BundesratKOMPAKT - Das Wichtigste zur Sitzung

Ausgewählte Tagesordnungspunkte der 924. Sitzung am 11.07.2014

Grünes Licht für 16 Gesetze

Mindestlohn, EEG-Novelle, Änderungen bei den Lebensversicherungen - diese und zahlreiche weitere Gesetzesbeschlüsse hat der Bundesrat am 11. Juli 2014 gebilligt. Sie werden nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zugeleitet.

Insgesamt 16 Gesetze fanden kurz vor der Sommerpause die Billigung der Länder, unter anderem die Nachzahlung der "Ghetto-Renten", Finanzreform der gesetzlichen Krankenversicherung, steuerliche Gleichstellung von Lebenspartnerschaften, Länderöffnungsklausel für den Mindestabstand zwischen Wohnbebauung und Windrädern; außerdem der Bundeshaushalt 2014, die Anhebung der gesetzlichen Verzugszinsen sowie Anpassungen der Künstlersozialversicherung.

TTIP, Fracking, Crystal Meth

Der Bundesrat debattierte am 11. Juli 2014 auch über zahlreiche Vorschläge aus dem Länderkreis. Er fasste Entschließungen, in denen er mehr Transparenz bei den Verhandlungen zum Transatlantischen Freihandelsabkommen TTIP, mehr Verbrauchersicherheit durch einen nationalen Erdgasspeicher sowie die rasche Umsetzung eines bundesweiten Diabetesplans fordert. Die Entschließungen werden nun der Bundesregierung zugeleitet. Zudem beschloss der Bundesrat einen Gesetzentwurf zu den Kosten der Beseitigung von Rüstungsaltlasten und einen Verordnungsentwurf zur besseren Vereinbarkeit von Lärmschutz und Sportförderung im städtischen Raum.

In "1. Lesung" vorgestellt wurden Landesinitiativen zur Regulierung des grauen Kapitalmarktes, Bekämpfung des Crystal-Meth-Konsums, zum Jugendschutz bei E-Zigaretten, zu den Kosten beim Abbau von Atomkraftwerken sowie zur Finanzierung des Straßenbaus. Zum Thema Fracking diskutierten die Ländervertreter insgesamt vier Vorschläge. Anfang September werden sich die Fachausschüsse damit befassen.

Diskussion über Pflegereform

Der Bundesrat nahm ausführlich Stellung zum Regierungsentwurf für die 1. Stufe der Pflegereform. Sehr kritisch äußerten sich die Länder zu europäischen Plänen für eine Ein-Personen-Gesellschaft mit beschränkter Haftung.

Zustimmung zur neuen Verpackungsverordnung

Die Länder stimmten über einem Dutzend Verordnungen der Bundesregierung zu. Vorhaben zur Entlastung der Kommunen bei den so genannten Kosten der Unterkunft für Bedürftige, zur Reform des Dualen Systems für Verpackungsmüll und zur Transparenz bei Honoraren für Anlagenberater können nun in Kraft treten - teilweise allerdings nur unter der Bedingung von Auflagen, den so genannten Maßgaben. Die Bundesregierung kann jetzt entscheiden, ob sie die Verordnungen mit den Änderungen des Bundesrates verkündet.

Änderungen des Asylrechts am 19. September 2014

Die nächste Plenarsitzung ist für den 19. September 2014 vorgesehen. Dann berät der Bundesrat unter anderem über zwei Gesetzesbeschlüsse des Bundestages zum Doppelpass und zur erweiterten Liste der sicheren Herkunftsstaaten im Asylrecht. Diese werden ihm voraussichtlich zum Ende der parlamentarischen Sommerpause am 29. August 2014 zugeleitet.

Gesetzesbeschlüsse des Bundestages

Top 2Nachzahlung der sogenannten Ghetto-Renten

Foto: Eurobanknoten

© panthermedia | Stefan Dietrich

  1. Beschluss

Beschluss

Nachzahlung der sogenannten Ghetto-Renten

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 11. Juli 2014 ein Gesetz zur Nachzahlung von Renten für ehemalige jüdische Arbeiterinnen und Arbeiter in nationalsozialistischen Ghettos gebilligt. Es kann damit Bundespräsident Gauck zur Unterschrift vorgelegt werden.

Mit dem Gesetzesbeschluss folgte der Bundestag einer Forderung des Bundesrates, die dieser in einer Entschließung bereits im September 2013 erhoben hatte.

Das bisherige Rentenrecht führte bei den sogenannten Ghetto-Rentnern zu Nachteilen, weil Rentenansprüche nur vier Jahre rückwirkend geltend gemacht werden können. Dies bewirkte bisher, dass Rentenansprüche, die erst aufgrund einer geänderten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts im Jahr 2009 entstanden sind, nur bis zum Jahr 2005 rückwirkend anerkannt wurden. Von den überwiegend hochbetagten NS-Verfolgten wurde dies stets als großes Unrecht empfunden.

Das Gesetz sorgt nun dafür, dass die vierjährige Rückwirkungsfrist für diese Renten entfällt. Damit können - mit Inkrafttreten des Gesetzes - die Renten auf Antrag bis zum 1. Juli 1997 neu festgestellt und gezahlt werden, sofern die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.

