BundesratKOMPAKT - Das Wichtigste zur Sitzung

Ausgewählte Tagesordnungspunkte der 951. Sitzung am 25.11.2016

Flexirente, Leiharbeit, Entlastung für Kommunen bei Integrationskosten

Flexirente, Leiharbeit, Entlastung für Kommunen bei Integrationskosten

In seiner vorletzten Sitzung in diesem Jahr befasste sich der Bundesrat mit 46 Vorlagen. Die Länder billigten Neuregelungen von Leiharbeit und Werkverträgen, die ab April nächsten Jahres gelten. Auch die Flexirente lief glatt durch den Bundesrat und kommt nun wie geplant im nächsten Jahr. Ebenfalls abgeschlossen haben die Länder die Gesetzgebungsverfahren zum Regionalisierungs- und zum Intergrationskostengesetz. Damit erhalten die Länder mehr Geld für den öffentlichen Personennahverkehr und für die Unterbringung von Flüchtlingen.

Diverse Beschlüsse: Über Obst und Milch zur Geldwäsche

Der Bundesrat billigte zudem das vom Bundestag beschlossene Schulprogramm für Obst, Gemüse und Milch, die Beendigung der Sonderzuständigkeit der Familienkassen, die Weiterentwicklung psychiatrischer und psychosomatischer Leistungen, die Neuregelung des Mikrozensus, die Umsetzung einer europäischen Richtlinie zum Umgang mit gefährlichen Stoffen, die Umstellung der Gasversorgung, das EPR-Wirtschaftsplangesetz sowie zwei Übereinkommen des Europarates - zur Korruption und zur Geldwäsche.

Bessere Bedingungen für Mittelstandskredite

In eigenen Initiativen fordert der Bundesrat bessere Bedingungen für Mittelstandskredite und setzt sich für mehr Verkehrssicherheit ein.

Patientenentschädigung bei ärztlichen Kunstfehlern

Neu vorgestellt wurde eine Entschließung Bayerns und Hamburgs zur Einrichtung eines Patientenentschädigungsfonds und eine Entschließung aus Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern zur Sicherung der notärztlichen Versorgung auf dem Land.

Versandhandelsverbot für verschreibungspflichte Medikamente

Darüber hinaus nahm die Länderkammer zu zwölf Vorlagen der Bundesregierung Stellung, unter anderem zur Arzneimittelversorgung, zur Novelle des Wettbewerbsrechts und zur Finanzierung des Atomausstiegs.

Bessere Rechtssetzung in der EU

Anders als in sonstigen Plenarsitzungen äußerte sich der Bundesrat diesmal nur zu zwei europäischen Initiativen: Eine Mitteilung der Kommission zur besseren Rechtsetzung und ein Vorschlag für ein verbindliches Transparenzregister.

Zudem stimmten die Länder elf Verordnungen der Bundesregierung zu, etwa der Änderung der Chemikalien-Klimaschutzverordnung, der Anpassung immissionsschutzrechtlicher Verordnungen und der Zulassung von Ultraleichthubschraubern.

Gesetzesbeschlüsse des Bundestages

Top 1Arbeitnehmerüberlassung

Foto: Buch Bürgerliches Gesetzbuch mit Richterhammer

© panthermedia | Boris Zerwann

  1. Beschluss
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Beschluss

Beschäftigte erhalten mehr Rechte

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 25. November 2016 die vom Bundestag bereits beschlossenen Änderungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz gebilligt. Damit erhalten rund eine Million Beschäftigte in der Leiharbeit in Deutschland bessere Rechte. So gilt ab April nächsten Jahres eine Höchstüberlassungsdauer für Leiharbeiter_innen. Sie müssen dann nach 18 Monaten fest in einen Betrieb übernommen werden, wenn sie weiterhin dort arbeiten sollen. Andernfalls hat der Verleiher sie abzuziehen - es sei denn, die Tarifpartner einigen sich im Tarifvertrag auf eine längere Überlassung.

Es gilt Equal Pay

Außerdem gilt auch in der Leiharbeit künftig der Grundsatz: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Anspruch auf den gleichen Lohn wie die Mitarbeiter aus der Stammbelegschaft haben Ausgeliehene, wenn sie neun Monate in ein- und demselben Entleihbetrieb gearbeitet haben. Auch hier sind über Branchen-Zusatzverträge Ausnahmen möglich: Die Betroffenen müssen dann stufenweise, spätestens jedoch nach 15 Monaten das gleiche Arbeitsentgelt bekommen.

