BundesratKOMPAKT - Das Wichtigste zur Sitzung

Ausgewählte Tagesordnungspunkte der 931. Sitzung am 06.03.2015

Einwanderung - Terrorbekämpfung - EU-Investitionen

Einwanderung - Terrorbekämpfung - EU-Investitionen

Die Länder billigten am 6. März 2015 Bundestagsbeschlüsse zur verschärften Finanzaufsicht über Versicherungskonzerne, Auszahlung der Ghettorenten an Berechtigte in Polen und zu regelmäßigen Energieaudits für große Unternehmen. Die Gesetze können nun wie geplant in Kraft treten.

Einwanderungs- und Asylrecht

Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer stellte eine Entschließung für ein Einwanderungsgesetz vor, ihr niedersächsischer Amtskollege Stephan Weil seine Vorschläge zur Bekämpfung missbräuchlicher Werkverträge.

Weitere neue Landesinitiativen betreffen den Umgang mit Asylsuchenden aus dem Kosovo, Albanien und Montenegro, härtere Strafen für Wohnungseinbrüche und die Forderung nach einem bundeseinheitlichen Freiwilligendienst. Alle Vorlagen wurden den Fachausschüssen zur Beratung zugewiesen.

Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung

Der Bundesrat nahm Stellung zu Regierungsplänen, den internationalen Terrorismus sowohl präventiv als auch mit den Mitteln des Strafrechts zu bekämpfen. Er äußerte sich zu den Ersatzausweisen für Dschihadisten, die diese an der Ausreise in Kampfgebiete hindern sollen; ebenso zum neuen Straftatbestand der Terrorfinanzierung. Die Länder stimmten außerdem einer Verordnung zu, die den Nutzerkreis der Antiterrordatei erweitert.

Das Plenum beriet zudem Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung im privatwirtschaftlichen und öffentlichen Sektor, besseren Verbraucherschutz vor unseriösen Geschäftspraktiken, Änderungen des Aktien- und Bilanzrechts und der internationalen Rechtshilfe.

Keine EU-Investitionen in Atomkraftwerke

Zum Arbeitsprogramm der EU-Kommission und zu den neuen Defizitkriterien im europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakt verabschiedete der Bundesrat Stellungnahmen, ebenso zu den geplanten strategischen Investitionen der Europäischen Union.

Neue Regeln für Lebensversicherungen

Die Länder stimmten Verordnungen zur rezeptfreien "Pille danach", neuen Regeln für die Beitragsrückerstattung von Lebensversicherungen, verbessertem Lärmschutz im Bahnverkehr und der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie zu - teils allerdings nur unter der Auflage von Änderungen. Sofern die Bundesregierung diese umsetzt, können die Verordnungen wie geplant in Kraft treten.

Mietpreisbremse, Frauenquote, Elektromobilität

In der nächsten Sitzung am 27. März 2015 werden die Länder abschließend über Bundestagsbeschlüsse zur Mietpreisbremse, Frauenquote, Förderung von Elektrofahrzeugen und zur Finanzierung des Regionalverkehrs entscheiden.

Gesetzesbeschlüsse des Bundestages

Top 1Finanzaufsicht modernisieren

Foto: Blick auf eine Zeitung mit Würfeln und dem Wort Kapital

© panthermedia | Frank Täubel

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat stimmt modernisierter Finanzaufsicht zu

Das Gesetz zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen kann - nach Unterzeichnung durch Bundespräsident Joachim Gauck - wie vorgesehen zum 1. Januar 2016 Kraft treten. Der Bundesrat erteilte am 6. März 2015 seine Zustimmung.

Das Gesetz verpflichtet Versicherungskonzerne - nach einer Übergangsfrist von bis zu 16 Jahren - zum Aufbau von mehr Eigenkapital als Vorsorge für Krisenzeiten. Zudem verpflichtet es zu einem verbesserten Risikomanagement. Im Gegenzug erhalten die Versicherungen mehr Flexibilität bei der Anlage von Kundengeldern. Bisher galten hier starre Vorgaben.