Stand: 11.07.2014

Top 4Steuerliche Gleichbehandlung von Lebenspartnern

Foto: Anleitung zur Einkommensteuererklärung

© panthermedia | Peter Jobst

  1. Beschluss

Beschluss

Steuerliche Gleichbehandlung von Lebenspartnern

Die Länder haben in ihrer Plenarsitzung am 11. Juli 2014 einem Gesetz zur steuerlichen Gleichbehandlung von Lebenspartnern zugestimmt. Es wird nun Bundespräsident Gauck zur Ausfertigung zugeleitet.

Das Gesetz sorgt für die vollständige Gleichbehandlung von Lebenspartnern in allen steuerlichen Belangen, indem es noch verbliebenen Anpassungsbedarf zum Beispiel in der Abgabenordnung und im Bundeskindergeldgesetz umsetzt. Mit der im letzten Jahr verabschiedeten Änderung des Einkommensteuergesetzes war zum Ende der 17. Legislaturperiode kurzfristig zunächst nur die steuerliche Gleichbehandlung von Lebenspartnern für das Einkommensteuerrecht geregelt worden.

Stand: 11.07.2014

Top 6Finanzreform der gesetzlichen Krankenversicherung

Foto: Eurobanknoten mit Stethoskop und Tabletten

© panthermedia | Birgit Reitz-Hofmann

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Finanzreform der gesetzlichen Krankenversicherung

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 11. Juli 2014 ein Gesetz zur Finanzreform der gesetzlichen Krankenversicherung gebilligt. Es kann damit dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung zugeleitet werden.

Im Rahmen einer begleitenden Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, die Mitwirkungsmöglichkeiten der Länder im Gemeinsamen Bundesausschuss und im Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen zu verbessern.

Zudem bittet er die Bundesregierung, über die im Gesetz bereits vorgesehenen kurzfristig wirkenden Lösungen hinaus dauerhafte und tragfähige Modelle zu entwickeln, um eine flächendeckende Versorgung mit Geburtshilfe und eine Versicherungslösung bei Haftpflichtschäden für Hebammen sicherzustellen. Diese soll unter anderem durch eine breite Einbeziehung sowie gegebenenfalls eine öffentlich-rechtlich Absicherung der Risiken der derzeitigen Prämiendynamik entgegenwirken.

Mit dem Gesetz bringt der Bundestag die Finanzreform der gesetzlichen Krankenversicherung auf den Weg. Hierzu legt er einen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern paritätisch zu finanzierenden Beitragssatz von 14,6 Prozent fest. Den einkommensunabhängigen Zusatzbeitrag von 0,9 Prozent, den Krankenkassen bisher von ihren Mitgliedern erheben konnten, schafft das Gesetz ab. Die hierdurch entstehende Finanzlücke von jährlich rund 11 Milliarden Euro sollen die Krankenkassen durch individuelle und einkommensabhängige Zusatzbeiträge ihrer Mitglieder decken. Damit könnten die Kassen ihre Beiträge oberhalb des Mindestsatzes von 14,6 Prozent künftig selbst festlegen. Der Arbeitgeberanteil wird bei 7,3 Prozent gesetzlich festgeschrieben. Der Bundestag beschloss zudem einen "Sicherstellungszuschlag" für Hebammen, die nur wenige Geburten betreuen und ihre Haftpflichtprämien nicht aufbringen können, sowie den Aufbau eines wissenschaftlichen Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen.

Stand: 11.07.2014

Video

Top 42Haushalt 2014

Foto: Geldscheine Euro

© panthermedia

  1. Beschluss

Beschluss

Haushalt 2014

Der Bundesrat hat in seiner 924. Sitzung am 11. Juli 2014 das Haushaltsgesetz 2014 und damit den Bundeshaushalt gebilligt. Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Verkündung zugeleitet.

Nach dem Beschluss des Bundestages beträgt das Gesamtvolumen des Haushaltsetats für das bereits laufende Haushaltsjahr 296,5 Milliarden Euro und liegt damit um 2 Milliarden Euro unter der ursprünglichen Planung der Bundesregierung. Die Nettokreditaufnahme beläuft sich auf 6,5 Milliarden Euro und entspricht somit dem Regierungsansatz.

Wegen der Bundestagswahl und der Regierungsbildung hatte sich das Gesetzgebungsverfahren zum Haushalt 2014 verzögert. Mit Verkündung des Haushaltsgesetzes kann die vorläufige Haushaltsführung des Bundes beendet werden.

Stand: 11.07.2014

Top 43Haushaltsbegleitgesetz 2014

Foto: Geldscheine Euro und Stethoskop

© panthermedia | Ralf Kalytta

  1. Beschluss

Beschluss

Haushaltsbegleitgesetz 2014

Die Länder billigten in ihrer Plenarsitzung am 11. Juli 2014 das Haushaltsbegleitgesetz für das laufende Jahr. Es wird nun dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung übergeben.