Kein Einsatz als Streikbrecher

Der Einsatz von Leiharbeitnehmer_innen als Streikbrecher wird mit dem Gesetz verboten. Allerdings dürfen sie in einem bestreikten Betrieb arbeiten, wenn sie keine Tätigkeit von streikenden Beschäftigten ausführen.

Missbrauch von Werkverträgen verhindern

Um zu verhindern, dass Leiharbeit missbräuchlich über Werkverträge verlängert wird, muss eine Arbeitnehmerüberlassung künftig offengelegt werden. Indem das Gesetz klar definiert, wer Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer ist, entsteht mehr Rechtssicherheit bei der Abgrenzung von abhängiger und selbständiger Tätigkeit. Darüber hinaus sollen die Betriebsräte über den Einsatz von Leiharbeit und Werkverträgen unterrichtet werden.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift zugeleitet und kann danach im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll zum 1. April 2017 in Kraft treten.

Stand: 25.11.2016

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Top 2Flexi-Rente

Foto: zwei Rentner auf einer Parkbank

© panthermedia | Liona Toussaint

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat für Stärkung des Ehrenamtes bei der Rente

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 25. November 2016 grünes Licht für die Flexi-Rente gegeben und sich zugleich für eine Stärkung des Ehrenamtes ausgesprochen. In einer Entschließung zum Flexirentengesetz fordert er, Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten grundsätzlich nicht als Einkommen anzurechnen. Ansonsten käme es zu einer Kürzung von vorzeitigen Alters- und Erwerbsminderungsrenten. Dies sei unzumutbar.

Flexibel in die Rente

Mit der Flexirente können Arbeitnehmer_innen vom kommenden Jahr an flexibler in die Rente einsteigen. Kürzer treten oder länger arbeiten - beides wird attraktiver. Das Gesetz schafft eine neue Teilrente und ermöglicht, sie mit Teilzeitarbeit zu kombinieren. Damit soll die Flexi-Rente ein Anreiz sein, um länger zu arbeiten.

Teilzeit ohne Einbußen

Außerdem dürfen diejenigen, die mit 63 Jahren in Teilrente gehen, künftig deutlich mehr hinzuverdienen. Bislang drohten drastische Kürzungen von bis zu zwei Dritteln, wenn der Hinzuverdienst mehr als 450 Euro im Monat betrug. Ab Juli 2017 können Rentnerinnen und Rentner 6300 Euro jährlich anrechnungsfrei hinzuverdienen. Darüber liegende Verdienste werden zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet.

Weiterarbeit lohnt sich

Auch das Arbeiten über das normale Rentenalter hinaus wird sich mehr lohnen: Wer eine vorgezogene Vollrente bezieht und trotzdem weiterarbeitet, erhöht durch die anhaltende Beitragszahlung künftig seinen Rentenanspruch.

Bessere Absicherung des vorzeitigen Renteneintritts

Darüber hinaus sollen Versicherte früher und flexibler zusätzliche Beiträge in die Rentenkasse einzahlen können, um Rentenabschläge auszugleichen und einen vorzeitigen Renteneintritt besser abzusichern.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift zugeleitet und kann danach im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll wie geplant in Kraft treten.

Stand: 25.11.2016

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Top 5Versorgung psychisch Kranker

Foto: Schild mit der Aufschrift "Anmeldung Psychiatrie"

© dpa | Armin Weigel

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat billigt bessere Versorgung psychisch Kranker

Die Versorgung psychisch kranker Menschen wird optimiert und an die speziellen Erfordernisse der Kliniken und Patienten angepasst. Die Länderkammer hat am 25. November 2016 ein entsprechendes Gesetz gebilligt. Die Novelle entwickelt das pauschalierende Entgeltsystem für Leistungen psychiatrischer und psychosomatischer Einrichtungen weiter.

Kliniken verhandeln ihr Budget

Danach können psychiatrische und psychosomatische Klinken auch in Zukunft ihr Budget einzeln verhandeln, um regionale oder strukturelle Besonderheiten besser zu berücksichtigen. Basis für die Kalkulation in den Kliniken ist der jeweilige Aufwand, wobei künftig verbindliche Mindestvorgaben bei der Personalausstattung gelten.