Hintergrund für die neuen Regeln ist die europäische Richtlinie "Solvabilität II" von 2009, die nun in deutsches Recht umgesetzt wird.

Stand: 06.03.2015

Top 2Energieaudits für Unternehmen

Foto: Blick auf eine Tafel mit einem Haus und den Wörtern "Energy Audit"

© panthermedia | convisum

  1. Beschluss

Beschluss

Energieeinsparpotenziale nutzen

Große Unternehmen müssen künftig ihren Energieverbrauch alle vier Jahre mit Energieaudits überprüfen - erstmals zum 5. Dezember 2015. Dies sieht ein Bundestagsbeschluss vor, den der Bundesrat am 6. März 2015 billigte. In einer begleitenden Entschließung fordern die Länder, den Aufwand für die Unternehmen so gering wir möglich zu halten. Gerade wegen der kurzen Frist bis zum Jahresende stellten die Audits eine große organisatorische und finanzielle Herausforderung dar.

Ziel des Gesetzes ist es, Einsparpotenziale der Unternehmen festzustellen und zu nutzen. Es setzt einen Teil einer europäischen Richtlinie um, die die Energieeffizienz der EU bis zum Jahr 2020 um 20 Prozent steigern will.

Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift zugeleitet.

Stand: 06.03.2015

Top 25Ghettorenten für Berechtigte in Polen

Foto: Eurobanknoten

© panthermedia | Stefan Dietrich

  1. Beschluss

Beschluss

Ghettorenten können in Polen ausgezahlt werden

Eine Woche nach dem Bundestag hat am 6. März 2015 auch der Bundesrat einem Gesetz zugestimmt, das die Auszahlung der so genannten Ghettorenten an Berechtigte in Polen ermöglicht. Es handelt sich um Renten, die Deutschland für Arbeitsleistungen in ehemaligen NS-Ghettos auf polnischem Gebiet zahlt.

Bislang verhinderte das 1975 geschlossene Abkommen zwischen der Bundesrepublik und der Volksrepublik Polen von 1975 die Auszahlung. Die dort enthaltene Lastenverteilung sah vor, dass der Wohnsitzstaat Renten auch für solche Beitragszeiten zu zahlen hat, die im jeweils anderen Land erarbeitet wurden. Zeiten aus der Beschäftigung in einem von den Nationalsozialisten errichteten Ghetto gelten als in Deutschland zurückgelegt.

Das Gesetz hebt das Auszahlungshindernis nun auf. Es wird nun Bundespräsident Gauck zur Unterschrift zugeleitet und soll bereits am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

Stand: 06.03.2015

Landesinitiativen

Top 3Härtere Strafen für Einbrecher

Foto: Ein maskierter Mann probiert über ein Fenster einzubrechen

© panthermedia | Olaf von Lieres

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Mehr Schutz vor Wohnungseinbrüchen

Bayern möchte Wohnungseinbrüche härter bestrafen. Es handele sich um ein Delikt von besonderer Unrechtsqualität, weil es die Opfer in ihrer geschützten Privatsphäre beeinträchtigt. Minder schwere Fälle mit reduziertem Strafrahmen dürfe es daher künftig nicht mehr geben.

Steigenden Fallzahlen stehe eine geringe Aufklärungsquote gegenüber. Daher soll das Delikt auch in den Katalog solcher Straftaten aufgenommen werden, die eine Telefonüberwachung rechtfertigen. Bayern erhofft sich davon eine effektivere Strafverfolgung.

Die Vorlage wurde in der Plenarsitzung am 6. März 2015 vorgestellt und den Ausschüssen zur Beratung zugewiesen.

Stand: 06.03.2015

Video

Top 4Einheitlicher Freiwilligendienst

Foto: Junge Frau betreut älteres Ehepaar

© panthermedia | Robert Kneschke

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesweites Freiwilligendienstgesetz

Baden-Württemberg setzt sich für ein einheitliches Freiwilligendienstgesetz ein. Mit seiner Entschließung möchte das Land die Bundesregierung auffordern, den Entwurf für ein bundesweites Gesetz vorzulegen, das den Bundesfreiwilligendienst, die Jugendfreiwilligendienste Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) und Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) sowie die sonstigen Freiwilligendienste zusammenfasst.