Das Gesetz verpflichtet die gesetzliche Krankenversicherung, einen Beitrag zur Konsolidierung des Bundeshaushalts zu leisten. Aufgrund der weiterhin positiven Finanzentwicklung der Krankenversicherung und der bis Ende 2013 aufgebauten Liquiditätsreserve kann der Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds für das Jahr 2014 auf 10,5 Milliarden und für das Jahr 2015 auf 11,5 Milliarden Euro abgesenkt werden. Die hierdurch bedingten Mindereinnahmen sind in beiden Jahren durch Entnahmen von 3,5 bzw. 2,5 Milliarden Euro aus der Liquiditätsreserve auszugleichen.

Stand: 11.07.2014

Top 44Allgemeiner Mindestlohn

Foto: Mann überreicht Geldscheine an einen Arbeiter

© panthermedia | rioblanco

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Allgemeiner Mindestlohn

Der Bundesrat hat dem Tarifautonomiestärkungsgesetz am 11. Juli 2014 zugestimmt. Es wird nun Bundespräsident Gauck zur Unterschrift vorgelegt.

Das Gesetz führt einen allgemeinen Mindestlohn in Deutschland ein. Dieser beträgt ab dem 1. Januar des nächsten Jahres 8,50 Euro pro Stunde. Für bestimmte Gruppen gelten noch Übergangs- und Sonderregelungen.

Ein höherer Mindestlohn könnte erstmals mit Wirkung zum 1. Januar 2017 durch eine Kommission der Tarifpartner beschlossen werden. Vorgesehen ist, alle zwei Jahre eine Anpassung vorzunehmen.

Stand: 11.07.2014

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Top 46Reform des Lebensversicherungsrechts

Foto: Ordner mit Reiter Lebensversicherung

© panthermedia | zerbor

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Reform des Lebensversicherungsrechts

Die Länder haben in ihrer Plenarsitzung am 11. Juli 2014 das Lebensversicherungsreformgesetz gebilligt.

Das Gesetz soll Lebensversicherer und Versicherungsnehmer vor den Folgen der bestehenden Niedrigzinsen schützen. Es ändert daher die Vorgaben für Lebensversicherungen, um ökonomisch ungerechtfertigte Mittelabflüsse zu verhindern. Hierzu untersagt es Ausschüttungen der Versicherungsunternehmen an Aktionäre, solange die Erfüllbarkeit der Garantiezusagen für Kunden gefährdet ist.

Zudem sind die Versicherten künftig mit mindestens 90 Prozent - statt der bisher üblichen 75 Prozent - an den Risikoüberschüssen zu beteiligen. Im Gegenzug wird die Ausschüttung von Bewertungsreserven an die ausscheidenden Versicherten begrenzt, soweit dies zur Sicherung der den Bestandskunden zugesagten Garantien erforderlich ist. Für das Neugeschäft ist ein niedrigerer Garantiezins festgelegt. Er soll zum 1. Januar 2015 von derzeit 1,75 auf 1,25 Prozent sinken.

Stand: 11.07.2014

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Top 49Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

Foto: Wind- und Solarkraftanlagen

© panthermedia | Liane Matrisch

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

Die Länder haben in ihrer Plenarsitzung am 11. Juli 2014 das Gesetz zur Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes gebilligt. Es kann damit Bundespräsident Gauck zur Unterschrift vorgelegt werden.

Mit dem Gesetz ist die grundlegende Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes abgeschlossen. Ziel ist es, den Anteil erneuerbarer Energien an der deutschen Stromversorgung stetig zu erhöhen. Zugleich soll die Novelle die Kostendynamik der vergangenen Jahre durchbrechen und so den Anstieg der Kosten für Stromkunden begrenzen. Das Gesetz enthält auch die neuen Rabatt-Regelungen für stromintensive Unternehmen bei der Ökostrom-Umlage.

Stand: 11.07.2014

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Top 50Mindestabstände zwischen Windrädern und Wohnbebauung

Foto: Windkrafträder

© panthermedia | Thomas Knauer

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Mindestabstände zwischen Windrädern und Wohnbebauung

Der Bundesrat hat die neue Länderöffnungsklausel bei Windenergieanlagen gebilligt. Sie ermöglicht es den Bundesländern, in ihren eigenen Landesgesetzen festzulegen, wie groß der Mindestabstand zwischen Windrädern und Wohnbebauung künftig sein muss. Hierfür änderte der Bundestag das bundesweit geltende Baugesetzbuch.

Im so genannten ersten Durchgang hatte der Bundesrat sich noch ablehnend zu der von der Bundesregierung geplanten Öffnungsklausel geäußert.

In der Plenarsitzung am 11. Juli 2014 fand jedoch die Empfehlung des Umweltausschusses, das Gesetz in den Vermittlungsausschuss zu überweisen, keine Mehrheit. Es gilt damit als gebilligt und wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift zugeleitet.

