Top 47aGesetzentwurf zur Einführung der gleichgeschlechtlichen Ehe

Foto: Zwei Männer halten ihre Hände

© panthermedia | Barbara Gretenkord

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Beschluss

Länder möchten Benachteiligungen endgültig aufheben

Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein, Thüringen, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen möchten gesetzlich festlegen, dass künftig auch gleichgeschlechtliche Personen die Ehe eingehen können. Mit ihrem Gesetzentwurf wollen sie hierfür notwendige Änderungen im BGB durchsetzen. Zur Begründung führen die antragstellenden Länder aus, dass das Verbot der gleichgeschlechtlichen Ehe eine konkrete und symbolische Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität darstellt. Angesichts des gesellschaftlichen Wandels gebe es keine haltbaren Gründe mehr, homo- und heterosexuelle Paare rechtlich unterschiedlich zu behandeln.

Der Gesetzentwurf entspricht mit geringfügigen redaktionellen Aktualisierungen einem bereits im März 2013 vom Bundesrat beschlossenen Entwurf (BR-Drucksache 196/13 (Beschluss)), den der Bundestag wegen des Ablaufs der 17. Wahlperiode jedoch nicht mehr abschließend behandelt hat.

Die Vorlage wurde in der Plenarsitzung am 12. Juni 2015 vorgestellt und den Ausschüssen zur Beratung zugewiesen.

Stand: 12.06.2015

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