Top 4Nachtragshaushalt 2016

Foto: Tische und Stühle stehen in einem leeren Klassenzimmer

© dpa | Stefan Sauer

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Mehr Geld für Schulsanierung – Bundesrat billigt Nachtragshaushalt 2016

Marode Schulen können künftig schneller saniert werden. Der Bundesrat hat am 10. März 2017 den Nachtragshaushalt für das abgelaufene Jahr gebilligt, den der Bundestag am 16. Februar 2017 verabschiedet hatte. Er dient dazu, den so genannten Kommunalinvestitionsförderungsfonds nachträglich um weitere 3,5 Milliarden Euro auf insgesamt 7 Milliarden Euro aufzustocken. Mit dem Geld können die Länder finanzschwache Kommunen bei Investitionen in Bildungseinrichtungen unterstützen.

Das Sondervermögen des Bundes war 2015 mit einem Volumen von 3,5 Milliarden Euro eingerichtet worden.

Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt. Es tritt rückwirkend zum 1. Januar 2016 in Kraft.

Zusage aus Bund-Länder-Finanzverhandlungen

Mit den zusätzlichen Bildungsinvestitionen kommt die Bundesregierung ihrer Zusage nach, finanzschwache Kommunen verstärkt zu unterstützen. Dies war ein Ergebnis der Bund-Länder-Finanzverhandlungen im Oktober letzten Jahres.

Schwarze Null bleibt

Trotz dieser Mehrausgaben nimmt der Bund keine neuen Kredite auf. Die zusätzlichen Investitionen werden über Gelder finanziert, die aufgrund des anhaltend niedrigen Zinsniveaus bei den Krediten des Bundes freiwerden.

Stand: 10.03.2017

Video

Glossary

Hinweis zum Datenschutz

Sie können hier entscheiden, ob Sie neben technisch notwendigen Cookies erlauben, dass wir statistische Informationen vollständig anonymisiert mit der Webanalyse-Software Matomo erfassen und analysieren. Statistische Informationen erleichtern uns die Bereitstellung und Optimierung unseres Webauftritts.

Die statistischen Cookies sind standardmäßig deaktiviert. Wenn Sie mit der Erfassung und Analyse statistischer Informationen einverstanden sind, aktivieren Sie bitte das Häkchen in der Checkbox „Statistik“ und klicken oder tippen Sie auf den Button „Auswahl bestätigen“. Anschließend wird in Ihrem Browser ein eindeutiger Webanalyse-Cookie abgelegt.

Weitere Informationen zum Thema Datenschutz erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.