BundesratKOMPAKT - Das Wichtigste zur Sitzung

Ausgewählte Tagesordnungspunkte der 949. Sitzung am 14.10.2016

Bundesrat wählt neues Präsidium und billigt zahlreiche Gesetze

Bundesrat wählt neues Präsidium und billigt zahlreiche Gesetze

Einstimmig wählte der Bundesrat Malu Dreyer zu seiner neuen Präsidentin. Sie tritt ihr Amt am 1. November 2016 an. Neben weiteren Wahlen zu Gremien des Bundesrates wie dem Vorsitz der Europakammer und der 16 Fachausschüsse wählten die Länder – ebenfalls einstimmig – Dr. Yvonne Ott zur neuen Richterin am Bundesverfassungsgericht.

Erbschaftsteuerreform

Anschließend stimmte der Bundesrat der Reform der Erbschaftsteuer zu und beendete damit ein mehr als ein Jahr andauerndes parlamentarisches Verfahren.

Schärfere Regeln für Sicherheitsdienste

Die Länder billigten Gesetze zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität und zu schärferen Regeln für Sicherheitsdienste, zur Bekämpfung von Legal Highs, zur Einführung der europäischen Kontopfändungsverordnung und zur Sanktionierung illegaler Abfalltransporte.

Sichere Kredite für Häuslebauer

Darüber hinaus beschloss der Bundesrat eine eigene Gesetzesinitiative, damit sich Ehe- und Lebenspartner in Fragen der Gesundheitsversorgung künftig automatisch vertreten können. Außerdem fassten die Länder Entschließungen zur Stärkung von Freiwilligendiensten und zur Änderung des Bußgeldkatalogs.

Neu vorgestellt wurden Landesinitiativen zum Verbraucherschutz beim "Kleingedruckten" in Allgemeinen Geschäftsbedingungen und bei der Aufnahme von Krediten für "Häuslebauer", zudem ein Gesetzentwurf zur Lärmschutz-Sanierung kommunaler Straßen und eine Entschließung zur geplanten Reform der Bankenaufsicht.

Mehr Öffentlichkeit in Gerichtsverfahren

Schließlich nahm der Bundesrat zu elf Kabinettsbeschlüssen der Bundesregierung Stellung: Darunter ein Entwurf zur öffentlichen Übertragung von Gerichtsverfahren, zur vereinfachten Durchsetzung von Regressansprüchen eines Scheinvaters, zur sicherheitstechnischen Überprüfung von angehenden Soldaten und zur Einführung eines Sachkundenachweises für Immobilienmakler.

Umsetzung des Klimaschutzabkommens

Auch zu zahlreichen Vorlagen der Europäischen Union gab der Bundesrat Stellungnahmen ab. Darin ging es unter anderem um mehr Unterstützung bei der Prävention von Radikalisierung, einen Aktionsplan für die Integration von Drittstaatsangehörigen und die Umsetzung des Klimaschutzabkommens.

Außerdem stimmten die Länder sieben Verordnungen der Bundesregierung zu, etwa zur Wahlkostenerstattung an Länder und Kommunen und zum Schutz vor Gesundheitsgefahren durch elektromagnetische Felder.

Alle Videos in der Mediathek

Die Videos der Redebeiträge und ein Gesamtmitschnitt der Plenarsitzung stehen in PlenumKOMPAKT und in der Mediathek zum Download bereit. Sämtliche Beschlüsse finden Sie in der Tagesordnung.

Personalien

Top 1Präsidium

Foto: Malu Dreyer

© Staatskanzlei RLP/ Elisa Biscotti

  1. Beschluss

Beschluss

Malu Dreyer neue Bundesratspräsidentin

Der Bundesrat hat die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer einstimmig zur neuen Bundesratspräsidentin gewählt. Dreyer wird das Amt am 1. November 2016 antreten, zu Beginn des neuen Geschäftsjahres der Länderkammer. Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin löst damit ihren sächsischen Amtskollegen Stanislaw Tillich ab. Die Wahl erfolgte nach einer festgelegten Reihenfolge.