Zusätzliche Finanzspritze für die Krankenkassen

Das Gesetz sieht zudem eine zusätzliche Finanzspritze für die gesetzlichen Krankenkassen in Höhe von 1,5 Milliarden Euro vor. Davon soll eine Milliarde Euro die Mehrbelastungen der Krankenkassen durch die gesundheitliche Versorgung der Flüchtlinge ausgleichen. Weitere 500 Millionen Euro stehen bereit, um die Telematikinfrastruktur der Kassen aufzubauen.

Vorschläge des Bundesrates umgesetzt

Der Bundesrat hatte im ersten Durchgang zahlreiche Änderungen zum Gesetz vorgeschlagen. Einige davon hat der Bundestag übernommen. Sie betreffen insbesondere den Bereich der stationsäquivalenten psychiatrischen Behandlung, die Vereinbarung des Gesamtbetrages, die Frage der Beteiligung der Länder an der Festlegung einer bundeseinheitlichen Standortdefinition, den Überweisungsvorbehalt für den Zugang zu psychosomatischen Institutsambulanzen und die Modifizierung der Berechnungsgrundlage zur Bestimmung des Pflegezuschlags für allgemeine Krankenhäuser.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift zugeleitet und kann danach im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll wie geplant in Kraft treten.

Stand: 25.11.2016

Video

951. Sitzung vom 25.11.2016. TOP 5: Versorgung psychisch Kranker

951. Sitzung vom 25.11.2016. TOP 5: Versorgung psychisch Kranker

Top 8Regionalisierungsgesetz

Foto: Schienenverkehr

© panthermedia | Erich Teister

  1. Beschluss

Beschluss

Länder bekommen mehr Geld für den Nahverkehr

Nach langen Verhandlungen ist es beschlossene Sache: Die Länder erhalten noch in diesem Jahr 8,2 Milliarden Euro für den Schienenpersonennahverkehr - 200 Millionen Euro mehr als zuletzt geplant. Ab 2017 steigt dieser Betrag um jährlich 1,8 Prozent. Die Neuregelung hat eine Laufzeit bis 2031. Der Bundesrat hat ihr am 25. November 2016 zugestimmt. Ziel der Änderung des Regionalisierungsgesetzes ist es, den Ländern Planungssicherheit und eine verlässliche Finanzierungsgrundlage für die Zukunft zu geben.

Grundgesetz schreibt Aufteilung der Kosten vor

Artikel 106a des Grundgesetzes weist den Ländern einen Anteil aus dem Steueraufkommen des Bundes für den öffentlichen Nahverkehr zu. Hintergrund ist die Bahnreform aus dem Jahr 1996. Damals ging die Zuständigkeit für den Schienenpersonennahverkehr vom Bund auf die Länder über. Im Regionalisierungsgesetz wurde festgelegt, dass der Bundesanteil insbesondere für die Finanzierung des Pendlerverkehrs auf der Schiene zu verwenden ist.

Im letzten Jahr gab es Unstimmigkeiten zwischen Bund und Ländern über die konkreten Kostenanteile, die in einem Vermittlungsverfahren bereinigt wurden (BR-Drs. 81/15(B)).

Verteilung auf die Länder nach Kieler Schlüssel

Die Verteilung der Gelder auf die 16 Länder erfolgt künftig nach dem so genannten Kieler Schlüssel, auf den sich die Verkehrsministerkonferenz im Oktober 2014 geeinigt hatte. Er setzt sich je zur Hälfte aus der Einwohnerzahl und den "bestellten" Zugkilometern zusammen. Mit den zusätzlichen 200 Millionen Euro des aktuellen Gesetzes sollen Einbußen aus dem Kieler Schlüssel für die Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ausgeglichen werden.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift zugeleitet und kann danach im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll rückwirkend zum 1. Januar 2016 in Kraft treten.

Stand: 25.11.2016

Top 46Kosten für Integration

Foto:  Kinder zeigen auf einer Weltkarte, aus welchen Ländern sie kommen.

