BundesratKOMPAKT - Das Wichtigste zur Sitzung

Ausgewählte Tagesordnungspunkte der 938. Sitzung am 06.11.2015

Vorratsdatenspeicherung, WLAN-Hotspots, Haftung der Atomkonzerne

Vorratsdatenspeicherung, WLAN-Hotspots, Haftung der Atomkonzerne

Über 20 Gesetze billigte der Bundesrat am 6. November 2015. Damit können Bundestagsbeschlüsse zur Vorratsdatenspeicherung und Strafbarkeit der Datenhehlerei, zur Bekämpfung der Korruption und der Biopiraterie, zur Angleichung von Ehe und gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaft und zur Änderung des Unterhaltsrechts wie geplant in Kraft treten.

Die Gesetze werden nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt.

Schnellere Asylverfahren

Die Länder beschlossen eigene Entwürfe zum verbesserten Tierschutz in der Geflügelhaltung, zu bürokratischen Erleichterungen für Autohändler, Verbesserungen bei der Förderung von Windkraftanlagen und zur internationalen Initiative Open Government Partnership.

Neue Landesinitiativen zur Beschleunigung gerichtlicher Asylverfahren und zur breiteren regionalen Verteilung von Windenergieanlagen im Binnenland wurden vorgestellt und in die Ausschüsse verwiesen.

Fluglärm, Kraft-Wärme-Kopplung, EU-Flüchtlingspolitik

Der Bundesrat befasste sich mit Regierungsentwürfen zum Anlegerschutz, zur Reduzierung des Fluglärms, zur Haftung der Energiekonzerne für den Rückbau von Atomkraftwerken, zur Förderung von Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen und zur Störerhaftung für WLAN-Hotspots, außerdem mit Maßnahmen zum effektiveren Einsatz von Sachverständigen im Gerichtsverfahren.

Ebenfalls beraten wurden das Nationale Entsorgungsprogramm für radioaktive Abfälle sowie EU-Vorlagen zur Verteilung der Flüchtlinge auf die Mitgliedstaaten und zur Förderung von CO2-effizienten Technologien zur Vermeidung von Treibhausgasen.

Alle Videos in der Mediathek

Die Videos der Redebeiträge und ein Gesamtmitschnitt der Plenarsitzung stehen in PlenumKOMPAKT und in der Mediathek zum Download bereit. Sämtliche Beschlüsse finden Sie in der Tagesordnung.

Gesetzesbeschlüsse des Bundestages

Top 3Recht der Lebenspartner

Foto: Zwei Männer halten Händchen

© PantherMedia | Andriy Popov

  1. Beschluss
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Beschluss

Bundesrat billigt Angleichung von Lebenspartnerschaft und Ehe

Der Bundesrat hat am 6. November 2015 ein Gesetz gebilligt, das die Lebenspartnerschaft in einer Vielzahl von Gesetzestexten an die Ehe angleicht. Dazu werden Vorschriften in 24 Gesetzen und 8 Rechtsverordnungen geändert, eingefügt oder neu gefasst - insbesondere im Zivil- und Verfahrensrecht. Die Änderungen sind überwiegend redaktionell: So wird häufig der Begriff "Ehegatte" durch das Wort "Lebenspartner" ergänzt.

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Seit 2001 gibt es in Deutschland das Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft, kurz Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG). Es ermöglicht zwei Menschen gleichen Geschlechts die so genannte Verpartnerung.

Das Gesetzt wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt und tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

Stand: 06.11.2015

Video

Top 4Korruptionsbekämpfung

Foto: Mann steckt einem anderen Mann Geld zu

© panthermedia | Maryna Pleshkun

  1. Beschluss

Beschluss

Grünes Licht für Gesetz zur Bekämpfung der Korruption

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 6. November 2015 das Gesetz zur Bekämpfung der Korruption gebilligt. Es erweitert die Strafbarkeit von Korruption im privaten Sektor.

Unter anderem stehen nun Schmiergeldzahlungen in der Wirtschaft umfassender als bislang unter Strafe. So sind auch Fälle strafbar, in denen es zu keiner Wettbewerbsverzerrung kommt, aber eine Verletzung der Pflichten gegenüber dem Arbeitgeber vorliegt. Bisher war korruptes Verhalten nur dann strafbar, wenn damit eine unlautere Bevorzugung im Wettbewerb erkauft werden sollte.

