Bundesrat weist auf Spannungsverhältnis zwischen Opferschutz und Wahrheitserforschung hin
Die Länder haben am 27. März 2015 den Entwurf eines Opferrechtsreformgesetzes beraten, der den Opferschutz im Strafverfahren stärken soll – unter anderem durch verbesserte psychosoziale Prozessbegleitung. In ihrer Stellungnahme bitten sie um Prüfung, ob eine genaue Definition der Befugnisse der psychosozialen Prozessbegleiter der Opfer erforderlich ist, die unter anderem auch ein Verbot von Gesprächen über die Tat enthält. Die bisherige Ausgestaltung der Tätigkeitsinhalte berücksichtige nicht das bestehende Spannungsverhältnis zwischen Opferschutz und der im Strafverfahren notwendigen Wahrheitserforschung.
Der Bundesrat bittet zudem, den dargestellten Erfüllungsaufwand in Zusammenarbeit mit den Ländern erneut zu prüfen. Er hat Zweifel, ob die genannten Kosten dem tatsächlichen Aufwand der Länder hinreichend Rechnung tragen. Die Länder möchten auch das Inkrafttreten der neuen Regeln über die Prozessbegleitung um ein Jahr verschieben. Der bisher genannte Zeitpunkt - 1. Januar 2016 - sei zu früh, da in den Ländern erheblicher Umsetzungsbedarf bestehe.
Entwurf sieht mehr Rechte für Opfer schwerer Gewalttaten vor
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung dient der Umsetzung der Europäischen Opferschutzrichtlinie in nationales Recht. Die Betroffenen - vor allem Opfer schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten - sollen neben zusätzlichen Informationsrechten und Betreuungsansprüchen mehr emotionale und psychologische Unterstützung erhalten.
Stand: 27.03.2015