© dpa | Armin Weigel

  1. Beschluss

Beschluss

Beteiligung des Bundes an Integrationskosten

Nur einen Tag nach dem Bundestag stimmte am 25. November 2016 auch der Bundesrat dem Gesetz zur Beteiligung des Bundes an den Kosten für die Integration von Flüchtlingen zu. Damit kann der Bund die Länder und Kommunen mit rund 20 Milliarden Euro unterstützen. Dies hatten die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten am 16. Juni 2016 mit der Bundeskanzlerin vereinbart.

Übernahme der Kosten für Heizung und Unterkunft

Künftig übernimmt der Bund die Kosten der Unterkunft und Heizung für anerkannte Asyl- und Schutzberechtigte für die Jahre 2016 bis 2018. Die Kommunen sind dadurch um 400 Millionen Euro in diesem Jahr, um 900 Millionen Euro im nächsten Jahr sowie um 1,3 Milliarden Euro im Jahr 2018 entlastet.

Jährliche Integrationspauschale und Gelder für Wohnungsbau

Die Länder erhalten für die Jahre 2016 bis 2018 eine jährliche Integrationspauschale in Höhe von 2 Milliarden Euro. Dafür wird der Länderanteil an der Umsatzsteuer zu Lasten des Bundes erhöht. Zusätzlich gewährt der Bund den Ländern für den Wohnungsbau Mittel in Höhe von jeweils 500 Millionen Euro für die Jahre 2017 und 2018.

Verbesserte Finanzausstattung

Darüber hinaus setzt der Bundestagsbeschluss die im Koalitionsvertrag vereinbarte jährliche Entlastung der Kommunen um fünf Milliarden ab 2018 um. Hierfür verzichtet der Bund auf Anteile am Aufkommen der Umsatzsteuer und erhöht seine Beteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung in der Grundsicherung für Arbeitssuchende.

Eilverfahren

Das Gesetz geht auf einen Regierungsentwurf zurück, zu dem der Bundesrat am 4. November 2016 Stellung genommen hatte. Parallel dazu liefen bereits die Beratungen im Bundestag, der das Vorhaben am 24. November 2016 verabschiedete. Direkt nach der Zustimmung des Bundesrates wird das Gesetz über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Es soll noch vor dem 15. Dezember 2016 in Kraft treten.

Stand: 25.11.2016

Landesinitiativen

Top 13Bankenaufsicht

Foto: Gebäudefassade mit Aufschrift Bank

© panthermedia | johnkwan

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat warnt vor Verschlechterung bei Mittelstandskrediten

Der Bundesrat möchte kleine und mittelständische Unternehmen vor negativen Folgen durch die geplante Reform der Bankenaufsicht bewahren. In einer am 25. November 2016 gefassten Entschließung setzt er sich kritisch mit der so genannten Nachkrisenreformagenda des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht (BCBS) auseinander. Dieser hatte in Folge der schweren Finanzkrise der Jahre 2008/2009 eine Vielzahl von Maßnahmen erarbeitet, um die Solidität der Banken sowie die Stabilität des Bankensektors zu erhöhen. Bei den aktuellen Reformplänen des Ausschusses stehen nun vor allem die aufsichtsrechtlichen Vorgaben zur Risikomessung und zur Eigenkapitalanforderung bei den Banken im Vordergrund.

Drohende Schwierigkeiten bei Kreditvergabe

Der Bundesrat befürchtet, dass die Banken durch die geplante Reform gezwungen würden, Kredite an mittelständische Unternehmen mit mehr Eigenmitteln als bisher zu hinterlegen. Dies erschwere oder verteuere die Kreditvergabe. Gerade in der derzeitigen Niedrigzinsphase habe dies negative Auswirkungen auf die Finanzierungsmöglichkeiten des Mittelstandes, der jedoch in besonderem Maße auf Bankkredite angewiesen sei.

Bei Mittelstandskrediten keine höheren Eigenkapitalanforderungen

Nach Ansicht der Länderkammer müsse sich das vergleichsweise geringe Risiko von Mittelstandskrediten auch weiterhin in einer entsprechend niedrigen Eigenkapitalunterlegung beim Kreditinstitut niederschlagen. Gerade die kleinteilige Struktur der deutschen Kreditwirtschaft habe sich in der Finanzkrise 2008/2009 als äußerst stabilisierend erwiesen. Damit Sparkassen sowie kleine und mittelständische Banken nicht überfordert würden, sei eine konsequente Anwendung des Proportionalitätsprinzips bei der Bankenregulierung notwendig. Die Bundesregierung solle sich für eine entsprechende Regelung einsetzen. Außerdem bittet der Bundesrat darum, die Landesförderbanken von der europäischen Regulierung auszunehmen.

