Top 9E-Health-Gesetz

Foto: Patientin reicht der Schwester die Gesundheitskarte

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  1. Beschluss

Beschluss

Grünes Licht für E-Health-Gesetz

Das vom Bundesrat in seiner Sitzung am 18. Dezember 2015 gebilligte E-Health-Gesetz führt elektronische Kommunikationsverfahren in die medizinische Versorgung ein. Ziel ist es, die Akteure im Gesundheitswesen besser miteinander zu vernetzen und Patientendaten schnell abrufbar zu machen. Damit sind auch in Notfällen sichere und effektive Behandlungen möglich.

Speicherung von Notfalldaten

Das Gesetz führt die elektronische Prüfung und Aktualisierung von Versichertenstammdaten innerhalb von zwei Jahren flächendeckend ein. Damit werden die Voraussetzungen für die elektronische Patientenakte geschaffen.

Ab 2018 werden die Notfalldaten eines Patienten auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert, wenn der Patient das wünscht - damit sind wichtige Informationen über bestehende Allergien oder Vorerkrankungen im Ernstfall schnell verfügbar.

Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt und tritt einen Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

Stand: 18.12.2015

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