Top 30Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen

Foto: Arzt mit Geldscheinen

© panthermedia | Jozef Polci

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Beschluss

Ergänzung des Strafrechts

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 25. September 2015 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen beraten. Mit seiner Stellungnahme möchte er klarstellen, dass auch die gesetzliche Unfall- und Rentenversicherung Fehlverhalten in diesem Bereich zur Anzeige bringen können. Zudem wollen die Länder im Gesetz zum Ausdruck bringen, dass ein strafrechtlich besonders schwerer Fall von Fehlverhalten auch dann vorliegt, wenn der Täter einen anderen Menschen der Gefahr einer erheblichen Gesundheitsschädigung aussetzt.

Die Stellungnahme wird nun der Bundesregierung zugeleitet.

Neue Straftatbestände im Gesundheitswesen

Der Gesetzentwurf soll bestehende Strafrechtslücken bei der Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen schließen. Aus Sicht der Bundesregierung decken die bisherigen Vorschriften den Unrechtsgehalt von Korruption nicht hinreichend ab. Der Entwurf schlägt daher die Einführung neuer Straftatbestände der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen vor. Er bezieht alle Heilberufe ein, die für die Berufsausübung oder die Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung erfordern. Die Taten sollen mit Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder Geldstrafen geahndet werden. In besonders schweren Fällen sind bis zu fünf Jahre Haft vorgesehen.

Stand: 25.09.2015

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