Weiteres Verfahren

Die Entschließung wird nun der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen der Länder aufgreifen möchte. Feste Fristen für die Behandlung innerhalb der Bundesregierung gibt es nicht.

Stand: 25.11.2016

Top 15Patientenentschädigungsfonds

Foto: Schild mit dem Wort Patientenrecht

© panthermedia | Randolf Berold

  1. Beschluss
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Beschluss

Bessere Patientenentschädigung

Bayern und Hamburg möchten die Patientenentschädigung verbessern und sprechen sich für die Einrichtung eines Patientenentschädigungs- und Härtefallfonds (PatEHF) aus. In einer am 25. November 2016 vorgestellten Entschließung fordern die Länder die Bundesregierung auf, hierfür einen entsprechenden Gesetzesentwurf auszuarbeiten.

Fonds schließt lückenhafte Patientenentschädigung

Die Entschädigung von Patientinnen und Patienten nach Behandlungsfehlern sei trotz des Inkrafttretens des Patientenrechtegesetzes lückenhaft. Oftmals gelinge es nicht mit ausreichender Sicherheit nachzuweisen, dass ein Behandlungsfehler ursächlich für ein Gesundheitsschaden ist. Obwohl ein ärztlicher Fehlers naheliegt, müssten die Betroffenen dann die schwerwiegenden gesundheitlichen und finanziellen Folgen der Behandlung selbst tragen.

Ein Patientenentschädigungsfonds könnte in solchen Fällen helfen. Er würde jedoch nur dann einspringen, wenn haftungsrechtliche Verfahren bereits erfolglos abgeschlossen und die Betroffenen nachhaltig belastet sind. Die Höchstsumme der Entschädigung soll auf 100.000 Euro begrenzt und nur in Ausnahmefällen auf 200.000 Euro erhöht werden.

Sonderleistung für soziale Härtefälle

Über den Härtefallfonds könnte eine Überbrückungsleistung für soziale Härtefälle gewährt werden. Hierfür müsse eine summarische Prüfung ergeben, dass die Leistungsvoraussetzungen des Patientenentschädigungsfonds vorliegen. Als Sonderleistung oder zur Durchsetzung eines haftungsrechtlichen Anspruchs könnten dann bis zu 20.000 Euro gewährt werden.

Stiftung des öffentlichen Rechts

Der Patientenentschädigungs- und Härtefallfonds soll als bundesunmittelbare Stiftung des öffentlichen Rechts konzipiert sein, wobei die Finanzierung und Verwaltung des Fonds beim Bund liegt. Die Einrichtung des Fonds hätte für die ersten zehn Jahre zunächst Modellcharakter und würde entsprechend wissenschaftlich begleitet.

Weiteres Verfahren

Die Entschließung wurde am 25. November vorgestellt und in den Rechts-, den Finanz- und den Gesundheitsausschuss überwiesen. Sobald alle Fachausschüsse ihre Beratungen beendet haben, entscheidet das Plenum endgültig über die Entschließung. Feste Fristvorgaben gibt es hierfür jedoch nicht.

Stand: 25.11.2016

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Top 42Notärzte

Foto: Zwei Notärzte im Rettungswagen

© panthermedia | Arne Trautmann

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Sicherung der notärztlichen Versorgung auf dem Land

Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern möchten die notärztliche Versorgung auf dem Land sicherstellen und haben hierfür am 25. November 2016 eine Entschließung vorgestellt. Darin fordern sie die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der es Honorarärztinnen und Honorarärzten ermöglicht, ohne Sozialversicherung zu arbeiten. Eine entsprechende Regelung Österreichs könne dabei Vorbild sein.

Ausnahme von der Sozialversicherungspflicht

Zur Begründung ihrer Entschließung verweisen die Länder auf ein Urteil des Landessozialgerichtes Mecklenburg-Vorpommern, welches die Notarzttätigkeit als sozialversicherungspflichtig eingestuft hat. Dies führe zur Verunsicherung unter Notärztinnen und Notärzten, die vor allem im ländlichen Raum zunehmend auf Honorarbasis tätig sind. Die beiden Länder fürchten deshalb, dass es deutlich schwieriger werden könne, Notarztstandorte im notwendigen Umfang zu besetzen.
Fachverbände seien außerdem der Ansicht, dass der Ersatz sogenannter "Freelancer" durch nichtselbständige Notärztinnen und Notärzte zu Akzeptanzproblemen führen könne, heißt es in der Begründung weiter.