Stand: 15.07.2014

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Landesinitiativen

Top 9Nationaler Diabetesplan

Foto: Ärztin und Patient beim Blutzucker messen

© panthermedia | Robert Kneschke

  1. Beschluss

Beschluss

Nationaler Diabetesplan

Die Länder setzen sich für einen Nationalen Diabetesplan ein. Mit einer am 11. Juli 2014 gefassten Entschließung bitten sie die Bundesregierung, einen entsprechenden Plan vorzulegen. Dieser soll ein Konzept enthalten, das Präventionsstrategien, Früherkennungsmaßnahmen, Versorgungsmodelle und Maßnahmen zur Stärkung der Selbsthilfe beschreibt. Zudem soll die Bundesregierung den Entwurf eines Bundespräventionsgesetzes vorlegen, das zukünftig und nachhaltig als strukturelle und finanzielle Sicherung für Prävention und Gesundheitsförderung dienen kann.

Zur Begründung führt der Bundesrat aus, dass die Zahl der Diabeteserkrankungen in den letzten Jahrzehnten stetig zugenommen hat. Zurzeit seien in Deutschland bereits weit über acht Millionen Menschen betroffen. Das Gesundheitssystem stehe hierdurch vor einer großen Herausforderung. Ein nachhaltiger Ansatz müsse daher auch die Gesundheitsförderung und Prävention im Fokus haben.

Die Entschließung wird nun der Bundesregierung zugeleitet.

Stand: 11.07.2014

Top 10Finanzierung der Bundesfernstraßen

Foto: Blick auf eine befahrene Autobahn

© panthermedia | Christian-Philipp Worring

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Finanzierung der Bundesfernstraßen

Die Vorlage wurde in der Plenarsitzung am 11. Juli 2014 vorgestellt und den Ausschüssen zur Beratung zugewiesen.

Baden-Württemberg setzt sich für eine verlässliche, planbare und ausreichende Finanzierung des Bundesfernstraßenbaus ein. Mit einer Entschließung möchte das Land die Bundesregierung auffordern, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um künftig mehr Planbarkeit, Verlässlichkeit und Flexibilität im Straßenbau sicherzustellen. Hierzu sei unter anderem ein Konzept für eine langfristige und zuverlässige Abwicklung von Infrastrukturprojekten vorzulegen, das eine bedarfsgerechte Durchführung dieser Projekte erlaubt.

Zur Begründung führt das Land aus, dass Deutschland als wichtiger Industrie- und Dienstleistungsstandort auf den Erhalt und die Funktionsfähigkeit seiner hochwertigen Verkehrsinfrastruktur angewiesen ist. Die Länder benötigten langfristig gesicherte Finanzierungslinien sowie eine ausreichende Mittelausstattung.

Stand: 11.07.2014

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Top 11Sicherung der Energieversorgung

Foto: Treibstoffraffinerie

© panthermedia | Josef Müllek

  1. Beschluss

Beschluss

Sicherung der Energieversorgung

Der Bundesrat möchte einen Beitrag zur Sicherung der deutschen Energieversorgung leisten. Mit einer am 11. Juli 2014 gefassten Entschließung hat er deshalb die Bundesregierung gebeten, dafür zu sorgen, dass immer ausreichend Erdgas gespeichert und stets eine nationale Erdgasreserve für 45 Tage vorhanden ist.

Zur Begründung führen die Länder aus, die Liberalisierung des Gasmarktes und die Entflechtung der integrierten Energieversorgungsunternehmen hätten dazu geführt, dass Aspekte der Versorgungssicherheit beim Betrieb von Erdgasspeichern nicht mehr ausreichend berücksichtigt werden. Aufgrund von Unternehmenskäufen in jüngster Zeit gehe im Jahr 2014 voraussichtlich mehr als ein Viertel der deutschen Erdgasspeicherkapazität in das Eigentum ausländischer Investoren über. Wenn Unternehmen, die der Einflussnahme anderer Staaten unterliegen, wichtige Infrastruktureinrichtungen erwerben wollen, müsse sichergestellt sein, dass diese nicht für strategische Ziele genutzt werden können.

Die Entschließung wird nun der Bundesregierung zugeleitet.

Stand: 11.07.2014

Top 12Regulierung des Grauen Kapitalmarktes

Foto: Geldscheine und Geldmünzen

© panthermedia | Olaf Karwisch

  1. Beschluss

Beschluss

Regulierung des Grauen Kapitalmarktes

Die Vorlage wurde in der Plenarsitzung am 11. Juli 2014 vorgestellt und den Ausschüssen zur Beratung zugewiesen.

Hessen setzt sich für eine effektivere Regulierung des sogenannten Grauen Kapitalmarkts sein, da sich die bisherigen gesetzgeberischen Maßnahmen zur Regulierung als nicht ausreichend erwiesen hätten. Der Graumarktbereich sei nach wie vor in gravierender Weise problembehaftet und weise weiterhin erhebliche Regulierungsdefizite im Hinblick auf den Anlegerschutz auf.

