Top 11Speicherung von Fluggastdaten

Foto: Anzeigentafel

© panthermedia | Kartouchken

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat billigt Speicherung von Fluggastdaten zur Terror-Fahndung

Fluggastdaten können künftig zur Verhütung, Aufdeckung, Ermittlung und strafrechtlichen Verfolgung von terroristischen Straftaten sowie schwerer Kriminalität genutzt werden. Dies sieht ein Bundestagsbeschluss zur Umsetzung der europäischen Fluggastdaten-Richtlinie vor, den der Bundesrat am 12. Mai 2017 gebilligt hat.

Innereuropäische Flüge und darüber hinaus

Das Gesetz verpflichtet Luftfahrtgesellschaften, ihre Fluggastdaten für innereuropäische Flüge sowie für solche von Deutschland in ein Drittland bzw. in umgekehrter Richtung dem Bundeskriminalamt als nationale Zentralstelle zur Verfügung zu stellen. Zu den Fluggastdaten gehören Angaben wie Name, Kreditnummer, Anschrift, E-Mail-Adresse, Angaben zur Reiseroute und der so genannte Vielflieger-Eintrag. Die Fluggastdaten können unter engen Voraussetzungen auch unter den Mitgliedstaaten ausgetauscht und an Europol übermittelt werden. Leiten Airlines die Daten zu spät oder gar nicht weiter, drohen ihnen Bußgelder bis zu 50.000 Euro.

Inkrafttreten

Die Pflicht zur Weiterleitung der Daten ans Bundeskriminalamt gilt seit Juni 2017. Ab 25. Mai 2018 ist es der Flugastdatenzentralstelle erlaubt, die gesammelten Daten mit Europol und anderen EU-Staaten zu teilen und abzugleichen. Auch die Bußgeldvorschrift gilt seit 25. Mai 2018.

Stand: 28.05.2018

Glossary

Hinweis zum Datenschutz

Sie können hier entscheiden, ob Sie neben technisch notwendigen Cookies erlauben, dass wir statistische Informationen vollständig anonymisiert mit der Webanalyse-Software Matomo erfassen und analysieren. Statistische Informationen erleichtern uns die Bereitstellung und Optimierung unseres Webauftritts.

Die statistischen Cookies sind standardmäßig deaktiviert. Wenn Sie mit der Erfassung und Analyse statistischer Informationen einverstanden sind, aktivieren Sie bitte das Häkchen in der Checkbox „Statistik“ und klicken oder tippen Sie auf den Button „Auswahl bestätigen“. Anschließend wird in Ihrem Browser ein eindeutiger Webanalyse-Cookie abgelegt.

Weitere Informationen zum Thema Datenschutz erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.