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Foto: Kundgebung der NPD

© dpa | Peter Steffen

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Beschluss

Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von staatlicher Finanzierung

Um verfassungsfeindliche Parteien von der staatlichen Finanzierung auszuschließen, hat Niedersachsen einen Gesetzentwurf zur Änderung der Verfassung und des Parteiengesetzes vorgelegt, der am 10. Februar 2017 in die Fachausschüsse für Inneres und Recht verwiesen wurde.

Hinweis aus Karlsruhe

Mit der Initiative greift Niedersachsen einen Hinweis des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Andreas Voßkuhle auf. Er habe im Zuge der Urteilsverkündung zum NPD-Verbotsfahren auf die Möglichkeit hingewiesen, die staatliche Finanzierung verfassungsfeindlicher Parteien einzuschränken.

Kein Verstoß gegen die Chancengleichheit

Dem Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der staatlichen Unterstützung stehe der Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien nicht entgegen, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfes. Denn von diesem Grundsatz könne bei zwingenden Gründen wie der Verfassungsfeindlichkeit abgewichen werden.

Stand: 10.02.2017

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