In seinem Entschließungsantrag begrüßt das Land daher ausdrücklich dass die Bundesregierung ein Maßnahmenpaket zur Verbesserung des Schutzes von Kleinanlegern im Grauen Kapitalmarkt vorgestellt hat. Im Rahmen der Umsetzung sei jedoch auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen staatlicher Regulierung und Eigenverantwortung der Anleger zu achten. Zudem sei für Anbieter von Vermögensanlagen, die Anlagegelder ab einer gewissen Größenordnung von Privatanlegern einwerben, eine laufende gesetzliche Aufsicht vorzusehen. Auch die Einführung einer persönlichen Haftung der Geschäftsführer der Anbieter von Vermögensanlagen sei für Fälle besonders schwerer Pflichtverletzung näher zu prüfen.

Stand: 11.07.2014

Top 51Beseitigung von Rüstungsaltlasten

Foto: alte Fliegerbombe

© panthermedia | Kris Christiaens

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Beseitigung von Rüstungsaltlasten

Der Bundesrat hat am 11. Juli 2014 einen Gesetzentwurf beschlossen, der den Bund stärker in die Verantwortung für die Beseitigung von Rüstungsaltlasten nehmen soll. Die Länder weisen in ihrem Entwurf darauf hin, dass von Fliegerbomben und anderer Kriegsmunition weiterhin erhebliche Gefahren ausgehen. Gleichwohl scheide bisher eine Kostenübernahme für die Beseitigung durch den Bund aus, wenn es sich nicht um "reichseigene" Munition, sondern um Kampfmittel der früheren Alliierten handele. Besonders stark betroffene Länder seien mit dieser Situation finanziell überfordert, so der Bundesrat.

Ziel des Gesetzentwurfs ist es daher, eine aus Sicht der Länder angemessene Lastenverteilung zwischen Bund und Ländern festzulegen. Aus diesem Grund bestimmt der Entwurf, dass zu den Rüstungsaltlasten auch die Grundstücke zählen, auf denen Rüstungsaltlasten aus der Zeit vom 30. Januar 1933 bis zum 8. Mai 1945 liegen. Damit bestünde für den Bund die Pflicht zur Finanzierung der Sanierung und Dekontamination entsprechender Grundstücke.

Die Vorlage entspricht einem Gesetzentwurf, den der Bundesrat bereits am 14. Oktober 2011 in den Bundestag eingebracht hatte. Dieser ist wegen des Ablaufs der 17. Wahlperiode jedoch der Diskontinuität unterfallen.

Der Gesetzentwurf wird zunächst der Bundesregierung übermittelt. Diese hat ihn innerhalb von sechs Wochen dem Bundestag zu übersenden, wobei sie ihre Auffassung darlegen soll.

Stand: 11.07.2014

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Top 52Fracking-Verbot im Wasserschutzgebiet

Foto: Trinkwasser

© panthermedia | Tono Balaguer

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Fracking-Verbot im Wasserschutzgebiet

Die Vorlage wurde in der Plenarsitzung am 11. Juli 2014 vorgestellt und den Ausschüssen zur Beratung zugewiesen.

Niedersachsen setzt sich für ein Verbot des Fracking mit bestimmten gefährlichen Stoffen sowie in Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten ein. Zur Begründung führt das Land aus, dass aufgrund der Verfahrensspezifika bei dieser Technologie Risiken für die Umwelt nicht ausgeschlossen sind. Realisierten sich derartige Risiken, wären sie mit erheblichen Auswirkungen auf das Grundwasser und damit den Trinkwasserschutz verbunden. Dies mache entsprechende Ergänzungen des Wasserhaushaltsgesetzes erforderlich.

Stand: 11.07.2014

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Top 53Wohnen und Sport im städtischen Raum

Foto: Sportplatz

© panthermedia | Toni Anett Kuchinke

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Lärmschutz an innerstädtischen Sportanlagen

Der Bundesrat setzt sich für einen gerechteren Ausgleich zwischen dem Lärmschutz für Anwohner und dem Interesse an wohnortnahen Sportanlagen ein - insbesondere in Großstädten und Ballungszentren.

Er schlägt eine Länderöffnungsklausel in der Sportanlagenlärmschutzverordnung vor. Damit könnten künftig die einzelnen Bundesländer selbst entscheiden, ob sie vom Bundesrecht abweichende Regelungen treffen, um landesspezifischen Besonderheiten Rechnung zu tragen. Ziel ist es, die Vertreibung von Sportanlagen und Freizeiteinrichtungen aus den Innenstädten zu verhindern. Da die Interessenkonflikte in Stadtstaaten und Flächenstaaten durchaus unterschiedlich intensiv ausgeprägt sein können, hält der Bundesrat die derzeitige bundesweite Regelung für zu unflexibel.

Der vom Bundesrat am 11. Juli 2014 beschlossene Verordnungsentwurf geht nun an die Bundesregierung. Diese entscheidet, ob sie die Verordnung in Kraft setzt.

Stand: 11.07.2014

Video

Top 54Umweltverträglichkeitsprüfung beim Fracking

Foto: Fracking

© panthermedia | Steve Oehlenschlager

  1. Beschluss

Beschluss

Umweltverträglichkeitsprüfung beim Fracking

Die Vorlage wurde in der Plenarsitzung am 11. Juli 2014 vorgestellt und den Ausschüssen zur Beratung zugewiesen.

