BundesratKOMPAKT - Das Wichtigste zur Sitzung

Ausgewählte Tagesordnungspunkte der 923. Sitzung am 13.06.2014

Rentenpaket und Adoptionsrecht für Lebenspartner gebilligt


Mit gut 30 Vorlagen beschäftigten sich die Ländervertreter in der Plenarsitzung am 13. Juni 2014. Die vorgelegten Gesetze zum Rentenpaket, zum erweiterten Adoptionsrecht für eingetragene Lebenspartnerschaften, zur Umsetzung von EU-Recht beim "Greening" in der Gemeinsamen Agrarpolitik und zu neuen zivil- und handelsrechtlichen Regelungen in der Brüssel-Ia-Verordnung billigte der Bundesrat. Sie können damit dem Bundespräsidenten zur Verkündung zugeleitet werden und wie geplant in Kraft treten.

Initiativen aus den Ländern
Der Bundesrat beriet auch über mehrere Initiativen aus den Ländern und brachte einen Gesetzentwurf zur Verbesserung des Kündigungsschutzes für ostdeutsche "Datschen-Besitzer" in den Bundestag ein. Eine Initiative zur Neuregelung der Rückgabe von NS-Raubkunst verwiesen die Ländervertreter zur weiteren Beratung in die Ausschüsse zurück.

Neu vorgestellt wurden ein Gesetzentwurf zur Einführung eines freiwilligen wissenschaftlichen Jahres sowie Entschließungsanträge zu einem Nationalen Diabetesplan, zur Versorgungssicherheit der Bevölkerung durch eine Erdgasreserve und zur energetischen Wohnraumsanierung. Die Vorlagen wurden zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse verwiesen.

Beratung zu Bewertungsreserven bei Lebensversicherungen
Die Länder berieten zudem über die von der Bundesregierung vorgelegten Pläne zur Änderung diverser steuerrechtlicher Regelungen, zum Umgang mit Ratings und zur Verbesserung der Künstlersozialversicherung und nahmen hierzu - teilweise umfangreich - Stellung.

Zu dem Gesetzentwurf zur Einstufung weiterer Länder als sichere Herkunftsstaaten im Sinne des Asylrechts beschlossen die Länder hingegen keine Stellungnahme. Gegen den kurzfristig auf die Tagesordnung genommenen Regierungsentwurf zur Reform des Lebensversicherungsrechts mit Änderungen beim Garantiezins und den sogenannten Bewertungsreserven erhob der Bundesrat im Kern keine Einwendungen. Allerdings setzt er sich für eine weitere Verbesserung der Transparenzregelungen zugunsten der Versicherungsnehmer ein.

Rentenanpassung und Verbraucherschutz
Den von der Bundesregierung vorgelegten Verordnungen stimmte der Bundesrat ausnahmslos zu. Darin ging es unter anderem um die jährlich vorzunehmende Rentenanpassung, Meldepflichten für den Einsatz von Antibiotika in der Tiermast sowie das Verfahren bei Privatinsolvenz.

Gesetzesbeschlüsse des Bundestages

Top 1Rentenpaket

Foto: Rentner

© panthermedia | Liona Toussaint

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Beschluss

Rentenpaket

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 13. Juni 2014 das Rentenpaket gebilligt. Das Gesetz kann damit dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt werden.

Es weitet die Altersrente für besonders langjährig Versicherte aus. Diese können dadurch bereits vor Erreichen der Regelaltersgrenze vorübergehend eine abschlagfreie Altersrente ab Vollendung des 63. Lebensjahres beziehen. Voraussetzung hierfür sind 45 Jahre Pflichtbeiträge aus Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit. Zudem wird die Erziehungsleistung von Müttern und Vätern, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, in der Rente stärker als bisher anerkannt. Die anrechenbaren Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder erhöhen sich für diese Eltern um zwölf Monate. Auch Menschen mit verminderter Erwerbsfähigkeit sichert das Gesetz besser ab. Diese sollen zukünftig so gestellt sein, als ob sie mit ihrem bisherigen durchschnittlichen Einkommen zwei Jahre länger weitergearbeitet hätten.