Bestechung ausländischer Amtsträger

Das Gesetz erweitert auch die Strafbarkeit wegen Bestechung und Bestechlichkeit von ausländischen, europäischen oder internationalen Amtsträgern.

Es setzt verschiedene internationale Vorgaben in deutsches Recht um - dazu zählen der Rahmenbeschluss des Rates zur Bekämpfung der Bestechung im privaten Sektor und das Strafrechtsübereinkommen des Europarats über Korruption.

Das Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung durch den Bundespräsidenten in Kraft.

Stand: 06.11.2015

Top 6Vorratsdatenspeicherung

Foto: Raum mit Computern und Servern

© panthermedia | Wladimir Wetzel

  1. Beschluss
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Beschluss

Vorratsdatenspeicherung passiert den Bundesrat

Am 6. November 2015 haben die Länder das Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten gebilligt.

Was wird gespeichert?

Bei Anrufen werden Rufnummern sowie Zeitpunkt und Dauer des Gesprächs gespeichert. Bei Mobilfunkverbindungen sind auch die Standortdaten vorzuhalten. Kommt eine Internetverbindung zustande, werden IP-Adressen einschließlich Zeitpunkt und Dauer der Vergabe erfasst. E-Mails sind von der Speicherung ausgenommen - ebenso der Inhalt der jeweiligen Kommunikation.

Einzuhaltende Datenschutzstandards

Die Speicherfrist von Daten ist auf zehn Wochen beschränkt: Unmittelbar nach Ablauf der Speicherfrist müssen sie gelöscht werden. Standortdaten dürfen nur vier Wochen gespeichert werden. Auf die Verkehrsdaten dürfen Behörden nur zugreifen, um schwerste Straftaten zu verfolgen - über den Zugriff auf die Daten muss ein Richter entscheiden.

Um gespeicherte Daten vor Ausspähung zu schützen, führt das Gesetz den Straftatbestand der Datenhehlerei ein. Danach ist es strafbar, Daten entgegenzunehmen, die ein anderer durch eine rechtswidrige Tat - beispielsweise einen Hackerangriff - erlangt hat. Journalistische Arbeit wird von dem Straftatbestand nicht erfasst.

Historie

Bereits im Jahr 2010 war ein erstes Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt worden. Der Europäische Gerichtshof hob die europäische Richtlinie, die dem Gesetz zugrunde lag, im Jahr 2014 auf. Mit dem neuen Gesetz sollen die Vorgaben beider Urteile berücksichtigt werden.

Am Tag nach seiner Verkündung durch den Bundespräsidenten tritt das Gesetz in Kraft.

Stand: 06.11.2015

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Top 48Nachtragshaushaltsgesetz

Foto: Geldscheine Euro

© panthermedia

  1. Beschluss
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Beschluss

Bundesrat fasst Entschließung zum Nachtragshaushalt 2015

Der Bundesrat hat den Nachtragshaushalt 2015 gebilligt. Dieser setzt den ersten Teil der Zusagen aus dem Flüchtlingsgipfel vom 24. September 2015 um. Der Bund hatte den Ländern und Kommunen für die nächsten Jahre Unterstützung in Milliardenhöhe für die Aufnahme, Unterbringung und Versorgung der Asylsuchenden versprochen.

Länder fordern mehr Hilfe vom Bund

Gleichzeitig fasste der Bundesrat eine Entschließung: Er kritisiert die Bundesregierung dafür, dass sie ihre Zusage, die Kinderbetreuung weiter zu unterstützen, unzureichend erfüllt habe. Die Länder bitten daher, im Rahmen der Beratungen zum Bundeshaushalt 2016 die Mittelzuweisungen an die Länder entsprechend den Verabredungen anzupassen.

Zudem fordern die Länder mehr Unterstützung beim Neubau von Wohnungen und bei der Ausweitung des Bestandes an Sozialwohnungen durch den Bund.

Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet, die sich in den nächsten Wochen mit ihr befassen wird.

