BundesratKOMPAKT - Das Wichtigste zur Sitzung

Ausgewählte Tagesordnungspunkte der 954. Sitzung am 10.03.2017

Herkunftsstaaten, Parteienfinanzierung, Pkw-Maut

Herkunftsstaaten, Parteienfinanzierung, Pkw-Maut

Nach dem umfangreichen Auftakt im Februar standen auch am 10. März 2017 wieder über 90 Vorlagen zur Abstimmung im Bundesrat.

Keine Zustimmung: Gesetz zu sicheren Herkunftsstaaten

Keine Mehrheit fand das umstrittene Gesetz zur Einstufung von Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten.

Abgeschlossen: Reform des Düngegesetzes

Zu elf weiteren Gesetzen gaben die Länder ein positives Votum, darunter der Reform des Düngegesetzes, dem Nachtragshaushalt 2016 mit dem Investitionsprogramm für Schulsanierungen, der Reform der Heil- und Hilfsmittelversorgung und dem Gesetz zur Beseitigung von Rechtsunsicherheiten im Insolvenzanfechtungsrecht.

Einbringung beim Bundestag: Gesetzentwurf zur Parteienfinanzierung

Der Bundesrat beschloss vier eigene Initiativen, die nun beim Bundestag eingebracht werden: Eine Grundgesetzänderung und ein Begleitgesetz zum Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der staatlichen Finanzierung sowie Vorschläge zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Freifunk, zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und zur Umschichtung von europäischen Direktzahlungen für die Landwirtschaft.

Gefasst: Entschließung für Mieterstrommodelle

Außerdem fassten die Länder fünf Entschließungen: Unter anderem zum zentralen internationalen Strafregisterinformationssystem und zur rechtsicheren Ausgestaltung von Photovoltaikanlagen an Mietshäusern. Keine Mehrheit fand eine beantragte Entschließung für ein Einwanderungsgesetz. Landesinitiativen zur Abschaffung der Abgeltungssteuer und zur Sportinfratstrukturförderung wurden kurzfristig von der Tagesordnung abgesetzt.

Vorgestellt: Verbraucher- und Patientenschutz

Vorgestellt und zur Ausschussberatung überwiesen wurden zwei Gesetzentwürfe: Für einen verbesserten Verbraucherschutz bei Telefonwerbung und zur Frage der Schuldzumessung bei religiös motivierten Straftaten. Eine Entschließung zur Situation der Pflege in Krankenhäusern ging ebenfalls an die Ausschüsse.

Kritisch bewertet: Pkw-Maut und automatisiertes Fahren

Schwerpunkt der Sitzung waren die 40 Gesetzentwürfe der Bundesregierung. Kritische Stellungnahmen fasste der Bundesrat zur Einführung der Pkw-Maut und zum automatisierten Fahren. Darüber hinaus befasste sich das Plenum mit dem erweiterten Einsatz der elektronischen Fußfessel, dem verbesserten Schutz von Rettungskräften, den geplanten Erleichterungen bei der Abschiebung, der Abschaffung des Straftatbestandes zur Beleidigung ausländischer Staatsvertreter, der Änderung des Deutschen Wetterdienstes und der Modernisierung der Netzentgelte. Eine sehr umfangreiche Stellungnahme gaben die Länder zur Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung und der europäischen Datenschutzrichtlinie für Polizei und Justiz ab.

Nach Brüssel: Zwei Subsidiaritäts-Rügen

28 Vorlagen kamen aus Brüssel. Zu zweien erhob der Bundesrat eine Subsidiaritätsrüge: Der Notifizierung der Dienstleistungsrichtlinie und der Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen.

Zu guter Letzt: Die Drohnenverordnung

Am Schluss der Abstimmungen standen wie immer die Verordnungen: Eine Zustimmung mit Maßgabe gab es bei der Drohnenverordnung und der Änderungsverordnung zur Winterreifenpflicht. Ebenfalls zugestimmt hat der Bundesrat einer Verwaltungsvorschrift, die zahlreiche Vorgaben für die Straßenverkehrsbehörden enthält – unter anderem auch zur Anordnung von Tempo 30 vor Kitas und Schulen im Regelfall.

Gesetzesbeschlüsse des Bundestages

Top 1Düngegesetz

Foto: Fahrzeug duengt Feld

© panthermedia | Antje Lindert-Rottke

  1. Beschluss
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Beschluss

Grundwasser besser vor Überdüngung geschützt

In Deutschland gelten künftig strengere Regeln für den Einsatz von Dünger in der Landwirtschaft. Der Bundesrat hat am 10. März 2017 der Reform des Düngegesetzes zugestimmt, die der Bundestag am 16. Februar 2017 verabschiedet hatte. Sie setzt die europäische Nitratrichtlinie in nationales Recht um und regelt das Ausbringen von Gülle auf landwirtschaftlichen Flächen. Ziel ist es, Überdüngungen zu verhindern und die Nitratsalzbelastung auf Ackerflächen und im Grundwasser zu reduzieren.

Effizienterer Einsatz

Künftig soll Gülle zielgenauer, nachhaltiger und umweltschonender eingesetzt werden, um einerseits den Nährstoffbedarf der Pflanzen zu decken, andererseits aber das Grundwasser vor zu hoher Nitratbelastung zu verschonen. Zum Ausgleich der Belastungen für Landwirte sind unterstützende Maßnahmen im Rahmen der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes – GAK“ vorgesehen. Eine so genannte Stoffstrombilanzierung soll die Kontrolle über die Nährstoffmenge auf Äckern ermöglichen und den Behörden die notwendigen Daten zur Überprüfung geben. Die Bundesländer sind verpflichtet, in belasteten Regionen zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen.

Anschließend Anpassung der Düngeverordnung

Bund und Länder hatten viele Jahre kontrovers über die Reform diskutiert. Das nunmehr verabschiedete Düngegesetz geht auf einen Kompromiss zurück. Es wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt und tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. In einem nächsten Schritt wird auch die Düngeverordnung an die EU-Vorgaben angepasst (Bundesratsdrucksache 148/17). Der Bundesrat befasst sich am 31. März 2017 mit dem Regierungsentwurf.

Entschließung zum EU-Vertragsverletzungsverfahren

In einer begleitenden Entschließung drängt der Bundesrat darauf, schnellstmöglich mit der EU-Kommission zu klären, ob Düngesetz und -Verordnung den Vorgaben der europäischen Nitratrichtlinie auch tatsächlich genügen. Hintergrund ist ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland, das die EU-Kommission beim Europäischen Gerichtshof wegen der verzögerten Umsetzung der Nitratrrichlinie angestrengt hat. Dabei drohen dem deutschen Steuerzahler empfindliche Geldstrafen.

