Top 12Änderung des Tierschutzgesetzes

Foto: Pelzmäntel

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Beschluss

Pelztierhaltung langfristig verbieten

Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz setzen sich für einen verbesserten Tierschutz ein. Mit ihrem Gesetzentwurf möchten die Länder die Pelztierhaltung langfristig verbieten und so das Leiden der Tiere verhindern. Das Töten von Tieren sei mit dem Grundgesetz nur dann vereinbar, wenn es höherrangigen Interessen dient, erforderlich und verhältnismäßig ist. Dies sei bei Pelztieren, die nur aufgrund der Pelzgewinnung getötet würden, nicht der Fall.

Die Vorlage wurde in der Plenarsitzung am 12. Juni 2015 vorgestellt und den Ausschüssen zur Beratung zugewiesen.

Stand: 12.06.2015

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