Neben der Präsidentin wählte der Bundesrat auch zwei neue Stellvertreter für das neue Geschäftsjahr: Der derzeit noch amtierende Bundesratspräsident Stanislaw Tillich wird dann Erster Vizepräsident, Zweiter Vizepräsident der Regierende Bürgermeister Berlins, Michael Müller. Auch diese Wahlen folgen einer Regel: Den Ersten Vizepräsidenten stellt jeweils der Präsident des Vorjahres, während das Amt des Zweiten Vizepräsidenten der designierte Präsident des nachfolgenden Geschäftsjahres bekleidet.

Stand: 14.10.2016

Top 2Vorsitz der Europakammer

Foto: Blick in den Plenarsaal während der einer Sitzung

© Bundesrat | Henning Schacht

  1. Beschluss

Beschluss

Neue Vorsitzende für Europakammer

Der Bundesrat hat neben dem Präsidium auch die Vorsitzenden der Europakammer für das neue Geschäftsjahr gewählt. Vorsitzender wird Staatsminister Roger Lewentz (Rheinland-Pfalz), stellvertretende Vorsitzende der Staatsminister Dr. Fritz Jäckel (Sachsen) sowie der Regierende Bürgermeister von Berlin Michael Müller.

Die Europakammer tritt zusammen, wenn Angelegenheiten der Europäischen Union eine schnelle Reaktion erfordern. Sie kann stellvertretend für das Bundesratsplenum Beschlüsse fassen.

Stand: 14.10.2016

Top 3Fachausschüsse des Bundesrates

Foto: Blick in einen Ausschusssitzungssaal

© Bundesrat

  1. Beschluss

Beschluss

Wahl der Ausschussvorsitzenden

Der Bundesrat hat seine Ausschussvorsitzenden für das Geschäftsjahr 2016/2017 gewählt. Dabei übernimmt jedes Bundesland den Vorsitz für einen der 16 Fachausschüsse.

Die jeweiligen Ausschussvorsitzenden finden Sie unter folgendem Link: http://www.bundesrat.de/DE/bundesrat/ausschuesse/ausschuesse-node.html

Stand: 14.10.2016

Top 46Wahl einer Bundesverfassungsrichterin

Foto: Dr. Yvonne Ott

© dpa picture alliance | Uli Deck

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat wählt Yvonne Ott zur Richterin am Bundesverfassungsgericht

Der Bundesrat hat am 14. Oktober 2016 Frau Dr. Yvonne Ott einstimmig zur neuen Richterin am Bundesverfassungsgericht gewählt. Sie tritt im Ersten Senat die Nachfolge von Bundesverfassungsrichter Prof. Dr. Reinhard Gaier an, dessen Amtszeit am 31. Oktober endet. Ott ist seit 2010 Strafrichterin am Bundesgerichtshof.
Nach Artikel 94 des Grundgesetzes werden die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts je zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat gewählt.

Stand: 14.10.2016

Gesetzesbeschlüsse des Bundestages

Top 5Erbschaftsteuer

Foto: Erbschaftssteuererklärung

© panthermedia | Rallef

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat bestätigt Kompromiss zur Erbschaftsteuer

Der Bundesrat hat am 14. Oktober 2016 der Reform der Erbschaftsteuer zugestimmt und damit den Weg für neue Regeln zur Steuerbegünstigung von Firmenerben freigemacht. Diese sollen zwar auch künftig weitgehend von der Steuer verschont werden, wenn sie das Unternehmen lange genug fortführen und Arbeitsplätze erhalten. Die Vorgaben für die Steuerprivilegien wurden allerdings auf Vorschlag des Vermittlungsausschusses verändert, um die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen.

Dieses hatte wegen der derzeitigen Überprivilegierung eine Neuregelung der Erbschaftsteuer verlangt.

Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens

Mit der Zustimmung des Bundesrates findet ein längeres parlamentarisches Verfahren seinen Abschluss: Ende 2014 hatte das Bundesverfassungsgericht die bisherigen Privilegien für Betriebserben als zu weitgehend bezeichnet und dem Gesetzgeber aufgegeben, bis 30. Juni 2016 eine Neuregelung zu finden.

Im September letzten Jahres hatte der Bundesrat eine teils kritische Stellungnahme zu dem ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung abgegeben. Am 20. Juni 2016 einigte sich die Große Koalition auf einen Kompromiss, den der Bundestag wenige Tage später als Gesetz beschloss. Am 8. Juli riefen die Länder den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat an, um das Gesetz grundlegend überarbeiten zu lassen.

