Top 10Schutz vor Stalking

Foto: Frau wird von einem Mann beobachtet

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Beschluss

Bayern will besseren Opferschutz

Bayern möchte Opfer besser vor Stalking schützen und die Strafverfolgung erleichtern.

Künftig soll es für eine Verurteilung schon ausreichen, dass die Angriffe des Stalkers grundsätzlich geeignet sind, beim Opfer eine schwerwiegende Beeinträchtigung der Lebensgestaltung zu verursachen. Darauf, ob dies auch tatsächlich geschehen ist, soll es nicht mehr ankommen. An die Stelle einer nachträglichen Betrachtung träte somit eine Prognose.

Zur Begründung verweist Bayern auf die Praxis: nach bisherigem Recht könnten in vielen Fällen Täter nur deshalb nicht verurteilt werden, weil das Opfer sich nicht einschüchtern lasse. Die Stalking-Handlungen seien aber trotzdem strafwürdig.

Die Vorlage wurde zur weiteren Beratung in die Ausschüsse zurückverwiesen.

Stand: 27.03.2015

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