Safe Harbor - Bundesrat will Klagerecht für deutsche Datenschützer schaffen
Der Bundesrat setzt sich für ein ausdrückliches Klagerecht der Datenschutzaufsichtsbehörden von Bund und Ländern gegen sogenannte Angemessenheitsentscheidungen der Europäischen Kommission ein.
Hintergrund dieses Vorschlags ist die Umsetzung des Safe-Harbor-Urteils des Europäischen Gerichtshofs. Dieser entschied, dass den nationalen Aufsichtsbehörden ein Klagerecht für solche Fälle zustehen muss, in denen sich Betroffene gegen eine Datenübermittlung in einem Drittstaat wenden, die auf einer Angemessenheitsentscheidung der Europäischen Kommission beruht – beispielsweise gegen eine Übertragung personenbezogener Daten von der EU in die USA auf Grundlage der Safe-Harbor-Entscheidung. Ein solches Klagerecht vor den nationalen Gerichten kann dazu führen, dass das deutsche Gericht die Frage der Gültigkeit der Kommissionsentscheidung dem Europäischen Gerichtshof vorlegt.
Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
Der Bundesrat schlägt zur Umsetzung eine spezielle Klageform im Bundesdatenschutzgesetz vor und bittet die Bundesregierung mit der am 13. Mai 2016 gefassten Entschließung, möglichst zeitnah einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Bislang sei unsicher, ob eine Klagemöglichkeit für Datenschutzaufsichtsbehörden in Deutschland bestehe, heißt es in der Begründung.
Zudem sei zu prüfen, wie Datenschutzaufsichtsbehörden die Bundesrepublik Deutschland in geeigneten Fällen vor dem Europäischen Gerichtshof vertreten könnten - beispielsweise bei der Erhebung von Nichtigkeitsklagen.
Stand: 13.05.2016