Zudem mahnt der Bundesrat, dass die hohe Stickstoffbelastung der Böden eines der größten ungelösten Umweltprobleme unserer Zeit darstellt. Ein wesentlicher Teil der Stickstoffüberschüsse stamme aus der Intensivlandwirtschaft und der nicht flächengebundenen Tierhaltung. Der Bundesrat fordert, die Auswirkungen der neuen düngerechtlichen Vorschriften auf Wasser, Klima und Luft zu evaluieren.

Stand: 10.03.2017

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Top 4Nachtragshaushalt 2016

Foto: Tische und Stühle stehen in einem leeren Klassenzimmer

© dpa | Stefan Sauer

  1. Beschluss
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Beschluss

Mehr Geld für Schulsanierung – Bundesrat billigt Nachtragshaushalt 2016

Marode Schulen können künftig schneller saniert werden. Der Bundesrat hat am 10. März 2017 den Nachtragshaushalt für das abgelaufene Jahr gebilligt, den der Bundestag am 16. Februar 2017 verabschiedet hatte. Er dient dazu, den so genannten Kommunalinvestitionsförderungsfonds nachträglich um weitere 3,5 Milliarden Euro auf insgesamt 7 Milliarden Euro aufzustocken. Mit dem Geld können die Länder finanzschwache Kommunen bei Investitionen in Bildungseinrichtungen unterstützen.

Das Sondervermögen des Bundes war 2015 mit einem Volumen von 3,5 Milliarden Euro eingerichtet worden.

Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt. Es tritt rückwirkend zum 1. Januar 2016 in Kraft.

Zusage aus Bund-Länder-Finanzverhandlungen

Mit den zusätzlichen Bildungsinvestitionen kommt die Bundesregierung ihrer Zusage nach, finanzschwache Kommunen verstärkt zu unterstützen. Dies war ein Ergebnis der Bund-Länder-Finanzverhandlungen im Oktober letzten Jahres.

Schwarze Null bleibt

Trotz dieser Mehrausgaben nimmt der Bund keine neuen Kredite auf. Die zusätzlichen Investitionen werden über Gelder finanziert, die aufgrund des anhaltend niedrigen Zinsniveaus bei den Krediten des Bundes freiwerden.

Stand: 10.03.2017

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Top 5Patientenversorgung

Foto: Brillen-Gestelle hängen in einem Geschäft

© dpa | Malte Christians

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat billigt Reform der Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln

Künftig erhalten Patienten mehr Wahlfreiheit bei zuzahlungsfreien Leistungen der Krankenkassen. Der Bundesrat hat am 10. März 2017 die vom Bundestag beschlossene Reform der Heil- und Hilfsmittelversorgung gebilligt. Sie sorgt für mehr Qualität und Transparenz im Umgang mit therapeutischen Dienstleistungen wie Krankengymnastik oder Logopädie und medizinischen Produkten wie Hörgeräten oder Inkontinenzmitteln.

Preis und qualitative Anforderungen entscheidend

Die Krankenkassen müssen bei ihren Vergabeentscheidungen künftig neben dem Preis auch Qualitätskriterien der Hilfsmittel verstärkt berücksichtigen. Patienten erhalten eine Wahlmöglichkeit zwischen verschiedenen zuzahlungsfreien Hilfsmitteln. Dabei müssen ihnen die Ärzte künftig die unterschiedlichen Optionen erläutern und sie darüber informieren, welche Leistungen oder Produkte für sie geeignet sind und von den Krankenkassen übernommen werden. Auch der Informationsanspruch der Versicherten gegenüber den Krankenkassen wird gestärkt. Diese sind zudem verpflichtet, durch Stichproben zu kontrollieren, ob die Anbieter ihre gesetzlichen und vertraglichen Pflichten einhalten.

Neu ist auch, dass es wieder Zuzahlungen für sehr starke Brillengläser ab 4 bzw. 6 Dioptrien gibt.

Therapieberufe höher vergüten

Um Therapieberufe attraktiver zu machen, können die Krankenkassen und Verbände der Heilmittelerbringer in den Jahren 2017 bis 2019 höhere Vergütungen beschließen. Gestärkt wird zudem die Autonomie von Therapeuten in ihrer Behandlung.

Keine Schummelei bei der Diagnose

Eine neue Regelung soll verhindern, dass sich Krankenkassen oder Ärzte finanzielle Vorteile über eine unzulässige nachträgliche Beeinflussung von Diagnosen verschaffen. Anlass hierfür waren Versuche der Krankenkassen, über bestimmte Diagnosen der Ärzte die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds zu erhöhen.

Notärztliche Versorgung durch nebenberufliche Rettungsärzte

Der Bundestagsbeschluss beinhaltet noch weitere Regelungen etwa zum Krankengeldanspruch in speziellen Fällen, zur Beitragsbemessung für Selbstständige und zur Sozialversicherungspflicht von Ärzten, die nebenberuflich im notärztlichen Rettungsdienst aktiv sind. Diese sind unter bestimmten Umständen von der Sozialversicherungspflicht befreit. Damit hat der Bundestag eine Anregung des Bundesrates vom Dezember letzten Jahres aufgegriffen.

Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt. Es tritt in weiten Teilen am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Stand: 10.03.2017

Top 6Maghrebstaaten

Foto: Reiter für Ordner mit Aufschrift Asylanträge

© panthermedia | breitformat

  1. Beschluss
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Beschluss

Keine Einigung bei sicheren Herkunftsländern

Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Einstufung von Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsländer die Zustimmung versagt. Die erforderliche absolute Mehrheit von 35 Stimmen kam bei der Abstimmung am 10. März 2017 nicht zustande. Damit kann das Gesetz nicht in Kraft treten. Bundesregierung oder Bundestag können nun den Vermittlungsausschuss anrufen, um dort über Einigungsmöglichkeiten zu verhandeln.

Mehrmonatiges Gesetzgebungsverfahren

Sichere Herkunftsländer sind Staaten, bei denen aufgrund der allgemeinen politischen Verhältnisse die gesetzliche Vermutung besteht, dass dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet. Asylanträge von Menschen aus diesen Herkunftsstaaten werden in der Regel als offensichtlich unbegründet abgelehnt, sofern nicht besondere Umstände dagegen sprechen.

Vor knapp einem Jahr - am 18. März 2016 - hatte der Bundesrat zu dem zugrundeliegenden Kabinettsentwurf Stellung genommen. Offene Fragen formulierte er insbesondere zur Bewertung der Menschenrechtslage in den Maghreb-Staaten. Am 13. Mai 2016 verabschiedete der Bundestag das Gesetz ohne Änderungen. Im Bundesrat war das Vorhaben am 8. Juni 2016 kurzfristig von der Tagesordnung abgesetzt worden. Auf Antrag Bayerns beriet der Bundesrat am 10. März 2017 über das Gesetz, verweigerte jedoch die Zustimmung.