Nach österreichischem Vorbild

Österreich habe die nebenberufliche Notarzttätigkeit aus dem Sozialversicherungsrecht ausgenommen und wie auch die freiberufliche Erwerbstätigkeit der Pflichtversicherung in der Unfall- und Pensionsversicherung unterstellt. Damit ist die nebenberufliche Notarzttätigkeit dort nicht mehr sozialversicherungspflichtig. Die Bundesregierung solle das Bundesrecht entsprechend zeitnah anpassen. Nur dann seien rechtlich abgesicherte honorarärztliche Modelle weiterhin möglich.

Weiteres Verfahren

Die Entschließung wurde am 25. November 2016 vorgestellt und in den Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik, den Innenausschuss sowie den Gesundheitsausschuss überwiesen. Sobald alle Fachausschüsse ihre Beratungen beendet haben, entscheidet das Plenum endgültig über die Entschließung. Feste Fristvorgaben gibt es hierfür jedoch nicht.

Stand: 25.11.2016

Video

Top 43Verkehrssicherheit

Foto: Fahrzeuge mit Notbrems-Assistent

© dpa | obs/Ford-Werke GmbH

  1. Beschluss
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Beschluss

Bundesrat setzt sich für mehr Verkehrssicherheit ein

Angesichts der zahlreichen Auffahrunfälle von Lkws mit stehenden Fahrzeugen setzt sich der Bundesrat für eine Modernisierung und Erweiterung der Regelungen zu Notbremsassistenten und Abstandswarnern ein. Er hat hierzu am 25. November 2016 eine Entschließung gefasst.

Anpassung an Stand der Technik

Darin betonen die Länder, dass Grund für die Unfälle weniger die Technik sei. Stattdessen müssten die rechtlichen Vorgaben angepasst werden, um die Technik optimal einzusetzen. Die Bundesregierung solle deshalb die EU-Kommission zur Anpassung der entsprechenden europäischen Verordnungen an die aktuellen technischen Möglichkeiten auffordern.

Erhöhung der Mindestanforderungen

Dabei müsse es insbesondere darum gehen, die gesetzlichen Mindestanforderungen an Notbrems-Assistenzsysteme für Kollisionen mit stehenden Vorausfahrzeugen zu erhöhen. Das Notbremssystem sollte permanent verfügbar und ein Abschalten des Systems nicht möglich sein. Für verbesserungsfähig hält der Bundesrat auch die Identifikation kollisionsrelevanter Fahrzeuge, wozu auch kleinere Fahrzeuge inkl. Motorräder gehören müssten. Außerdem sei eine - zeitlich vorgelagerte - Abstandswarnung erforderlich, damit der Fahrzeugführer eine drohende Auffahrkollision selbst verhindern kann.

Bußgeld für Zeitunglesen am Steuer

Darüber hinaus spricht sich die Länderkammer dafür aus, fahrfremde und deutlich ablenkende Tätigkeiten wie Zeitunglesen als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld zu ahnden.

Weiteres Verfahren

Die Entschließung wird nun der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen der Länder aufgreifen möchte. Feste Fristen für die Behandlung innerhalb der Bundesregierung gibt es nicht.

Stand: 25.11.2016

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Gesetzentwürfe der Bundesregierung

Top 17Arzneimittelversorgung

Foto: Medikamente

© panthermedia | poznyakov

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat für Versandhandelsverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel

Der Bundesrat will den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln verbieten. Zur Begründung verweist er auf die Entscheidung des EuGH, wonach sich ausländische Apotheken nicht an die in Deutschland geltende Preisbindung halten müssen. In Verbindung mit dem Versandhandel führe dies zu einer konkreten Gefährdung stationärer Apotheken und damit auch der flächendeckenden Arzneimittelversorgung, heißt es in der Stellungnahme der Länder zum Entwurf des Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz vom 25. November 2016.