Die Vermittler formulierten am 21. September 2016 einen Einigungsvorschlag, den der Bundestag eine Woche später bestätigte.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift zugeleitet und kann danach im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll rückwirkend zum 1. Juli 2016 in Kraft treten.

Stand: 14.10.2016

Video

Top 6Elektromobilität

Foto: Auto an Ladestation

© panthermedia | matej kastelic

  1. Beschluss

Beschluss

Länder stimmen Steuervorteilen für E-Mobile zu

Der Bundesrat hat am 14. Oktober 2016 dem Gesetz zur Förderung der Elektromobilität zugestimmt. Käufer von Elektro-Autos erhalten damit weitere Steuererleichterungen. Die seit dem 1. Januar 2016 geltende fünfjährige Steuerbefreiung bei erstmaliger Zulassung von E-Autos wird auf zehn Jahre verlängert.

Arbeitgeber am Ausbau der Ladeinfrastruktur beteiligen

Auch das Aufladen privater Elektro- oder Hybridfahrzeuge im Betrieb des Arbeitgebers, das bislang als so genannter geldwerter Vorteil versteuert werden musste, ist künftig steuerfrei. Gleiches gilt auch für S-Pedelecs, also zulassungspflichtige Elektrofahrräder, die schneller als 25 Stundenkilometer fahren können. Zusätzlich wird die Überlassung von Ladevorrichtungen an Arbeitnehmer begünstigt. Die Steuerbefreiung des Ladestroms gilt auch für betriebliche Fahrzeuge, die der Arbeitnehmer privat nutzen kann.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift zugeleitet und kann danach verkündet werden. Es soll am Tag darauf in Kraft treten.

Stand: 14.10.2016

Top 11aSachkundenachweis für Sicherheitsfirmen

Foto: Schwarze Jacke mit Aufschrift Security

© panthermedia | Anna Leopolder

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat billigt schärfere Regeln für Bewachungsunternehmen

Der Bundesrat billigte am 14. Oktober 2016 schärfere Regeln für Sicherheitsfirmen, die z.B. Flüchtlingsunterkünfte bewachen.

Der Bundestag hatte am 23. September 2016 beschlossen, dass Bewachungsunternehmen künftig einen Sachkundenachweis anstatt des bisherigen Unterrichtungsnachweises vorweisen müssen.

Damit reagierte er auf verschiedene Vorfälle in den letzten Monaten, in denen dem Bewachungspersonal Übergriffe in Flüchtlingsheimen vorgeworfen worden waren.

Versagungsgründe wegen Unzuverlässigkeit

Bei ungeordneten Vermögensverhältnissen der Firmen wird ihnen künftig die Erlaubnis versagt, ebenso bei Unzuverlässigkeit der Gewerbetreibenden. Das Gesetz zählt hierfür Regelbeispiele auf. Sicherheitspersonal, das bei der Bewachung von Flüchtlingsunterkünften und Großveranstaltungen in leitender Funktion eingesetzt wird, muss ebenfalls einen Sachkundenachweis erbringen, ebenso der Gewerbetreibende. Nach bisheriger Rechtslage reichte ein 80-stündiger Kurs bei der IHK ohne Abschlussprüfung aus.

Datenaustausch der Behörden

Die zuständigen Behörden können Auskünfte bei der Polizei und bei den Landesbehörden für Verfassungsschutz einholen. Vorgesehen ist auch eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister, um die Zuverlässigkeit zu überprüfen. Die Zuverlässigkeitsprüfung des Unternehmers und des Wachpersonals muss alle drei Jahre wiederholt werden.

Stand: 14.10.2016

Landesinitiativen

Top 13Beistand im Krankheitsfall

Foto: Ärztin am Krankenbett

© panthermedia | Wavebreakmedia ltd

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat für gesetzliche Vertretungsbefugnis der Partner im Krankheitsfall

Der Bundesrat möchte, dass sich Ehegatten und Lebenspartner im Bereich der Gesundheitssorge und Fürsorge künftig automatisch vertreten dürfen. Er hat dazu am 14. Oktober 2016 eine Gesetzesinitiative beschlossen: Ist eine volljährige Person aufgrund eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung nicht mehr in der Lage, für sich zu entscheiden und hat die betroffene Person nichts Gegenteiliges geäußert, so darf der Partner die mit dem Krankheitsfall unmittelbar zusammenhängenden Angelegenheiten für eine begrenzte Zeit regeln. Er kann dann beispielsweise in ärztliche Heilbehandlungen einwilligen, Behandlungsverträge mit Ärzten und Krankenhäusern abschließen oder Ansprüche des Partners gegenüber der Krankenversicherung geltend machen.