Stand: 10.03.2017

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Landesinitiativen

Top 13aParteienfinanzierung

Foto: 500-Euro-Geldscheine

© dpa | Patrick Seeger

  1. Beschluss
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Beschluss

Bundesrat fordert Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von staatlicher Finanzierung

Der Bundesrat möchte verfassungsfeindliche Parteien von der staatlichen Finanzierung ausschließen. Er hat deshalb am 10. März 2017 einstimmig einen Gesetzentwurf zur Änderung der Verfassung sowie einen zur Änderung des Parteiengesetzes und weiterer einfachgesetzlicher Normen – siehe TOP 13 b der Tagesordnung – beschlossen. Für das Verfahren zum Ausschluss einer Partei von der staatlichen Finanzierung soll das Bundesverfassungsgericht zuständig sein.

Hinweis aus Karlsruhe

Mit den Initiativen greifen die Länder einen Hinweis von Bundesverfassungsgerichtspräsident Andreas Voßkuhle auf. Er hatte bei der Urteilsverkündung zum NPD-Verbotsfahren auf die Möglichkeit hingewiesen, die staatliche Finanzierung verfassungsfeindlicher Parteien einzuschränken.

Kein Verstoß gegen die Chancengleichheit

Dem Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der staatlichen Unterstützung stehe der Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien nicht entgegen, heißt es in den Gesetzesanträgen. Denn von diesem Grundsatz könne bei zwingenden Gründen wie der Verfassungsfeindlichkeit abgewichen werden.

Weiteres Verfahren

Zunächst beschäftigt sich die Bundesregierung mit den Länderinitiativen. Sie leitet die Gesetzentwürfe dann zusammen mit ihrer Stellungnahme an den Bundestag zur Entscheidung weiter. Feste Fristen für die Beratung im Bundestag gibt es allerdings nicht.

Stand: 10.03.2017

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Top 16Verbraucherschutz

Foto: unerwünschtes Telefonat

Unseriöse Geschäftspraktiken

© panthermedia | sawme

  1. Beschluss
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Beschluss

Mehr Verbraucherschutz bei Telefonwerbung

Baden-Württemberg möchte die Belästigung von Verbraucherinnen und Verbrauchern durch Werbeanrufe weiter unterbinden und hat am 10. März 2017 einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgestellt. Die bisherigen Maßnahmen hätten die Situation noch nicht ausreichend verbessert, heißt es in diesem.

Bisherige Maßnahmen nicht ausreichend

Erhebungen von Verbraucherzentralen belegten eindrücklich, dass das Geschäft mit überraschenden Werbeanrufen oder untergeschobenen Verträgen weiterhin floriert, trotz der seit 2013 geltenden Verschärfungen. Mit dem Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken hatte die Bundesregierung damals einen Bußgeldbestand für unerlaubte Werbeanrufe eingeführt. Außerdem sind Verträge im Bereich der Gewinnspiele seitdem nur gültig, wenn sie schriftlich gefasst wurden. Baden-Württemberg weist darauf hin, dass das Gesetz ungeachtet der Vorgaben des Koalitionsvertrages noch immer nicht evaluiert worden ist. Eine weitere Verzögerung gesetzlicher Maßnahmen sei jedoch nicht hinnehmbar.

Verbraucher müssen Verträge bestätigen

Dabei müsse gezielt auf die Wirksamkeit der Folgeverträge abgestellt werden. Mit dem Gesetzentwurf schlägt Baden-Württemberg deshalb eine Regelung vor, wonach Verträge, die durch ungebetene Telefonanrufe zustande kommen, nur dann gültig sind, wenn Verbraucher sie ausdrücklich und formgerecht bestätigen. Der Lösungsvorschlag entspreche auch dem europäischen Ansatz aus der Verbraucherrechterichtlinie. Die Bundesländer halten diese so genannte Bestätigungslösung schon seit längerem für erforderlich und hatten mehrfach Versuche zu ihrer Einführung unternommen.

Weiteres Verfahren

Der Gesetzentwurf wurde am 10. März 2017 vorgestellt und in die Ausschüsse überwiesen. Sobald diese ihre Beratungen beendet haben, entscheidet das Plenum endgültig über die Einbringung des Entwurfs beim Deutschen Bundestag. Feste Fristvorgaben gibt es hierfür jedoch nicht.

Stand: 10.03.2017

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Top 18Lebensmittelverluste verringern

Foto: Lebensmittel im Müll

© panthermedia | Daniel Kühne

  1. Beschluss
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Beschluss

Lebensmittel besser verwerten

Jedes Jahr gehen in Deutschland millionenfach Tonnen von Lebensmitteln verloren. Nordrhein-Westfalen drängt deshalb auf gesetzgeberisches Handeln. In einem Entschließungsantrag, den das Land am 10. März 2017 vorgestellt hat, fordert es die Bundesregierung auf, eine Initiative zur Verringerung der Lebensmittelverluste zu erarbeiten.

Primat der Weiterverwendung

Ähnlich wie bei der Abfallvermeidung, müsse auch hier das Primat der Weiterverwendung gelten. Erforderlich sei ein koordiniertes, nationales und ressortübergreifendes Vorgehen. Gemeinsam mit den Bundesländern solle die Bundesregierung eine Strategie zur Verminderung der Lebensmittelverluste erarbeiten und daran alle relevanten Akteure beteiligen. Auch der Aufbau eines deutschlandweiten Forschungsnetzwerkes sei erforderlich, um das Vorhaben wissenschaftlich zu begleiten und entsprechende Erkenntnisse umzusetzen.

Im Sinne der UN-Nachhaltigkeitskriterien

Zwar gebe es auf der Ebene der Länder bereits zahlreiche Initiativen und Projekte, heißt es in der Begründung der Vorlage. Es fehle aber an einem einheitlichen und zielgerichteten bundesweiten Vorgehen. Nur so könnten Synergien geschaffen und das UN-Nachhaltigkeitsziel der Agenda 2030 verwirklicht werden. Danach sind die Lebensmittelverluste bis 2030 um 50 Prozent zu reduzieren.

Weiteres Verfahren

Die Entschließung wurde am 10. März 2017 vorgestellt und in die Ausschüsse überwiesen. Sobald die Fachausschüsse ihre Beratungen beendet haben, entscheidet das Plenum abschließend.

Stand: 10.03.2017

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Top 86Pflegenotstand

Foto: Blick auf einen Krankenhausflur

© panthermedia | spotmatikphoto

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Beschluss

Für eine verbesserte Situation der Pflege in Kliniken

Das Saarland setzt sich für eine verbesserte Situation der Pflege in Krankenhäusern ein und hat am 10. März 2017 einen entsprechenden Entschließungsantrag vorgestellt. Akute Leistungsverdichtungen mit steigenden Fallzahlen, kürzere Verweildauern von Patient_innen und immer mehr Demenzkranken sowie Pflegebedürftigen stellten die Pflegekräfte in Kliniken vor große Herausforderungen. Die Personalausstattung werde dem bei weitem nicht gerecht, heißt es in einem Entschließungsantrag des Landes.