Stand: 13.06.2014

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Top 3Adoptionsrecht für eingetragene Lebenspartner

Foto: Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft

© dpa | Jens Kalaene

  1. Beschluss
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Beschluss

Adoptionsrecht für eingetragene Lebenspartner

Das Gesetz zur Sukzessivadoption durch Lebenspartner kann Bundespräsident Gauck zur Ausfertigung zugeleitet werden. Die Länder billigten den Beschluss des Bundestages in ihrer Plenarsitzung am 13. Juni 2014.

Das Gesetz erweitert das Adoptionsrecht für homosexuelle Lebenspartnerschaften und setzt damit ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts um, das ein Recht auf Sukzessivadoption für homosexuelle Paare bis zum 30. Juni 2014 verlangt hatte. Das Gesetz erlaubt gleichgeschlechtlichen Paaren, das vom Partner adoptierte Kind ebenfalls zu adoptieren. Bisher ist nur die Adoption des leiblichen Kindes des Partners möglich. Die gemeinsame Adoption eines Kindes bleibt gleichgeschlechtlichen Paaren weiterhin verwehrt.

Stand: 13.06.2014

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Landesinitiativen

Top 7"Freiwilliges wissenschaftliches Jahr"

Foto: Jugendliche bei chemischen Versuchen

© panthermedia | Cathy Yeulet

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Beschluss

"Freiwilliges wissenschaftliches Jahr"

Die Vorlage wurde in der Plenarsitzung am 13. Juni 2014 vorgestellt und den Ausschüssen zur Beratung zugewiesen.

Niedersachsen macht sich für die Einführung eines "freiwilligen wissenschaftlichen Jahres" (FWJ) stark. Mit seinem Gesetzentwurf möchte das Land das FWJ als weitere Säule der Jugendfreiwilligendienste gesetzlich verankern, um eine Lücke innerhalb der Dienste zu schließen. Zur Begründung führt Niedersachsen aus, dass die Förderung des Interesses junger Menschen an Wissenschaft und Forschung bisher nur vereinzelt im Rahmen eines freiwilligen sozialen Jahres möglich ist. Damit könne dem Interesse an Einblicken in Wissenschaft und Forschung vor Aufnahme eines Studiums nur begrenzt Rechnung getragen werden. Das FWJ, das in Niedersachsen bereits seit dem Jahr 2011 als Pilotprojekt erfolgreich laufe, könne hier Abhilfe schaffen.

Stand: 13.06.2014

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Top 8Rückgabe von NS-Raubkunst

Foto: Kunstwerke

© Staatsanwaltschaft Augsburg

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Beschluss

Rückgabe von NS-Raubkunst

Die Vorlage wurde in der Plenarsitzung am 13. Juni 2014 zur weiteren Beratung an die Ausschüsse zurückverwiesen.

Bayern möchte die Eigentümer abhanden gekommener Sachen gegenüber bösgläubigen Besitzern besser schützen.

Ziel des Gesetzentwurfs ist daher, Eigentümern auch nach Ablauf der im BGB vorgeschriebenen Verjährungsfrist von 30 Jahren die Durchsetzung ihres Herausgabeanspruchs gegenüber bösgläubigen Besitzern zu ermöglichen. Aus Sicht des antragstellenden Landes bedarf das Recht in diesem Zusammenhang einer Neuregelung. Insbesondere bei Fällen von in der NS-Zeit verfolgungsbedingt entzogenen oder kriegsbedingt verlagerten Kulturgütern sei die bisherige Rechtslage nur schwer erträglich, weil sie durch den NS-Staat geschaffenes Unrecht auf Dauer verfestige.

