BundesratKOMPAKT - Das Wichtigste zur Sitzung

Ausgewählte Tagesordnungspunkte der 946. Sitzung am 17.06.2016

Erneuerbare Energien, Integration und Rentenerhöhung

Erneuerbare Energien, Integration und Rentenerhöhung

In seiner Juni-Sitzung gab der Bundesrat grünes Licht für 16 vom Bundestag bereits beschlossene Gesetze. Darin ging es um die Modernisierung des Besteuerungsverfahrens, Änderungen im Agrarmarktstrukturgesetz, die Abschaffung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber, Barrierefreiheit und den Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder. Außerdem hat der Bundesrat die Einrichtung eines neuen Hilfefonds für Dopingopfer des DDR-Sports gebilligt. Die Gesetze werden nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift und Verkündung vorgelegt.

Zugestimmt haben die Länder auch der - in einer Verordnung geregelten - Rentenerhöhung zum 1. Juli 2016.

Das Gesetz über die Einstufung von Marokko, Algerien und Tunesien als sichere Herkunftsländer wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.

Eigene Initiativen zu Gaffern, Forschungsprämie und Deutsch-Polnischer Verständigung

Die Länderkammer brachte eigene Gesetzesinitiativen zur Bestrafung sogenannter Gaffer und zur flexibleren Aufgabenübertragung in der Justiz beim Bundestag ein, die jedoch zunächst der Bundesregierung zur Stellungnahme zugeleitet werden.

Die Bundesregierung wurde auch in mehreren Entschließungen zum Handeln aufgefordert: So setzte sich der Bundesrat am 25. Jahrestag der Gründung des Deutsch-Polnischen Jugendwerks für eine bessere Finanzausstattung der Einrichtung ein. Außerdem sollen Agrarbetriebe künftig eine steuerfreie Risikoausgleichsrücklage bilden dürfen und kleine und mittlere Unternehmen mit einer Forschungsprämie zu Innovationen angehalten werden.

Neu vorgestellt wurden Initiativen zum Mieterschutz, zur besseren Unterstützung von Alleinerziehenden und zur Finanzierung von Hochschulkliniken.

Terrorismusbekämpfung und EEG im Eilverfahren

Im sogenannten ersten Durchgang hat sich der Bundesrat zu Entwürfen der Bundesregierung zum Mutterschutz, zur Verbesserung des Informationsaustauschs bei der Terrorismusbekämpfung und zur Tabakwerbung geäußert. Die zentralen Debatten der Sitzung betrafen das Integrationsgesetz und die EEG-Novelle, zu denen der Bundesrat auch umfangreiche Stellungnahmen beschlossen hat.

Die Stellungnahmen des Bundesrates werden nun der Bundesregierung zugeleitet, die sie dann zusammen mit den jeweiligen Gesetzentwürfen und ihrer Gegenäußerung an den Bundestag weiterleitet. Bei den Gesetzen zu den Erneuerbaren Energien und der Terrorismusbekämpfung haben die Beratungen im Bundestag wegen der Eilbedürftigkeit der Vorhaben schon begonnen; die Stellungnahme des Bundesrates wird hier nachgereicht.

Alle Videos in der Mediathek

Die Videos der Redebeiträge und ein Gesamtmitschnitt der Plenarsitzung stehen in PlenumKOMPAKT und in der Mediathek zum Download bereit. Sämtliche Beschlüsse finden Sie in der Tagesordnung.

Gesetzesbeschlüsse des Bundestages

Top 2Barrierefreiheit

Foto: Hinweisschild zu einem Barrierefreien Zugang

© panthermedia | Maria Reichenauer

  1. Beschluss

Beschluss

Barrieren für Menschen mit Behinderungen abbauen

Der Bundesrat billigte in seiner Sitzung am 17. Juni 2016 Vorschläge zur Verbesserung der Barrierefreiheit. Das Gesetz nimmt unter anderem die barrierefreie Kommunikation in den Blick - Behörden sind künftig angehalten, mehr Informationen in Leichter Sprache bereitzustellen. Dabei handelt es sich um eine spezielle sprachliche Ausdrucksweise, die besonders einfach zu verstehen ist.