Niedersachsen möchte für Fracking-Maßnahmen eine verpflichtende Umweltverträglichkeitsprüfung vorschreiben und in der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben verankern. Zur Begründung seines Verordnungsentwurfs führt das Land aus, dass aufgrund der Verfahrensspezifika bei dieser Technologie Risiken für die Umwelt nicht ausgeschlossen sind. Realisierten sich derartige Risiken, wären sie mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt – insbesondere das Grundwasser, den ländlichen Raum und die Lebensumwelt der Bevölkerung – verbunden. Dies mache eine Umweltverträglichkeitsprüfung von Fracking-Maßnahmen erforderlich.

Stand: 11.07.2014

Top 55Transparente Verhandlungen TTIP

Foto: Weltkugel mit Pfeilen von USA nach Europa und umgekehrt

© Rohloff Design

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Transparentere Verhandlungen zur TTIP

Die Länder setzen sich dafür ein, dass die Verhandlungen der Europäischen Kommission mit der US-Regierung über die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) mit größtmöglicher Transparenz verlaufen.

In einer am 11. Juli 2014 gefassten Entschließung fordern sie, dass eine so umfassende und tiefgreifende Erweiterung der internationalen vertraglichen Bindung der Europäischen Union nur nach ausführlicher öffentlicher Diskussion beschlossen werden dürfe. Es sei daher bedauerlich, dass der Rat der Europäischen Union beschlossen hat, das Verhandlungsmandat nicht öffentlich zu machen.

Zudem bekräftigt der Bundesrat seine in gleicher Sache gefasste Entschließung vom 7. Juni 2013 - BR-Drucksache 464/13. Mit dieser hatte er die Bundesregierung aufgefordert, darauf zu dringen, dass in den Verhandlungen über Investitionsregeln auf einen Interessenausgleich geachtet und das hohe Rechtsschutzniveau in Europa berücksichtigt wird.

Stand: 11.07.2014

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Top 56Maßnahmen gegen den Crystal-Konsum

Foto: Eine Zollmitarbeiterin hält sichergestelltes Crystal Meth in ihren Händen

© dpa | Arno Burgi

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Maßnahmen gegen den Crystal-Konsum

Der Bundesrat will die Verbreitung der Droge Crystal eindämmen. Mit einer am 11. Juli 2014 gefassten Entschließung fordert er die Bundesregierung auf, insbesondere im Grenz-Bereich zu Tschechien die Kontrollen von Bundespolizei und Zoll zu intensivieren. Außerdem sollen Konsum und Handel der Droge mit länderübergreifenden Präventionsmaßnahmen bekämpft werden.

Zur Begründung führen die Länder aus, dass es sich bei Crystal um eine sehr gefährliche Droge mit hohem Abhängigkeitspotenzial handelt. Der Konsum habe neben den unmittelbar schädlichen Folgen für die Gesundheit der Konsumenten auch erhebliche gesellschaftliche und fiskalische Auswirkungen. Zur Verdeutlichung weisen sie auch darauf hin, dass nach der polizeilichen Kriminalitätsstatistik die entsprechenden Betäubungsmitteldelikte im Zeitraum von 2008 bis 2012 bundesweit massiv angestiegen sind.

Stand: 11.07.2014

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Top 57Kosten des Atomausstiegs

Foto: Atomkraftwerk

© panthermedia | Kris Christiaens

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Kosten des Atomausstiegs

Die Vorlage wurde in der Plenarsitzung am 11. Juli 2014 vorgestellt und den Ausschüssen zur Beratung zugewiesen.

Die antragstellenden Länder setzen sich für verbesserte finanzielle Rückstellungen der Kernkraftwerke betreibenden Energiekonzerne für Stilllegung, Abbau und Entsorgung im Atombereich ein. Mit einer Entschließung wollen sie die Bundesregierung bitten, unabhängige Studien in Auftrag zu geben, die die zu erwartenden Kosten transparent darlegen. Zudem soll sie die KKW-betreibenden Energiekonzerne zu einer deutlich erhöhten Transparenz gegenüber den Finanz- und atomrechtlichen Behörden verpflichten und dafür sorgen, dass diese die Rückstellungen auf das angemessene Maß erhöhen. Die Antragsteller möchten die Bundesregierung auch bitten, durch eine rechtsverbindliche Verpflichtung kurzfristig zu gewährleisten, dass die KKW-Betreiber eine Insolvenzversicherung für Abbau und Entsorgung schaffen.

Stand: 11.07.2014

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Top 58Erdgasförderung durch Fracking weitreichend ausschließen

Foto: Fracking

© panthermedia | Joerg Hackemann

  1. Beschluss

Beschluss

Erdgasförderung durch Fracking weitreichend ausschließen

Die Vorlage wurde in der Plenarsitzung am 11. Juli 2014 vorgestellt und den Ausschüssen zur Beratung zugewiesen.

