Top 19Integrationsgesetz

Foto:  Kinder zeigen auf einer Weltkarte, aus welchen Ländern sie kommen.

© dpa | Armin Weigel

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Beschluss

Bundesrat sieht Nachbesserungsbedarf bei den Plänen der Bundesregierung

Der Bundesrat begrüßt den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Integrationsgesetzes, sieht aber gleichzeitig an einigen Punkten noch Nachsteuerungsbedarf.

Ausbildung und Studium

Das betrifft zum einen den Zugang zur Ausbildungsförderung: Die Länder sprechen sich für eine einheitliche Wartezeiten von zwölf Monaten für Ausländer mit Duldung aus. Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung und guter Bleibeperspektive sollen bereits nach drei Monaten Zugang zu Ausbildungsfördermaßnahmen haben. Darüber hinaus bedürfe es eines Abgleichs ausbildungsrechtlicher und asylrechtlicher Regelungen, um Förderlücken zu schließen. Studierenden mit Duldungsstatus soll ebenso wie diesen Auszubildenden nach Abschluss ihrer Ausbildung eine weitere sechsmonatige Duldung zum Zweck der Beschäftigungssuche erteilt werden.

Bedarfsdeckende Angebote an Integrationskursen

Die Länder unterstützen eine möglichst frühzeitige und umfassende Integration, wozu sie insbesondere den Zugang zur Sprachförderung zählen. Im weiteren Verfahren seien daher die Voraussetzungen für ein bedarfsdeckendes Kursangebot zu schaffen. Daneben solle auch anderen Migrantengruppen wie EU-Ausländern und Geduldeten der Zugang zu Integrationskursen erleichtert bzw. ermöglicht werden.

Verpflichtender Wohnsitz

Kritisiert wird auch die Verpflichtung zur Wohnsitznahme im Land der Erstzuweisung bereits für Ausländer, denen nach dem 1. Januar 2016 eine Anerkennung oder Aufenthaltserlaubnis erteilt wurde. Die Länder schlagen vor, den Stichtag hinauszuschieben.

Rechtliche Bedenken

Rechtliche Bedenken werden in Bezug auf die Drittstaatenregelung im Asylgesetz geäußert: Angesichts des hohen Schutzes des Grundrechts auf Asyl seien an die Zurückweisung eines Asylantrags hohe Anforderungen zu stellen. Ob der Katalog der Zurückweisungsgründe diesen hohen Standards entspreche sei zweifelhaft, da er sonstige Drittstaaten mit den anerkannten sicheren Drittstaaten gleichsetze.

Weitere Kritikpunkte betreffen Regelungen, die zu einem aus Ländersicht unnötigen Verwaltungsaufwand und faktischen Kompetenzverlagerungen führen. Zudem fordern die Länder eine deutlichere Ausweisung der mit dem Gesetz verbundenen Kosten und eine Übernahme der Zusatzkosten durch den Bund.

Der Bundesrat leitet seine Stellungnahme nun der Bundesregierung zu, die sie gemeinsam mit dem Gesetzentwurf und ihrer Gegenäußerung in den Bundestag zur Entscheidung einbringen wird.

Stand: 17.06.2016

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