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Foto: Neubaugebiet

© panthermedia | Arne Dedert

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Beschluss

Länder sehen Verbesserungsbedarf beim Thema urbanes Wohnen

Der Bundesrat hat sich am 10. Februar 2017 intensiv mit den Regierungsplänen zum Wohnungsbau in verdichteten städtischen Gebieten auseinandergesetzt.

Die Bundesregierung möchte den Kommunen mehr Spielraum geben, um den Wohnungsmarkt zu entspannen. Parallel zum Bundestag hatte sie dem Bundesrat ihren Entwurf zur Stellungnahme vorgelegt, der vor allem eine EU-Richtlinie zum Städtebaurecht und zur Stärkung des "neuen Zusammenlebens in der Stadt" umsetzt.

Neues Zusammenleben in der Stadt: Urbane Gebiete

Eine neue Baurechtskategorie "urbane Gebiete" im Städtebaurecht soll es erlauben, künftig auch in stark verdichteten städtischen Gebieten oder in Gewerbegebieten Wohnungen zu bauen und Gebäude als Wohnraum zu nutzen. Dabei folgt das urbane Gebiet dem Leitbild einer Stadt mit kurzen Wegen, Arbeitsplätzen vor Ort und einer guten sozialen Mischung.

Außerdem regelt der Entwurf die Bedingungen für Zweit- und Ferienwohnungen insbesondere in touristisch geprägten Regionen neu und enthält Verbesserungen bei der Öffentlichkeitsbeteiligung der Umweltverträglichkeitsprüfung.

Besserer Schutz für vorhandene Wohnquartiere

In seiner umfangreichen Stellungnahme schlägt der Bundesrat zahlreiche Änderungen am geplanten Gesetz vor. Er setzt sich unter anderem dafür ein, vorhandene Wohnquartiere und deren Bewohnerstruktur insbesondere bei der Umwandlung von Miet- in Wohneigentum wirksamer zu schützen.

Weiteren Verbesserungsbedarf sehen die Länder beim geplanten zentralen Internetportal für die ortsüblichen Bekanntmachungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung, beim beschleunigten Verfahren für Vorhaben im Außenbereich, beim passiven Schallschutz gegen Gewerbelärm und bei den vorgesehenen Sanktionen für die zweckwidrige Nutzung einer Zweitwohnung.

Wie es weitergeht

Zunächst wird sich die Bundesregierung mit den Änderungsvorschlägen des Bundesrates befassen. Sie reicht diese zusammen mit ihrer Gegenäußerung in die bereits laufenden Beratungen des Bundestages nach. Dort ist für den 15. Februar 2017 eine Anhörung zum Thema geplant. Spätestens drei Wochen, nachdem der Bundestag das Gesetz verabschiedet hat, berät der Bundesrat abschließend über das Vorhaben.

Stand: 10.02.2017

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