Die antragstellenden Länder setzen sich im Zusammenhang mit dem sogenannten Fracking für eine Änderung des Bergrechts ein. Mit ihrem Entschließungsantrag wollen sie die Bundesregierung bitten, mit Blick auf die beabsichtigten Fracking-Maßnahmen das Bundesbergrecht zeitnah zu novellieren und hierzu in einen Dialog mit den Ländern einzutreten. Ziel sollte es sein, neben der Rohstoffgewinnung, dem Umweltschutz und der Beteiligung der Öffentlichkeit stärker Rechnung zu tragen und die Förderung von Erdgas und Erdöl mittels Fracking weitreichend auszuschließen.

Stand: 11.07.2014

Top 59Bergschadensrecht auch bei Tiefbohrungen anwenden

Foto: Bergbaubohrer

© panthermedia | diana taliun

  1. Beschluss

Beschluss

Bergschadensrecht auch bei Tiefbohrungen anwenden

Die Vorlage wurde in der Plenarsitzung am 11. Juli 2014 vorgestellt und den Ausschüssen zur Beratung zugewiesen.

Niedersachsen möchte die Rechtsposition von Geschädigten verbessern, die durch den sogenannten Bohrlochbergbau Nachteile erleiden. Mit einer Entschließung will das Land daher die Bundesregierung auffordern, das Bergschadensrecht auch auf Tiefbohrungen - einschließlich des Betriebs von unterirdischen Kavernenspeichern - anzuwenden. Zur Begründung führt das Land aus, dass nach derzeitiger Rechtslage die Nachweisführung bei einem entsprechenden Schaden dem Geschädigten obliegt. Da dies aufgrund der komplexen unterirdischen Vorgänge bei einem Bergschaden schwierig sei, sei diese Situation - auch vor dem Hintergrund günstigerer Regelungen zum Beispiel im Bereich des Steinkohlebergbaus - nicht weiter haltbar. Die Ausweitung der Beweislasterleichterungen für durch Tiefbohrungen Geschädigte sei daher notwendig.

Stand: 11.07.2014

Top 61Jugendschutz bei E-Zigaretten und E-Shishas

Foto: Frau raucht eine E-Zigarette

© panthermedia | Diego Cervo

  1. Beschluss

Beschluss

Jugendschutz bei E-Zigaretten und E-Shishas

Die Vorlage wurde in der Plenarsitzung am 11. Juli 2014 vorgestellt und den Ausschüssen zur Beratung zugewiesen.

Thüringen setzt sich für eine Verbesserung des Gesundheits- und Jugendschutzes ein. Mit einem Entschließungsantrag möchte das Land erreichen, dass sich der Bundesrat für eine Überprüfung der bestehenden Regelungen zum Jugendschutz im Zusammenhang mit so genannten E-Zigaretten und E-Shishas ausspricht.

Gesundheitsinstitute seien zu dem Ergebnis gekommen, dass die genannten Produkte aufgrund ihrer Bestandteile - wie zum Beispiel Nikotin und andere chemische Substanzen - zu Abhängigkeit und erheblichen Gesundheitsschädigungen führen können, heißt es in der Begründung. Da die gegenwärtige Rechtslage im Jugendschutz hierzu nicht eindeutig sei, sollten die bestehenden Jugendschutzvorschriften und der Nichtraucherschutzbestimmungen überprüft und gegebenenfalls geändert werden.

Stand: 11.07.2014

Gesetzentwürfe der Bundesregierung

Top 14Pflegeversicherung weiterentwickeln

Foto: Pflegerin und eine ältere Dame im Rollstuhl

© panthermedia | gilles lougassi

  1. Beschluss
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Beschluss

Pflegeversicherung weiterentwickeln

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 11. Juli 2014 zu der von der Bundesregierung geplanten 1. Stufe der Pflegereform umfangreich Stellung genommen. Er möchte die Rechte der Pflegebedürftigen auf eine umfassende und zielgerichtete Beratung durch die Pflegekassen weiter stärken und hierzu zum Beispiel das Recht auf eine Beratung in der häuslichen Umgebung einführen. Zudem möchte er die Leistungen im ambulanten und stationären Bereich weiter angleichen. Die bisher im Gesetzentwurf vorgesehene Dynamisierung der Leistungen um vier Prozent habe zur Folge, dass die vollstationären Leistungen in absoluten Beträgen stärker steigen als die ambulanten. Dies widerspreche den Vorgaben des Koalitionsvertrags.

Durch eine weitere Änderung möchten die Länder den Tätigkeitsbereich der sogenannten niedrigschwelligen Angebote auf den Bereich der Alltagsbegleitung - einschließlich der hauswirtschaftlichen Unterstützung und Versorgung - ausweiten. Dies trage dazu bei, die Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit der Anspruchsberechtigten so lange wie möglich aufrechtzuerhalten.

Die vorgesehene zweite Beitragssatzsteigerung möchte der Bundesrat auf den 1. Januar 2016 vorziehen, um so die nötigen finanziellen Mittel für die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs bereitzustellen. Die Sicherung des Fachkräftebedarfs in der Altenpflege erfordert aus Sicht der Länder zudem weitere Maßnahmen. Sie fordern daher die Bundesregierung auf, spätestens mit der Einführung eines Pflegeberufegesetzes die Ausbildungsbereitschaft und Ausbildungsqualität in der Altenpflege zu stärken.

