Top 19Vorratsdatenspeicherung

Foto: Raum mit Computern und Servern

© panthermedia | Wladimir Wetzel

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Beschluss

Keine Stellungnahme zur Speicherpflicht für Telekommunikationsdaten

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 12. Juni 2015 im sogenannten ersten Durchgang keine Stellungnahme zu der von der Bundesregierung vorgeschlagenen Einführung der Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Der Bundestag wird seine Beratungen ohne vorheriges Votum der Länderkammer nun aufnehmen.

Der Gesetzentwurf soll Telekommunikationsdienste dazu verpflichten, einzelne Verkehrsdaten für eine begrenzte Zeit unter hohen Sicherheitsvorkehrungen zu speichern: Verbindungsdaten für zehn, Standortdaten für vier Wochen. Für bestimmte Berufsgruppen sind Ausnahmen vorgesehen.

Zur Verfolgung besonders schwerer Straftaten sollen Strafverfolgungsbehörden die Daten abrufen dürfen, wenn die Straftat sonst nicht aufklärbar und die Erhebung verhältnismäßig ist. Landespolizeibehörden sollen Zugriff auf die Daten erhalten, wenn eine landesrechtliche Norm dies zur Abwehr einer konkreten Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person oder den Bestand des Bundes oder eines Landes vorsieht.

Zudem führt der Gesetzentwurf den neuen Straftatbestand der Datenhehlerei ein, um den Handel mit rechtswidrig erlangten Daten zu bekämpfen.

Stand: 12.06.2015

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