Barrierefreie Gebäude und kostenloses Schlichtungsverfahren

Darüber hinaus werden die Anforderungen an die Barrierefreiheit von Gebäuden des Bundes erhöht; Bereiche mit Publikumsverkehr sollen überprüft und dabei festgestellte Hindernisse beseitigt werden. Mit dem Gesetz werden zudem eine Schlichtungsstelle und ein kostenloses Schlichtungsverfahrens bei der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen eingerichtet. Die besonderen Bedürfnisse von Menschen, die aus mehreren Gründen benachteiligt sind, sollen künftig ebenfalls besser berücksichtigt werden.

Das Gesetz wird dem Bundespräsidenten zur Unterschrift und Verkündung vorgelegt.

Stand: 17.06.2016

Top 4Modernes Besteuerungsverfahren

Foto:  elektronische Steuererklärung

© dpa | Bernd Wüstneck

  1. Beschluss

Beschluss

Steuererklärung elektronisch erledigen

Von der Steuererklärung über den Steuerbescheid bis hin zu einem möglichen Rechtsbehelf soll das Steuerverfahren ab 2017 vollständig elektronisch erledigt werden können. Der Bundesrat hat am 17. Juni 2016 einem entsprechenden Gesetzesbeschluss des Bundestages zugestimmt. Eine Verpflichtung zur elektronischen Abwicklung von Steuerangelegenheiten ist dabei nicht vorgesehen. Papierbelege - wie beispielsweise Spendenquittungen - müssen künftig nicht mehr eingereicht werden, sondern sind nur noch aufzubewahren.

Verspätungszuschlag, aber zwei Monate länger Zeit für die Abgabe

Wird eine Steuererklärung verspätet eingereicht, droht künftig ein Zuschlag. Dieser orientiert sich an der Höhe der festgesetzten Steuer. Er beträgt mindestens 25 Euro für jeden angefangenen Monat der Verspätung. Steuerpflichtige sollen jedoch nunmehr zwei Monate länger Zeit haben ihre Steuererklärung einzureichen.

Der verstärkte Einsatz der Informationstechnologie und der zielgenauere Ressourceneinsatz sollen die Wirtschaftlichkeit und Effizienz des Steuerverfahrens steigern. Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift und Verkündung vorgelegt.

Stand: 17.06.2016

Top 6Sichere Herkunftsstaaten

Foto:  Grenzübergang Krusau bei Flensburg (Schleswig-Holstein)

© dpa | Carsten Rehder

  1. Beschluss

Beschluss

Keine Entscheidung zu sicheren Herkunftsstaaten

Der Bundesrat hat das Gesetz über die Einstufung der drei Maghreb-Staaten als sichere Herkunftsländer von der Tagesordnung abgesetzt. Auf Wunsch eines Landes oder der Bundesregierung kann das Gesetz in einer der nächsten Sitzungen des Bundesrates beraten werden.

Stand: 17.06.2016

Top 8Entschädigung für Staatsdoping

Läufer auf Tartanbahn

© panthermedia | Stefan Schurr

  1. Beschluss

Beschluss

10 Millionen Euro für DDR-Dopingopfer

Der Bundesrat hat den Weg frei gemacht für die Einrichtung eines mit 10,5 Millionen Euro ausgestatteten Hilfefonds für Dopingopfer des DDR-Sports. Damit können weitere 1 000 Anspruchsberechtigte eine einmalige finanzielle Hilfe erhalten.
In der DDR wurden Hochleistungssportler systematisch im staatlichen Auftrag gedopt - in der Regel mit Anabolika. Etliche dieser Sportlerinnen und Sportler erlitten dadurch teils erhebliche gesundheitliche Schäden.

Ein erstes Hilfegesetz war Ende 2007 nach Ausschöpfung der Fondsmittel in Höhe von 2 Millionen Euro außer Kraft getreten. Daraus hatten DDR-Dopingopfer eine finanzielle Unterstützung von jeweils rund 10 500 Euro als einmalige Hilfe erhalten.

Neue Anträge bis zum 30. Juni 2017 einreichen

Zwischenzeitlich sind neue Opfer bekannt geworden, die nach damaligen Kriterien einen Anspruch auf eine entsprechende Hilfe gehabt hätten, aber nicht berücksichtigt werden konnten. So hat sich beispielsweise gezeigt, dass einige schwere Gesundheitsschäden infolge des Dopings erst jetzt zu Tage treten. Diese Personen sollen nun nach denselben Kriterien und Verfahren und in gleicher Höhe einmalige Zahlungen erhalten. Entsprechende Ansprüche sollten bis zum 30. Juni 2017 beim Bundesverwaltungsamt geltend gemacht werden.

Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift und Verkündung vorgelegt.

Stand: 17.06.2016

Top 60Störerhaftung

Foto: Ein Mann sitzt mit einem Laptop in einem Strassencafe

© panthermedia | stockasso

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Haftungsprivileg für WLAN-Betreiber

Anbieter von WLAN-Hotspots sollen künftig nicht mehr für Rechtsverstöße ihrer Nutzer haften - etwa für unberechtigtes Herunterladen von Musik, Filmen oder Computerspielen. Mit der vom Bundesrat am 17. Juni 2016 gebilligten Änderung des Telemediengesetzes wird klargestellt, dass ein WLAN-Anbieter in einem solchen Fall nicht als Störer auf Beseitigung und Unterlassung in Anspruch genommen werden kann.

In Deutschland ist die Verfügbarkeit des Internets über WLAN weitaus weniger verbreitet als in vielen anderen Ländern. Insbesondere kleinere Unternehmen wie Cafés oder Hotels verzichten aufgrund der Haftungsrisiken derzeit oft darauf WLAN-Internetzugängen bereitzustellen - trotz aller damit verbundener Wettbewerbsnachteile.

Das Gesetz wird nunmehr dem Bundespräsidenten zur Unterschrift und Verkündung vorgelegt. Es tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Stand: 17.06.2016

Video

Landesinitiativen

Top 15Flexibilität in der Justiz

Foto: Richterhammer

© panthermedia | Sebastian Duda

  1. Beschluss

Beschluss

Flexiblere Personalplanung ermöglichen

Mit dem heute vom Bundesrat beschlossenen Gesetzentwurf soll den Ländern mehr Flexibilität bei der Personalplanung im Justizbereich eingeräumt werden. Über sogenannten Öffnungsklauseln im Rechtspflegergesetz sollen die Justizverwaltungen bestimmte Angelegenheiten im Bereich der Nachlasssachen vom Richter auf den Rechtspfleger und im Bereich der Kosten- und Vergütungsfestsetzung vom Rechtspfleger auf den Urkundsbeamten übertragen können.

Die Vorschläge eröffnen den Ländern die Möglichkeit, auf die unterschiedliche Arbeitsbelastung von Richtern, Rechtspflegern und Urkundsbeamten flexibel reagieren zu können. Während für letztere aufgrund des technischen Fortschritts im EDV-Bereich mittel- bis langfristig mit einer geringeren Auslastung zu rechnen sei, bestehe beim Richter- und Rechtspflegerpersonal in vielen Ländern seit Jahren eine Überlastung.

Der Gesetzentwurf wird zunächst der Bundesregierung zugeleitet, die sechs Wochen Zeit hat, hierzu eine Stellungnahme abzugeben. Dann muss sie den Entwurf des Bundesrates an den Deutschen Bundestag weiterleiten.

Stand: 17.06.2016

Top 16Präsidentenbeleidigung

Foto: Gesetzesantrag Bundesrat Drucksache 214/16

© Bundesrat

  1. Beschluss

Beschluss

Keine Beratung über Präsidentenbeleidigung

Der Gesetzesantrag zur Abschaffung des Tatbestandes der Beleidigung von ausländischen Regierungsvertretern und Staatsoberhäuptern wurde von der Tagesordnung der Plenarsitzung am 17. Juni 2016 abgesetzt. Der Bundesrat wird sich mit der Vorlage befassen, sobald dies von einem Land gewünscht wird.

Stand: 17.06.2016

Top 17Behinderung von Rettungsdiensten

Foto: Schaulustige bei einem Unfall

© panthermedia | Christian Peters

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

"Gaffen" unter Strafe stellen

Die Länderkammer will sogenannte "Gaffer" bei Unfällen künftig strafrechtlich verfolgen. Wer Feuerwehr, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst bei Unglücksfällen behindert, dem droht nach dem am 17. Juni 2016 beschlossenen Gesetzentwurf eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe. Dies ist aus Sicht der Länder notwendig, da Schaulustige eine erhebliche Gefahr für Verunglückte darstellten und in Einzelfällen deren Rettung sogar verhinderten.

Persönlichkeitsrechte von Verstorbenen schützen

Immer häufiger fotografierten Schaulustige die Opfer von Unglücken, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs. Die so entstandenen Bild- und Videoaufnahmen würden oft in sozialen Netzwerken verbreitet oder an Fernsehsender sowie Zeitungen weitergegeben.