Mit dem Gesetzentwurf möchte die Bundesregierung die Pflegeversicherung weiterentwickeln und zukunftsfest machen. Der Entwurf soll daher in einem ersten Schritt die Leistungen der Pflegeversicherung zur Stärkung der häuslichen Pflege ausweiten und flexibilisieren. Pflegebedürftige - einschließlich der sogenannten Pflegestufe 0 - können die Leistungen zukünftig entsprechend ihrer individuellen Bedarfslage passgenau zusammenstellen. Betreuungsleistungen in der ambulanten und stationären Pflege sollen zudem zur Verbesserung der Lebensqualität der Betroffenen und zur Entlastung pflegender Angehöriger ausgebaut werden. Im Gegenzug soll der Beitragssatz zum 1. Januar 2015 um 0,3 Beitragssatzpunkte steigen. Die Bildung eines Vorsorgefonds soll die Finanzierung der steigenden Leistungsausgaben gerechter auf die Generationen verteilen.

Stand: 11.07.2014

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EU-Vorlagen

Top 23EU-Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Foto: Eurozeichen vor einem Hochhaus

© panthermedia | Ina Penning

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Beschluss

EU-Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Die Länder haben in ihrer Plenarsitzung am 11. Juli 2014 die Pläne der Europäischen Kommission zur Einführung einer EU-Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Societas Unius Personae - SUP) beraten und hierzu sehr umfangreich und kritisch Stellung genommen.

Aus ihrer Sicht begegnen beispielsweise die Vorschläge zur Online-Gründung einer SUP unter dem Gesichtspunkt des Schutzes öffentlicher und individueller Interessen grundsätzlichen Bedenken.

Der Bundesrat weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Gerichte und Staatsanwaltschaften das Verfahren in der vorgesehenen Ausgestaltung einmütig für nicht praxisgerecht halten.

Kritisch sieht er auch die Vorgaben zur Kapitalausstattung der SUP, die er für unzulänglich hält. Das vorgeschlagene Mindestkapital von nur einem Euro bei gleichzeitigem Verzicht auf eine Kapitalansparpflicht bedeute den dauerhaften Verzicht auf eine Haftungsmasse für die Gläubiger. Dies widerspreche den berechtigten Interessen des Gläubiger- und Verbraucherschutzes.

Zudem erscheinen den Ländern auch die Vorschriften zum Schutz des faktisch vorhandenen Kapitals unzureichend. Sie sprechen sich auch entschieden gegen die vorgesehene Möglichkeit einer beliebigen Trennung von Satzungssitz und Verwaltungssitz aus. Dies würde erhebliche Gefahren für den Rechtsverkehr bedeuten und die SUP zur idealen Briefkastengesellschaft machen.

Die Europäische Kommission verfolgt mit ihrem Vorschlag das Ziel, die Gründung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit einem einzigen Gesellschafter innerhalb des EU-Binnenmarktes zu erleichtern und so Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit abzubauen. Insbesondere soll es kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ermöglicht werden, einfach und kostengünstig Tochtergesellschaften in anderen Mitgliedstaaten zu gründen.

Stand: 11.07.2014

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Rechtsverordnungen

Top 35Änderung der Verpackungsverordnung

Foto: Verpackungsmüll

© panthermedia | Olaf Mades

  1. Beschluss

Beschluss

Änderung der Verpackungsverordnung

Die Länder haben in ihrer Plenarsitzung am 11. Juli 2014 der Änderung der Verpackungsverordnung zugestimmt, die Schlupflöcher im Bereich der sogenannten Eigenrücknahme von Verpackungen durch Unternehmen schließen soll. Die Bundesregierung kann die Verordnung damit in Kraft setzen.

In einer begleitenden Entschließung weisen die Länder jedoch darauf hin, dass die Novelle lediglich akute Schwachstellen der Verpackungsverordnung abstellt. Sie halten es daher für erforderlich, dass die Bundesregierung binnen der nächsten sechs Monate den Entwurf eines Wertstoffgesetzes zur Ablösung der Verpackungsverordnung vorlegt. Ziel müsse es sein, Verpackungen sowie stoffgleiche Nichtverpackungen verbraucherfreundlich und möglichst einfach gemeinsam zu erfassen und einer hochwertigen Verwertung zuzuführen.

Mit der Änderung der Verpackungsverordnung soll die Möglichkeit für Unternehmen gestrichen werden, Zahlungen an duale Systeme zurückzuverlangen, wenn sie nachweislich die von ihnen in Verkehr gebrachten Verpackungen zurücknehmen und auf eigene Kosten einer Verwertung zuführen. Nach Darstellung der Bundesregierung ist der Wettbewerb auf Ebene der dualen Systeme nämlich teilweise durch Missbrauch und Umgehung einzelner Regelungen verzerrt, was das Erfassungssystem insgesamt zu destabilisieren drohe. Ziel der Verordnung ist es daher, die Fehlentwicklungen zu beenden und faire Wettbewerbsbedingungen zwischen den Wirtschaftsbeteiligten zu schaffen.

Stand: 11.07.2014

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