Länder unterstützen Intention der flächendeckenden Medikamentenversorgung

Die Intention der Bundesregierung, mit dem Gesetzentwurf die Arzneimittelversorgung auf hohem Niveau sicherzustellen und zugleich die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung zu erhalten, unterstützt der Bundesrat.

Kritik an geplanter Umsatzschwelle

In seiner Stellungnahme regt er jedoch zahlreiche Änderungen an. Kritisch sieht er dabei die geplante freie Preisgestaltung für neue Medikamente bis zu einem Ausgabenwert von 250 Millionen Euro. Die Preise für diese Medikamente sollten vielmehr zwischen Pharmaunternehmen und Krankenkassen ausgehandelt werden.

Überteuerte Medikamente verhindern

Die Bundesregierung möchte mit dem Gesetzentwurf insbesondere überhöhte Preise für neue Medikamente verhindern. Sie beabsichtigt deshalb auch die Einführung der Umsatzschwelle von 250 Millionen Euro, bis zu der Hersteller neuer Medikamente die Preise selbst bestimmen können. Nach Erreichen der Umsatzschwelle gilt der zwischen Herstellern und Krankenkassen ausgehandelte Erstattungsbetrag.

Kosten stabil halten

Das bereits geltende Preismoratorium für Medikamente soll bis Ende 2022 verlängert werden. Die Preise für Arzneimittel, die keiner Preisregulierung unterliegen, wären damit für weitere sechs Jahre auf dem Stand von 2009 eingefroren.

Weiteres Verfahren

Die Stellungnahme des Bundesrates geht zunächst an die Bundesregierung, die eine Gegenäußerung dazu verfasst. Anschließend legt sie alle Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor. Wann dieser das Vorhaben berät, steht derzeit noch nicht fest. Spätestens drei Wochen nach der Verabschiedung des Gesetzes befasst sich der Bundesrat dann noch einmal abschließend mit dem Bundestagsbeschluss.

Stand: 25.11.2016

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Top 21Gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Foto: Wettbewerbsrecht

© panthermedia | Boris Zerwann

  1. Beschluss
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Beschluss

Verbraucherschutz im Wettbewerbsrecht

Der Bundesrat hat sich am 25. November 2016 kritisch mit den Plänen der Bundesregierung zur Novellierung des Wettbewerbsrechts auseinandergesetzt. Dabei fordert er Musterklagen für Verbraucherschutzverbände bei Kartellrechtsverstößen.

Sonderregeln für öffentlich-rechtlichen Rundfunk

Für noch nicht ausreichend hält der Bundesrat die geplanten Sonderregeln für die Presse. Zwar begrüßt er, dass verlagswirtschaftliche Kooperationen der Presse vom Kartellverbot ausgenommen sein sollen. Diese Ausnahme müsse aber auch für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gelten. Die Regelungen für die Energiewirtschaft sind nach Ansicht der Länder ebenfalls zu erweitern. So solle sich das Verbot, eine marktbeherrschende Stellung missbräuchlich zu nutzen, auch auf Anbieter für Fernwärme erstrecken. Bislang gilt dies nur für Anbieter von Elektrizität und leitungsgebundenem Gas.

Wettbewerbspolitik im digitalen Zeitalter

Mit der 9. Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen möchte die Bundesregierung die Wettbewerbspolitik an die zunehmende Digitalisierung der Wirtschaft anpassen. Dabei weitet sie unter anderem die Bestimmungen des Wettbewerbsrechts auch auf sogenannte Startups aus. Da deren Umsätze einen bestimmten Schwellenwert nicht überschreiten, unterliegt die Übernahme von Startups durch große Unternehmen bislang noch nicht der Kontrolle der Kartellbehörden. Dies soll sich nun ändern. Denn die Geschäftsideen junger, innovativer Unternehmen können durchaus hohes Marktpotential und große wirtschaftliche Bedeutung für den Erwerber haben, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs.

Ausnahmen für Presseverlage

Darüber hinaus erleichtert die GWB-Novelle Kooperationen von Presseverlagen im verlagswirtschaftlichen Bereich, indem sie sie vom Kartellverbot ausnimmt. Presseverlage sollen dadurch wirtschaftlich gestärkt werden, um im Wettbewerb mit anderen Medien zu bestehen.

