Top 39Ausbau der Kindertagesbetreuung

Foto: Kinder im Kindergarten

© panthermedia | Christa Eder

  1. Beschluss

Beschluss

Länder unterstützen Regierungspläne zum Ausbau der Kita-Plätze

Der Bundesrat hat sich am 10. Februar 2017 mit dem Regierungsentwurf zum Ausbau der Kindertagesbetreuung befasst. Er äußert nur wenig Änderungsbedarf an dem geplanten Gesetz. Gemeinsam mit den Ländern will die Bundesregierung 100.000 zusätzliche Betreuungsplätze für Kinder unter sechs Jahren finanzieren und dabei auch die Qualität der Betreuung verbessern. Bis 2020 stellt der Bund gut 1,1 Milliarden Euro zur Verfügung.

Investitionsprogramm 2017-2022

Zur Finanzierung des aufgestockten Betreuungsangebots in Kitas, Kindergärten und bei Pflegeeltern wird ein Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung 2017-2020" aufgelegt. Es gilt ausdrücklich für alle Kinder bis zum Schuleintritt, so dass vor allem auch die unter Dreijährigen von den Mitteln profitieren können. Bei ihnen ist der zusätzliche Bedarf an Plätzen in den Kindertagesstätten nach wie vor am stärksten. Die Investitionen sind auch für Kinder mit Fluchthintergrund gedacht.

Finanzhilfen für Länder und Kommunen

Vom aufgestockten Sondervermögen "Kinderbetreuungsausbau" stehen für das laufende Jahr 226 Millionen Euro zur Verfügung, in den Jahren 2018 bis 2020 jeweils 300 Millionen Euro. Parallel dazu haben Länder, Kommunen und sonstige Träger einen Eigenanteil von mindestens 46 Prozent zu leisten. Ein Teil der geplanten Maßnahmen soll rückwirkend schon zum 1. Juli 2016 greifen.

Nur wenig Verbesserungsbedarf aus Ländersicht

Neben Anregungen zur Klarstellung und zur Verfahrenserleichterung schlägt der Bundesrat in seiner Stellungnahme vor, dass bis zu einer Grenze von 1.000 Euro für einen zusätzlichen Kita-Platz ausnahmsweise auch eine Vollförderung durch den Bund möglich sein soll.

Weiteres Verfahren

Die Stellungnahme der Länder geht nun über die Bundesregierung in den Bundestag. Spätestens drei Wochen, nachdem dieser das Gesetz verabschiedet hat, befasst sich der Bundesrat abschließend damit.

Stand: 10.02.2017

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