Fehlvorstellung vieler Betroffener

Bislang setzt eine solche Vertretungsbefugnis die Erteilung einer Vorsorgevollmacht oder die Bestellung eines rechtlichen Betreuers durch gerichtliche Entscheidung voraus. Tatsächlich gebe es jedoch nicht genügend Vorsorgevollmachten, da Gedanken über Krankheit und Behinderung oft verdrängt würden. Die Mehrheit der Befragten gehe dennoch davon aus, dass sie zumindest in der ersten Zeit nach einem Unfall automatisch die Entscheidungen für den nahen Angehörigen treffen dürften. Dies habe eine repräsentative Meinungsumfrage bestätigt, führt die Begründung zum Gesetzentwurf aus.

Ergänzung zur Regelung privater Vorsorge

Die vorgeschlagene Regelung soll die Vorsorgevollmacht nicht ersetzen. Stattdessen ergänzt sie das bestehende System privater Vorsorge. Daher greift die automatische Vertretung nur für einen begrenzten Zeitraum. Fehlt eine Vorsorgevollmacht, so sind bei einer längeren Handlungsunfähigkeit gleichwohl ein Betreuungsverfahren und die Bestellung eines Betreuers erforderlich.

Weiteres Verfahren

Der Bundestag berät den Gesetzentwurf des Bundesrates am 16. Februar 2017 in erster Lesung.

Die Bundesregierung trägt die Länderinitiative grundsätzlich mit. Am 15. Februar 2017 hat sie eine so genannte Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen im Bundestag beschlossen. Damit will sie die Vollmacht auf Gesundheitsangelegenheiten beschränken. Außerdem sieht der Änderungsvorschlag eine Anpassung der Vergütung von Berufsbetreuern und –Vormündern vor.

Wann und in welcher Fassung der Bundestag den Gesetzentwurf beschließt, steht derzeit noch nicht fest. Spätestens drei Wochen nach der Verabschiedung wird sich der Bundesrat abschließend damit befassen.

Stand: 16.02.2017

Top 14Freiwilligendienste

Foto: Junge Frau betreut älteres Ehepaar

© panthermedia | Robert Kneschke

  1. Beschluss

Beschluss

Länder fordern Stärkung der Freiwilligendienste

Der Bundesrat hat am 14. Oktober eine Entschließung zur Stärkung der Freiwilligendienste beschlossen. Diese sollen nicht durch überflüssige Bürokratie und Regularien sowie finanzielle Nachteile belastet werden.

Finanzielle Erleichterung

Darüber fordern die Länder, Anbieter eines Freiwilligendienstes bundesweit von der Umsatzsteuer zu befreien. Mit den Erleichterungen könnten neue Träger gewonnen und zugleich der großen Nachfrage nach Plätzen im Freiwilligendienst begegnet werden.

Mehr Qualität und bessere Bedingungen

Zudem sollte insbesondere der Bundesfreiwilligendienst ein Mindestmaß an Qualitätsstandards erhalten. Außerdem spricht sich der Bundesrat mit der Entschließung dafür aus, die Teilnahmemöglichkeiten von Menschen mit Behinderungen an Freiwilligendiensten zu verbessern und bei Menschen aus finanzschwachen Familien das Taschengeld aus dem Freiwilligendienst nicht auf die Sozialleistungen anzurechnen.

Weiteres Verfahren

Die Entschließung wird nun der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen der Länder aufgreifen möchte. Feste Fristen für die Behandlung innerhalb der Bundesregierung gibt es nicht.

Stand: 14.10.2016

Top 42Bessere Immobilienkredite

Foto: Rohbau mit Schutzhelm

© panthermedia | A11637724

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Sicherere Basis für "Häuslebauer"

Baden-Württemberg, Bayern und Hessen beabsichtigen, die Kreditversorgung für "Häuslebauer" zu verbessern. Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf möchten die Länder die Vergabe von Immobiliar-Verbraucherdarlehen rechtsicherer gestalten und damit einer Kreditklemme entgegenwirken.

