpflichtet. Die hierdurch entstehenden gegenläufigen finanziellen Interessen von Eigentümern und Besitzern seien in einen angemessenen Ausgleich zu bringen, da die bisherige Regelung die Nutzer über Gebühr belaste.

Stand: 23.05.2014

Video

Glossary

Hinweis zum Datenschutz

Sie können hier entscheiden, ob Sie neben technisch notwendigen Cookies erlauben, dass wir statistische Informationen vollständig anonymisiert mit der Webanalyse-Software Matomo erfassen und analysieren. Statistische Informationen erleichtern uns die Bereitstellung und Optimierung unseres Webauftritts.

Die statistischen Cookies sind standardmäßig deaktiviert. Wenn Sie mit der Erfassung und Analyse statistischer Informationen einverstanden sind, aktivieren Sie bitte das Häkchen in der Checkbox „Statistik“ und klicken oder tippen Sie auf den Button „Auswahl bestätigen“. Anschließend wird in Ihrem Browser ein eindeutiger Webanalyse-Cookie abgelegt.

Weitere Informationen zum Thema Datenschutz erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.