Nach Ansicht der Länder ist der bisherige strafrechtliche Schutz gegen solches Verhalten lückenhaft, da dieser nur lebende Personen erfasse. Diese Lücke müsse geschlossen werden und künftig auch das Herstellen und Verbreiten von bloßstellenden Bildern von verstorbenen Personen unter Strafe stehen.

Der Gesetzentwurf wird nun der Bundesregierung zugeleitet, die sechs Wochen Zeit hat, hierzu eine Stellungnahme abzugeben. Dann muss sie den Entwurf des Bundesrates an den Deutschen Bundestag weiterleiten.

Stand: 17.06.2016

Video

Top 18Alleinerziehende

Akten Familienrecht

© panthermedia | Chris Schäfer

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Alleinerziehende finanziell unterstützen

Berlin setzt sich im Bundesrat für eine bessere finanzielle Unterstützung von Alleinerziehenden ein. Unter anderem möchte das Land die Bundesregierung auffordern, die Bezugsdauer des Unterhaltsvorschusses bis zum 14. Lebensjahr des Kindes zu verlängern. Bislang erhalten Kinder, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben und keinen Unterhalt von dem anderen Elternteil erhalten, lediglich bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres einen Unterhaltsvorschuss vom Staat.

Direktzahlungen von 50 Euro monatlich

Die Initiative enthält auch Prüfbitten an die Bundesregierung, die auf eine steuerliche Entlastung sowie auf eine monatliche Direktzahlung von 50 Euro an Alleinerziehende abzielen. Nach Auffassung Berlins sollte diese Zahlung für jedes weitere Kind um sechs Euro steigen.

Hintergrund der Initiative ist, dass Kinder immer häufiger in Ein-Eltern-Familien aufwachsen. Bundesweit sei dies bereits in jeder fünften Familie der Fall, heißt es in dem Antrag. Alleinerziehende, die in den allermeisten Fällen Frauen sind, seien dabei besonders von Armut bedroht.

Der Entschließungsantrag wurde in der Bundesratssitzung am 17. Juni 2016 vorgestellt und anschließend den Fachausschüssen zur weiteren Beratung zugeleitet.

Stand: 17.06.2016

Video

Top 61Deutsch-Polnische Verständigung

Foto: Zwei ineinander greifende Hände mit den Flaggen von Deutschland und Polen bemalt

© panthermedia | Nelosa

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Mehr Geld für Deutsch-Polnisches Jugendwerk

Der Bundesrat hat am 17. Juni 2016, dem Tag des 25-jährigen Jubiläums der Gründung des Deutsch-Polnischen Jugendwerks (DPJW), die Bundesregierung aufgefordert, ihre finanziellen Zuwendungen an die Einrichtung schrittweise zu erhöhen. Das DPJW sei ein wichtiger Eckpfeiler der deutsch-polnischen Verständigung, das Interesse der Jugendlichen auch nach 25 Jahren ungebrochen. Die zur Verfügung stehenden Mittel reichten jedoch bei weitem nicht aus, allen Förderanträgen zu entsprechen.

25-jährige Erfolgsgeschichte

Das DPJW wurde zeitgleich mit der Unterzeichnung des deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrags am 17. Juni 1991 ins Leben gerufen. Es verfolgt die Aufgabe, das gegenseitige Kennenlernen und Verstehen der Jugend Deutschlands und Polens zu fördern. In den vergangenen 25 Jahren fanden mehr als 70 000 Jugendbegegnungen statt, an denen 2,7 Millionen Jugendliche beider Länder teilnahmen.

Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet, die sich mit der Forderung des Bundesrates auseinander setzen muss.

Stand: 17.06.2016

Video

Top 62Stabilisierung der Agrarbetriebe

Foto: Traktor auf einem Feld

© panthermedia | NoamArmonn

  1. Beschluss

Beschluss

Mehr steuerliche Flexibilität für Landwirte

Zur Unterstützung der heimischen Landwirtschaft soll eine Risikoausgleichsrücklage eingeführt werden, das sieht eine vom Bundesrat in der Plenarsitzung am 17. Juni 2016 verabschiedete Entschließung vor. Dabei handelt es sich um eine eigenbetriebliche Liquiditätsvorsorge, die steuerlich gefördert wird. Mit diesem Instrument sollen Einkommensschwankungen in landwirtschaftlichen Betrieben ausgeglichen und somit ein Beitrag zur Stabilisierung der Agrarbetriebe geleistet werden.