Schlechter Personalschlüssel führt zur extremen Überlastung

Stattdessen leide das Pflegepersonal unter enormer Überlastung und Überforderung, teilweise grenzten die Zustände an eine beinahe "gefährliche Pflege". Der schlechte Fachkraftschlüssel bestätige sich auch im internationalen Vergleich, bei dem Deutschland deutlich hinterherhinke.

Angemessenen Bedarf von Pflegekräften sichern

Mit dem Entschließungsantrag fordert das Saarland die Bundesregierung auf, dafür zu sorgen, dass Krankenhäuser die Ausgaben für das Pflegepersonal bei ihrer Kostenkalkulation ausreichend berücksichtigen. Außerdem solle sie den angemessenen Bedarf von Pflegekräften gesetzlich verbindlich regeln. Den Krankenhäusern müsse eine Mindestanzahl an Beschäftigten verbindlich vorgegeben werden. Darüber hinaus solle die Bundesregierung die finanziellen Voraussetzungen für neue und ausreichend Pflegestellen schaffen.

Verbesserungen noch vor der Bundestagswahl

Das Saarland bittet die Bundesregierung, eine Expertenkommission unter der Leitung des Bundesgesundheitsministeriums einzurichten. Diese solle bis zum 1. Mai abschließende Ergebnisse vorlegen, so dass sie noch vor der Bundestagswahl im September dieses Jahres umgesetzt werden könnten.

Weiteres Verfahren

Die Entschließung wurde am 10. März 2017 vorgestellt und in die Ausschüsse überwiesen. Sobald die Fachausschüsse ihre Beratungen beendet haben, entscheidet das Plenum abschließend.

Stand: 10.03.2017

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Top 88Strafzumessung

Foto: Prozessakten der Moko (Mordkommission) «Ehre»

© dpa | Friso Gentsch

  1. Beschluss
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Beschluss

Keine Strafmilderung bei Ehrenmord

Bayern möchte darauf hinwirken, dass die religiöse oder kulturelle Prägung eines Straftäters kein Grund für eine Strafmilderung sein kann und hat einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundesrat eingebracht.

Widersprüchliche Wertevorstellungen eine Herausforderung für Justiz

Über sogenannte "Ehrenmorde", Genitalverstümmelungen und Zwangsheirat sei die Justiz immer häufiger mit uns völlig fremden Wertvorstellungen konfrontiert. Dies stelle insbesondere die Strafgerichte bei Fragen der Schuld und Strafzumessung vor besondere Herausforderungen, heißt es zur Begründung der Initiative. Angesichts der zunehmenden Migration und der damit einhergehenden kulturellen sowie religiösen Diversifizierung in Deutschland sei ein klarer und an demokratischen Werten orientierter Umgang mit religiös motivierten Straftaten umso wichtiger.

Klare gesetzliche Vorgaben

Der Gesetzentwurf soll deshalb ausdrückliche Vorgaben schaffen. Dafür ergänzt er die Regelung zur Strafzumessung um zwei Aspekte: So stellt er zum einen klar, dass sich die Beurteilung einer Strafe immer an der verfassungsmäßigen Ordnung Deutschlands orientiert. Zum anderen beschränkt er die Möglichkeit der Strafmilderung bei religiös motivierten Straftaten auf wenige Ausnahmefälle.

Weiteres Verfahren

Der Gesetzentwurf wurde am 10. März 2017 vorgestellt und in die Ausschüsse überwiesen. Sobald diese ihre Beratungen beendet haben, entscheidet das Plenum endgültig über die Einbringung des Entwurfs beim Deutschen Bundestag. Feste Fristvorgaben gibt es hierfür jedoch nicht.

Stand: 10.03.2017

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Gesetzentwürfe der Bundesregierung

Top 26aPKW-Maut

Foto: Ein Verkehrsschild weist auf die Mautpflicht hin

© dpa | Jens Büttner

  1. Beschluss
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Beschluss

Bundesrat sieht in Pkw-Maut eine Gefährdung der Europäischen Integration

Der Bundesrat sieht den Vorschlag der Bundesregierung zur Einführung der Pkw-Maut kritisch. Die Maut baue Schranken zwischen Deutschland und seinen europäischen Nachbarn auf, heißt es in der Stellungnahme der Länder vom 10. März 2017. Damit gefährde sie die bisherigen Erfolge der europäischen Integration, insbesondere in grenznahen Regionen.

Ausnahmen für grenznahe Regionen ermöglichen

Der Bundesrat fordert deshalb Ausnahmen von der Pkw-Maut für Grenzregionen in Deutschland. Die Bundesregierung solle ermächtigt werden, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates auf die Erhebung der Maut in grenznahen Regionen zu verzichten, wenn ein Land das beantragt und dies zur Vermeidung nachteiliger Auswirkungen auf grenznahe Unternehmen gerechtfertigt ist.

Missverhältnis zwischen Ertrag und Kosten

Mit großer Sorge sieht er das Missverhältnis zwischen den voraussichtlichen Mauteinnahmen und den Kosten zur Einrichtung des Mautsystems. Dabei verweist er auf die Bedenken des Nationalen Normenkontrollrates und des Rechnungshofes. Zahlreiche Gutachten kämen zu dem Ergebnis, dass sich das Missverhältnis durch die Anpassungen des neuen Gesetzentwurfes noch verschärfen werde.

Es ist ein neuer Anlauf für die Pkw-Maut

Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf zur Einführung der Pkw-Maut im Januar auf den Weg gebracht, nachdem sie sich Ende letzten Jahres mit der EU-Kommission über die Ausgestaltung der Pkw-Maut einigen konnte.

Er ändert das ursprüngliche Vorhaben in zwei Punkten ab: So soll es zum einen für Autofahrer aus dem Ausland nun sechs statt drei Optionen bei den Kurzzeitvignetten geben. Sie gelten für eine Dauer von zehn Tagen, zwei Monaten oder für ein Jahr. Die Preise der Vignetten werden stärker gespreizt als geplant. Die günstigste Zehntagesvignette ist deshalb schon für 2,50 Euro statt 5 Euro zu haben. Die Vignetten sind im Internet oder an Tankstellen erhältlich und gelten nur auf Autobahnen.

Sie gilt für alle

Zum anderen ist die Maut nun ausdrücklich sowohl von ausländischen als auch von deutschen Nutzern zu zahlen. Damit begegnet die Bundesregierung dem Vorwurf aus Brüssel, der frühere Vorstoß sei nicht europarechtskonform gewesen. Er sah vor, Deutsche vollständig über die Kfz-Steuer zu entlasten und sie so faktisch von der Mautgebühr auszunehmen. Stattdessen ist jetzt geplant, sie über eine Steuersenkung für besonders schadstoffarme Fahrzeuge zu entlasten. Hierfür hat die Bundesregierung einen weiteren Gesetzentwurf vorgelegt, siehe PlenumKOMPAKT zu TOP 26 b.

