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Foto: Gebäudefassade mit Aufschrift Bank

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  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat warnt vor Verschlechterung bei Mittelstandskrediten

Der Bundesrat möchte kleine und mittelständische Unternehmen vor negativen Folgen durch die geplante Reform der Bankenaufsicht bewahren. In einer am 25. November 2016 gefassten Entschließung setzt er sich kritisch mit der so genannten Nachkrisenreformagenda des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht (BCBS) auseinander. Dieser hatte in Folge der schweren Finanzkrise der Jahre 2008/2009 eine Vielzahl von Maßnahmen erarbeitet, um die Solidität der Banken sowie die Stabilität des Bankensektors zu erhöhen. Bei den aktuellen Reformplänen des Ausschusses stehen nun vor allem die aufsichtsrechtlichen Vorgaben zur Risikomessung und zur Eigenkapitalanforderung bei den Banken im Vordergrund.

Drohende Schwierigkeiten bei Kreditvergabe

Der Bundesrat befürchtet, dass die Banken durch die geplante Reform gezwungen würden, Kredite an mittelständische Unternehmen mit mehr Eigenmitteln als bisher zu hinterlegen. Dies erschwere oder verteuere die Kreditvergabe. Gerade in der derzeitigen Niedrigzinsphase habe dies negative Auswirkungen auf die Finanzierungsmöglichkeiten des Mittelstandes, der jedoch in besonderem Maße auf Bankkredite angewiesen sei.

Bei Mittelstandskrediten keine höheren Eigenkapitalanforderungen

Nach Ansicht der Länderkammer müsse sich das vergleichsweise geringe Risiko von Mittelstandskrediten auch weiterhin in einer entsprechend niedrigen Eigenkapitalunterlegung beim Kreditinstitut niederschlagen. Gerade die kleinteilige Struktur der deutschen Kreditwirtschaft habe sich in der Finanzkrise 2008/2009 als äußerst stabilisierend erwiesen. Damit Sparkassen sowie kleine und mittelständische Banken nicht überfordert würden, sei eine konsequente Anwendung des Proportionalitätsprinzips bei der Bankenregulierung notwendig. Die Bundesregierung solle sich für eine entsprechende Regelung einsetzen. Außerdem bittet der Bundesrat darum, die Landesförderbanken von der europäischen Regulierung auszunehmen.

Weiteres Verfahren

Die Entschließung wird nun der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen der Länder aufgreifen möchte. Feste Fristen für die Behandlung innerhalb der Bundesregierung gibt es nicht.

Stand: 25.11.2016

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