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Beschluss

Bundesrat für Versandhandelsverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel

Der Bundesrat will den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln verbieten. Zur Begründung verweist er auf die Entscheidung des EuGH, wonach sich ausländische Apotheken nicht an die in Deutschland geltende Preisbindung halten müssen. In Verbindung mit dem Versandhandel führe dies zu einer konkreten Gefährdung stationärer Apotheken und damit auch der flächendeckenden Arzneimittelversorgung, heißt es in der Stellungnahme der Länder zum Entwurf des Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz vom 25. November 2016.

Länder unterstützen Intention der flächendeckenden Medikamentenversorgung

Die Intention der Bundesregierung, mit dem Gesetzentwurf die Arzneimittelversorgung auf hohem Niveau sicherzustellen und zugleich die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung zu erhalten, unterstützt der Bundesrat.

Kritik an geplanter Umsatzschwelle

In seiner Stellungnahme regt er jedoch zahlreiche Änderungen an. Kritisch sieht er dabei die geplante freie Preisgestaltung für neue Medikamente bis zu einem Ausgabenwert von 250 Millionen Euro. Die Preise für diese Medikamente sollten vielmehr zwischen Pharmaunternehmen und Krankenkassen ausgehandelt werden.

Überteuerte Medikamente verhindern

Die Bundesregierung möchte mit dem Gesetzentwurf insbesondere überhöhte Preise für neue Medikamente verhindern. Sie beabsichtigt deshalb auch die Einführung der Umsatzschwelle von 250 Millionen Euro, bis zu der Hersteller neuer Medikamente die Preise selbst bestimmen können. Nach Erreichen der Umsatzschwelle gilt der zwischen Herstellern und Krankenkassen ausgehandelte Erstattungsbetrag.

Kosten stabil halten

Das bereits geltende Preismoratorium für Medikamente soll bis Ende 2022 verlängert werden. Die Preise für Arzneimittel, die keiner Preisregulierung unterliegen, wären damit für weitere sechs Jahre auf dem Stand von 2009 eingefroren.

Weiteres Verfahren

Die Stellungnahme des Bundesrates geht zunächst an die Bundesregierung, die eine Gegenäußerung dazu verfasst. Anschließend legt sie alle Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor. Wann dieser das Vorhaben berät, steht derzeit noch nicht fest. Spätestens drei Wochen nach der Verabschiedung des Gesetzes befasst sich der Bundesrat dann noch einmal abschließend mit dem Bundestagsbeschluss.

Stand: 25.11.2016

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