Top 37Artgerechte Haltung von Legehennen

Foto: Legehennen

© panthermedia | Jutta Ehrlich

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Länder fordern bundesweite Regelung

Rheinland-Pfalz und Niedersachsen setzen sich für eine tiergerechte Haltung von Legehennen ein. Mit einer Entschließung möchten sie die Bundesregierung auffordern, eine Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung zu erlassen, die dem Vorschlag des Bundesrates vom März 2012 entspricht.

Zur Begründung führen die beiden Länder aus, dass in Deutschland seit dem 1. April 2012 die Haltung von Legehennen nicht für alle Haltungsformen rechtssicher geregelt ist. Im Oktober 2010 hatte das Bundesverfassungsgericht nämlich die Bestimmungen zur sogenannten Kleingruppenhaltung von Legehennen aus formalen Gründen für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt. Eine Neuregelung sollte bis zum 31. März 2012 erfolgen. Der Bundesrat hatte im März 2012 (BR- Drucksache 95/12 (Beschluss)) beschlossen, der Bundesregierung eine entsprechende Verordnung zuzuleiten.

Die Bundesregierung lehnte die Verkündung allerdings ab, so dass die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Neuregelung bisher unterblieb. Als Folge diese Regelungslücke steht es nun im Ermessen eines jeden Landes, wie eine Kleingruppenhaltung ausgestaltet werden muss. Rheinland-Pfalz und Niedersachsen vertreten die Auffassung, dass die bestehende Regelungslücke im Bundesrecht umgehend zu schließen ist.

Die Vorlage wurde in der Plenarsitzung am 27. März 2015 vorgestellt und den Ausschüssen zur Beratung zugewiesen.

Stand: 27.03.2015

Video

Glossary

Hinweis zum Datenschutz

Sie können hier entscheiden, ob Sie neben technisch notwendigen Cookies erlauben, dass wir statistische Informationen vollständig anonymisiert mit der Webanalyse-Software Matomo erfassen und analysieren. Statistische Informationen erleichtern uns die Bereitstellung und Optimierung unseres Webauftritts.

Die statistischen Cookies sind standardmäßig deaktiviert. Wenn Sie mit der Erfassung und Analyse statistischer Informationen einverstanden sind, aktivieren Sie bitte das Häkchen in der Checkbox „Statistik“ und klicken oder tippen Sie auf den Button „Auswahl bestätigen“. Anschließend wird in Ihrem Browser ein eindeutiger Webanalyse-Cookie abgelegt.

Weitere Informationen zum Thema Datenschutz erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.