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Foto: Studenten im Hörsaal

© dpa | Jan Woitas

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Beschluss

BAföG-Erhöhung

Die Länder haben in ihrer Plenarsitzung am 19. September 2014 einen Gesetzentwurf zur Erhöhung des BAföG beraten und gegen die Pläne der Bundesregierung keine Einwände erhoben.

Mit dem Gesetzentwurf strebt die Bundesregierung eine deutliche Verbesserung der finanziellen Situation von Schülern und Studierenden an. Diese sollen künftig sieben Prozent mehr Geld erhalten. Zudem ist beabsichtigt, den Kreis der Empfänger zu erweitern. Nach den Plänen übernimmt der Bund zudem ab dem Jahr 2015 die volle Finanzierung der Geldleistungen nach dem BAföG. Er entlastet nach Angaben der Bundesregierung die Länder hierdurch um rund 1,17 Milliarden Euro jährlich, damit sie ihrer Finanzierungsverantwortung für Hochschulen und Schulen besser gerecht werden können. Mit Beginn des Schuljahres 2016 beziehungsweise des Wintersemesters 2016/2017 sollen dann auch die Bedarfssätze und Einkommensfreibeträge angehoben werden.

Neben der generellen Anhebung der Bedarfssätze um sieben Prozent soll auch der Wohnzuschlag, den nicht bei den Eltern wohnende BAföG-Empfänger erhalten, überproportional auf 250 Euro steigen. Dies soll den gestiegenen Mietkosten auch für studentischen Wohnraum gezielt Rechnung tragen. Nach den Berechnungen der Bundesregierung stiege damit der Förderungshöchstsatz für auswärts wohnende Studierende um über 9,7 Prozent von derzeit 670 auf künftig 735 Euro monatlich.

Stand: 19.09.2014

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