Top 8Pflegereform

Foto: Pflegerin hält die Hände einer Seniorin im Rollstuhl

© panthermedia |gilles lougassi

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Beschluss

Bundesrat billigt Pflegereform und sieht weiteren Handlungsbedarf

Die umfassendste Modernisierung der Pflegeversicherung seit ihrer Einführung vor 20 Jahren passierte am 18. Dezember 2015 den Bundesrat. Sie führt unter anderem einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsverfahren ein.

Pflegebedürftigkeit umfassend feststellen

Das neue Begutachtungsverfahren erfasst alle relevanten Aspekte der Pflegebedürftigkeit - unabhängig davon, ob diese auf körperlichen, psychischen oder kognitiven Beeinträchtigungen beruhen.

Die bisherigen drei Pflegestufen werden durch fünf Pflegegrade ersetzt. Maßgeblich für die Einstufung ist dabei der Grad der Selbstständigkeit einer Person. Leistungen der Pflegeversicherung richten sich zukünftig allein nach dem festgestellten Pflegegrad und sollen passender als bisher auf die Versorgungsbedürfnisse hilfebedürftiger Menschen ausgerichtet werden – dabei wird insbesondere die steigende Anzahl demenzkranker Personen in den Blick genommen.

Absicherung pflegender Angehöriger

Das Gesetz stärkt zudem die soziale Absicherung von pflegenden Angehörigen - zu Verbesserungen kommt es im Bereich der Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung.

Beitragssatz wird erhöht

Zur Finanzierung der Reform erhöhen sich zum Jahresanfang 2017 die Beiträge zur Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte auf 2,55 Prozent des Bruttoeinkommens.

Keine Schlechterstellung von Sozialhilfeempfängern

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung in einer begleitenden Entschließung auf, die Änderungen der Pflegereform auch im Bereich der Sozialhilfe bundesgesetzlich zu normieren. Eine Schlechterstellung pflegebedürftiger Menschen, die Sozialhilfe beziehen, sei dabei sozialrechtlich und sozialpolitisch nicht zu vertreten.

Da die Grenze der finanziellen Belastbarkeit der Kommunen und Länder als Träger der Sozialhilfe bereits erreicht sei, dürften diesen dabei keine Mehrkosten entstehen.

Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zu Unterzeichnung vorgelegt und soll in weiten Teilen bereits im Januar 2016 in Kraft treten. Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet, die sich in den nächsten Wochen mit ihr befassen wird.

Stand: 18.12.2015

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