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  1. Beschluss

Beschluss

Weiterentwicklung der Speichertechnologie

Mit einer am 16. Dezember 2016 vorgestellten Entschließung möchte Nordrhein-Westfalen Entwicklung und Ausbau weiterer Stromspeicher vorantreiben. Um die notwendige Flexibilität im Stromsystem zu gewähren, solle es dabei nicht nur um Pumpspeicher, sondern insbesondere auch um elektrische Energiespeicher gehen. Dabei verweist das Land auf Bundesratsbeschlüsse zum Strommarktgesetz, in denen die Länder den dringenden Handlungsbedarf bei der Entwicklung von Speichern bereits deutlich gemacht hatten (BR-Drs. 542/15 und BR-Drs. 356/16 (B)).

Umfassende Speicherstrategie

Die Bundesregierung solle deshalb eine Speicherstrategie entwickeln, die sowohl die langfristige Planung von großen, als auch den Ausbau von kleinen, dezentralen Speichern umfasse, der sich schneller realisieren lasse. Dabei weist das Land auf die lange Vorlaufzeit einer solchen Planung hin.

Sinnvolle Markteinführung

Erforderlich sei zudem eine Strategie, um die verschiedenen Speichertechnologien kosteneffizient auf den Markt zu bringen. Auch der Ausbau der Forschungs- und Entwicklungsarbeiten für Stromspeicher sei entscheidend, um die Technologieführerschaft Deutschlands sicherzustellen.

Weiteres Verfahren

Die Entschließung wurde am 16. Dezember 2016 vorgestellt und in die Ausschüsse überwiesen. Sobald die Fachausschüsse ihre Beratungen beendet haben, entscheidet das Plenum abschließend.

Stand: 16.12.2016

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