Normierung der Rückkehrgarantie
Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme die wesentlichen Zielstellungen des vorgeschlagenen neuen Mutterschutzgesetzes gebilligt.
Er weist jedoch darauf hin, dass das Verfahren zum Anlass genommen werden sollte, das Rückkehrrecht aus Mutterschutz und Elternzeit gesetzlich zu verankern. Das Recht auf Rückkehr auf den vorherigen oder einen gleichwertigen Arbeitsplatz zu den gleichen Bedingungen sei in zwei europäischen Richtlinien festgeschrieben, die noch in deutsches Recht umgesetzt werden müssen.
Erhöhung des Mutterschaftsgeldes
Der Bundesrat setzt sich auch für eine Erhöhung des Mutterschaftsgeldes für nicht gesetzlich krankenversicherte Frauen ein. Diese erhielten bislang lediglich 210 Euro für den gesamten Zeitraum des Mutterschutzes. Betroffen seien in erster Linie geringfügig beschäftigte Frauen, deren Beschäftigung versicherungsfrei ist. Der Betrag soll, so die Vorstellung der Länder, nun auf 300 Euro aufgestockt werden.
Schülerinnen sollen nur dann auf den nachgeburtlichen Mutterschutz verzichten und vorzeitig zum Unterricht zurückkehren können, wenn ihnen die Unbedenklichkeit ärztliche bestätigt wurde. Die übrigen Anregungen betreffen im Wesentlichen Regelungen zu Aufsichtsbehörden.
Erste Reform des Mutterschutzes seit 64 Jahren
Der Gesetzentwurf beinhaltet die erste grundlegende Reform des Mutterschutzes seit dessen Einführung im Jahr 1952. Insgesamt soll das Gesetz modernisiert und an die veränderten gesellschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst werden. Neu ist, dass künftig auch Schülerinnen und Studentinnen vom Mutterschutz profitieren sollen. Zudem ist eine Verlängerung der Schutzfristen nach der Geburt eines Kindes mit Behinderung von acht auf zwölf Wochen vorgesehen.
Der Bundesrat leitet seine Stellungnahme nun der Bundesregierung zu, die sie gemeinsam mit dem Gesetzentwurf und ihrer Gegenäußerung in den Bundestag zur Entscheidung einbringen wird.
Stand: 17.06.2016