Zugriff auf Vermögenswerte von Straftätern noch weiter vereinfachen
Der Bundesrat sieht weiteres Optimierungspotenzial an der Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung, die die Bundesregierung plant. In seiner Stellungnahme vom 23. September 2016 weist er auf weiteren Prüfungs- bzw. Änderungsbedarf am Gesetzentwurf hin.
So möchte er u.a. prüfen lassen, ob weitere Beweiserleichterungen bei Vermögen unklarer Herkunft, insbesondere aus den Bereichen der organisierten Kriminalität und des Terrorismus, möglich sind und welche Auswirkungen das geplante Gesetz im Insolvenzrecht hat. Außerdem fordert er diverse Verbesserungen, um die neuen Einziehungsmaßnahmen noch praxistauglicher zu machen. Zusätzliche Regelungen schlagen die Länder auch für Steuerstrafverfahren vor.
Opferentschädigung verbessern
Nach dem Gesetzentwurf des Bundeskabinetts soll die Justiz in Zukunft leichteren Zugriff auf das Vermögen von Straftätern haben. Der Staat soll schon dann auf Vermögenswerte Verurteilter zugreifen dürfen, wenn kein "vernünftiger Zweifel" daran besteht, dass sie aus einer kriminellen Handlung kommen. Die Zuordnung des Vermögens zu einer konkreten Straftat wäre dann nicht mehr notwendig. Daran scheiterte bislang häufig die Vermögensabschöpfung. Diese Lücke möchte die Bundesregierung schließen.
Ebenfalls vereinfacht wird die Opferentschädigung. Zukünftig sollen neben den Staatsanwaltschaften auch Insolvenzverwalter für die Verteilung der Gelder zuständig sein.
Bundestag entscheidet
Die Stellungnahme des Bundesrates wird nun über die Bundesregierung dem Bundestag zur Entscheidung vorgelegt.
Stand: 23.09.2016