Bringt also der Landwirt in guten Zeiten einen Teil seines Gewinns in die Rücklage ein, würde diese nicht versteuert. In schlechten Zeiten könnte diese Rücklage dann zur finanziellen Stützung des Betriebes herangezogen werden.

Einkommensschwankungen in Abhängigkeit von Wetter und Weltmärkten

Die den Betrieben derzeit zur Verfügung stehenden ökonomischen Instrumente reichen nach Ansicht des Bundesrates nicht aus. Die Landwirtschaft sei nicht nur in hohem Maße vom Wetter abhängig sondern inzwischen auch von der Volatilität der weitgehend liberalisierten Agrarmärkte.

Die Entschließung wird nun der Bundesregierung zugeleitet.

Stand: 17.06.2016

Top 63Finanzen von Hochschulkliniken

Foto: in einem Krankenhaus

© panthermedia | vilevi

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Akuten Finanzbedarf der Uni-Kliniken decken

Hochschulkliniken und andere Krankenhäuser der Maximalversorgung sind trotz mehrerer Gesetzesreformen in diesem Bereich weiterhin deutlich unterfinanziert. Davon geht ein Entschließungsantrag der Länder Niedersachsen, Baden-Württemberg, Hessen und Schleswig-Holstein aus, der in der Plenarsitzung am 17. Juni 2016 vorgestellt wurde. Eine Verbesserung der angespannten wirtschaftlichen Lage sei nach Ansicht der Antragsteller ohne Eingreifen der Bundesregierung zeitnah nicht absehbar.

Sie fordern daher, dass sich die Regierung für Verbesserungen der Finanzsituation dieser Einrichtungen einsetzt bzw. die entsprechenden gesetzlichen Regelungen nachbessert und den Häusern ein zusätzliches Budget zur Verfügung stellt.

Strukturelles Problem bei Maximalversorgung und Extremkostenfällen

Im Bereich der Maximalversorgung und der sogenannten Extremkostenfälle sei das Finanzierungsproblem struktureller Art. Universitätskliniken und andere Krankenhäuser mit umfassender Versorgung hätten einen überproportionalen Anteil an besonders aufwendigen und teuren Behandlungen zu tragen und müssten die dafür erforderliche medizinische Infrastruktur bereitstellen. Diese Aufwendungen würden jedoch durch die den Krankenhäusern zugewiesenen Budgets nicht abgedeckt.

Ansätze in Reformgesetzen greifen noch nicht

Im Bereich der Hochschulambulanzen und der allgemeinen stationären Krankenhausleistungen gehe es in erster Linie darum, den akuten Finanzierungsbedarf zu decken, bis die neuen Regelungen des Krankenhausstrukturgesetzes und des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes umgesetzt seien. Im stationären Bereich bestehe zudem die Gefahr einer Verschlechterung der finanziellen Lage der Hochschulkliniken. Auch dem müsse entgegen gewirkt werden.

Nach der Vorstellung in der Plenarsitzung wurde der Antrag den Fachausschüssen zur weiteren Beratung überwiesen.

Stand: 17.06.2016

Video

Top 64Forschungsprämie für KMU

Foto: junge Forscher vor einem Stethoskop

© panthermedia | alexraths

  1. Beschluss

Beschluss

Forschungsprämie soll Innovation im Mittelstand ankurbeln

Der Bundesrat will kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu mehr Investitionen in Forschungs- und Entwicklungsprojekte anregen und schlägt daher die Einführung einer Forschungsprämie für diese Betriebe vor. Die Förderung soll als Prämie oder Steuergutschrift ausgezahlt werden und einen Teil der Aufwendungen für den Personaleinsatz im Bereich Forschung und Entwicklung abdecken.

Rückgang der Innovationsausgaben bei KMU

Die Länder weisen darauf hin, dass Investition und Innovation für die Leistungsfähigkeit der Wirtschaft von zentraler Bedeutung seien. Kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland reduzierten jedoch zunehmend ihre Ausgaben für Innovationen. Auch die Anzahl der Unternehmen, die in Forschung und Entwicklung investieren, sei rückläufig. Deutsche Mittelständler gäben weniger aus als vergleichbare Unternehmen in anderen europäischen Ländern.

Die Entschließung des Bundesrates wird nunmehr der Bundesregierung zugeleitet, die sich mit den entsprechenden Forderungen auseinander setzen muss.