Mehr Rechte für Kartellgeschädigte

Verbesserungen sind auch für Schadensersatzklagen von Verbraucher_innen und Unternehmen geplant. Diese sollen Schäden durch Kartellrechtsverstöße leichter gerichtlich durchsetzen können. Der Entwurf erleichtert den Zugang zu Beweismitteln für Geschädigte und verlängert Verjährungsfristen. Zudem stellt die geplante Gesetzesänderung sicher, dass Geldbußen wegen Kartellrechtsverstößen nicht nur gegen die handelnde Tochtergesellschaft, sondern auch gegen die lenkende Konzernmutter verhängt werden können. Kartellbeteiligte sollen sich nicht mehr durch Umstrukturierung ihrer Haftung entziehen können.

Weiteres Verfahren

Die Stellungnahme des Bundesrates geht zunächst an die Bundesregierung, die eine Gegenäußerung dazu verfasst. Anschließend legt sie alle Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor. Wann dieser das Vorhaben berät, steht derzeit noch nicht fest. Spätestens drei Wochen nach der Verabschiedung des Gesetzes befasst sich der Bundesrat dann noch einmal abschließend mit dem Bundestagsbeschluss.

Stand: 25.11.2016

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Top 22Finanzierung Atomausstieg

Foto: Atomkraftwerk

© panthermedia | Kris Christiaens

  1. Beschluss
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Beschluss

Mehr Rechtssicherheit bei Finanzierung des Atomausstiegs

Der Bundesrat hat Zweifel, ob die von der Bundesregierung vorgesehenen 23,3 Milliarden Euro für die Zwischen- und Endlagerung von Atommüll aus deutschen Kernkraftwerken ausreichend sind. Die genauen Kosten der nuklearen Entsorgung seien derzeit noch nicht abzuschätzen, heißt es seiner Stellungnahme vom 25. November 2016 zum Gesetzentwurf zur Finanzierung des Atomausstiegs. Für den Fall, dass das Fondsvermögen nicht reicht, solle der Bund für die Finanzierung einstehen, erklären die Länder weiter.

Nachbesserungen am Gesetzentwurf

Außerdem verlangen sie mehr Rechtssicherheit bei der Übertragung der Zwischenlagerung durch den Bund auf einen Dritten. So müssten insbesondere die Zuverlässigkeit des Dritten gewährleistet und aufsichtsrechtliche Fragen klar geregelt sein. Die Länder halten hierzu Nachbesserungen am Gesetzentwurf für erforderlich.

Darüber hinaus sprechen sie sich dafür aus, bis Ende 2019 zu evaluieren, ob sich sämtliche Erzeuger von radioaktiven Abfällen an der Finanzierung der Entsorgung des Atommülls beteiligen sollten. Forschungsanlagen oder gewerbliche Anlagen der Brennstoffversorgung seien bislang außen vor.

Milliarden für den Atomausstieg

Mit dem Gesetzentwurf stellt die Bundesregierung die Weichen für einen Milliardenpakt zur Entsorgung der atomaren Altlasten. Damit steht mehr als fünf Jahre nach dem Beschluss zum Atomausstieg eine Einigung zwischen dem Bund und den vier Stromkonzernen Vattenfall, Eon, RWE und EnBW. Der Gesetzesentwurf geht auf Vorschläge der Atomkommission der Bundesregierung zurück.

Bund regelt Zwischen- und Endlagerung

Demnach soll der Bund die Verantwortung für die Zwischen- und Endlagerung des Atommülls tragen. Die finanziellen Mittel erhält er von den Stromkonzernen, die hierfür rund 17,34 Milliarden Euro in einen Fonds zahlen müssen. Bringen sie darüber hinaus weitere 6,12 Milliarden Euro für einen - optionalen - Risikozuschlag auf, sind die Kraftwerksbetreiber von möglichen späteren Nachforderungen befreit. Der Gesamtbetrag ist bis 2022 in den Fond einzubezahlen.

Verantwortung für Stilllegung der AKWs bei den Stromkonzernen

Für die Stilllegung und den Abriss der Kraftwerke bleiben hingegen die Unternehmen verantwortlich.

Weiteres Verfahren

Die Stellungnahme des Bundesrates geht zunächst an die Bundesregierung, die eine Gegenäußerung dazu verfasst. Anschließend legt sie alle Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor. Der Bundesrat wird sich möglicherweise noch in seiner Dezembersitzung fristverkürzt abschließend mit dem Bundestagsbeschluss befassen.

Stand: 25.11.2016

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