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Beschluss

Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf verbessern

Die Länder haben in ihrer Plenarsitzung am 7. November 2014 einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf beraten. In ihrer Stellungnahme merken sie kritisch an, dass der Entwurf zu erheblichen Mehrausgaben der Länder und Kommunen führen kann, wenn der zu Pflegende ein beihilfeberechtigter Angehöriger des öffentlichen Dienstes ist. Zudem hätten die vorgesehenen Änderungen Auswirkungen auf die Grundsicherung für Arbeitsuchende, was ebenfalls Mehrausgaben für die Kommunen bedeuten könne. Dies sei vor dem Hintergrund der geplanten Schuldenbremse und der ohnehin hohen finanziellen Belastungen der Kommunen problematisch. Der Bundesrat bittet daher um Prüfung, inwieweit eine finanzielle Entlastung durch den Bund in Betracht kommt.

Aus Sicht der Länder widerspricht es zudem den Grundsätzen der Gleichbehandlung, dass das Pflegeunterstützungsgeld nicht für Beamte vorgesehen ist. Sie fordern die Bundesregierung daher auf, auch Beamte in den Berechtigtenkreis einzubeziehen. Die sechsmonatige Pflegezeit möchte der Bundesrat flexibilisieren, da Dauer und Umfang von Pflege kaum planbar sind. Hierzu gehöre auch die Möglichkeit zur Splittung der Pflegezeit in mehrere Zeitabschnitte.

Die Bundesregierung kann sich nun zu den Kritikpunkten der Länder äußern. Anschießend entscheidet der Bundestag.

Mit dem Gesetzentwurf möchte die Bundesregierung die Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Pflege und Erwerbstätigkeit verbessern. Wichtigstes Element ist der neue Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit. Eine bis zu zehntägige Auszeit für Angehörige, die kurzfristig Zeit für die Organisation einer neuen Pflegesituation benötigen, soll mit einem Pflegeunterstützungsgeld (als Lohnersatzleistung) gekoppelt werden. Beschäftigte, die Pflegezeit in Anspruch nehmen, sollen zudem einen Anspruch auf finanzielle Förderung in Form eines zinslosen Darlehens erhalten.

Stand: 07.11.2014

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