Bundesrat billigt bessere Versorgung psychisch Kranker
Die Versorgung psychisch kranker Menschen wird optimiert und an die speziellen Erfordernisse der Kliniken und Patienten angepasst. Die Länderkammer hat am 25. November 2016 ein entsprechendes Gesetz gebilligt. Die Novelle entwickelt das pauschalierende Entgeltsystem für Leistungen psychiatrischer und psychosomatischer Einrichtungen weiter.
Kliniken verhandeln ihr Budget
Danach können psychiatrische und psychosomatische Klinken auch in Zukunft ihr Budget einzeln verhandeln, um regionale oder strukturelle Besonderheiten besser zu berücksichtigen. Basis für die Kalkulation in den Kliniken ist der jeweilige Aufwand, wobei künftig verbindliche Mindestvorgaben bei der Personalausstattung gelten.
Zusätzliche Finanzspritze für die Krankenkassen
Das Gesetz sieht zudem eine zusätzliche Finanzspritze für die gesetzlichen Krankenkassen in Höhe von 1,5 Milliarden Euro vor. Davon soll eine Milliarde Euro die Mehrbelastungen der Krankenkassen durch die gesundheitliche Versorgung der Flüchtlinge ausgleichen. Weitere 500 Millionen Euro stehen bereit, um die Telematikinfrastruktur der Kassen aufzubauen.
Vorschläge des Bundesrates umgesetzt
Der Bundesrat hatte im ersten Durchgang zahlreiche Änderungen zum Gesetz vorgeschlagen. Einige davon hat der Bundestag übernommen. Sie betreffen insbesondere den Bereich der stationsäquivalenten psychiatrischen Behandlung, die Vereinbarung des Gesamtbetrages, die Frage der Beteiligung der Länder an der Festlegung einer bundeseinheitlichen Standortdefinition, den Überweisungsvorbehalt für den Zugang zu psychosomatischen Institutsambulanzen und die Modifizierung der Berechnungsgrundlage zur Bestimmung des Pflegezuschlags für allgemeine Krankenhäuser.
Verkündung und Inkrafttreten
Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift zugeleitet und kann danach im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll wie geplant in Kraft treten.
Stand: 25.11.2016