Ansonsten wie gehabt

Ansonsten bleibt es dabei wie bereits im ursprünglichen Infrastrukturabgabengesetz festgeschrieben: Für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge gilt die Jahresmaut auf Bundesautobahnen und Bundesstraßen. Der Preis von maximal 130 Euro bestimmt sich nach Hubraum und Umweltfreundlichkeit.

Ende einer langen Auseinandersetzung

Dem jetzt gefundenen Kompromiss gingen jahrelange Verhandlungen voraus. Die EU-Kommission hatte Mitte 2015 ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, weil die ursprünglich geplante Abgabe ihrer Auffassung nach ausländische Autofahrer gegenüber deutschen benachteilige. Im September 2016 folgte die Klage gegen Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof. Sobald Bundestag und Bundesrat die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen angenommen haben, kann die EU-Kommission das Vertragsverletzungsverfahren einstellen. Bis dahin bleibt der Vollzug des Gesetzes aufgeschoben.

Weiteres Verfahren

Die Stellungnahme des Bundesrates geht zunächst an die Bundesregierung, die eine Gegenäußerung dazu verfasst. Anschließend legt sie alle Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor. Dieser hat den Gesetzentwurf ebenfalls am 10. März 2017 zum ersten Mal beraten. Wann die 2. und 3. Lesung stattfinde, steht derzeit noch nicht fest. Spätestens drei Wochen nach der Verabschiedung des Gesetzes befasst sich der Bundesrat dann noch einmal abschließend mit dem Bundestagsbeschluss.

Stand: 10.03.2017

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Top 26bKfz-Steuer-Entlastung

Foto: Markierungsstift liegt auf einem Bescheid über Kraftfahrzeugsteuer

© dpa | Jens Büttner

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Keine Stellungnahme der Länder zur geplanten Entlastung für schadstoffarme Autos

Bei den Beratungen des Bundesrates am 10. März 2017 über die von der Bundesregierung beabsichtigte steuerliche Entlastung für besonders schadstoffarme Fahrzeuge ist eine Stellungnahme nicht zustande gekommen.

Zusammenhang zur Pkw-Maut

Der Gesetzentwurf steht im Zusammenhang mit der Einführung der Pkw-Maut. Hierzu hatten sich die Länder kritisch geäußert – siehe auch PlenumKOMPAKT zu TOP 26 a. Mit der Steuerreduzierung möchte die Bundesregierung deutschen Autofahrer entgegenkommen, die durch die Maut belastet werden.

Maßgeblich ist die Euro-6-Norm

Dabei sollen Halter von Autos, die die Euro-6-Norm erfüllen, sogar etwas mehr Steuer-Entlastung bekommen, als sie Maut zahlen. Damit setzt die Bundesregierung einen ökologischen Anreiz für sehr saubere Autos. Aufgrund der geplanten Entlastung rechnet sie mit steuerlichen Mindereinnahmen von jährlich rund 100 Millionen Euro.

Die Euro-6-Norm legt die Grenzwerte der Abgase für Neuwagen fest. Dieselfahrzeuge dürfen seit September 2015 nur 80 Milligramm Stickoxid pro Kilometer ausstoßen. Für Benziner liegt der Grenzwert bei 60 mg/km.

Parallele Beratung von Bundesrat und Bundestag

Da die Bundesregierung das Vorhaben noch bis zur Wahl abschließen möchte, hat sie den Gesetzentwurf parallel auch beim Bundestag eingebracht. Dort wurde er ebenfalls am 10. März 2017 in erster Lesung beraten. Wann die 2. und 3. Lesung stattfindet, steht derzeit noch nicht fest. Spätestens drei Wochen nach der Verabschiedung des Gesetzes befasst sich der Bundesrat dann noch einmal abschließend mit dem Bundestagsbeschluss.

Stand: 10.03.2017

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Top 35Terrorismusbekämpfung

Foto: Schild weist auf das Bundeskriminalamt

© dpa | Fredrik von Erichsen

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat hat grundsätzlich keine Bedenken gegen geplante Fußfessel für Gefährder

Der Bundesrat hat am 10. März 2017 zur Reform des Bundeskriminalamtsgesetzes Stellung genommen. Sie dient unter anderem der Einführung der elektronischen Fußfessel zur Überwachung für Gefährder, mit der die Bundesregierung weitere Konsequenzen aus dem Anschlag auf den Weihnachtsmarkt an der Berliner Gedächtniskirche zieht. Der Bundesrat äußert insoweit lediglich finanzielle Bedenken. Es sei damit zu rechnen, dass das Überwachen dieser Maßnahme nicht durch das BKA erfolgen kann, sondern der jeweiligen Landespolizei obliegt. Die hierdurch entstehenden Kosten solle der Bund tragen.

Überprüfung des Datenschutzkonzepts

Kritisch sehen die Länder das neue „horizontal wirkende Datenschutzkonzept“ des Gesetzentwurfes. Der daraus resultierende Umfang bei der Kennzeichnungspflicht personenbezogener Daten könnte die Länder bei der Sachbearbeitungen vor schwerwiegende Probleme stellen. Sie bitten um Prüfung, ob das Datenschutzkonzept tatsächlich den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entspricht.

Darüber hinaus fürchtet der Bundesrat Informationsdefizite, sollte der Gesetzentwurf die Weiterverarbeitung personenbezogener Daten von Kontakt- und Begleitpersonen der Gefährder nicht zulassen. Auch diesem Aspekt solle im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch einmal nachgegangen werden.

Modernisierung der IT-Systeme

Die Neustrukturierung des BKA-Gesetzes hat insbesondere zum Ziel, das Bundeskriminalamt über eine moderne IT-Architektur zukunftsgerichtet aufzustellen und den polizeilichen Informationsfluss zu verbessern. Dafür soll das BKA IT-Kompetenzzentren entwickeln, in denen es modernste Technik für die kriminalpolizeiliche Arbeit und polizeiliches Fachwissen bündelt.

Mehr Grundrechtsschutz im BKA-Gesetz

Außerdem setzt der Gesetzentwurf ein Bundesverfassungsgerichtsurteil aus dem Jahr 2016 um. Damals hatten die Karlsruher Richter das BKA-Gesetz teilweise für verfassungswidrig erklärt, da die Befugnisse zur Terrorabwehr zu sehr in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen eingriffen. Die Neuregelungen stärken nun den Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung sowie den der Berufsgeheimnisträgern und unterliegen strengeren Anforderungen an Transparenz. Gestärkt wurde insbesondere auch der individuelle Rechts- und der Datenschutz.

Weiteres Verfahren

Die Stellungnahme des Bundesrates geht zunächst an die Bundesregierung, die eine Gegenäußerung dazu verfasst. Anschließend legt sie alle Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor. Dieser hat den Gesetzentwurf bereits am 17. Februar 2017 in erster Lesung beraten. Wann die 2. und 3. Lesung stattfindet, steht derzeit noch nicht fest. Spätestens drei Wochen nach der Verabschiedung des Gesetzes befasst sich der Bundesrat dann noch einmal abschließend mit dem Bundestagsbeschluss.