Rechtssicherheit bei Kreditvergabe

Vorgesehen ist dabei insbesondere, die Voraussetzungen für eine Kreditgewährung klarer zu definieren. Außerdem soll in Fällen der Anschlussfinanzierung oder Umschuldung die derzeit bestehende Möglichkeit einer erneuten Kreditwürdigkeitsprüfung abgeschafft werden. So ließe sich verhindern, dass Menschen ihre ursprüngliche Finanzierung aufgrund verschärfter Bedingungen und damit auch ihre Häuser verlören.

Erleichterungen bei altersgerechtem Umbau von Wohnraum

Eine Ausnahmeregelung soll zudem ermöglichen, dass der altersgerechte Umbau und die energetische Sanierung von Wohnraum einer fristgerechten Kredittilgung nicht im Wege stehen. Darüber hinaus nimmt der Gesetzentwurf sogenannte Immobilienverzehrkredite, also Kreditverträge, die der Alterssicherung dienen, von den Anforderungen der Immobiliar-Verbraucherdarlehen aus. Sie könnten dann auch herangezogen werden, um die Kosten einer altersgerechten Renovierung zu finanzieren. Auf diese Weise ließe sich der Verkauf der Immobilie und der Umzug in ein Heim vermeiden.

Angemessene Umsetzung der EU-Vorgaben

Mit ihrem Gesetzentwurf wenden sich Baden-Württemberg, Bayern und Hessen gegen die Umsetzung der europäischen Wohnimmobilienkreditrichtlinie im Kreditwesengesetz. Sie ist im März 2016 in Kraft getreten. Nach Ansicht der Länder ist die EU-Richtlinie durch das deutsche Umsetzungsgesetz unnötig verschärft worden.

Weiteres Verfahren

Der Antrag wurde in der Plenarsitzung am 14. Oktober 2016 vorgestellt und in die Ausschüsse überwiesen. Diese werden sich in den nächsten Wochen mit dem Thema befassen. Anschließend entscheidet das Plenum über die Empfehlungen der Fachpolitiker.

Stand: 14.10.2016

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Top 43Lärmsanierung

Foto: Frau auf Straße zwischen lauten Autos

© panthermedia | diego_cervo

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Schutz vor Straßenlärm

Nordrhein-Westfalen drängt darauf, dass sich der Bund an der Lärmsanierung kommunaler Straßen finanziell beteiligt und hat in der Plenarsitzung am 14. Oktober 2016 hierfür einen Gesetzentwurf vorgestellt.

Lärm macht krank

Straßenverkehrslärm stelle eine enorme Belastung für Menschen dar, die aufgrund ihrer Auswirkungen auf die Gesundheit sehr ernst zu nehmen sei. Nicht umsonst verweise die Weltgesundheitsorganisation auf einen Zusammenhang von Straßenlärm und Herz-Kreislauferkrankungen. Aktuellen Erhebungen zufolge seien 3,2 Mrd. Euro für die Sanierung kommunaler Straßen erforderlich.

Beteiligung des Bundes gefordert

Die Länder allein könnten die erforderlichen Maßnahmen zur Minderung des Straßenverkehrslärms nicht stemmen, heißt es in der Entwurfsbegründung. Bereits seit 2012 ist ein Finanzierungsprogramm des Bundes zur Lärmsanierung kommunaler Straßen in der Diskussion. Mehrfach hatten die Länder den Bund aufgefordert, sich der Sache anzunehmen und die Kommunen bei den erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen zu unterstützen (vgl. u.a. BR-Drs. 458/13 vom 31. Mai 2013).

Gesamtstaatliche Verantwortung des Bundes

Nordrhein-Westfalen sieht den Bund bei den erforderlichen Investitionen in gesunde Wohnverhältnisse in einer gesamtstaatlichen Verantwortung. Aus verfassungsrechtlicher Sicht sei die Beteiligung deshalb zulässig.

Weiteres Verfahren

Der Antrag wurde in der Plenarsitzung am 14. Oktober 2016 vorgestellt und in die Ausschüsse überwiesen. Diese werden sich in den nächsten Wochen mit dem Thema befassen. Anschließend entscheidet das Plenum über die Empfehlungen der Fachpolitiker.

