Rehabilitierung von DDR-Heimkindern vereinfachen
Thüringen und Sachsen möchten die Rehabilitierung von DDR-Heimkindern erleichtern und haben deshalb am 16. Dezember 2016 im Bundesrat einen Gesetzentwurf vorgestellt. Danach sollen Kinder, die ausschließlich wegen der politischen Verfolgung oder Inhaftierung ihrer Eltern in einem Heim untergebracht waren, ohne weitere Nachweise rehabilitiert werden können.
Keine weiteren Nachweise erforderlich
Bislang müssen solche DDR-Heimkinder nachweisen, dass mit der Unterbringung zusätzlich auch eine politische Verfolgung der Kinder intendiert war. Diesen Nachweis könnten sie jedoch regelmäßig nicht bringen, da die Jugendhilfeakten oftmals vernichtet wurden oder unvollständig sind, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs. Im Ergebnis hätten die Betroffenen weder Anspruch auf Kapitalentschädigung noch auf Opferente. Dies wiege umso schwerer, als der erforderliche Nachweis nicht der Lebenswirklichkeit der DDR entspreche. Denn die politische Verfolgung von Eltern betraf notwendigerweise immer die gesamte Familie, die durch die Inhaftierung der Eltern und die Heimunterbringung der Kinder auseinandergerissen wurde. Es widerspreche deshalb dem Zweck der Strafrechtlichen Rehabilitierung, lediglich den Eltern und nicht auch den Kindern eine Entschädigung zu ermöglichen.
Weiteres Verfahren
Der Gesetzentwurf wurde am 16. Dezember 2016 vorgestellt und in die Ausschüsse überwiesen. Sobald diese ihre Beratungen beendet haben, entscheidet das Plenum endgültig über die Einbringung des Entwurfs beim Deutschen Bundestag. Feste Fristvorgaben gibt es hierfür jedoch nicht.
Stand: 16.12.2016