Stand: 10.03.2017

Top 37Durchsetzung der Ausreisepflicht

Foto: Aktenordner mit Aufschrift Asylanträge Abschiebungen

© panthermedia | Randolf Berold

  1. Beschluss

Beschluss

Nur wenig Änderungsbedarf am Regierungsentwurf zur Ausreisepflicht

Der Bundesrat hat sich am 10. März 2017 mit dem Regierungsentwurf zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht auseinandergesetzt. Dieser geht auf eine Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten vom 9. Februar 2017 zurück. Dabei hatten sie sich auf einen 15 Punkte umfassenden Beschluss verständigt, um unter anderem die Abschiebung ausreisepflichtiger Ausländern zu erleichtern.

Abschiebehaft und elektronische Fußfessel

Personen, von denen eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben oder für die innere Sicherheit ausgeht, sollen künftig einfacher in Abschiebehaft genommen und vor ihrer Abschiebung besser überwacht werden. Der Ausreisegewahrsam kann künftig nicht mehr nur vier, sondern bis zu zehn Tage andauern. Dies soll Sammelabschiebungen vereinfachen. Wenn eine Abschiebung nicht möglich ist, müssen so genannte Gefährder eine elektronische Fußfessel tragen.

Der Bewegungsspielraum ausreisepflichtiger Asylbewerber, die ihre Rückführung durch falsche Angaben oder durch Täuschung über ihre Identität verhindern, ist künftig auf den Bezirk der Ausländerbehörde beschränkt. Die Bundesländer können Asylsuchende außerdem länger verpflichten, in einer Erstaufnahmeeinrichtung zu wohnen. Das betrifft vor allem Personen, die keine Bleibeperspektive in Deutschland haben.

Handydaten auslesen

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge BAMF erhält weitere Befugnisse, um Identität und Staatsangehörigkeit von Asylsuchenden festzustellen: Es darf künftig die Herausgabe von Handys, Tablets und Laptops verlangen, um deren Daten auszuwerten - die Ausländerbehörden haben solche Möglichkeiten schon jetzt.

Residenzpflicht für Gefährder

Der Bundesrat, der den Gesetzentwurf auf Bitten der Bundesregierung in ganz kurzer Frist beraten hat, äußert nur wenig Änderungsbedarf an den Regierungsplänen. Er fordert, dass Gefährdern weitere räumliche Beschränkungen auferlegt werden können, auch wenn deren befristete Residenzpflicht nach Ablauf von drei Monaten nicht mehr gilt. Außerdem möchten die Länder eine Strafbarkeitslücke im Zusammenhang mit der versuchten illegalen Ausreise von Islamisten schließen und den Informationsaustausch zwischen den Behörden von Bund und Ländern verbessern. So wollen sie Jugendämtern bessere Zugriffsmöglichkeiten auf das automatisierte Datenabrufverfahren AZR geben. Dadurch sollen sie schneller Informationen über unbegleitete minderjährige Jugendliche erhalten. Weitere Änderungsvorschläge betreffen das Rechtsbehelfsverfahren. Außerdem wünscht der Bundesrat eine fortlaufende Evaluation zur Wirksamkeit der neuen Regelungen.

Beratungen im Bundestag

In den nächsten Tagen wird sich die Bundesregierung mit der Stellungnahme der Länder befassen. Zusammen mit ihrer Gegenäußerung bringt sie diese dann in den Bundestag ein. Nachdem dieser das Gesetz in 2. und 3. Lesung verabschiedet hat, beraten die Länder abschließend über das Vorhaben.

Stand: 10.03.2017

Top 40Elektronische Fußfessel für Extremisten

Foto: elekronische Fußfessel

© dpa | Susann Prautsch

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat hat keine Einwände gegen elektronische Fußfessel für Extremisten

Der Bundesrat hat keine Einwände gegen die Pläne der Bundesregierung, die Fußfessel bei der Überwachung von extremistischen Straftätern verstärkt einzusetzen. Die Länder haben einen entsprechenden Gesetzentwurf am 10. März 2017 beraten. Danach soll die Anordnung der Fußfessel bei Verurteilungen wegen schwerer Staatsschutzdelikten wie Terrorismusfinanzierung oder einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat möglich sein. Ausreichend ist dann eine zweijährige Haftstrafe. Derzeit kann diese Überwachungsmethode nur nach einer dreijährigen Haftstrafe angeordnet werden.

Für mehr Sicherheit

Das Vorhaben ist Teil der Vereinbarung zu rechts- und innenpolitischen Konsequenzen von Bundesjustizminister Maas und Bundesinnenminister de Mazière vom 10. Januar 2017, mit der die beiden auf den Anschlag auf einen Berliner Weihnachtsmarkt im Dezember 2016 reagierten.

Weiteres Verfahren

Der Bundestag hat den Gesetzentwurf bereits am 17. Februar 2017 in erster Lesung beraten. Wann die 2. und 3. Lesung des Bundestages stattfindet, steht derzeit noch nicht fest. Spätestens drei Wochen nach der Verabschiedung des Gesetzes befasst sich der Bundesrat dann noch einmal abschließend mit dem Bundestagsbeschluss.

Stand: 10.03.2017

Top 41Schutz für Rettungskräfte

Foto: Rettungswagen und Polizeiwagen

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  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Länder tragen verstärkten Schutz für Rettungskräfte mit

Der Bundesrat hat keine Einwände gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung für einen verstärkten Schutz von Polizei- und Rettungskräften. Die Länder befassten sich mit der Vorlage am 10. März 2017 im ersten Durchgang.

Angriffe bei einfachen Diensthandlung strafbar

Nach den Plänen der Bundesregierung sollen tätliche Angriffe auf Polizisten und Rettungskräfte härter bestraft werden. Ein neuer Straftatbestand sieht für Übergriffe bei einfachen Diensthandlungen wie Streifenfahrten oder Unfallaufnahmen Haftstrafen bis zu fünf Jahren vor. Bisher droht Angreifern dies nur bei Vollstreckungshandlungen wie Festnahmen.

Änderungen gelten auch für Rettungskräfte

Außerdem erweitert der Gesetzentwurf den Katalog des besonders schweren Fälle des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Künftig liegt ein besonders schwerer Fall bereits dann vor, wenn der Täter oder ein anderer Beteiligter eine Waffe bei sich führt, aber gar nicht verwenden möchte. Die vorgeschlagenen Änderungen sollen auch Rettungskräften zu Gute kommen.