Zur Begründung führt das antragstellende Land aus, dass ein einheitliches Gesetz Transparenz und Klarheit unter den Diensten herstellt und entscheidend zur Weiterentwicklung beiträgt. Zudem könne es dafür sorgen, dass die Freiwilligendienste nicht in Konkurrenz zueinander geraten.

Die Vorlage wurde in der Plenarsitzung am 6. März 2015 vorgestellt und den Ausschüssen zur Beratung zugewiesen.

Stand: 06.03.2014

Top 26Änderungen im Asylrecht

Foto: Reiter für Ordner mit Aufschrift Asylanträge

© panthermedia | breitformat

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Sichere Herkunftsstaaten

Bayern möchte mit seinem Gesetzentwurf Albanien, Montenegro und die Republik Kosovo als sichere Herkunftsstaaten im Sinne des Asylrechts einstufen und so die Dauer der Asylverfahren von Antragstellern aus diesen Ländern deutlich verkürzen.

Zur Begründung führt der Freistaat aus, dass die Zahl der Asylanträge durch Angehörige dieser Staaten stark angestiegen ist, obwohl die Voraussetzungen für die Asylgewährung nur in wenigen Einzelfällen vorliegen. Die zahlreichen, zumeist aus nicht asylrelevanten Motiven gestellten Anträge, belasteten Bund, Länder und Kommunen mit erheblichen Kosten. Dies gehe im Ergebnis zu Lasten der tatsächlich schutzbedürftigen Asylsuchenden, da für die zeitnahe Bearbeitung ihrer Fälle weniger Kapazitäten zur Verfügung stehen.

Die Vorlage wurde in der Plenarsitzung am 6. März 2015 vorgestellt und den Ausschüssen zur Beratung zugewiesen.

Stand: 06.03.2015

Video

Top 27Einheitliches Einwanderungsgesetz

Foto: Grenzübergangsschild

© panthermedia | Martina Weber

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Modernes Einwanderungsgesetz schaffen

Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Schleswig-Holstein machen sich für ein modernes, einfaches und transparentes Einwanderungsgesetz stark. Mit ihrer Entschließung möchten die Länder die Bundesregierung auffordern, den Entwurf eines Einwanderungsgesetzes vorzulegen, der unter anderem sämtliche Regelungen für die arbeitsmarktbezogene Einwanderung zusammenfasst. Zur Begründung führen sie aus, dass die demographische Entwicklung zu einer Abnahme der Bevölkerung im erwerbstätigen Alter bei gleichzeitig wachsendem Fachkräftebedarf führt. Dies mache eine verstärkte Einwanderung nach Deutschland erforderlich, die jedoch Gestaltung verlange.

Die Vorlage wurde in der Plenarsitzung am 6. März 2015 vorgestellt und den Ausschüssen zur Beratung zugewiesen.

Stand: 06.03.2015

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Top 29Missbrauch von Werkverträgen verhindern

Foto: Befristeter Anstellungsvertrag

© panthermedia

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Arbeitnehmerschutz

Niedersachsen möchte den bundesweiten Kampf gegen den Missbrauch von Werkverträgen verstärken. Es fordert stärkere Rechte für Betriebsräte, Beratungsstellen für ausländische Beschäftigte und mehr Zollbeamte für effektive Kontrollen gegen Schwarzarbeit.

In seiner Entschließung begrüßt Niedersachsen zwar grundsätzlich die Absicht der Bundesregierung, mit einem Gesetzentwurf notwendige Schritte zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und damit gegen den Missbrauch von Werkverträgen einzuleiten. Es fordert aber, hierin die Vorschläge des Bundesrates aus dem im September 2013 beschlossenen "Gesetzentwurf zur Bekämpfung des Missbrauchs von Werkverträgen" (BR-Drucksache 687/13 (B)) einzubeziehen.