Stand: 06.11.2015

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Landesinitiativen

Top 21Änderungen für Putenmastbetriebe

Foto: Mastputen

© panthermedia | jentara

  1. Beschluss
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Beschluss

Bundesrat fordert mehr Tierschutz in der Geflügelhaltung

Der Bundesrat setzt sich für spezifische Mindestanforderungen bei der Mastputenhaltung ein. Mit seinem Entwurf zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung möchte er Regelungen zu einer verhaltensgerechten Unterbringung und Pflege auf den Weg bringen - so sind unter anderem detaillierte Vorschriften zu Rückzugsmöglichkeiten, Luftzirkulation und zur Fütterung vorgesehen.

Für die Haltung von Mastputen gelten derzeit die Vorschriften des Tierschutzgesetzes und die allgemeinen Vorschriften der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung - spezifische Vorschriften für die Putenhaltung existieren bislang nicht.

Die Vorlage wird nun der Bundesregierung zugeleitet, die sich in den nächsten Wochen mit ihr befassen wird.

Stand: 06.11.2015

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Top 22Rote Kennzeichen für KfZ-Händler

Foto: Hinweisschild zur Kfz-Zulassungsstelle

© dpa | Jens Büttner

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat fordert Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Die Länder setzen sich mit einem Verordnungsentwurf dafür ein, dass Autohändler ihre noch nicht zugelassenen Fahrzeuge mit roten Kennzeichen zum Tanken, zur Waschanlage oder zur Reparatur fahren dürfen, auch wenn sie dafür das Betriebsgelände verlassen müssen. In der Vergangenheit hatten bundesweit mehrere Gerichte solche Fahrten als rechtswidrig eingestuft. Die Händler waren teils gezwungen, die Autos auf Anhängertransporter zu verladen.

Der Bundesrat möchte nun in die Zulassungsverordnung einen neuen Fahrtzweck, die sogenannte Betriebsfähigkeitsfahrt, aufnehmen. Er erhofft sich dadurch Erleichterungen bei den betrieblichen Abläufen, Entlastung der Branche von bürokratischem und finanziellem Aufwand und größere Flexibilität bei der Auslieferung von Kundenbestellungen.

Der Verordnungsentwurf wird nun der Bundesregierung zur Beratung zugeleitet.

Stand: 06.11.2015

Top 23Open Government Partnership

Foto: Akte mit Aufschrift Open Government

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  1. Beschluss

Beschluss

Länder setzen sich für Beitritt Deutschlands zur Open Government Partnership ein

Mit einer Entschließung setzt sich der Bundesrat für den Beitritt Deutschlands zur internationalen Initiative "Open Government Partnership (OGP)" (http://www.opengovpartnership.org/) ein.

Ziel dieser Initiative ist es, Regierungs- und Verwaltungshandeln offener, nachvollziehbarer und effektiver zu gestalten. Die OGP fordert von den Regierungen der teilnehmenden Staaten Verbesserungen auf den Gebieten Transparenz, Bürgerbeteiligung, Korruptionsbekämpfung und Rechenschaftslegung. Der OGP sind mittlerweile 66 Staaten - darunter die Mehrzahl der Mitgliedstaaten der Europäischen Union - beigetreten.

In den nächsten Wochen wird sich die Bundesregierung mit der Entschließung des Bundesrates befassen.

Stand: 06.11.2015

Top 24Kleingruppenhaltung von Legehennen befristen

Foto: Legehennen

© panthermedia | Jutta Ehrlich

  1. Beschluss
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Beschluss

Bundesrat beschließt Verordnungsentwurf zur tiergerechten Haltung von Legehennen

Die Länder schlagen eine bundesweite Regelung vor, um die Haltung von Legehennen in Kleingruppen zu befristen. Sie soll nur noch bis Ende 2025 zulässig sein, in Härtefällen bis Ende 2028. Im Vergleich zur Freiland- und Bodenhaltung habe die Kleingruppenhaltung nur noch eine geringe Bedeutung, heißt es zur Begründung des Verordnungsentwurfs.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Jahr 2010 die bis dahin geltenden Bestimmungen aus formalen Gründen für verfassungswidrig erklärt. Als Folge der so entstandenen Regelungslücke steht es seitdem im Ermessen eines jeden Landes, zu entscheiden, wie eine Kleingruppenhaltung ausgestaltet werden muss.