Weiteres Verfahren

Der Bundestag hat den Gesetzentwurf bereits am 17. Februar 2017 in erster Lesung beraten. Wann die 2. und 3. Lesung stattfindet, steht derzeit noch nicht fest. Spätestens drei Wochen nach der Verabschiedung des Gesetzes befasst sich der Bundesrat dann noch einmal abschließend mit dem Bundestagsbeschluss.

Ähnliche Landesinitiative

Nordrhein-Westfalen hatte am 16. Dezember 2016 eine inhaltlich ähnliche Initiative im Bundesrat vorgestellt. Derzeit beraten die Fachausschüsse über Details zum Gesetzentwurf.

Stand: 10.03.2017

Video

Top 44Straßenverkehrsrecht

Foto: Mann sitzt am Steuer eines selbstständig fahrenden Autos

© panthermedia | rioblanco

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat fordert klare Regeln für automatisiertes Fahren

Der Bundesrat begrüßt, dass die Bundesregierung einen Rechtsrahmen für vollautomatisertes Fahren schaffen möchte. In dem konkreten Gesetzentwurf sieht er jedoch keine ausreichende Grundlage für eine rechtlich sichere und wirtschaftliche Nutzung der Technologie.

In seiner umfassenden Stellungnahme vom 10. März 2017 empfiehlt er eine Überarbeitung der Regeln zum zulässigen Betrieb und den notwendigen Systemvoraussetzungen vollautomatisierter Fahrzeuge. Zu konkretisieren sei insbesondere, wann genau die Übernahme der Fahrzeugsteuerung zu erfolgen habe und wie die Fahrer_innen dazu aufzufordern sind.

Haftungsfragen konkretisieren

Außerdem sollten die Bestimmungen zu Haftungsfragen angepasst werden. Von der Einführung erhöhter Haftungshöchstbeträgen sei abzusehen. Sie hätte eine gesteigerte Beitragsbelastung bei der Kfz-Haftpflichtversicherung zur Folge und würde außerdem für ein uneinheitliches Haftungssystem sorgen, warnen die Länder. An die Bundesregierung richtet sich die Empfehlung, die vorgesehenen Datenverarbeitungsregeln auf eine mögliche Überarbeitung und Präzisierung zu prüfen. Besonderes Augenmerk legt der Bundesrat auf die Verbraucher_innen. Die geplante Evaluierung solle auch aus Verbraucher_innensicht erfolgen. Notwendig sei zudem, ihre Wahlfreiheit zu stärken. Wer vollautomatisierte Fahrsysteme nicht nutzen möchte, sollte auch künftig angemessen am Straßenverkehr teilnehmen dürfen.

Automatisiertes Fahren auf dem Weg

Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung könnten technisch gesteuerte Autos bald zum Alltag auf deutschen Straßen gehören. Er möchte solche Fahrzeuge zulassen, bei denen das technische System für eine bestimmte Zeit oder in bestimmten Situationen die Steuerung übernehmen kann. Die letzte Verantwortung bleibt allerdings beim Menschen. Der oder die Fahrerin muss jederzeit in die automatisierten Systeme eingreifen können, beispielsweise wenn sich die Wetterbedingungen für die Sensoren zu sehr verschlechtern.

Blackbox für die Schuldfrage

Im Falle eines Unfalls oder bei technischem Versagen soll eine Blackbox die Suche nach dem Schuldigen übernehmen. Das Gerät zeichnet die wesentlichen Daten der Fahrt auf. Damit ließe sich nach einem Unfall klären, ob die Technik und damit der Hersteller oder der Mensch Schuld hat. Außerdem stellt die Aufzeichnung sicher, dass sich dieser nicht pauschal auf ein Versagen des automatisierten Systems berufen kann.

Moralische Überlegungen begleiten das Vorhaben

Fragen des automatisierten Fahrens beschäftigen nicht nur die Politik, sondern seit längerem auch Philosophen, Juristen und die technische Experten. Das Bundesverkehrsministerium hat hierzu eine Ethikkommission aus 14 Wissenschaftlern unter Leitung des ehemaligen Bundesverfassungsrichters di Fabio eingesetzt. Die Ethik-Kommission soll Leitlinien für die Programmierung automatisierter Fahrsysteme entwickeln.

Weiteres Verfahren

Die Stellungnahme des Bundesrates geht zunächst an die Bundesregierung, die eine Gegenäußerung dazu verfasst. Anschließend legt sie alle Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor. Dieser hat den Gesetzentwurf ebenfalls am 10. März 2017 in erster Lesung beraten. Wann die 2. und 3. Lesung stattfinden steht derzeit noch nicht fest. Spätestens drei Wochen nach der Verabschiedung des Gesetzes befasst sich der Bundesrat dann noch einmal abschließend mit dem Bundestagsbeschluss.

Stand: 10.03.2017

Rechtsverordnungen

Top 78Winterreifenpflicht

Foto: Motorrad

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  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat fordert noch praxistauglichere Winterreifenpflicht

Der Bundesrat setzt sich weiterhin für praxistaugliche Regeln bei der Winterreifenpflicht ein. Einer entsprechenden Verordnung der Bundesregierung zur Anpassung dieser Pflicht hat er deshalb am 10. März 2017 nur nach Maßgabe zugestimmt.

Ausnahme auch für Baustellenfahrzeuge

So solle die Bundesregierung nicht nur die Winterreifenpflicht für Motorräder aufheben, sondern auch Spezialfahrzeuge wie Baustellenfahrzeuge davon ausnehmen. Ähnlich wie bei den Motorädern gibt es auch für diese Fahrzeuge bauartbedingt keine extra Reifen für Schnee und Glätte.

Darüber hinaus möchten die Länder durchsetzen, dass die Winterreifenpflicht bei Lkw und Bussen erweitert wird, um bei allen Witterungsbedingungen eine akzeptable Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Damit Reifenhersteller und Unternehmen genügend Zeit für die Umstellung haben, solle eine Übergangsfrist für die Ausrüstungspflicht gelten.

Keine Winterreifenpflicht für Motorräder

Mit der Vorlage der Verordnung kommt die Bundesregierung einer Aufforderung des Bundesrates nach, die Wirksamkeit der situativen Winterreifenpflicht zu überprüfen: Seit ihrer Einführung im Jahr 2010 drohte Motorradfahrern ein Bußgeld, wenn sie bei Eis und Schnee mit Reifen ohne eine so genannte M+S Kennung fuhren. Tatsächlich gibt es solche Reifen für die meisten motorisierten Zweiräder nicht.

Die Änderungsverordnung hebt diese Pflicht für einspurige Kraftfahrzeuge deshalb wieder auf. Auch motorisierte Krankenfahrstühle werden von der Winterreifenpflicht wieder befreit.

Abnehmbare Fahrradbeleuchtung zulässig, aber bei Nacht verpflichtend

Darüber hinaus enthält die Verordnung neue Regeln für die Beleuchtung von Fahrrädern. So schreibt sie vor, dass abnehmbare Schlussleuchten und Scheinwerfer zulässig sind, bei Dämmerung oder Dunkelheit aber angebracht sein und auch betrieben werden müssen. Die Dynamopflicht existiert bereits seit 2013 nicht mehr.