Die Vorlage wurde in der Plenarsitzung am 6. März 2015 vorgestellt und den Ausschüssen zur Beratung zugewiesen.

Stand: 06.03.2015

Video

Gesetzentwürfe der Bundesregierung

Top 6Ersatzausweise für Terrorverdächtige

Foto: Bundesinnenminister Thomas de Maiziere stellt den geplanten Ersatzausweis vor

© dpa | Wolfgang Kumm

  1. Beschluss

Beschluss

Länder wollen Ersatzausweise ins Melderegister aufnehmen

Der Bundesrat hat am 6. März 2015 den Gesetzentwurf beraten, mit dem die Bundesregierung Ersatzausweise für Terrorverdächtige einführen will. In seiner Stellungnahme bittet er um Prüfung, ob es gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt, dass das Ersatzpapier die sonst üblichen Service-Funktionen eines elektronischen Identitätsnachweises nicht enthält. Zudem möchte er auch die Daten der Ersatz-Personalausweise im Melderegister speichern lassen. Dies sei bisher rechtlich nicht zulässig, aufgrund der regelmäßigen Melderegisterabfragen durch Sicherheitsbehörden aber notwendig.

Mit ihrem Gesetzentwurf will die Bundesregierung verhindern, dass gewaltbereite Dschihadisten in Krisengebiete ausreisen, um dort an Kampfhandlungen teilzunehmen. Verdächtige erhalten einen Ersatzausweis, der nicht zum Verlassen Deutschlands berechtigt. Nach bisherigem Recht ist es lediglich möglich, den Reisepass zu entziehen. Der Personalausweis reicht in vielen Fällen als Reisedokument jedoch aus.

Der Bundesrat leitet seine Stellungnahme der Bundesregierung zu, die hierzu eine Gegenäußerung verfasst. Anschließend bringt sie das Vorhaben in den Deutschen Bundestag ein.

Stand: 06.03.2015

Top 10Verbesserte Korruptionsbekämpfung

Foto: Mann steckt einem anderen Mann Geld zu

© panthermedia | Maryna Pleshkun

  1. Beschluss

Beschluss

Absprachen bei Bauleistungen nicht der Verfolgung entziehen

Die Länder haben in ihrer Sitzung am 6. März 2015 einen von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Korruption beraten und hierzu Stellung genommen. Sie wollen erreichen, dass der bisherige Anwendungsbereich für rechtswidrige Absprachen bei Ausschreibungen nicht eingeschränkt wird. Nach der Entwurfsformulierung wären unerlaubte Absprachen bei Bauleistungen der Verfolgung durch die Kartellbehörden entzogen, warnt der Bundesrat. Die Stellungnahme wird nun der Bundesregierung zugeleitet.

Der Entwurf setzt verschiedene internationale Vorgaben in deutsches Recht um, zum Beispiel den Rahmenbeschluss des Rates zur Bekämpfung der Bestechung im privaten Sektor oder das Strafrechtsübereinkommen des Europarats über Korruption.

Vorgesehen ist unter anderem, Schmiergeldzahlungen in der Wirtschaft umfassender als bislang unter Strafe zu stellen. Künftig sollen auch Fälle strafbar sein, in denen es zu keiner Wettbewerbsverzerrung kommt, aber eine Verletzung der Pflichten gegenüber dem Arbeitgeber vorliegt. Bisher ist korruptes Verhalten nur dann strafbar, wenn damit eine unlautere Bevorzugung im Wettbewerb erkauft werden soll.

Der Entwurf erweitert auch die Strafbarkeit wegen Bestechung und Bestechlichkeit von ausländischen, europäischen oder internationalen Amtsträgern.

