Schärfere Strafen bei Angriffen auf Polizei und Helfer
Polizistinnen und Polizisten sowie Rettungskräfte sind immer häufiger Angriffen ausgesetzt. Nordrhein-Westfalen möchte hiergegen vorgehen und hat am 16. Dezember 2016 einen Gesetzentwurf im Bundesrat vorgestellt, der eine härtere Bestrafung solcher Übergriffe ermöglicht.
Erweiterung der Strafzumessung
Lassen Straftaten gegenüber Amtsträgern, in Notlagen Hilfeleistenden oder auch Ehrenamtlichen eine gemeinwohlgefährdende Haltung erkennen, sollen Gerichte dies strafschärfend berücksichtigen können. Voraussetzung für eine schärfere Strafe ist nach dem Gesetzentwurf, dass der Übergriff während des Einsatzes der Betroffenen geschah.
Staatlicher Rückhalt für die Betroffenen
Zur Begründung der Initiative führt Nordrhein-Westfalen aus, dass es Aufgabe des Strafrechts sei, grundlegende Werte unseres Gemeinwesens zu bekräftigen und so auch generalpräventiv zu wirken. Zugleich bringe die strafschärfende Berücksichtigung den staatlichen Rückhalt für diejenigen zum Ausdruck, die sich für das Gemeinwesen einsetzen.
Weiteres Verfahren
Der Gesetzentwurf wurde am 16. Dezember 2016 vorgestellt und in die Ausschüsse überwiesen. Sobald diese ihre Beratungen beendet haben, entscheidet das Plenum endgültig über die Einbringung des Entwurfs beim Deutschen Bundestag. Feste Fristvorgaben gibt es hierfür jedoch nicht.
Stand: 16.12.2016