Stand: 17.06.2016

Top 67Mieterschutz

Foto: Wohnungsmietvertrag

© panthermedia | Jürgen Hüls

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Besserer Schutz bei bestehenden Mietverhältnissen

Berlin hat eine Initiative vorgestellt, mit der die vor einem Jahr eingeführte Mitpreisbremse nachgebessert werden soll. Der Gesetzesantrag schlägt verschiedene Maßnahmen vor, um den Mietanstieg auch bei bestehenden Mietverhältnissen zu begrenzen. So soll der Zeitraum, in dem Mieterhöhungen von max. 20 % zulässig sind, künftig von drei Jahren auf vier Jahre gestreckt werden.

Für Modernisierungsmaßnahmen ist vorgesehen, dass sie lediglich zu einem Mietanstieg von acht anstelle von bisher elf Prozent führen dürfen. Bei Vorliegen eines finanziellen Härtefalls soll eine Mieterhöhung aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen sogar komplett ausgeschlossen sein. Ein Härtefall sei gegeben, wenn die Mietbelastungsquote bei 40 Prozent des Haushaltseinkommens liege.

Verbesserungen auch für Neumieter

Darüber hinaus sieht der Vorschlag Berlins vor, zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete im Mietspiegel die Mietentwicklung der letzten sechs Jahre (anstelle von bisher vier Jahren) zu betrachten. Wohnungseigentümer werden außerdem verpflichtet, dem Mieter bereits bei Abschluss des Vertrages die Miethöhe des Vormieters zu nennen.

Mietpreisbremse greift noch zu kurz

Seit Einführung der Mietpreisbremse zum 1. Juni 2015 dürfen Eigentümer von Bestandwohnungen bei Wiedervermietung nur noch höchstens 10 Prozent auf die ortsübliche Vergleichsmiete aufschlagen. Berlin ist der Überzeugung, dass es weiterer Maßnahmen zum Schutz der Vermieter gegen finanzielle Überforderung bedürfe.

Der Berliner Gesetzesantrag wurde den Fachausschüssen zur Beratung überwiesen.

Stand: 17.06.2016

Video

Gesetzentwürfe der Bundesregierung

Top 19Integrationsgesetz

Foto:  Kinder zeigen auf einer Weltkarte, aus welchen Ländern sie kommen.

© dpa | Armin Weigel

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat sieht Nachbesserungsbedarf bei den Plänen der Bundesregierung

Der Bundesrat begrüßt den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Integrationsgesetzes, sieht aber gleichzeitig an einigen Punkten noch Nachsteuerungsbedarf.

Ausbildung und Studium

Das betrifft zum einen den Zugang zur Ausbildungsförderung: Die Länder sprechen sich für eine einheitliche Wartezeiten von zwölf Monaten für Ausländer mit Duldung aus. Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung und guter Bleibeperspektive sollen bereits nach drei Monaten Zugang zu Ausbildungsfördermaßnahmen haben. Darüber hinaus bedürfe es eines Abgleichs ausbildungsrechtlicher und asylrechtlicher Regelungen, um Förderlücken zu schließen. Studierenden mit Duldungsstatus soll ebenso wie diesen Auszubildenden nach Abschluss ihrer Ausbildung eine weitere sechsmonatige Duldung zum Zweck der Beschäftigungssuche erteilt werden.

Bedarfsdeckende Angebote an Integrationskursen

Die Länder unterstützen eine möglichst frühzeitige und umfassende Integration, wozu sie insbesondere den Zugang zur Sprachförderung zählen. Im weiteren Verfahren seien daher die Voraussetzungen für ein bedarfsdeckendes Kursangebot zu schaffen. Daneben solle auch anderen Migrantengruppen wie EU-Ausländern und Geduldeten der Zugang zu Integrationskursen erleichtert bzw. ermöglicht werden.

Verpflichtender Wohnsitz

Kritisiert wird auch die Verpflichtung zur Wohnsitznahme im Land der Erstzuweisung bereits für Ausländer, denen nach dem 1. Januar 2016 eine Anerkennung oder Aufenthaltserlaubnis erteilt wurde. Die Länder schlagen vor, den Stichtag hinauszuschieben.