Stand: 06.03.2015

Top 11Schutz vor unlauterem Wettbewerb

Foto: Gesetzbuch

© panthermedia | Helma Spona

  1. Beschluss

Beschluss

Mehr Schutz gegen unseriöse Geschäftspraktiken

Die Länder wollen einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum verbesserten Schutz gegen unlauteren Wettbewerb weiter optimieren. In ihrer umfangreichen Stellungnahme vom 6. März 2015 weisen sie darauf hin, dass bei unseriösen Geschäftspraktiken wesentliche Verbraucherinformationen wie zum Beispiel Zusatzkosten oder Leistungseinschränkungen häufig in den AGB versteckt seien. Der Bundesrat möchte daher klarstellen, dass auch dies bereits als unlauteres Handeln gilt.

Er hält zudem die vorgesehenen Regeln zur Abschöpfung von unzulässig erzielten Gewinnen für nicht ausreichend und fordert eine Beweislastumkehr: Künftig sei das Verschulden der Unternehmen zu vermuten und nicht vom Verbraucher darzulegen und zu beweisen.

Die Länder möchten auch die Möglichkeit des "fliegenden Gerichtsstands" aufheben oder zumindest einschränken. Der Umstand, dass es im Internet keinen physischen Ort einer schädigenden Handlung gebe, könne kein Argument sein, den Gerichtsort ins Belieben eines Klägers zu stellen. Die geltenden Regelungen ermöglichten es bislang, im Onlinehandel Gerichtsstände so auszuwählen, dass sie die Erfolgsaussichten des Klägers verbessern und die Kosten für die Beklagten erhöhen. Hierin liege eine wichtige Ursache für den sogenannten Abmahnmissbrauch, die beseitigt werden müsse, so der Bundesrat.

Die Bundesregierung wird sich in den nächsten Wochen mit der Stellungnahme des Bundesrates beschäftigen. Anschließend bringt sie das Vorhaben in den Deutschen Bundestag ein.

Stand: 06.03.2015

Top 12Bekämpfung des internationalen Terrorismus

Foto: Flugzeug auf Landkarte

© panthermedia | ragsac

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Kampf gegen Terrorfinanzierung ausweiten

Die Länder befassten sich am 6. März 2015 mit einem Regierungsentwurf zur strafrechtlichen Bekämpfung des internationalen Terrorismus. Dieser stellt bereits die versuchte Ausreise aus Deutschland unter Strafe, wenn sie dazu dient, sich in Terrorcamps ausbilden zu lassen oder an Kämpfen in Krisengebieten teilzunehmen. Ein neu geschaffener Tatbestand "Terrorismusfinanzierung" stellt jegliches Sammeln, Entgegennehmen oder Bereitstellen von Vermögenswerten unter Strafe, mit denen terroristische Aktivitäten unterstützt werden. Bisher war dies nur dann strafbar, wenn es sich um bedeutende Vermögen handelte.

Der Bundesrat fordert, den Tatbestand der Terrorfinanzierung weiter zu fassen. Aus seiner Sicht reicht es bereits, dass durch einen Terrorakt ein Teil der Bevölkerung eingeschüchtert wird. Es müsse nicht der "überwiegende" Teil sein, wie der Regierungsentwurf vorsieht. Gleiches sollte auch für die Bildung einer terroristischen Vereinigung gelten.

Der Bundesrat leitet seine Stellungnahme an die Bundesregierung, die hierzu eine Gegenäußerung verfasst. Anschließend bringt sie das Vorhaben in den Deutschen Bundestag ein.

Stand: 06.03.2015

Video

EU-Vorlagen

Top 14EU-Fonds für Investitionen

Foto: Blick auf Industrieanlagen

© panthermedia | Josef Müllek

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat lehnt EU-Förderung für Atomkraftwerke ab

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 6. März 2015 die von der EU Kommission angekündigte Investitionsoffensive in Höhe von 315 Milliarden Euro beraten. In seiner umfangreichen Stellungnahme macht er deutlich, dass er jegliche Förderung von Investitionen in Atomkraftwerke ablehnt. Die Länder fordern, die bereitgestellten Mittel einzusetzen, um die Technologieführerschaft in wichtigen Zukunftsbranchen - wie zum Beispiel der Informations- und Kommunikationstechnologie oder der Umwelttechnik - zu erreichen.