Stand: 14.10.2016

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Top 44Bankenregulierung

Foto: Gebäudefassade mit Aufschrift Bank

© panthermedia | johnkwan

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bayerische Initiative zur geplanten Reform der Bankenaufsicht

Bayern möchte kleine und mittelständische Unternehmen vor negativen Folgen durch die geplante Reform der Bankenaufsicht bewahren. In einer am 14. Oktober 2016 vorgestellten Entschließung setzt sich Bayern kritisch mit der so genannten Nachkrisenreformagenda des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht (BCBS) auseinander. Dieser hatte in Folge der schweren Finanzkrise der Jahre 2008/2009 eine Vielzahl von Maßnahmen erarbeitet, um die Solidität der Banken sowie die Stabilität des Bankensektors zu erhöhen. Bei den aktuellen Reformplänen des Ausschusses stehen nun vor allem die aufsichtsrechtlichen Vorgaben zur Risikomessung und zur Eigenkapitalanforderung bei den Banken im Vordergrund.

Drohende Schwierigkeiten bei Kreditvergabe

Bayern befürchtet, dass die Banken durch die geplante Reform gezwungen würden, Kredite an mittelständische Unternehmen mit mehr Eigenmitteln als bisher zu hinterlegen. Dies erschwere oder verteuere die Kreditvergabe. Gerade in der derzeitigen Niedrigzinsphase habe dies negative Auswirkungen auf die Finanzierungsmöglichkeiten des Mittelstandes, der jedoch in besonderem Maße auf Bankkredite angewiesen sei.

Bei Mittelstandskrediten keine höheren Eigenkapitalanforderungen

Der Freistaat fordert deshalb, dass sich das vergleichsweise geringe Risiko von Mittelstandskrediten auch weiterhin in einer entsprechend niedrigen Eigenkapitalunterlegung beim Kreditinstitut niederschlagen solle. Die Anforderungen zu den Eigenmitteln müssten zudem Erleichterungen in Abhängigkeit von Institutsgröße, Komplexität sowie Risikogehalt der betriebenen Geschäfte vorsehen.

Weiteres Verfahren

Der Antrag wurde in der Plenarsitzung am 14. Oktober 2016 vorgestellt und in die Ausschüsse überwiesen. Diese werden sich in den nächsten Wochen mit dem Thema befassen. Anschließend entscheidet das Plenum über die Empfehlungen der Fachpolitiker.

Stand: 14.10.2016

Video

Top 45Verbraucherschutz

Foto: Buchstaben AGB

© panthermedia | Thorsten Kempe

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Verbraucherfreundlichere AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen sollen verbraucherfreundlicher werden. Hierfür hat Hessen in der Plenarsitzung am 14. Oktober 2016 eine entsprechende Entschließung vorgelegt.

Wichtiges voran und besser lesbar

Darin spricht sich das Land unter anderem dafür aus, Unternehmen gesetzlich zu verpflichten, vertragsrelevante Aspekte in Allgemeinen Geschäftsbedingungen voranzustellen. Änderungen in den AGBs sollten hervorgehoben und erläutert werden. Außerdem drängt Hessen auf eine bessere Lesbarkeit und brancheneinheitliche Gliederung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Verbraucher scheuen seitenlange Ausführungen

Verbraucherinnen und Verbraucher würden im Alltag regelmäßig mit Vertragsklauseln konfrontiert, deren Inhalt sie bei Vertragsschluss gar nicht oder nur unzureichend zur Kenntnis nähmen. Dies bestätige auch eine Umfrage des Bundesverbandes Verbraucherzentrale. Hiernach akzeptierten 53 Prozent der Befragten AGBs, ohne sie gelesen zu haben. Grund seien die oft seitenlangen und komplizierten Ausführungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Folgeprobleme vermeiden

Die Beschwerdepraxis der Verbraucherzentralen zeige, dass es immer wieder zu vertraglichen Unklarheiten zwischen Endkunden und Anbietern komme. Dies führe zu Folgeproblemen wie Abwicklung eines möglichen Anbieterwechsels oder Ärger mit unbeabsichtigt weiterlaufenden Verträgen. Verbraucherfreundlichere AGBs könnten hier Abhilfe schaffen.

