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Foto: Atomkraftwerk

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Beschluss

Bundesrat fordert Verbesserungen bei der Haftung von Atomkonzernen

Am 6. November 2015 nahm der Bundesrat zu den Regierungsplänen zur Kostennachhaftung beim Atomausstieg Stellung. Er begrüßt das Ziel des Entwurfes, dass im Falle einer Insolvenz eines Atomkraftwerksbetreibers der jeweilige Mutterkonzern haften soll. Das betrifft sowohl die Kosten von Stilllegung und Rückbau der Kernkraftwerke als auch die Kosten der Entsorgung radioaktiver Abfälle. So soll verhindert werden, dass Konzerne ihr Haftungsvermögen verkleinern, indem sie Tochterfirmen gründen.

Der Bundesrat möchte die Energiekonzerne darüber hinaus verpflichten, die entsprechenden Kosten darzulegen und bittet die Bundesregierung um eine ergänzende Beurteilung der Höhe der Rückstellungen. Außerdem verlangt er, eine konkrete Pflicht zum direkten Rückbau der Kraftwerke im Atomgesetz zu verankern.

Ausdehnung des Anwendungsbereiches gefordert

Die Länder fordern zudem die Verursacherhaftung auch für Betreiber von Anlagen zur Erzeugung von Kernbrennstoffen. Zudem sei zu prüfen, ob die Regelungen des Gesetzes nicht auf alle Inhaber von Genehmigungen nach dem Atomgesetz ausgedehnt werden sollten.

Der Bundesrat weist darauf hin, dass das Gesetz nach Abschluss der Arbeit der Endlagerkommission und der Änderungen des Standortauswahlgesetzes an dieses angepasst werden muss.

Die Stellungnahme wird nun der Bundesregierung übermittelt und der Gesetzentwurf im Anschluss dem Bundestag zur Debatte zugeleitet.

Stand: 06.11.2015

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