Top 3Hochschulverträge

Foto: Schild mit den Wörtern Zeitvertrag (durchgestrichen) und Festanstellung

© panthermedia | Heike Schulz

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat billigt Wissenschaftszeitvertragsgesetz

In seiner Sitzung am 29. Januar 2016 billigte der Bundesrat die Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes. Das Gesetz möchte Fehlentwicklungen in der Befristungspraxis junger Wissenschaftler entgegentreten und planbare Karrierewege fördern. Die bislang geltenden Sonderregelungen führten zu einem hohen Anteil kurzer Beschäftigungsverhältnisse an Hochschulen - dort haben über 50 Prozent der Nachwuchswissenschaftler nur Ein-Jahres-Verträge.

Orientierung an angestrebter Qualifikation

Künftig muss sich die Dauer der Befristung an der angestrebten Qualifizierung orientieren - beispielsweise der Erlangung eines Doktortitels. Unsachgemäße Kurzbefristungen für Wissenschaftler sollen so verhindert werden. Wissenschaftliche Mitarbeiter mit Daueraufgaben sind nun ausschließlich auf der Grundlage des Teilzeit- und Befristungsgesetzes zu beschäftigen.

Verlässliche Karrierewege und Flexibilität

Zentrales Ziel des Gesetzes ist es, verlässliche Karrierewege zu schaffen, um Deutschland attraktiver für den wissenschaftlichen Nachwuchs zu machen. Die Novelle berücksichtigt, dass die Hochschulen gleichzeitig Flexibilität und damit Sonderregelungen brauchen, um im internationalen Wettbewerb zu bestehen.

Am Tag nach seiner Verkündung durch den Bundespräsidenten tritt das Gesetz in Kraft.

Stand: 29.01.2016

Video

Glossary

Hinweis zum Datenschutz

Sie können hier entscheiden, ob Sie neben technisch notwendigen Cookies erlauben, dass wir statistische Informationen vollständig anonymisiert mit der Webanalyse-Software Matomo erfassen und analysieren. Statistische Informationen erleichtern uns die Bereitstellung und Optimierung unseres Webauftritts.

Die statistischen Cookies sind standardmäßig deaktiviert. Wenn Sie mit der Erfassung und Analyse statistischer Informationen einverstanden sind, aktivieren Sie bitte das Häkchen in der Checkbox „Statistik“ und klicken oder tippen Sie auf den Button „Auswahl bestätigen“. Anschließend wird in Ihrem Browser ein eindeutiger Webanalyse-Cookie abgelegt.

Weitere Informationen zum Thema Datenschutz erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.