Stand: 13.06.2014

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Top 9Kündigungsschutz für "Datschen"-Besitzer verlängern

Foto: Kleingarten

© panthermedia | Martina Berg

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Beschluss

Kündigungsschutz für "Datschen"-Besitzer verlängern

Der Bundesrat will den besonderen Kündigungsschutz für "Datschen"-Besitzer bis zum Oktober 2018 verlängern und die Pflicht zum Tragen der Abbruchkosten der Wochenendhäuser neu regeln.

In ihrem am 13. Juni 2014 beschlossenen Gesetzentwurf machen die Länder darauf aufmerksam, dass am 3. Oktober 2015 der besondere Kündigungsschutz für Erholungsgrundstücke mit Wochenendhäuschen im Beitrittsgebiet (sogenannte Datschen) endet. Es sei zu erwarten, dass viele Eigentümer dann von ihrem Kündigungsrecht Gebrauch machen und zahlreiche Nutzer ihr Wochenendgrundstück herausgeben müssen. Problematisch sei auch, dass die bisherigen Nutzer die Hälfte der Abbruchkosten für das Wochenendhaus zu tragen haben, wenn das Vertragsverhältnis nach dem 3. Oktober 2022 endet. Falls das Vertragsverhältnis erst mit Ablauf des 31. Dezember 2022 ende, seien die Nutzer sogar zur vollständigen Beseitigung der Datschen auf eigene Kosten verpflichtet. Die hierdurch entstehenden gegenläufigen finanziellen Interessen von Eigentümern und Besitzern seien in einen angemessenen Ausgleich zu bringen, da die bisherige Regelung die Nutzer über Gebühr belaste, so der Bundesrat.

Der Gesetzentwurf wird nunmehr der Bundesregierung übersandt, die ihn innerhalb von sechs Wochen an den Deutschen Bundestag weiterleitet. Dabei soll sie ihre Auffassung darlegen.

Stand: 13.06.2014

Top 29Sicherung der Energieversorgung

Foto: Treibstoffraffinerie

© panthermedia | Josef Müllek

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Beschluss

Sicherung der Energieversorgung

Die Vorlage wurde in der Plenarsitzung am 13. Juni 2014 vorgestellt und den Ausschüssen zur Beratung zugewiesen.

Bayern möchte einen Beitrag zur Sicherung der deutschen Energieversorgung leisten. Mit einer Entschließung will das Land deshalb die Bundesregierung bitten, zur Verbesserung der Versorgungssicherheit dafür zu sorgen, dass immer ausreichend Erdgas gespeichert und stets eine nationale Erdgasreserve für 45 Tage vorhanden ist. Zur Begründung führt Bayern aus, dass die Liberalisierung des Gasmarktes und die Entflechtung der integrierten Energieversorgungsunternehmen dazu führen, dass Aspekte der Versorgungssicherheit beim Betrieb von Erdgasspeichern nicht mehr ausreichend berücksichtigt werden. Aufgrund von Unternehmenskäufen in jüngster Zeit gehe im Jahr 2014 voraussichtlich mehr als ein Viertel der deutschen Erdgasspeicherkapazität in das Eigentum ausländischer Investoren über. Wenn Unternehmen, die der Einflussnahme anderer Staaten unterliegen, wichtige Infrastruktureinrichtungen erwerben wollen, müsse sichergestellt sein, dass diese nicht für strategische Ziele genutzt werden können.

Stand: 13.06.2014

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Top 31Nationaler Diabetesplan

Foto: Ärztin und Patient beim Blutzucker messen

© panthermedia | Robert Kneschke

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Beschluss

Nationaler Diabetesplan

Die Vorlage wurde in der Plenarsitzung am 13. Juni 2014 vorgestellt und den Ausschüssen zur Beratung zugewiesen.

Die antragstellenden Länder setzen sich für einen Nationalen Diabetesplan ein und wollen die Bundesregierung mit einer Entschließung bitten, einen entsprechenden Plan vorzulegen. Dieser soll ein Konzept enthalten, das Präventionsstrategien, Früherkennungsmaßnahmen, Versorgungsmodelle und Maßnahmen zur Stärkung der Selbsthilfe beschreibt. Zudem soll die Bundesregierung den Entwurf eines Bundespräventionsgesetzes vorlegen, das zukünftig und nachhaltig als strukturelle und finanzielle Sicherung für Prävention und Gesundheitsförderung dienen kann.