Eine bundeseinheitliche Verordnung dient nach Ansicht der Länder sowohl der Verbesserung des Tierschutzes als auch der Schaffung einheitlicher Wettbewerbsbedingungen für die Legehennenhalter in Deutschland.

Die Vorlage für den Erlass einer Rechtsverordnung wird jetzt der Bundesregierung zugeleitet und von dieser beraten. Sollte sie die Verordnung erlassen, muss diese nicht noch einmal durch den Bundesrat. Dieser hat bereits im Voraus seine Zustimmung erklärt.

Stand: 06.11.2015

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Top 46Optimierung des Asylverfahrens

Foto: Richter sitzt mit Papier in der Hand am Tisch mit Waage und Hammer

© panthermedia | Andriy Popov

  1. Beschluss
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Beschluss

Antrag zur Beschleunigung gerichtlicher Asylverfahren den Fachausschüssen zugewiesen

Sachsen setzt sich für Änderungen im gerichtlichen Asylverfahren ein, um auf den verstärkten Zuzug von Flüchtlingen zur reagieren. Die Prozesse im Verwaltungsgericht müssten beschleunigt werden, damit schutzbedürftige Menschen zügig Hilfe bekommen können.

Eine schnelle Entscheidung von Asylanträgen diene auch der Entlastung von Ländern und Kommunen. Menschen ohne Bleibeperspektive hätten schnell Klarheit über ihre Ausreisepflicht. Daher seien Spielräume für Erleichterungen und Effizienzgewinne zu prüfen - beispielsweise die Einrichtung obligatorischer Asylkammern und der stärkere Einsatz von Proberichten bei den Verwaltungsgerichten. Sachsen möchte die Bundesregierung auffordern, weitere rechtsstaatliche Maßnahmen zu prüfen.

Der Entschließungsantrag wurde in der Plenarsitzung am 6. November 2015 vorgestellt und anschließend den Fachausschüssen zur weiteren Beratung zugewiesen.

Stand: 06.11.2015

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Gesetzentwürfe der Bundesregierung

Top 30Haftungsprivileg für WLAN-Betreiber

Foto: Ein Mann sitzt mit einem Laptop in einem Strassencafe

© panthermedia | stockasso

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Beschluss

Bundesrat fordert Verbesserungen am Telemediengesetz

Der Bundesrat hat zu der von der Bundesregierung geplanten Änderung des Telemediengesetzes Stellung genommen. Die Länder begrüßen das Ziel des Gesetzentwurfs, Rechtssicherheit für die Betreiber von WLAN-Hotspots zu schaffen. Er sieht vor, dass Anbieter von WLAN-Hotspots künftig nicht mehr für Rechtsverstöße ihrer Kunden haften - etwa für unberechtigtes Anbieten von Musik, Filmen oder Computerspielen. Sie machen sich also weder schadensersatzpflichtig noch strafbar. Interpretationsbedürftige Formulierungen des Regierungsentwurfs hierzu lehnt der Bundesrat ab und schlägt Alternativen vor.

Weitergehender Ausschluss der Störerhaftung

Änderungen fordert der Bundesrat auch beim geplanten Ausschluss der Störerhaftung für WLAN-Anbieter. Diese sollen künftig nicht auf Beseitigung und Unterlassung in Anspruch genommen werden können, ohne dass sie dafür Sicherungsmaßnahmen ergreifen müssen. Nur so könne die Ausweitung von öffentlichen WLAN-Hotspots effektiv gefördert werden, argumentieren die Länder.

Ablehnung von Haftungsverschärfungen

Die von der Bundesregierung geplante Einführung einer haftungsverschärfenden Vermutungsregelung für Anbieter von sogenannten „gefahrengeneigten Dienste“ lehnt der Bundesrat ab und fordert deren Streichung. Nach dieser Regelung wäre davon auszugehen, dass Anbieter Kenntnis von den bei ihnen gespeicherten Informationen und begangenen rechtswidrigen Handlungen hätten, wenn sie einen gefahrengeneigen Dienst anbieten. Eine solche Regelung sei nicht notwendig und schaffe keine Rechtsklarheit, heißt es in der Stellungnahme des Bundesrates.