Rechtliche Bedenken

Rechtliche Bedenken werden in Bezug auf die Drittstaatenregelung im Asylgesetz geäußert: Angesichts des hohen Schutzes des Grundrechts auf Asyl seien an die Zurückweisung eines Asylantrags hohe Anforderungen zu stellen. Ob der Katalog der Zurückweisungsgründe diesen hohen Standards entspreche sei zweifelhaft, da er sonstige Drittstaaten mit den anerkannten sicheren Drittstaaten gleichsetze.

Weitere Kritikpunkte betreffen Regelungen, die zu einem aus Ländersicht unnötigen Verwaltungsaufwand und faktischen Kompetenzverlagerungen führen. Zudem fordern die Länder eine deutlichere Ausweisung der mit dem Gesetz verbundenen Kosten und eine Übernahme der Zusatzkosten durch den Bund.

Der Bundesrat leitet seine Stellungnahme nun der Bundesregierung zu, die sie gemeinsam mit dem Gesetzentwurf und ihrer Gegenäußerung in den Bundestag zur Entscheidung einbringen wird.

Stand: 17.06.2016

Video

Top 22Mutterschutz

Foto: schwangere junge Frau schaut sich ein Ultraschallbild an

© panthermedia | Bernd Friedel

  1. Beschluss

Beschluss

Normierung der Rückkehrgarantie

Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme die wesentlichen Zielstellungen des vorgeschlagenen neuen Mutterschutzgesetzes gebilligt.

Er weist jedoch darauf hin, dass das Verfahren zum Anlass genommen werden sollte, das Rückkehrrecht aus Mutterschutz und Elternzeit gesetzlich zu verankern. Das Recht auf Rückkehr auf den vorherigen oder einen gleichwertigen Arbeitsplatz zu den gleichen Bedingungen sei in zwei europäischen Richtlinien festgeschrieben, die noch in deutsches Recht umgesetzt werden müssen.

Erhöhung des Mutterschaftsgeldes

Der Bundesrat setzt sich auch für eine Erhöhung des Mutterschaftsgeldes für nicht gesetzlich krankenversicherte Frauen ein. Diese erhielten bislang lediglich 210 Euro für den gesamten Zeitraum des Mutterschutzes. Betroffen seien in erster Linie geringfügig beschäftigte Frauen, deren Beschäftigung versicherungsfrei ist. Der Betrag soll, so die Vorstellung der Länder, nun auf 300 Euro aufgestockt werden.

Schülerinnen sollen nur dann auf den nachgeburtlichen Mutterschutz verzichten und vorzeitig zum Unterricht zurückkehren können, wenn ihnen die Unbedenklichkeit ärztliche bestätigt wurde. Die übrigen Anregungen betreffen im Wesentlichen Regelungen zu Aufsichtsbehörden.

Erste Reform des Mutterschutzes seit 64 Jahren

Der Gesetzentwurf beinhaltet die erste grundlegende Reform des Mutterschutzes seit dessen Einführung im Jahr 1952. Insgesamt soll das Gesetz modernisiert und an die veränderten gesellschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst werden. Neu ist, dass künftig auch Schülerinnen und Studentinnen vom Mutterschutz profitieren sollen. Zudem ist eine Verlängerung der Schutzfristen nach der Geburt eines Kindes mit Behinderung von acht auf zwölf Wochen vorgesehen.

Der Bundesrat leitet seine Stellungnahme nun der Bundesregierung zu, die sie gemeinsam mit dem Gesetzentwurf und ihrer Gegenäußerung in den Bundestag zur Entscheidung einbringen wird.

Stand: 17.06.2016

Top 26Terrorismusbekämpfung

Foto:  Bundesamt für Verfassungsschutz

© dpa | Oliver Berg

  1. Beschluss

Beschluss

Strengere Anforderungen an Einhaltung der Menschenrechte

Der Bundesrat fordert in seiner Stellungnahme, die Anforderungen an die gemeinsamen Dateien mit ausländischen Geheimdiensten zu erhöhen. Die Einrichtung gemeinsamer Dateien solle nur mit Staaten erfolgen, die eine Gewähr bieten, dass die Daten weder zur politischen Verfolgung noch zu unmenschlicher oder erniedrigender Bestrafung oder Behandlung verwendet werden. Das Vorliegen dieser und der weiteren im Gesetzentwurf genannten Voraussetzungen sei schriftlich zu dokumentieren.

Die Regelung zur Art der zu speichernden Datei und der Art der Speicherung halten die Länder für zu unbestimmt und zu weit. Stattdessen solle auf bestehende Regelungen des Antiterrordateigesetzes verwiesen werden.