Zur Begründung führen die Länder aus, dass die Zahl der Diabeteserkrankungen in den letzten Jahrzehnten stetig zugenommen hat. Zurzeit seien in Deutschland bereits weit über acht Millionen Menschen betroffen. Das Gesundheitssystem stehe hierdurch vor einer großen Herausforderung. Ein nachhaltiger Ansatz müsse daher auch die Gesundheitsförderung und Prävention im Fokus haben.

Stand: 13.06.2014

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Top 32Energetische Sanierung von Wohngebäuden voranbringen

Foto: Energiemessung eines Wohnhauses

© panthermedia | Dario Sabljak

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Beschluss

Energetische Sanierung von Wohngebäuden voranbringen

Die Vorlage wurde in der Plenarsitzung am 13. Juni 2014 vorgestellt und den Ausschüssen zur Beratung zugewiesen.

Thüringen will die energetische Sanierung von Bestands-Wohngebäuden voranbringen. Mit einer Entschließung möchte das Land daher die Bundesregierung auffordern, die bestehenden Förderinstrumente zur Unterstützung von Investitionen in diesem Bereich mit Blick auf die angestrebten mittel- und langfristigen Energieeffizienzziele zu evaluieren. Zudem sei bis Ende 2014 ein Vorschlag für ein umfassendes Anreizprogramm zur Erhaltung und Schaffung von energetisch hochwertigem und barrierearmen Wohnraum erforderlich. Die Bundesregierung solle auch Maßnahmen prüfen, den auf dem demographischen Wandel beruhenden Problemen im Immobilienbereich - insbesondere im ländlichen Raum - entgegenzuwirken.

Zur Begründung weist das Land darauf hin, dass ohne weit reichende energetische Sanierung der Bestandsgebäude die angestrebte Energieeinsparung bis 2050 nicht erreichbar ist. Die Sanierungsrate sei daher zu steigern. Hierzu seien - insbesondere in Regionen, die vor besonderen demographischen Herausforderungen stehen - zusätzliche Instrumente zur Erhöhung der Sanierungsbereitschaft nötig.

Stand: 13.06.2014

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Gesetzentwürfe der Bundesregierung

Top 15Änderungen im Asylrecht

Foto: Ordner

© panthermedia | Randolf Berold

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Beschluss

Änderungen im Asylrecht

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 13. Juni 2014 im sogenannten ersten Durchgang keine Stellungnahme zu den Plänen der Bundesregierung zur Änderung des Asylrechts beschlossen. Der Bundestag wird über den Gesetzentwurf daher ohne vorheriges Votum der Länderkammer beraten.

Die Bundesregierung möchte Mazedonien, Serbien sowie Bosnien und Herzegowina als sichere Herkunftsstaaten im Sinne des Asylrechts einstufen und gleichzeitig den Arbeitsmarktzugang für Asylbewerber und geduldete Ausländer erleichtern.

In ihrem Gesetzentwurf weist die Regierung darauf hin, dass die Zahl der in Deutschland von Angehörigen der genannten Staaten gestellten Asylanträge sprunghaft angestiegen ist. Von Januar bis März 2014 seien es 6682 und damit über 20 Prozent aller Erstanträge gewesen. Die Voraussetzungen für die Gewährung von Asyl oder Flüchtlingsschutz lägen jedoch nur in wenigen Einzelfällen vor. Die Bearbeitung dieser - zumeist aus nicht asylrelevanten Motiven gestellten - Anträge führte zu einer erheblichen Belastung für Bund, Länder und Kommunen und ginge im Ergebnis zulasten der tatsächlich schutzbedürftigen Asylsuchenden, da für die zeitnahe Bearbeitung ihrer Fälle weniger Kapazitäten zur Verfügung stünden. Die genannten Staaten sollen daher als sichere Herkunftsstaaten eingestuft werden, um die Dauer der Asylverfahren zu verkürzen.


