Top 5Hospiz- und Palliativgesetz

Foto: Alte Frau im Krankenbett

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Beschluss

Hospiz- und Palliativgesetz passiert den Bundesrat

Der Bundesrat billigte in seiner Sitzung am 27. November 2015 das Hospiz- und Palliativgesetz. Es setzt Anreize zur Entwicklung einer Palliativkultur in der stationären Versorgung in Pflegeheimen und Krankenhäusern und verbessert die Finanzierung der ambulanten Hospizdienste und stationären Hospize.

Mehr Leistungen vergüten

Das Gesetz nimmt die Palliativversorgung als ausdrücklichen Bestandteil der Regelversorgung in die gesetzliche Krankenversicherungsleistung auf. Die Sterbebegleitung wird expliziter Versorgungsauftrag der sozialen Pflegeversicherung. Darüber hinaus wird die Palliativversorgung im Rahmen der häuslichen Krankenpflege gestärkt, indem Pflegedienste mehr Leistungen abrechnen können. Schließlich stellt das Gesetz sicher, dass sich Versicherte und deren Angehörige gezielt über bestehende Angebote der Hospiz- und Palliativversorgung informieren können.

Weitere Verbesserungen gefordert

Der Bundesrat fordert mit einer Entschließung weitere Verbesserungen für die Versorgung am Lebensende an dem Gesetz. Die in ihm vorgesehenen palliativen und hospizlichen Angebote sind nach Meinung der Länderkammer nicht ausreichend.

Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt und tritt weitestgehend am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet.

Stand: 27.11.2015

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