Rechte der Landesämter

Die Länder betonen zudem, dass deutscher Partner einer solchen Datei der Verfassungsschutzverbund insgesamt sei, also das Bundesamt und die Landesämter für Verfassungsschutz. Den Landesämtern müsse daher ein eigenständiges Leserecht eingeräumt werden.

Ausweispflicht für alle Mobilfunkprodukte

Der Bundesrat setzt sich außerdem dafür ein, dass nicht nur beim Erwerb von Prepaid-Handys sondern bei allen Mobilfunk-Produkten eine Pflicht zur Überprüfung der erhobenen Daten anhand eines Ausweisdokuments besteht.

Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die Sicherheitsbehörden im Hinblick auf die Terrorbekämpfung international besser zu vernetzen. Daneben sieht der Entwurf eine Ausweispflicht beim Erwerb von Prepaid-Handys vor.

Der Gesetzentwurf wird in einem besonderen Eilverfahren behandelt und wurde dem Bundestag bereits durch die Bundesregierung zugeleitet. Die Stellungnahme des Bundesrates wird nun nachgereicht.

Stand: 17.06.2016

Top 65EEG-Novelle

Foto: Windkrafträder

© panthermedia | Marita Heydenreich

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Grundsätzliche Billigung des Systemwechsels bei der Öko-Stromförderung

Trotz zahlreicher Änderungsvorschläge stimmt der Bundesrat mit der grundsätzlichen Zielrichtung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zum Erneuerbare-Energien-Gesetz 2016 und der darin vorgesehenen Umstellung des Fördersystems von einer staatlich festgesetzten Vergütung zu einem Bieterwettbewerb überein. Der Zuwachs an erneuerbaren Energie wird künftig ausgeschrieben. Damit soll die Ausbaumenge gesteuert und an den Markt herangeführt werden. Zugleich sollen so die Kosten des Ausbaus begrenzt werden. Ferner soll die Akteursvielfalt in diesem Sektor erhalten bleiben.

Zahlreiche Detailänderungen

Die Länder sehen dennoch im Detail Nachbesserungsbedarf. So sollen die Termine für die ersten beiden Ausschreibungen zeitlich gestreckt werden - der zweite Gebotstermin soll erst Mitte 2019 anstatt bereits im Dezember 2017 stattfinden. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Erfahrungen aus der ersten Runde auch tatsächlich genutzt werden können. Nicht realisierte Projekte sollen zudem dem Ausschreibungsvolumen wieder zugeschlagen werden.

Das System der zuschaltbaren Lasten, das auf Anregung des Bundesrates in den Entwurf aufgenommen wurde, soll technologieoffener ausgestaltet werden, um eine breitere Anwendung in den verschiedenen Sektoren zu ermöglichen.

Schließlich setzen sich die Länder für eine Absenkung des Schwellenwertes für die Inanspruchnahme der besonderen Ausgleichsregelung für stromkostenintensive Unternehmen ein. Dadurch soll es diesen Unternehmen ermöglicht werden Energieeffizienzmaßnahmen wirtschaftlich zu realisieren.

Der Gesetzentwurf wird in einem besonderen Eilverfahren behandelt und wurde dem Bundestag bereits durch die Bundesregierung zugeleitet. Die Stellungnahme des Bundesrates wird nun nachgereicht.

Stand: 17.06.2016

Video

Rechtsverordnungen

Top 43Rentenerhöhung

Foto: zwei Rentner auf einer Parkbank

© panthermedia | Liona Toussaint

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Größte Steigerung der Altersbezüge seit 23 Jahren

Der Bundesrat hat der größten Rentenerhöhung seit 23 Jahren zugestimmt. Damit können ab 1. Juli 2016 die Renten in den neuen Bundesländern um 5,95 Prozent und in den alten Bundesländern um 4,25 Prozent im Vergleich zum Vorjahr steigen. Die Renten, die im Osten Deutschlands gezahlt werden, erreichen dann 94,1 Prozent des Westniveaus.

Rentenanpassung folgt der Lohnentwicklung

Die Rentenanpassung in Deutschland folgt der Lohnentwicklung. Damit nehmen Rentnerinnen und Rentner an der wirtschaftlichen Entwicklung teil. Steigen Löhne und Gehälter, erhöhen sich in der Regel im Folgejahr die Renten. Steigen Löhne und Gehälter nicht, sind auch keine Rentenerhöhungen zu erwarten.

Stand: 17.06.2016

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