Höhere Renten für Opfer politischer Verfolgung in der ehemaligen DDR
Der Bundesrat will dafür sorgen, dass die Opfer politischer Verfolgung in der ehemaligen DDR ihre erhöhten Opferrenten unbürokratischer als bisher vorgesehen erhalten. In seiner am 7. November 2014 beschlossenen Stellungnahme zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung kritisiert er das geplante Verfahren zur Auszahlung der höheren Renten. Wegen des erforderlichen Verwaltungsaufwands hätte dies zur Folge, dass die Berechtigten die ihnen zustehenden erhöhten Beträge nicht zügig erhalten könnten. Dies sei auch deshalb unbefriedigend, weil hierdurch das beabsichtigte Signal an die Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR ohne die vorgesehene Wirkung bliebe. Die Länder schlagen daher verwaltungsvereinfachende Verfahrensregelungen und die Erhöhung der Leistungsbeträge von Amts wegen vor, so dass die Opfer keine neuen Anträge stellen müssten.
Die Bundesregierung kann sich nun zu den Anregungen des Bundesrates äußern. Anschließend entscheidet der Bundestag.
Die Bundesregierung möchte die wirtschaftliche Situation der Opfer politischer Verfolgung in der ehemaligen DDR verbessern. In ihrem Gesetzentwurf schlägt sie daher vor, ab dem 1. Januar 2015 die Opferrente nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz um 50 (auf dann höchstens 300 Euro) und die Ausgleichsleistungen nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz um 30 (auf dann 214) Euro monatlich zu erhöhen. Diese Maßnahmen sollen auch den Einsatz der Opfer für Freiheit, Demokratie und Wiedervereinigung stärker würdigen.
Stand: 07.11.2014