Verkündung und Inkrafttreten

Die Verordnung wird nun der Bundesregierung zugeleitet. Sollte sie die Änderungen übernehmen, kann die Verordnung am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft treten.

Stand: 10.03.2017

Top 79Drohnenverordnung

Foto: Drohne

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  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat fordert Ausnahme für Modellflugzeuge bei Drohnenverordnung

Der Bundesrat hat seine Zustimmung zur Drohnenverordnung der Bundesregierung am 10. März 2017 von einigen Änderungen abhängig gemacht. So soll die Bundesregierung unter anderem die vorgesehene Flughöhenbeschränkung von 100 Metern relativieren. Ansonsten liefe die Regelung auf ein Quasiverbot für bestimmte Modellflugsparten hinaus. Um Kollisionen mit Rettungshubschraubern zu verhindern, fordert er, Drohnenflüge auch in der Nähe von Krankenhäusern zu verbieten.

Entschließung zur Evaluierung

Außerdem fassten die Länder eine Entschließung, in der sie die Evaluierung der Verordnung alle zwei Jahre anregen. Beim Einsatz der Drohnentechnologie gebe es noch viele ungelöste Herausforderungen und offene Fragen. Zur Ausschöpfung der weiteren Potentiale soll die Bundesregierung wirtschaftsnahe Forschung gezielt fördern und so bei der Umsetzung von Innovationen helfen. Weiter fordert der Bundesrat die Bunderegierung auf, klarzustellen, dass das Betriebsverbot für Drohnen in Naturschutzgebieten auch dann gilt, wenn es keine entsprechende landesrechtliche Regelung gibt.

Regeln für die Drohne und die Sicherheit

Mit dem Verordnungsentwurf möchte die Bundesregierung der gesteigerten Gefahr von Unfällen begegnen, die sich durch die wachsende Zahl an Drohnen stellt. Der Entwurf enthält deshalb Regeln für die Nutzung von Drohnen und Modellflugzeugen. Danach sind sämtliche Flugobjekte dieser Art ab 250 Gramm zu kennzeichnen: Eine Plakette muss den Namen und die Adresse des Halters ausweisen. Außerhalb von Modellflugplätzen gelten darüber hinaus weitere Vorschriften.

Führerschein-Pflicht

So müssen Besitzer von mehr als 2 Kilo schweren Drohnen besondere Kenntnisse nachweisen, entweder über eine Prüfung bei einer staatlich anerkannten Stelle oder die Einweisung durch einen Luftsportverband. Größere Drohnen über 5 Kilo benötigen zusätzlich eine spezielle Aufstiegserlaubnis der jeweiligen Landesluftfahrtbehörde.

Höhenflüge verboten

Eine klare Auflage gibt es auch bei der Flughöhe. Alles was über 100 Meter fliegt, ist verboten. Es sei denn, es liegt eine behördliche Ausnahmegenehmigung vor. Zudem dürfen Drohnen nur in Sichtweite des Piloten fliegen. Bemannte Flugzeuge haben grundsätzlich Vorfahrt. Untersagt sind Flüge über besonders sensiblen Gebieten - etwa im An- und Abflugbereich von Flughäfen oder Einsatzorten der Polizei. Auch der Überflug von Wohngebieten wird verboten.

Erleichterungen im gewerblichen Einsatz

Für gewerbliche Nutzer wird der Einsatz von Drohnen dagegen einfacher. So soll das aktuell bestehende Betriebsverbot "außerhalb der Sichtweite" aufgehoben werden. Unbemannte Flugsysteme können dann auch längere Routen vollautomatisiert fliegen. Außerdem entfällt das Erfordernis, einzelne gewerbliche Flüge von Drohnen über 5 Kilo im Vorfeld zu genehmigen.

Verkündung und Inkrafttreten

Die Verordnung wird nun der Bundesregierung zugeleitet, damit diese die Änderungen einarbeiten und die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt betreiben kann. Die Verordnung soll größtenteils am Tag nach der Verkündung in Kraft treten. Für die Kennzeichnungspflicht ist das Inkrafttreten in ca. sechs Monaten nach der Verkündung vorgesehen.

Stand: 10.03.2017

Allgemeine Verwaltungsvorschriften

Top 82Verkehrsregeln

Foto: Tempo 30 Schild

© dpa | Frank Rumpenhorst

  1. Beschluss

Beschluss

Tempo 30 vor Kindergärten als Regelfall

In Deutschland soll künftig grundsätzlich Tempo 30 vor sozialen Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern, Seniorenheimen gelten, soweit diese über einen direkten Zugang zur Straße verfügen oder in ihrem Nahbereich die klassischen Begleiterscheinungen wie Bring- und Abholverkehr, verstärkte Parkplatzsuche, häufige Fahrbahnüberquerungen durch Fußgänger etc. entstehen. Die Straßenverkehrsbehörden können im Einzelfall auf die Absenkung der Geschwindigkeitsbegrenzung verzichten, wenn zum Beispiel negative Auswirkungen auf den ÖPNV zu befürchten sind oder eine Verkehrsverlagerung auf Wohnnebenstraßen droht.

Diese und weitere Vorgaben für die Anordnung von Geschwindigkeitsbegrenzungen sieht eine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung vor, der der Bundesrat am 10. März 2017 mit einigen Änderungen zugestimmt hat. Die Vorschläge der Länder dienen vor allem dem Bürokratieabbau.

Vorschläge der Länder aufgegriffen

Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift enthält zahlreiche Anpassungen im Verkehrsrecht, die zum Teil auf Wünsche der Länder aus früheren Bundesratsinitiativen zurückgehen.

Entlastung der Polizei

So muss künftig die Polizei nicht mehr alle Großraum- und Schwertransporte begleiten, sondern nur noch spezielle Transporte, bei denen besondere polizeiliche Weisungen zur Verkehrssicherheit erforderlich sind. Dies soll die Polizei entlasten, deren Personal in der Vergangenheit häufig durch lange Transportbegleitungen gebunden war.

Zum Schutz sanierungsbedürftiger Infrastruktur, vor allem maroder Autobahnbrücken wie der Rheinbrücke Leverkusen, sollen Durchfahrverbote für schwere Lkw besser durchsetzbar sein. Die Verwaltungsvorschrift stellt zudem klar, dass das Sonn- und Feiertagsfahrverbot ausschließlich für den gewerblichen Lkw-Verkehr gilt. Gänzlich neu gefasst wird der Katalog der Verkehrszeichen.

Wie es weitergeht

Die Änderungswünsche der Länder werden nun der Bundesregierung zugeleitet. Sofern sie sie umsetzt, kann sie die Verwaltungsvorschrift in Kraft setzen. Sie soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

Stand: 10.03.2017

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