In den nächsten Wochen wird der Bundestag über den Gesetzentwurf und die Vorschläge der Länder beraten.

Stand: 06.11.2015

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Top 32Atomausstieg

Foto: Atomkraftwerk

© panthermedia | Kris Christiaens

  1. Beschluss
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Beschluss

Bundesrat fordert Verbesserungen bei der Haftung von Atomkonzernen

Am 6. November 2015 nahm der Bundesrat zu den Regierungsplänen zur Kostennachhaftung beim Atomausstieg Stellung. Er begrüßt das Ziel des Entwurfes, dass im Falle einer Insolvenz eines Atomkraftwerksbetreibers der jeweilige Mutterkonzern haften soll. Das betrifft sowohl die Kosten von Stilllegung und Rückbau der Kernkraftwerke als auch die Kosten der Entsorgung radioaktiver Abfälle. So soll verhindert werden, dass Konzerne ihr Haftungsvermögen verkleinern, indem sie Tochterfirmen gründen.

Der Bundesrat möchte die Energiekonzerne darüber hinaus verpflichten, die entsprechenden Kosten darzulegen und bittet die Bundesregierung um eine ergänzende Beurteilung der Höhe der Rückstellungen. Außerdem verlangt er, eine konkrete Pflicht zum direkten Rückbau der Kraftwerke im Atomgesetz zu verankern.

Ausdehnung des Anwendungsbereiches gefordert

Die Länder fordern zudem die Verursacherhaftung auch für Betreiber von Anlagen zur Erzeugung von Kernbrennstoffen. Zudem sei zu prüfen, ob die Regelungen des Gesetzes nicht auf alle Inhaber von Genehmigungen nach dem Atomgesetz ausgedehnt werden sollten.

Der Bundesrat weist darauf hin, dass das Gesetz nach Abschluss der Arbeit der Endlagerkommission und der Änderungen des Standortauswahlgesetzes an dieses angepasst werden muss.

Die Stellungnahme wird nun der Bundesregierung übermittelt und der Gesetzentwurf im Anschluss dem Bundestag zur Debatte zugeleitet.

Stand: 06.11.2015

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EU-Vorlagen

Top 35Bewältigung der Flüchtlingskrise

Foto: Flüchtlinge aus Syrien in Niedersachsen

Integration von Flüchtlingen

© dpa | Swen Pförtner

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Beschluss

Bundesrat nimmt europäische Sofortmaßnahmen zur Bewältigung der Flüchtlingskrise zur Kenntnis

Am 6. November 2015 befasste sich der Bundesrat mit einer Vorlage der Europäischen Kommission zur Bewältigung der Flüchtlingskrise. Sie sieht eine Reihe von Maßnahmen vor, die in den kommenden sechs Monaten ergriffen werden sollen.

Operative Maßnahmen und Budgethilfen

Zum einen stehen operative Maßnahmen auf der Agenda. Dazu zählen beispielsweise die Umverteilung von 160 000 Menschen, die internationalen Schutz benötigen und der Einsatz von Teams zur Migrationssteuerung an Hotspots oder für Grenzsicherungszwecke. Außerdem sind Budgethilfen unter anderem zur Aufstockung der Soforthilfemittel des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds geplant. Auch die Nahrungsmittelhilfe im Rahmen des Welternährungsprogramms soll erhöht werden.

Rückkehr zu Dublin

Es ist vorgesehen, zu einer vollständigen Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften im Bereich Asyl und Migration zurückzukehren. Dies bedeutet auch, dass das Dublin-Verfahren innerhalb der kommenden sechs Monate wieder angewandt werden soll. Damit wird der für die Prüfung eines Asylantrags zuständige Staat ermittelt. Darüber hinaus will die Kommission Vorschläge zur Einführung sicherer Herkunftsstaaten sowie zur Änderung der Dublin-Verordnung im beschleunigten Verfahren beraten.

Stand: 06.11.2015

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