Weiteres Verfahren

Der Antrag wurde in der Plenarsitzung am 14. Oktober 2016 vorgestellt und in die Ausschüsse überwiesen. Diese werden sich in den nächsten Wochen mit dem Thema befassen. Anschließend entscheidet das Plenum über die Empfehlungen der Fachpolitiker.

Stand: 14.10.2016

Video

Gesetzentwürfe der Bundesregierung

Top 19Mehr Öffentlichkeit in Gerichtsverfahren

Foto: Angeklagte sitzt  in einem Gerichtssaal und wird von Fotografen und Kamerateams aufgenommen

© dpa | Armin Weigel

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat mahnt zur Vorsicht bei Audio-Übertragung aus Gerichtssälen

Der Bundesrat sieht noch Verbesserungsbedarf an der von der Bundesregierung geplanten Öffnung von Gerichtsverfahren für die Medien. In seiner am 14. Oktober 2016 beschlossenen Stellungnahme fordert er, dass Verhandlungen für Medienvertreter nur dann in einen separaten Raum per Ton übertragen werden dürften, wenn es tatsächlich Kapazitätsengpässe in den Sitzungssälen gebe. Auf keinen Fall sollten gerichtsinterne Übertragungen anlasslos erfolgen können. Dies müsse gesetzlich klargestellt werden.

Außerdem mahnt er, dass audiovisuelle Dokumentationen historisch bedeutsamer Gerichtsverfahren mit einer Schutzfrist verbunden sein müssten. Nur so seien diese in Archiven ausreichend vor Zugriffen geschützt und damit die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen gewahrt.

Im gesteigerten Medieninteresse

Die Bundesregierung möchte mit ihrem Gesetzentwurf die Vorgaben für Audio- und Videoübertragungen von Gerichtsverhandlungen an die Bedeutung moderner Medien und des neuen Medienverständnisses anpassen. Sie lockert deshalb das seit 1964 bestehende Verbot von Ton- und Rundfunkaufnahmen von Gerichtsverhandlungen und Urteilsverkündungen. Neben den Tonübertragungen für Journalisten und audiovisuellen Dokumentationen soll es künftig auch möglich sein, Entscheidungen der obersten Gerichtshöfe des Bundes in die Medien zu übertragen.

Ob eine Entscheidung übertragen wird, entscheidet das Gericht im Einzelfall. Diese Entscheidung ist nicht anfechtbar. So soll eine Verzögerung des Verfahrens ausgeschlossen sein.

Abbau von Barrieren für Gehörlose

Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf Erleichterungen für Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen vor. So ist der Einsatz von Gebärdendolmetschern im gesamten gerichtlichen Verfahren möglich. Für die betroffenen Personen entstehen dadurch keine Kosten.

Weiteres Verfahren

Die Stellungnahme des Bundesrates geht nun an die Bundesregierung, die sich innerhalb von sechs Wochen dazu äußern kann. Anschließend befasst sich der Bundestag mit dem Gesetzentwurf.

Stand: 14.10.2016

Top 20Rechtssicherheit für Scheinväter

Foto: Vater hebt Tochter in die Luft

© panthermedia | suravid

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat fordert längere Frist für Regressansprüche von Scheinvätern

In einer am 14. Oktober 2016 beschlossenen Stellungnahme spricht sich der Bundesrat dafür aus, die von der Bundesregierung geplante Frist für die Durchsetzung von Regressansprüchen für Scheinväter zu verlängern. Väter, denen vermeintliche Kinder untergeschoben wurden, sollen nach Ansicht der Länder sechs Jahre Zeit haben, um Unterhaltszahlungen gegenüber dem leiblichen Vater durchzusetzen. Die derzeit vorgesehenen zwei Jahre halten die Länder für zu kurz. Sie führten insbesondere dann zu unangemessenen Ergebnissen, wenn die Mutter den Namen des leiblichen Vaters zurückhalte. Darüber hinaus regt der Bundesrat an, im weiteren Gesetzgebungsverfahren die Frage der Anwendbarkeit des Scheinvaterregresses auf andere übergegangene Unterhaltsansprüche zu klären.