Der Bundesrat kritisiert, dass die Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in dem Vorschlag der Kommission nicht angemessenen berücksichtigt ist. Er betont zudem, dass insbesondere Projekte zu fördern seien, die zu mehr Beschäftigung und einer Senkung der Jugendarbeitslosigkeit beitragen. Der besonderen Förderwürdigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen sei in ausreichendem Maße Rechnung zu tragen, so der Bundesrat. Die Länder übermitteln ihrer Stellungnahme nun direkt an die Kommission.

Die Vorlage dient der Konkretisierung einer von der EU-Kommission angekündigten Investitionsoffensive in Höhe von mindestens 315 Milliarden Euro (siehe BR-Drucksache 580/14 (B)), die das Wachstum ankurbeln und mehr Arbeitsplätze schaffen soll. Der Fokus der Förderung soll demnach auf strategischen Investitionen, insbesondere in Infrastrukturbereichen wie zum Beispiel den Breitband- und Energienetzen, sowie der Unterstützung von Unternehmen mit weniger als 3000 Beschäftigten liegen.

Stand: 06.03.2015

Rechtsverordnungen

Top 17Rückstellungen für Lebensversicherungen

Foto: Hänge-Register

© panthermedia | Boris Zerwann

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Länder möchten bei Lebensversicherungen effektive Überschussbeteiligung sicherstellen

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 6. März 2015 einer Verordnung zur Rückstellung von Beitragserstattungen in der Lebensversicherung nur mit Auflagen zugestimmt. Er möchte hierdurch den Spielraum für Versicherer erweitern, höhere Ausschüttungen an die Versicherten vornehmen zu können. Zudem wollen die Länder eine effektive Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer sicherstellen. Die Bundesregierung muss nun entscheiden, ob sie die Vorlage in der gewünschten Form verkündet. Es ist vorgesehen, dass die Verordnung dann am Tag nach der Verkündung in Kraft tritt.

Die Vorlage konkretisiert Vorgaben zur Rückstellung von Beitragserstattungen in der Lebensversicherung. Künftig soll die Überschussbeteiligung der Versicherten nicht mehr davon abhängen, ob der Vertrag zum Alt- oder Neubestand des Versicherers gehört. Bereits erworbene individuelle Ansprüche oder Anwartschaften sollen in jedem Fall in voller Höhe erhalten bleiben.

Die Verordnung steht im Zusammenhang mit dem SEPA-Begleitgesetz aus dem Jahr 2013.

Stand: 06.03.2015

Video

Top 19Rezeptfreie "Pille danach"

Foto: Frau nimmt eine Tablette ein

© panthermedia | Diego Cervo

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat stimmt rezeptfreier "Pille danach" mit Auflagen zu

Der Bundesrat hat den Weg für die rezeptfreie "Pille danach" freigemacht. Am 6. März 2015 stimmte er einer entsprechenden Verordnung der Bundesregierung zu - allerdings unter Auflagen. Die Länder fordern als begleitende Maßnahme ein Versandhandelsverbot einzuführen, um sicherzustellen, dass die Notfallkontrazeptiva so bald wie möglich eingenommen werden. Dies sei über einen Versandhandel typischerweise nicht zu gewährleisten. Zudem seien für die gebotene sorgfältige Beratung ausschließlich die Apotheken zuständig, die in dieser sensiblen Thematik eine Beratung von Angesicht zu Angesicht anbieten müssten. Eine Beratung über Online-Fragebögen sei in diesen Fällen weder sachgerecht noch ausreichend, argumentiert der Bundesrat.

Die Bundesregierung muss nun entscheiden, ob sie die Verordnung in der gewünschten Form erlässt. Sie könnte dann - wie vorgesehen - am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

Der Bundesrat hatte die Entlassung der Wirkstoffe aus der ärztlichen Verschreibungspflicht bereits im Juli und November 2013 (BR-Drucksachen 555 und 705/13 (Beschluss)) gefordert.

Stand: 06.03.2015

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