Zugleich möchte die Bundesregierung die Wartefrist für die Aufnahme einer Beschäftigung für Asylbewerber und geduldete Ausländer auf drei Monate verkürzen.

Stand: 13.06.2014

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Top 30Reform des Lebensversicherungsrechts

Foto: Ordner mit Reiter Lebensversicherung

© panthermedia | zerbor

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Beschluss

Reform des Lebensversicherungsrechts

Die Länder haben in ihrer Plenarsitzung am 13. Juni 2014 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Lebensversicherungsrechts beraten und im Kern keine Einwendungen hiergegen erhoben. Sie sehen aus Transparenzgründen lediglich die Notwendigkeit, den Anwendungsbereich der Regelungen zur Offenlegung der Provisionen der Versicherungsvermittler auszuweiten und grundsätzlich alle gewährten geldwerten Vorteile zu erfassen. Der Bundesrat sieht ansonsten die Gefahr, dass Umgehungstatbestände zulasten der Kunden geschaffen werden.

Die Bundesregierung will Lebensversicherungsunternehmen und Versicherungsnehmer vor den Folgen der bestehenden Niedrigzinsen schützen. Mit ihrem Gesetzentwurf möchte sie daher die Vorgaben für Lebensversicherungen ändern, um ökonomisch ungerechtfertigte Mittelabflüsse zu verhindern. Hierzu untersagt der Entwurf Ausschüttungen der Versicherungsunternehmen an Aktionäre, solange die Erfüllbarkeit der Garantiezusagen gefährdet ist. Zudem sind die Versicherten künftig mit mindestens 90 Prozent – statt der bisher üblichen 75 Prozent – an den Risikoüberschüssen zu beteiligen. Im Gegenzug wird die Ausschüttung von Bewertungsreserven an die ausscheidenden Versicherten begrenzt, soweit dies zur Sicherung der den Bestandskunden zugesagten Garantien erforderlich ist. Für das Neugeschäft ist ein niedrigerer Garantiezins festgelegt. Er soll zum 1. Januar 2015 von derzeit 1,75 auf 1,25 Prozent sinken.

Stand: 13.06.2014

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Rechtsverordnungen

Top 20Rentenerhöhung

Foto: Rentenbezugsbescheinigung

© panthermedia | Peter Jobst

  1. Beschluss

Beschluss

Rentenerhöhung

Die Länder haben in ihrer Plenarsitzung am 13. Juni 2014 der Rentenwertbestimmungsverordnung zugestimmt. Damit erhöhen sich zum 1. Juli 2014 die Altersbezüge der rund 20 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland. Die Renten steigen um 1,67 Prozent im Westen und 2,53 Prozent im Osten. Hierdurch ergeben sich in der gesetzlichen Rentenversicherung, der Alterssicherung der Landwirte und der Unfallversicherung Mehraufwendungen von insgesamt rund 2,5 Milliarden Euro im Jahr 2014 und gut 5 Milliarden Euro in 2015. Die höhere Anpassung in den neuen Ländern liegt unter anderem an der dort stärkeren Lohnentwicklung, auf der die Rentenanpassung basiert.

Die Bundesregierung muss die Verordnung noch in Kraft setzen.

Stand: 13.06.2014

Sonstige Vorlagen

Top 28Wahl des Präsidenten des Bundesrechnungshofes

Foto: Kay Scheller

© dpa | Tim Brakemeier

  1. Beschluss

Beschluss

Wahl des Präsidenten des Bundesrechnungshofes

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 13. Juni 2014 Herrn Kay Scheller zum Präsidenten des Bundesrechnungshofes gewählt. Er entsprach damit einem Vorschlag der Bundesregierung. Nach dem Bundesrechnungshofgesetz wählen Bundestag und Bundesrat den Präsidenten jeweils ohne Aussprache.

Stand: 13.06.2014

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