Auskunftsanspruch gegen die Mutter

Den von der Bundesregierung geplanten Auskunftsanspruch für Scheinväter auf Nennung des leiblichen Vaters tragen die Länder ohne Änderungsvorschläge mit. Danach müssen Mütter auf Verlangen des Scheinvaters künftig ihre Sexualpartner in einem fraglichen Empfängniszeitraum benennen. Nur bei schwerwiegenden Gründen gegen die Benennung des leiblichen Vaters gibt der Gesetzentwurf der Mutter das Recht, diesen zu verschweigen.

Anlass für die Neuregelung ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2015. Dieses hatte entschieden, dass eine Pflicht zur Benennung des eigentlichen Erzeugers einer gesetzlichen Grundlage bedarf.

Änderung im Namens- und Adoptionsrecht

Darüber hinaus bestimmt der Gesetzentwurf, dass Kinder, die bei einer Eheschließung eines Elternteils den Namen des Stiefelternteils erhalten haben, mit Volljährigkeit wieder ihren ursprünglichen Namen annehmen können. Auch dieser Anspruch ist zeitlich begrenzt: Löst sich eine Ehe auf, muss das Kind innerhalb eines Jahres nach Erreichen der Volljährigkeit oder danach innerhalb eines Jahres nach Auflösung der Ehe die Rückbenennung verlangen.

Weiteres Verfahren

Die Stellungnahme des Bundesrates geht nun an die Bundesregierung, die sich innerhalb von sechs Wochen dazu äußern kann. Anschließend befasst sich der Bundestag mit dem Gesetzentwurf.

Stand: 14.10.2016

Top 23Sachkundenachweis für Makler

Foto: Makler bietet Schlüssel für Modelhaus an

© panthermedia | alexraths

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat warnt vor übereilter Umsetzung der strengeren Regeln für Makler

Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die strengeren Berufszulassungsregeln für Makler und Immobilienverwalter nicht so rasch wie von der Bundesregierung geplant umgesetzt werden können. In seiner Stellungnahme vom 14. Oktober 2016 spricht er sich deshalb für ein späteres Inkrafttreten des Gesetzes aus. Die bisherige Praxis habe gezeigt, dass gerade die Einführung neuer Erlaubnisse und die Durchführung von Sachkundeprüfungen einen erheblichen Vorlauf bräuchten. Für die Einführung des geplanten Qualitätsnachweises müsse deshalb mindestens eine Frist von 12 Monaten gelten. Andernfalls sei auch das erforderliche Niveau der Prüfungen nicht gewährleistet.

Anrechnung der unselbständigen Tätigkeiten

Außerdem fordern die Länder, die vorgesehene Ausnahme zu lockern, wonach Gewerbetreibende dann keinen Sachkundenachweis benötigen, wenn sie sechs Jahre selbständig als Immobilienverwalter oder Makler tätig waren. Stattdessen sollten hier auch Zeiträume in unselbständiger Tätigkeit berücksichtigt werden. Denn einen sachlichen Grund für die unterschiedliche Behandlung von selbständiger und unselbständiger Tätigkeit gebe es nicht.

Evaluierung der neuen Anforderungen

Darüber hinaus bitten die Länder darum, die Auswirkungen der neuen Regeln wegen ihres Eingriffs in die Berufsfreiheit von Maklern und Immobilienverwaltern nach fünf Jahren zu evaluieren.

Sachkundenachweis erforderlich

Der Sachkundenachweis für Immobilienverwalter und Makler ist der Kern der Neuregelung der Bundesregierung. Künftig dürfen beide Berufsgruppen ihre Tätigkeit demnach nur aufnehmen, wenn sie ihre Qualifikationen belegen können. Wohnungseigentumsverwalter müssen darüber hinaus neben einer Berufshaftpflichtversicherung auch Nachweise über ihre Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse vorzeigen.

Deutliche Verschärfung der bisherigen Rechtslage

Bislang unterliegen Makler und Immobilienverwalter wesentlich geringeren Anforderungen bei der Berufszulassung. Während Makler schlicht eine behördliche Erlaubnis benötigen, müssen Wohnungseigentumsverwalter die Aufnahme ihrer Tätigkeit lediglich anzeigen.

Weiteres Verfahren

Die Stellungnahme des Bundesrates wird nun der Bundesregierung zugeleitet, die sich innerhalb von sechs Wochen dazu äußern kann. Anschließend befasst sich der Bundestag mit dem Gesetzentwurf.

Stand: 14.10.2016

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