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Foto: grüner Stecker in einer Steckdose

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Beschluss

Rechtsgrundlage für Vermarktung von Ökostrom

Nordrhein-Westfalen setzt sich für bessere Vermarktungsmöglichkeiten von "grünem Strom" ein. Mit einer Entschließung möchte das Land die Bundesregierung auffordern, hierfür zeitnah eine europarechtskonforme Verordnung vorzulegen.
In seiner Initiative stellt das Land fest, dass die Regierung bisher keine Rechtsgrundlage für die Vermarktung von sogenanntem Grünstrom erlassen hat. Seit der ersatzlosen Streichung des Grünstromprivilegs im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gebe es keine wirtschaftlich auskömmliche Möglichkeit, Endkunden direkt mit Strom aus EEG-Anlagen zu beliefern. Dabei reduziere insbesondere die regionale Verwendung von Strom aus erneuerbaren Energien den Netzausbaubedarf. Regionale und lokale Vermarktungsmodelle förderten zudem die Entwicklung und Akzeptanz der Energiewende vor Ort. Ein kostenneutrales Grünstrommarktmodell könne also wichtige Impulse setzen.

Die Vorlage wurde in der Plenarsitzung am 25. September 2015 vorgestellt und den Ausschüssen zur Beratung zugewiesen.

Stand: 25.09.2015

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